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Montag, 11. August 2008

Throttle the Package

Es gibt eine weitere kleine Kampagne zum Telekom-Paket: “Throttle the Package” wird von einem britischen ISP auf der Plattform telekomtv.com gemacht. Es gibt eine Petition (Die aber schon durch die Ausschussbeschlüsse etwa sveraltert ist) und weitere Informationen rund um den umstrittenen Telekommunikationsgesetzgebungsprozess auf EU-Ebene. Da es sich offensichtlich um eine Video-plattform handelt, soll es wohl noch einige Video-Interviews geben. In einer ersten Folge hat man EU-Kommissarin Viviane Reding vor die Kamera bekommen, die darin bei den Fragen etwas ins Rudern kommt und versichert, dass man nichts böses wolle. Aber sie könne auch nicht verhindern, dass man zukünftig mit dem Gesetzesrahmen Böses anstellt und ausserdem sei das ja auch eine Sache der Nationalstaaten.

Gibts auch als MP4.

Freitag, 8. August 2008

GVU-Wunschliste für Tauschbörsenbekämpfung

Die Rechteinhaber machen mal wieder Druck auf die Politik, weil die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Filesharing nicht mehr so mitspielen, wie gewünscht: Rechteinhaber wollen Provider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einbinden. GVU-Chef Christian Sommer hat da konkrete Vorstellungen, die sicherlich auch von anderen Lobbyisten der Rechteindustrie vertreten werden:

Sommer will weg vom Begriff “französisches Modell”, der bei den Providern wie ein rotes Tuch wirkt. Dennoch hält er die Idee einer eigenen Instanz, die die Maßregelung der mutmaßlichen Rechtsverletzungen übernehmen soll, für praktikabel. Es müsse ja nicht wie in Frankreich eine eigene Behörde sein, meint Sommer. Auch den Datenschutzbedenken der Provider könne so begegnet werden, weil die Provider die Kundendaten nur an die zwischengeschaltete Organsisation herausgeben müssten und die Rechteinhaber diese nie zu Gesicht bekämen. Zudem müsse Sanktion nicht gleich bedeuten, den Anschluss abzuklemmen. Denkbar sei auch die Sperrung von Ports oder die Einschränkung bestimmter Dienste.

Kurz gesagt: Diese Vorstellungen sind alle abzulehnen, weil sie die Netzneutralität beschädigen, unverhältnismässig sind, den Datenschutz verletzten (Ob Behörde oder Organisation…) und die Provider zu Hilfssheriffen machen.

Dienstag, 29. Juli 2008

Neue Analyse zum Telekompaket

Es gibt ein erstes Analyse-Papier zum aktuellen Stand des Telekom-Paketes. Die britische Politologin Monica Horten hat die beschlossenen Änderungsanträge des IMCO-Ausschusses (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) analysiert. Die weiteren Ausschüsse kommen noch, sobald wir alle relevanten Informationen haben. Das EU-Parlament arbeitet nicht so schnell, wie man das denkt, ausserdem sind da jetzt die meisten im Urlaub. Das erschwert leider etwas unsere Analyse-Arbeit, aber wir sind zuversichtlich.

Kurz zusammengefasst: Das meiste ist schon bekannt. Auch die Kompromisslinie der EU-Abgeordneten ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, weil sie Verbraucher- und Bürgerrechte abbaut.

Die Futurezone berichtet auch über die erste Analyse: Neue Analyse zum Telekompaket.

Aufgrund der Wortwahl des im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz [IMCO] verabschiedeten Kompromisses sind fast alle Elemente von “Eins, zwei, drei - Internet abgedreht” zwar etwas abgeschwächt, aber immer noch enthalten. Das betrifft vor allem Änderungsantrag neun, der die “Kooperation” von Internet-Providern bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen vorsieht.

Freitag, 25. Juli 2008

Urheberrechts-Debatte: 95 Jahre, Warnbriefe und die Kulturflatrate

In der Debatte rund um die Zukunft des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist in der vergangenen Woche wieder soviel passiert, das sich die offenen Tabs in meinem Browser ganz schön vermehrt haben. Daher gibt es hier einen Überblick rund um das Geschehen.

