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Donnerstag, 18. Oktober 2007

Vortrag: Software im Strafrecht von Gerrit Oldenburg

Am Montag den 22.10.2007 hält Gerrit Oldenburg, DV-Beauftragter der juristischen Fakultät der HU Berlin, einen Vortrag zur Stellung von “Software im Strafrecht”, mit anschließender Diskussion. Veranstaltungsort ist die Humboldt-Universität zu Berlin, Altes Palais/ Kommode, Unter den Linden 9, Raum 214. Aus dem Veranstaltungstext:

Software ist zunehmend Gegenstand rechtlicher Regelungen, nicht nur im Urheber- und Patentrecht: In der strafrechtlichen Diskussion wird Software sowohl als Instrument von Straftätern, als auch als Mittel zu deren Verfolgung wahrgenommen.

Aus technischer Sicht fällt auf, dass die Diskussion über strafrechtliche Regelungen von Aussagen dominiert wird, die ein völlig falsches Bild von den Funktionen und Möglichkeiten “nützlicher” oder “schädlicher” Software vermitteln.

In dem Vortrag “Software im Strafrecht” werden Diskrepanzen und Widersprüche zwischen den rechtspolitischen Argumenten und ihren technischen Grundlage anhand der aktuellen Beispiele “Hackertools” und “Bundestrojaner” aufgezeigt.

Beginn ist um 19 Uhr, Ende wird gegen 21 Uhr sein. Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung ist Teil der monatlichen Vortragsreihe, die seit Herbst 2004 geführt wird. Den Ankündigungstext gibts auch als PDF zum herunterladen und plakatieren.

Disclaimer: Ich bin Mitglied des Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit (BAR) und werde auch dort sein.

Freitag, 14. September 2007

Hackertool-Strafbarkeit: Selbstanzeige wird eingereicht

Die Diskussion um den neuen Paragrafen 202c Strafgesetzbuch köchelt immer noch. Vor allem weiss bislang niemand, wie die Gerichte das Anbieten von Sicherheitstest-Software  beurteilen werden. Michael Kubert macht daher jetzt Nägel mit Köpfen, wie Spitblog berichtet:

Offenbar wollte ihm niemand so recht glauben, daher hat er seine eigene Webseite gestartet, auf der er Software sammelt und veröffentlicht, die nach eigenen Angaben dazu geeignet ist, Server einem Sicherheitstest zu unterziehen, nach landläufiger Interpretation also nun möglicherweise verbotene Hackertools.

Aber er geht noch einen Schritt weiter: Wie er schreibt, hat er vor, in den nächsten Tagen Strafanzeige gegen sich selbst einzureichen.

“Dann werden wir ja definitiv sehen, ob’s strafbar ist oder nicht.”

Alles Gute!

 

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