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Freitag, 4. Juli 2008

Google soll alle Youtube-Logs an Musikindustrie übergeben

Das hat ein Bezirksgericht in New York angeordnet im Zusammenhang mit einem Zivilrechtsprozess zwischen Viacom (u.a. MTV-Mutterkonzern) und Google, wo es um Schadensersatz für urheberrechtsgeschützte Inhalte bei Youtube geht. Im Klartext: Damit Viacom von Google Geld verlangen kann, sollen die Daten aller Menschen, die sich jemals ein Youtube-Video (auch wenn es woanders eingebettet war) angesehen haben, an Viacom übergeben werden. Da sieht man mal wieder, wozu die Vorratsdatenspeicherung in Form von Logfiles führen kann. Konkret geht es um

  • die IP-Adresse des Rechners, mit der ein Nutzer ein Video betrachtet hat
  • den Zeitpunkt des Starts des Filmbeitrags
  • dessen Identifizierungsnummer
  • sowie gegebenenfalls den Login-Namen des Anwenders.

Google hat sich dabei mit seinen Standard-Argumenten in anderen Fällen, dass IP-Nummern und frei wählbare Usernamen keine personenbezogenen Daten sind, selber ins Knie geschossen, der Richter hat das nämlich im Urteil genüsslich zitiert.

Die Logfiles umfassen 12 Terabyte. Wenn man mal großzügig von 40 Byte pro Datensatz ausgeht und als Terabyte die IEC-konforme dezimale Anzahl Bytes nimmt, kommen dabei konservativ geschätzte 25 Milliarden Datensätze raus. Da viele User bei vielen Webseiten den selben Login-Namen verwenden und dieser häufig auch mit dem echten Namen identisch ist, dürften sich da interessante Rückschlüsse auf die Interessen von recht vielen Menschen ziehen lassen.

Mehr dazu bei

Oh, und seit heute gibt es plötzlich einen Link zur Privacy-Policy auf der Startseite von Google. Na, dann ist ja alles gut. (via)

Donnerstag, 29. Mai 2008

Belgien vs Google, nächste Runde

Nachdem Google vor einiger Zeit Belgien gelöscht und den zugehörigen Urheberrechtsstreit verloren hat, steht jetzt der Antrag auf Schadenersatz, berichtet der The Inquirer (unter Berufung auf Reuters). Es geht um die Inhalte, die Google News indexiert und wohl im Archiv bereitgehalten hat, auch als der originale Content nicht mehr frei zugänglich genommen wurde. Und das ganze war auch noch außerhalb von Belgien verfügbar.

Klingt von hier aus nach einem eher minderen Skandal, von der Sorte “Geschäftsmodell gegen Geschäftsmodell”. Ausführlicher bei ars.technica gestern: “The whole case might seem a bit absurd to readers from all the other countries where Google News is legal”, und weiter:

When Google lost the case, it not only pulled the stories from the News archive and stopped indexing them, but it yanked the papers from its main index. Apparently, this wasn’t good for business, and the papers soon worked out a deal to get back in the index while remaining out of Google News.

One of the issues in the case turned on whether something like a headline could even be considered copyrightable content. This led the judge to draw a distinction between headlines that show no “stamp of their author,” like “The King visits Sweden,” with those headlines that show more originality, like “The tax exemption rage of Didier Reynders.” (I am not making these examples up.)

Once the copyright issue was established, the Court went on to rule that Google did not qualify for the “citation and news reporting” exemptions in Belgian copyright law for a variety of reasons not particularly interesting to go into here.

So, Google lost the case and was ordered to remove articles from any publication that requested it within 24 hours of receiving such notice. Fines would be issued for any delay, but Google wasn’t on the hook for massive damages. Now, however, Copiepresse wants those damages, and it wants a provisional fine of €4 million while the much larger fine is being worked out.