Die EU-Kommission will die Schutzrechte für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre erhöhen und hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Das ist eine alte Forderung der Musikindustrie und hat mit dem ursprünglichen Zweck des Urheberrechts, durch ein Schutzrecht mehr Kreativität zu entfalten überhaupt nichts zu tun. Damit wird mal wieder klar, dass das Urheberrecht zu einem Recht der Verwerter wird, denn die Allgemeinheit wird ihrem kulturellen Erbe beraubt und Kreative wird es auch nicht motivieren, neue Werke zu schaffen. Eine vernünftige Forderung wäre, die Schutz-Dauer zu senken, anstatt sie zu erhöhen.

ORF.at hat ein Interview mit den beiden Wissenschaftlern Martin Kretschmer und Paul Stepan, die ökonomische Hintergründe des Leistungsschutzrechtes und die mögliche Auswirkungen längerer Schutzfristen auf Konsumenten und Kreative erläutern: “EU-Subventionen an Musikkonzerne“. Basis der EU-Entscheidung ist übrigens eine (sicher ganz unabhängige) Studie der britischen Musikindustrie, die niemals veröffentlicht wurde. Kretschmar und Stepan argumentieren, dass von der Erhöhung der Schutzdauer nur einige Superstars profitieren und der “gemeine” Künstler davon wenig hat.

Bei genauerer Betrachtung muss man sehen, dass die meisten Aufnahmen zwischen 1913 und 1958 [d.h. die, die heute unter die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre fallen würden] von Labels aufgenommen wurden, die von den vier Major Unternehmen [Universal, Warner, Sony BMG und EMI] im Laufe der Zeit aufgekauft wurden. Folglich würden die Einnahmen fast ausnahmslos an diese vier Giganten gehen, die wiederum zu einem Großteil in Ländern außerhalb der EU bilanzieren. Mit einer derartigen Verlängerung fließt auch Geld aus der EU ab.

Die britische Times hat ein einen offenen Brief von einigen Urheberrechts-Gelehrten zu diesem Thema veröffentlicht:

Many of us sympathise with the financial difficulties that aspiring performers face. However, measures to benefit performers would look rather different. They would target unreasonably exploitative contracts during the existing term, and evaluate remuneration during the performer’s lifetime, not 95 years. We call on politicians of all parties to examine the case presented to them by right holders in the light of independent evidence.

Kommentar von iRights.info: EU-Kommission beschließt Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen.

Unterm Strich wird der Zugang zum musikalischen Erbe erschwert und verteuert. Genau davor hatten Juristen, Musiker und Ökonomen aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten am 21. Juni in einem Brief an José Manuel Barroso gewarnt: „Die vorgeschlagene Richtlinie zur Verlängerung der Schutzfrist wird Kreativität und Innovation in Europa irreparablen Schaden zufügen.“ Niemand hat in Brüssel auf sie gehört. Dem europäischen Einigungsprozess hat McCreevy ganz sicher einen Bärendienst erwiesen. Die Europaskepsis unter denen, die die Entwicklung des Urheberrechts kritisch verfolgen, wird zunehmen. Dem verbreiteten Eindruck, dass die EU sich immer mehr zu einem „Europa der Lobbyisten“ entwickelt, hat Charlie McCreevy wenig entgegen zu setzen, im Gegenteil.

Mehr zu dem Thema auch bei Heise, Futurezone und Golem.

Wenigstens in einer anderen Sache sieht es mal etwas besser aus: Die EU-Kommission hat europäischen Verwertungsgesellschaften verboten, ihr Angebot im Ausland einzuschränken und will damit den Erwerb EU-weiter Lizenzen ermöglichen. Das ermöglicht Künstlern zukünftig, ihre Verwertungsgesellschaft frei wählen zu können. Das könnte für Künstler interessant sein, die von der GEMA daran gehindert werden, eigene Werke unter Cretaive Commons Lizenzen zu veröffentlichen. Dann geht man einfach nach Österreich oder Dänemark. Vielleicht erhöht es auch nur einfach den Druck, endlich mehr Wahlfreiheit ihrer eigenen Mitglieder zu ermöglichen.

Die GEMA ist übrigens not amused. Mehr dazu bei Heise und Golem.

