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Montag, 16. Juni 2008

Der grüne Vorschlag: Datenschutz ins Grundgesetz

Während die SPD noch nachdenkt, wie man Datenschutz ins Grundgesetz verankern könnte, haben die Grünen nun einen konkreten Änderungsvorschlag vorgelegt. Das Taz-Blog CTRL hat den Gesetzentwurf der Grünen veröffentlicht (PDF):

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2a, 5a, 13a, 19)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2006 (BGbl.I S. 2034) wird wie folgt geändert:

1. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:

„Artikel 2a

Das Recht, über persönliche Daten selbst zu bestimmen, wird gewährleistet. Beschränkungen dieses Rechtes bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.“

2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt:

„Artikel 5a

Jeder hat das Recht auf Zugang zu Daten öffentlicher Stellen. Beschränkungen dieses Rechts dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage und nur dann erfolgen, wenn öffentliche Interessen die Vertraulichkeit zwingend gebieten oder ein überwiegendes Interesse Dritter an der Vertraulichkeit besteht.“

3. Nach Artikel 13 wird folgender Artikel 13a eingefügt:

„Artikel 13a

Jedem wird das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet.“

4. Artikel 19 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar.“

b) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 4 und 5.

Donnerstag, 24. Januar 2008

Grünen wollen Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis im Grundgesetz

Die SPD führt diese Diskussion ja schon länger, aber dort ist sie vor allem taktisch motiviert: Mit einem neuen Grundrecht auf “Informationsfreiheit” könnte man die starken Grenzen, die momentan das Post- und Fernmeldegeheimnis für Überwachungsmaßnahmen darstellen, umgehen. Das Bundesinnenministerium denkt ebenfalls darüber nach.

Nun hat auch die Bundestagsfraktion der Grünen sich dieser Diskussion angeschlossen und eine eigene Version auf dem Markt geworfen:

Bündnis 90/Die Grünen wollen angesichts der zunehmenden technischen Möglichkeiten des Staates wie auch Dritter zur heimlichen Überwachung und Kontrolle der Menschen als datenschutzrechtliches Fundament das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz verankern. Dabei darf es keinesfalls darum gehen – wie von der Regierungskoalition angestrebt- ein geschwächtes Grundrecht zu schaffen, das Eingriffe wie die Online-Durchsuchung unter möglichst geringen Voraussetzungen gerade erst ermöglicht. Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung modernisieren und stärken.

Wir wollen den Vorschlag der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bund und Ländern aus dem Jahr 1993 zur grundrechtlichen Verankerung eines eigenständigen Persönlichkeitsgrundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aufgreifen – wir wollen dieses Grundrecht aber (analog den Vorschlägen von Roßnagel, Pfitzmann und Garstka aus dem Jahre 2001) als ein umfassendes Kommunikationsgrundrecht ausgestalten. In der digitalen Informationsgesellschaft kann das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht allein persönlichkeitsrechtlich ausgerichtet sein. Es muss vielmehr ein Querschnittsgrundrecht werden, das den kommunikativen Gehalt aller Grundrechte zum Ausdruck bringt, ohne deren spezielle Schutzmechanismen einzuschränken.

Zusätzlich muss das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG zu einem umfassenden Kommunikationsgeheimnis weiterentwickelt werden, das alle neuen Kommunikationsformen erfasst und eine unbeobachtete Kommunikation gewährleistet.

Im Kern haben sie ja Recht:

Es muss die Möglichkeit bestehen, sich in der digitalen Welt selbstbestimmter und so zu bewegen, ohne ungewollt und unbemerkt jeden Tag eine Datenspur zu hinterlassen, die anschließend ausgewertet wird.

Das geht aber auch ohne Grundgesetzänderung: Stärkung und viel bessere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten (ähnlich wie Gewerbeaufsicht oder Gesundheitsämter), Förderung von technischen Maßnahmen zur Datensparsamkeit, und und und. Wie man aber ernsthaft eine Verfassungsänderung fordern kann, die auch noch an den Grundrechten rumspielt, während die Überwachungsfetischisten der großen Koalition eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag haben, ist mir schleierhaft. Das Gegenteil von “gut” ist eben nicht immer “schlecht”, sondern auch mal “gut gemeint”. Malte Spitz aus dem Grünen Bundesvorstand ist ebenfalls nicht glücklich darüber.

Patrick Breyer hat kürzlich eine gute Replik auf solche Forderungen geschrieben:

Entschieden entgegen zu treten ist der Darstellung, das Grundgesetz müsse an veränderte Bedingungen wie die technische Entwicklung angepasst und „verbessert“ werden. Dies erweckt den Eindruck, das Grundgesetz sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit und veränderungsbedürftig. Das aber ist Schäuble-Rhetorik, die wir uns nicht zueigen machen dürfen. Es wäre zwar möglicherweise nett, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ins Grundgesetz zu schreiben, aber wirklich notwendig ist es nicht, denn sie gilt ohnehin. (…) Entscheidend ist vielmehr, dass die Politik wieder den Mut und den Geist aufbringen muss, auf etwas verfassungsrechtlich noch Zulässiges zu verzichten, weil es schlichtweg nicht sinnvoll und angemessen ist. Dies zu begründen und durchzusetzen, liegt schon seit Jahren außerhalb der Möglichkeiten der Mainstreampolitiker. Wer sich wirklich als Bürgerrechtspartei profilieren will, sollte für einen Stopp für
neue Sicherheitsgesetze und eine freiheitliche Besetzung von Justiz- und Innenministerium eintreten.

Donnerstag, 8. November 2007

Webdemo zur Verabschiedung vom Grundgesetz

Traueranzeige für das Grundgesetz

Morgen wird das Grundgesetz verabschiedet. Wir sagen tschüß, mit dieser Traueranzeige des AK Vorratsdatenspeicherung.

Du kannst Sie als eigenständige Ebene über Dein Blog legen, die jedeR BetrachterIn beim ersten Besuch Deiner Website eingeblendet wird. Dazu musst Du nur irgendwo, etwa in einem Blog-Posting, den hier angegeben Code einfügen. Wer bei so einem großen Bloganbieter wie wordpress.com ist, muss sich leider darauf beschränken wie hier nur das Bild einzubinden.

Die Vorratsdatenspeicherung wird am morgigen Freitag zwischen 13 und 14 Uhr im Plenum des Bundestages verabschiedet.

Ruft noch heute Eure Abgeordneten in der Großen Koaltion an und fragt sie, was das soll!

(Crosspost auf einmachglas.info)

Montag, 5. November 2007

40 Mahnwachen für die Grundrechte (Dienstag, 17 Uhr)

In über 40 Städten werden morgen überall in Deutschland zwischen 17h und 19h Mahnwachen zu Ehren des Grundgesetzes stattfinden.

Wegen der derzeitigen Maßnahmen, die der inneren Sicherheit dienlich sein sollen aber die Freizügigkeit des einzelnen schwächen, demonstrieren Bürgerrechtlicher vor Bundes- und Landeseinrichtungen.

Bringt Kind, Kegel und Laternen mit nach:

Beginn ist normalerweise um 17h, solange nicht anders angegeben. Schaut sicherheitshalber auf die jeweilige Wikiseite für genauere Details.

 

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