Donnerstag, 31. Januar 2008

EuGH-Urteil zur Datenweitergabe an Musikindustrie

Der Europäische Gerichtshof hat am 29. Januar sein Urteil im Fall Telefonica vs. Promusicae veröffentlicht. Danach existiert nach EU-Recht keine Verpflichtung für Kommunikationsanbieter, Nutzerdaten im Zivilverfahren an Rechteinhaber herauszugeben. Das Urteil wurde ja überwiegend gefeiert als Stärkung des Datenschutzes gegenüber dem Urheberrecht, siehe unter anderem die Einschätzungen bei Gulli, bei den Grünen, bei DRM-freie-Musik oder bei Sicherheitsstaat.

Von European Digital Rights kommt nun im neuen EDRi-Gram eine etwas skeptischere Einschätzung. Demnach hat der EuGH nicht nur klargestellt, dass es lediglich keine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten gibt, solche Auskunftspflichten zu erlassen, sondern er hat auch den Vorrang des Datenschutzes vor dem Urheberrecht in Frage gestellt. Die Generalanwältin am EuGH, Juliane Kokott, war zwar in ihrer Stellungnahme im Sommer zum selben Ergebnis gekommen wie nun der EuGH, nämlich dass es keine Pflicht der EU-Mitgliedsstaaten gibt, eine zivilrechtliche Auskunftspflicht einzuführen. Sie hatte dies aber anders begründet und dabei unter anderem klargestellt, dass der Datenschutz Vorrang vor solchen Auskunftsansprüchen hat. Dies hat der EuGH in seiner Begründung nun aufgehoben, indem er als Grundsatz eine “Balance” der verschiedenen Grundrechte vorsieht. Das bedeutet, dass Datenschutz und geistiges Eigentum gegeneinander abgewogen werden können (”geistiges Eigentum” ist laut der EU-Grundrechtecharta ein Grundrecht). Meryem Marzouki vom EDRi-Vorstand schätzt daher die Entscheidung als einen “Rückschritt” gegenüber Kokotts Stellungnahme ein.

Freitag, 16. November 2007

Shi Tao und Wang Xiaoning: Yahoo zahlt Entschädigung, keine Strafe

Wer die taz liest hat es schon gesehen: Yahoo zahlt Chinas Dissidenten aus von Ben Schwan.

Es war ein Fall, der für mehr als nur schlechte Presse für den Internet-Giganten Yahoo sorgte: Der Portalbetreiber, wie viele wichtige US-Web-Konzerne auch in China vertreten, soll 2002 und 2004 so bereitwillig mit den kommunistischen Behörden zusammengearbeitet haben, dass zwei Internet-Demokratie-Aktivisten im Gefängnis landeten. Dort sitzen Wang Xiaoning und Shi Tao noch immer - verurteilt zu zehn Jahren für “Subversion des Staates” (Xiaoning) und angeblichen “Verrat von Staatsgeheimnissen an ausländische Websites” (Tao). Beide hatten sich zuvor in Internet-Postings für mehr Demokratie ausgesprochen.

[...] Das Zivilverfahren wurde nun außergerichtlich beigelegt. Wie am Dienstag bekannt wurde, zahlt Yahoo den beiden Familien eine nicht näher bezeichnete Summe, gibt seine Schuld - wie bei solchen Ausgleichen üblich - allerdings auch nicht offen zu. [...]

Dass dadurch das Verfahren um Jahre verkürzt wurde mag eine gute Sache sein, vor allem dann, wenn beide Journalisten tatsächlich freigelassen werden können. Abwägen in so einer Lage ist schwierig und immer, von Europa aus, überheblich. Vielleicht kann die PR aber ja noch etwas bewirken, anstatt nur weißzuwaschen.

Dienstag, 18. September 2007

EU gewinnt gegen Microsoft

Die Europäische Union hat sich endlich erfolgreich gegen Microsoft durchgesetzt. Vorausgegangen war ein jahrelanges Kartellverfahren, was Microsoft verpflichtete, eine Strafe von 497 Millionen Euro zu zahlen, sowie zur einige Schnittstellen offen zu legen. Microsoft klagte dagegen und gestern hat der Europäische Gerichtshof den Einspruch von Microsoft gegen die Verurteilung im Kartellverfahren größtenteils zurückgewiesen. Die Medien berichten nun ausführlich über das “Waterloo von Microsoft”. Konsequenterweise sollte man jetzt fordern, dass die 497 Millionen Euro in die Förderung von offenen Standards und damit in mehr Wettbewerb in Europa investiert werden sollten.