Bei einem informellen Treffen haben sich die EU-Kulturminister für eine aktivere Rolle der Provider im Kampf gegen Piraterie geeinigt. Demnach sollen Internetanbieter künftig eine aktivere Rolle bei der Information ihrer Kunden über Urheberrecht und Urheberrechtsverstöße übernehmen. So wird es derzeit beim Telekom-Paket diskutiert. Bezeichnend ist auch das Zitat unseres Kulturstaatsminister Bernd Neumann: “Eine Verpflichtung der Serviceprovider, Nutzer auf urheberrechtliche Verpflichtungen und Verstöße hinzuweisen, ist ein Schritt in die richtige Richtung”. Und der nächste Schritt sind dann die Internetsperrungen. Ich hab ja imme rnoch nichts von der Bundesregierung gehört, die ich mal vor zwei Monaten zu der Position erund um Internetsperungen angefragt habe.

In Grossbritanien haben die sechs grossen Provider British Telecom, Virgin, Orange, Tiscali, BSkyB und Carphone Warehouse ein Abkommen mit der Musik- und Filmindustrie, sowie dem britischen Wirtschaftsministerium unterzeichnet. Das zunächst für drei Monate geltende Abkommen soll die Provider verpflichten, Warnbriefe an ihre eigenen Kunden zu schicken, sobald sich die Musik- und Filmindustrie über Urheberrechtsverletzungen beschwert. Ein solches Vorgehen steht uns übrigens auch bevor, wenn das Telekom-Paket auf EU-Ebene mit der derzeitigen Kompromisslinie im EU-Parlament durchkommt. Es gibt natürlich keine Überprüfung, ob eine IP jetzt tatsächlich einem Kunden richtig zugeordnet wird und die Provider werden zu Handlangern der Unterhaltungslobby - gegen die eigenen Kunden. Dafür werden die Pläne zu Internetsperrungen zunächst ausgesetzt. Aber wie man das ja aus der Urheberrechts-Diskussion kennt, dürfte dies mal wieder nur ein Zwischenschritt sein, und sobald sich die Unterhaltungslobby wieder beschwert, kommt dann die nächste Eskalationsstufe. Der drittgrösste britische Provider verweigert sich dem Abkommen aber. Zitiert wird der CEO: “Es ist nicht meine Aufgabe, Polizist im Internet zu sein.”

Die britische OpenRightsGroup kommentiert die Pläne: Government to consult on legislation to curb illicit filesharing as industry agrees voluntary scheme.

Mehr dazu in Heise, Golem, Futurzone, The Register und BBC.

Interessant ist, dass das britische Kulturministerium über eine Kulturflatrate nachdenkt, um eine massive Kriminalisierung der Internetnutzer zu verhindern: Music industry to tax downloaders.

Währenddessen halten die Internet-Provider in Österreich die britische Vorgehensweise für problematisch: Absage an Tauschbörsen-Warnschreiben. Kurt Einzinger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter ISPA, wird von der Futurezone zitiert: “Die Provider könnten nicht wissen, ob die Vorwürfe der Rechteinhaber auch stimmen würden, sagte Einzinger zu ORF.at. Wenn etwas vorliege, könne die Musikindustrie ohnehin rechtliche Mittel ergreifen. Liege nichts vor, sei auch eine Warnung nicht angebracht.”

Das grosse DRM-Sterben geht weiter: Im September schliesst der Yahoo! Music Unlimited Store und dann kann man seine gekauften Dateien nicht mehr abspielen. Kunden, die sich die Schrott-Dateien gekauft haben, werden beruhigt: Man könne sich die Dateien auch brennen, anschließend rippen und dann wieder als MP3 konvertieren. Da kann man sich die Lieder auch gleich bei Tauschbörsen holen und verbrennt kein Geld. Die Electronic Frontier Foundation kommentiert das: Here We Go Again: Yahoo! Music Throws Away the DRM Keys. “We’ve warned music fans for years that they could lose their DRM-wrapped music if vendors decided to withdraw support for it. Nonetheless, we hoped that the experience of MSN Music would encourage other vendors to think twice before making their customers pay the price for the vendors’ own faulty business decisions.”

Das Netzwertig-Blog verlinkt auf ein Discussion Paper des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung: “Das Internet und die Transformation der Musikindustrie” (PDF).