Hier sind einige Stimmen:

Die Free Software Foundation Europe und das Samba-Projekt erklären gemeinsam in einer Pressemitteilung: Ein Triumph für die Freiheit und den freien Wettbewerb.

“Microsoft kann sich nun nicht mehr über dem Gesetz wähnen,” sagt Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe (FSFE). “Mit Taktiken, die in anderen Teilen der Welt erfolgreich die Antitrust-Verfahren ausgehebelt haben, sogar in den USA, hat es Microsoft bisher geschafft, den heutigen Tag um fast ein Jahrzehnt hinauszuzögern. Dank der Beharrlichkeit und der hervorragenden Arbeit der Europäischen Kommission haben diese Taktiken in Europa nun versagt,” setzt Greve fort. Carlo Piana, der juristische Berater der FSFE: “FSFE und das Samba Team begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Dies ist ein Meilenstein für den freien Wettbewerb. Der Vorstellung, dass willentliche Verdunkelung von Standards und vorsätzliches “lock-in” akzeptable Geschäftspraktiken seien, wird nun ein Riegel vorgeschoben.”[...]

Spiegel: EU-Kommission jubelt über Microsoft-Schlappe.

Luxemburg - Vor allem Neelie Kroes dürfte heute bester Laune sein. Die EU-Wettbewerbskommissarin schlägt sich schon seit Jahren mit den Managern von Microsoft Chart zeigen herum. Sie setzte immer neue Deadlines für die Freigabe von Informationen und bekam doch immer wieder nur Berichte vorgelegt, die ihren Ansprüchen nicht im Geringsten genügten. Nun hat ein EU-Gericht das im Laufe der Auseinandersetzung verhängte Rekord-Bußgeld von 497 Millionen Euro bestätigt. “Das Gericht hat eine wegweisende Entscheidung der Kommission bestätigt, die dazu dient, den Verbrauchern auf dem Software-Markt eine größere Auswahl zu verschaffen”, erklärte Kroes danach enthusiastisch. Auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso ließ sich nicht lange um einen Kommentar bitten. “Das Urteil bestätigt die Objektivität und Glaubwürdigkeit der Wettbewerbspolitik der Kommission”, erklärte er in einer Pressemitteilung. “Diese Politik schützt die Interessen der europäischen Verbraucher und gewährleistet einen fairen Wettbewerb.”

Deutschlandfunk hat ein Interview mit dem ehemaligen Wettbewerbskommissar der EU, Karel van Miert: Microsoft hat Quasi-Monopol ausgenutzt. (MP3)

Klein: Und die Frage nach dem Schutz geistigen Eigentums, die das Unternehmen ja immer wieder ins Feld geführt hatte, ist zufriedenstellend beantwortet worden?

Miert: Ja. Ich glaube, das hat auch seine eigene Grenze. Wenn ein Unternehmen, das so dominant ist, eigentlich ein Quasi-Monopol ist, seine Macht so missbraucht, dann ist etwas los. Ich glaube, die Kommission hat richtig gehandelt, hat deutlich gemacht, auch Microsoft als Quasi-Monopolunternehmen steht nicht über den Gesetzen. Deswegen ist es wirklich sehr positiv, wie das jetzt ausgegangen ist, Microsoft hat jahrelang immer wieder mit einer Armee von Anwälten, Lobbyisten und so weiter versucht, das immer für sich aufzuschieben. Aber jetzt ist klar und deutlich auch seitens der Richter festgestellt worden, Microsoft steht nicht über den Gesetzen. Und man kann auch froh sein, dass die Europäische Kommission hier richtige Arbeit gemacht hat, weil: In Amerika hat man das nicht gemacht.

Klein: Mit welchen unmittelbaren Auswirkungen für die Verbraucher, sprich die Computernutzer rechnen Sie jetzt?