Die Rekonstruktion des technikgetriebenen Wandels der Musikindustrie zeigt, dass die wesentlichen Impulse der Restrukturierung von den Rändern des Sektors beziehungsweise von sektorexternen Akteuren ausgingen – und nicht von den etablierten Musikkonzernen. Diese haben die neuen technologischen Herausforderungen sehr zögerlich aufgenommen, darauf zunächst vor allem mit Blockadehaltungen und Eindämmungsstrategien reagiert und erst vor dem Hintergrund eines massiven und unabweisbaren Veränderungsdrucks damit begonnen, sich strategisch neu zu positionieren.

Telemedicus verweist auf eine Deklaration des Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht zum sog. Drei-Stufen-Test im Urheberrecht: Drei-Stufen-Test in der Kritik. In der Erklärung wird für mehr Schranken zum Schutz öffentlicher Interessen plädiert:

The Three-Step Test should not be interpreted in a manner that jeopardizes an adequate solution for this multi-level conflict of interests. (…) The public interest is not well served if copyright law neglects the more general interests of individuals and groups in society when establishing incentives for rightholders.

Man kann die “„Deklaration für eine ausgeglichene Auslegung der Dreistufentests im Urheberrecht“ auch online unterzeichnen.

iRights.info hat eine Zusammenfassung zu der Deklaration: Urheberrechtsexperten kritisieren dogmatische Anwendung von Dreistufentest aus TRIPS.

Die Urheberrechtsexperten fordern mit ihrer Deklaration dazu auf, die Interessen von Urhebern, Verwertern und der Öffentlichkeit in Zukunft alle angemessen zu berücksichtigen – wie es im TRIPS-Abkommen auch ausdrücklich vorgesehen ist. Bisher, kritisieren die Fachleute, seien die Interessen der Öffentlichkeit, zum Beispiel an einem funktionierenden Wettbewerb und einem Zugang zu geschützten Werken, nicht ausreichend ins Kalkül gezogen worden. Sie betonen die Bedeutung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen („Schranken“) zur Wahrung der gesamtgesellschaftlichen Interessen. Insbesondere wollen sie Menschen- und Freiheitsrechten, Wettbewerbsüberlegungen und „andere[n] öffentliche[n] Interessen wie beispielsweise den wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt, die soziale oder ökonomische Entwicklung“ einen höheren Stellenwert eingeräumt sehen als bisher.

Montag, 14. Juli 2008

Angriff auf das Internet - mit Methoden aus dem Netz

Nette Glosse über das Telekom-Paket in der Futurezone: Die Cracker-Taktik der Lobbyisten.

Die Taktik, mit der die Medienindustrielobby dabei vorgegangen ist, scheint eine Analyse wert zu sein, da sie den Angriff auf das Internet mit Methoden geführt hat, die aus dem Netz selbst stammen.

1. Trojaner: Die Änderungsanträge im Sinne der Medienindustrie sind trojanischen Pferden nicht unähnlich.
2. Hypertext: Die Verteilung auf verschiedene Änderungsanträge ähneln einem hypertextualen Aufbau, man muss sich das gemeinsame Framework anschauen, inklusive aller Querverweise auf andere Richtlinien und Direktiven.
3. DDOS: 1000 Änderungsanträge halfen, dass kaum noch jemand den Überblick hatte, worum es eigentlich geht.
4. Virenscanner: Das ist die “vernetzte europäische Bürgergesellschaft”.

Anstatt reflexhaft gegen die EU zu wettern, gehen Citoyens - bezeichnenderweise gibt es in der deutschen Sprache kein Wort für die aktive und kämpferische Ausprägung des Bürgertums - wie Monica Horten direkt ins System, in seinen Quellcode, werten ihn aus und fassen ihn in einer verständlichen Analyse zusammen. Dieses Debugging ist eine harte und monotone Arbeit. Aber eine, die das Netz am Leben erhält.

Die Sendung “Computer & K0mmunikation” beim Deutschlandfunk berichtete am Samstag ebenfalls über das europäische Gesetzespaket und liess zwei EU-Abgeordnete zu Wort kommen: Privatsphärenschutz contra Unrechtsbekämpfung.

Damit ist Angelika Niebler, Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Vorsitzende des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments ganz zufrieden:

“Wir wollten natürlich schon sicherstellen, dass keine ungesetzlichen Inhalte auf den Internet-Seiten zu finden sind und wollten die Provider in die Pflicht nehmen. Auf der anderen Seite wollten wir aber verhindern, dass die Provider jetzt hier die Funktion eines Staatsanwaltes übernehmen und nach Inhalten suchen. Ich denke, da hätten wir die Pflicht der Telekomanbieter auch überspannt. Jetzt haben wir einen Kompromiss gefunden, der beide Seiten zu einer engen Zusammenarbeit auffordert, und ich denke, das ist auch der richtige Ansatz.”

Rebecca Harms, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen und für diese Fraktion im Industrieausschuss, hätte sich gewünscht, dass der Umgang mit möglicherweise illegalen Inhalten überhaupt nicht im Telekommunikationspaket geregelt wird, sondern dass hier auf bereits bestehende Regelungen verwiesen wird:

“Ich bin mit meiner Idee, dass wir zum Umgang mit sogenannten illegalen Inhalten nur auf die bestehende Rechtslage verweisen sollten, gescheitert. Meiner Meinung nach sollte dieses ganze Problem jetzt im Rahmen des Telekom-Pakets überhaupt nicht angefasst werden, das ist nicht die richtige Regulierung, die wir da machen, um uns mit dem Thema auseinanderzusetzen.”

Hier ist die MP3 dazu.

Donnerstag, 10. Juli 2008

Telekom-Paket bei Nerdalert

Die monatliche Radio-Sendung Nerdalert hat mich gestern ausführlich zur Diskussion rund um das Telekom-Paket interviewt. Im ersten Teil geht es um die kritischen Punkte, die Geschichte der EU-Diskussion und wie eine EU-Gesetzgebung abläuft. Im zweiten Teil reden wir über die europäische Vernetzung und wie man sich selbst engagieren kann. Das Gespräch ist ca. 20 Minuten lang und liegt hier als Ogg Vorbis zum anhören und downloaden.

Mittwoch, 9. Juli 2008

Weitere Updates zum Telekom-Paket

Zeit-Online liefert einen Überblick-Artikel zur Diskussion rund um das Telekom-Paket und die Forderung nach Internetsperrungen bei Urheberrechtsverstössen: Zensur des Internets vorerst gestoppt.

Das europäische Parlament hat den Versuch von Medienfirmen, eine EU-weite Netzzensur einzuführen, abgelehnt. Erledigt ist der Wunsch, die Bürgerrechte zu schleifen, aber noch nicht.

Die Futurezone hat verschiedene österreichische EU-Abgeordnete zur Diskussion befragt: “Telekompaket” aus österreichischer Sicht.

Ganz ähnlich sieht das die Grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger, die es als “momentane Hauptarbeit” bezeichnet, herauszubekommen, was bestimmte Begriffe bezeichnen. “Man muss aufpassen, dass da kein Trojaner über ein Amendment ins Telekompaket hereinreitet.” Gemeint ist der “Kompromiss Nummer sechs” der in Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht für Internet Provider unter anderem den Begriff “lawful content” benützt.Um festzustellen ob da gesetzeskonforme Daten transportiert werden, müsse der Provider ja erst wieder den gesamten Datenstrom kontrollieren, sagte Lichtenberger und warnte vor “einem Generalverdacht bei viel Datenverkehr”. Da könne schließlich jedes Grafikbüro oder Home Office betroffen sein. Ansonsten sei es wie immer. “Die Parlamentarierer haben sich mit der Materie nun vertraut gemacht und werden sich langsam bewusst, was da läuft.”

Update: Und nochmal die Futurezone: Netzsperren-Bugs im Telekompaket.

Eine erste Analyse des von der französischen Abgeordneten Catherine Trautmann vorgelegten Kompromisspapiers seitens der britischen Netzpolitik-Expertin Monica Horten und ORF.at hat ergeben, dass beispielsweise der Kompromisszusatz [Compromise Amendment] Nummer 6 [siehe Box] nach wie vor ein Einfallstor für die Änderungsvorschläge des britischen Abgeordneten Malcolm Harbour für die Universaldiensterichtlinie - das Telekommunikationsgesetz der EU - darstellen. “Kompromisszusatz 6 des Trautmann-Vorschlags bezieht sich auf Artikel 33 der Harbour-Vorschläge, in denen er die ‘Kooperation’ zwischen den Providern und den Medienkonzernen vorschlägt”, so Monica Horten zu ORF.at. Diese Kooperation könnte so aussehen wie das in Frankreich auf den Weg gebrachte “Loi HADOPI” alias “Three Strikes Out”, bei dem die Provider dazu verpflichtet sind, ihren Kunden den Zugang zum Netz zu kappen, wenn die Medienindustrie und eine zentrale Internet-Kontrollbehörde das wollen - ohne Einschaltung eines Gerichts.