Miert: Das wird man erst nachher spüren. Es gab nicht genügend Wettbewerb. Es gab Missbrauch einer Dominanz. Nur wenn es der Kommission gelingt, jetzt durchzusetzen, was man damals schon beschlossen hat, was jetzt bestätigt worden ist von den Richtern, dann wird es einen stärker kompetitiven Markt geben. Aber das wird sich nur über Zeit zeigen. Die Kommission muss hier weiter ihre Arbeit machen.

Dienstag, 4. September 2007

Urteilsdatenbank von Telemedicus

Telemedicus hat jetzt eine Urteilsdatenbank rund um die rechtlichen Themen der Informationsgesellschaft gestartet. Ein Formular bietet die Möglichkeit, die Datenbank um weitere Urteile zu erweitern.

Sonntag, 3. Juni 2007

Landgericht Berlin entscheidet in Forenhaftung

Ds Internetportal MeinProf.de ist eine “Bewertungsplattform für Hochschulkurse und –dozenten”. Man kann dort als Student Professoren bewerten und ein Feedback zur Lehre geben. Das Landgericht Berlin hat aktuell bei einer Frage von Forenhaftung in einem Berufungsverfahren zu Gunsten von MeinProf.de entschieden. Die Plattform muss damit Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.
Aus der Pressemitteilung:

Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte dieser den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 € von MeinProf.de verlangt. Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Gibt es dazu schon eine Quelle des LGBerlin?

Samstag, 6. Januar 2007

Chinesisches Gericht nimmt Klage gegen Berliner Blogger an

Skurrile Sache: China ist seit dem Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) 2001 auch Mitglied des WTO-Abkommens über geistiges Eigentum (TRIPS). Zwar gilt das Land immer noch als Heimat der meisten “Raubkopierer”, aber die Zahlen gehen offenbar langsam zurück, auch weil die Regierung eine Kampagne gegen Urheberrechtsverletzungen gestartet hat. Meistens werden in unseren Kreisen Kopien von Software, Büchern und DVDs genannt, aber chinesische Firmen bauen offenbar auch ganze Luxusbusse nach. Der Berliner Agenturbesitzer Ron Aron Hillmann, der in seinem Auto-Blog darüber schrieb, bekam nun eine Klageschrift aus China zugestellt, interessanterweise über das Amtsgericht Berlin-Mitte. Der Chinesische Bushersteller, der mit MAN wegen der angeblichen Bus-Raubkopie noch im Rechtsstreit ist, verklagt ihn “auf unlauteren Wettbewerb”.

Hillmann ist eine “Erscheinungszeit” mit “9 Uhr am 17. Juli 2007 (die Beijinger Zeit)” vorgegeben. Außerdem steht dort: “1. Die geladene Partei muss pünktlich vor Gericht ankommen, 2. Diese Vorladung wird von der geladenen Partei vor Gericht zur Anmeldung mitgebracht. 3. Wenn die geladene Partei diese Vorladung erhalten wird, soll sie den Rückschein unterschreiben und stempeln.” Außerdem soll Hillmann innerhalb von 30 Tagen eine “schriftliche Einlassung” abgeben.

Der Spiegel, auf dessen Meldung Hillmann in seinem Blogeintrag verwiesen hatte, hat offenbar bisher keine solche Klage bekommen. Hillmann hat das Problem, dass er die Vorladung nicht einfach ignorieren kann, weil eine Verurteilung per Rechshilfeersuchen auch von deutschen Behörden vollstreckt werden könnte.

Zwei Aspekte sind daran interessant. Erstens: Die chinesischen Behörden und die Firma nehmen das vermutlich als Testfall, um zu sehen, wie weit sie auch Blogger in Ländern mit halbwegs funktionierender Redefreiheit einschüchtern und damit zum Schweigen bringen können. Chilling effects goes transnational, sozusagen. Zweitens: Kann man ernsthaft gegen TRIPS sein, freies Wissen und so weiter fordern, und gleichzeitig das Nachbauen von Bussen verurteilen? Larry Lessig würde jetzt wohl sagen: Da hilft wohl nur ein Bus-Projekt unter Creative Commons.

 

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