Im Moment läuft der Aufruf an die Abgeordneten, die geplante Abstimmung am 2. September zu verschieben. Hier gibt es die Möglichkeit und den Auruf, Eure Abgeordneten zu kontaktieren und diese um eine Aufschiebung zu bitten. Dadurch könnte mehr Zeit gewonnen werden, damit sich die Abgeordneten intensiver mit dem Telekom-Paket beschäftigen können und einige Sachen noch raus gestrichen werden. Gegen eine Verschiebung wehren sich momentan aber einige Abgeordnete.

Wer französisch kann: Es gibt eine neue Pressemitteilung von La Quadrature du Net, die noch ins englische (und dann deutsche) übersetzt wird: Paquet Télécom : de l’ombre à la lumière.

Update 16:20: Die Abstimmung wurde verschoben! In der ersten Septemberwoche findet eine erste Anhörung im Plenum statt. Dies wird vermutlich der 2. September sein. Die Abstimmung selber soll um den 22. September stattfinden. Das sind fast drei weitere Wochen, um die Abgeordneten weiter zu überzeugen, eine Rahmengesetzgebung für ein freies und offenes Internet zu beschliessen.

Dienstag, 8. Juli 2008

VZBV gegen Internet-Überwachung und für nettes DRM

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reagiert jetzt auch auf die Diskussion rund um das Telekom-Paket mit einer Pressemitteilung: Internet-Überwachungspläne gefährden Grundrecht auf Informationsfreiheit.

“Die Ideen zur zwangsweisen Abschaltung des Internetzugangs sind völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel”, sagt Vorstand Gerd Billen und ergänzt mit Blick auf die jüngste Abhöraffäre der Telekom: “Wenn die EU-Pläne umgesetzt werden, ist morgen Gesetz, was gestern noch ein Skandal war.” Mit solchen Überwachungsmaßnahmen würde sich die Europäische Union von der Netzneutralität verabschieden und ein Internet-Überwachungsregime etablieren.

Nach den Abstimmungen von gestern Abend fordert der vzbv nun ein “klares Bekenntnis des Parlaments gegen das französische Modell, das ein Abschalten der Internetverbindung nach wiederholter Zuwiderhandlung gegen das Urheberrecht vorsieht.” Das gab es zwar schonmal im Kulturausschuss, kann aber nicht sicherlich nicht nochmal als allgemeines Signal schaden.

Nur die Schlussfolgerungen kann ich so gar nicht teilen:

Eine allgemeine Internetüberwachungspflicht bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband als massiven Eingriff in die Informationsfreiheit und unverhältnismäßige Reaktion auf Urheberrechtsverletzungen im Internet. “Anstelle immer schärferer Kontroll- und Sanktionsforderungen sollte die Medienindustrie endlich dazu übergehen, nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme zu entwickeln”, sagt Gerd Billen. Denn viele, die in der Vergangenheit digitale Inhalte legal erworben hatten, wurden häufig enttäuscht: Trotz der gesetzlich erlaubten Privatkopie verhindern Kopierschutzmaßnahmen nicht selten die Nutzung ganzer Datenträger (CD, DVD). Der Verbraucherzentrale Bundesverband streitet seit Jahren für ein Recht auf Privatkopie und für eine anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement (DRM).

Den letzten Absatz hätte man sich ruhig sparen können. Mag ja sein, dass sich der vzbv nicht so weit aus dem Fenster lehnen kann und will oder die Technologiefolgenabschätzung im Hause noch nicht so weit ist, aber die Forderung, “nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme” und ein “anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement” zu entwickeln, finde ich daneben. Es werden zukunftsfähige Geschäftsmodelle gebraucht, die mit der Offenheit des Internets funktionieren. Und keine Gängelungen und mehr Kontrolle mit Hilfe einer Risikotechnologie.

 

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