Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Dienstag, 3. Juni 2008

Youtube, die GEMA und das Urheberrecht

Deutschlandradio Kultur berichtete gestern über die Urheberrechtsprobleme bei Youtube: Die Grenzen von YouTube. Und ein Aspekt ist da am interessantesten. Es geht konkret um einen Dokumentarfilmer, der gerne einen selbst gedrehten Film über Berliner Plattenläden online stellen würde. Im Hintergrund klingt aber Musik, die urheberrechtlich geschützt ist. Grosses Problem bei vielen Dingen. Nun hat man doch sofort den GEMA-Deal mit Youtube im Kopf, aber Pustekuchen, der zieht hier nicht:

Einzelne Rechteverwerter wie zum Beispiel die GEMA haben sich bereits mit YouTube arrangiert. Die Nutzer des deutschen YouTube-Portals dürfen demnach “das Weltrepertoire musikalischer Werke” nutzen. Im Gegenzug erhält die GEMA einen gewissen Betrag von YouTube, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet. Klingt gut, hat aber einen Haken.

“Ich dürfte jetzt den Miles Davis-Song hier selbst zuhause auf der Blockflöte einspielen, und das dann über diesen GEMA-YouTube-Deal bei YouTube abspielen. Mehr aber auch nicht. Kann auch ‘ne Mundharmonika sein.”

Denn die GEMA verwaltet nur die Rechte an den Kompositionen, nicht aber an den Einspielungen. Da muss man nach wie vor bei den Plattenfirmen anklopfen - und die wollen entweder viel Geld oder haben andere Dinge zu tun, als sich um YouTube-Amateure zu kümmern.

Die MP3 dazu findet sich noch nicht online.

Montag, 3. Dezember 2007

J!Cast 46: GEMA auf europäisch - internationale Lizenzierung von Musik

Der J!Cast-Podcast Nummer 46 dreht sich um “GEMA auf europäisch - internationale Lizenzierung von Musik“.

Youtube gibt es jetzt auch als deutsche Version - und damit die vielen lustigen Song-Interpretationen künftig keine Urheberrechte mehr verletzen, hat Youtube mit der GEMA einen Vertrag geschlossen und für Lizenzen bezahlt. Doch was genau steckt hinter diesen Lizenzen, warum muss Youtube in jedem Land einzeln verhandeln und welche Rolle spielt die Verwertungsgesellschaft für die Leistungsschutzberechtigten GVL? Wie zukunftsträchtig ist dagegen das Modell einer internationalen Lizenzierung, das sich die EU-Kommission überlegt hat, und wie bald ist damit zu rechnen? Mit Dr. Kerstin Bäcker aus der JUVE-prämierten Medienkanzlei Lausen in Köln habe ich über diese Fragen und weitere Aspekte des Musikrechts gesprochen.

Hier ist die 15 MB grosse Datei.

Montag, 2. Juli 2007

Erfolgreiche Blockade: Keine legalen Klingeltöne in Deutschland?

Heise vermeldet: GEMA kündigt Musik-Rahmenverträge für Handy-Klingeltöne und Online-Plattformen.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat im andauernden Streit über die Nutzung musikalischer Werke auf Mobiltelefonen und im Internet zu einem scharfen Mittel gegriffen: Mit Wirkung zum 30. Juni hat die Musikverwertungsgesellschaft die Rahmenverträge für Ruftonmelodien, Downloads und Streaming mit dem Branchenverband Bitkom gekündigt. Die im Januar geschlossenen Vereinbarungen sollten eigentlich für den Zeitraum zwischen 2003 und Ende 2007 gelten, wobei offene Tarif- und Abrechnungsfragen im ersten Halbjahr gemeinsam geklärt werden sollten. Bei der GEMA heißt es, dass bei diesen beiden entscheidenden Punkten keine Einigung erzielt werden konnte. Deswegen habe man von dem sich vorbehaltenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Die De:Bug vermutet schon zu Recht: “Darf ich daraus folgern, dass - zumindest heute - kein bezahlter Download in Deutschland mehr legal ist?”

Freitag, 26. Januar 2007

Öffentliche Anhörung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten

Eine öffentliche Anhörung mit dem Titel “Öffentliche Anhörung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten” findet am kommenden Montag, den 29. Januar 2007 um 15.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3101, im Deutschen Bundestag statt.

Die Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland” befasst sich am Montag, dem 29. Januar 2007, in einer öffentlichen Anhörung mit der kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und anderen Schutzrechten. In Deutschland vertreten so genannte Verwertungsgesellschaften die Rechte von Künstlern und Kulturschaffenden und ziehen in deren Namen Tantiemen ein. Die Verwertungsgesellschaften verfügen über das nötige rechtliche Hintergrundwissen, um die Interessen der Betroffenen wahrnehmen zu können.

Die EU-Kommission und bürgerschaftlich Engagierte - aber auch Künstler - beanstanden in einigen Punkten die Arbeit der Verwertungsgesellschaften. Sie fordern mehr Transparenz und hinterfragen gesetzliche Regelungen. Besonderes Interesse gilt den Regelungen im Online-Bereich - wie beispielsweise den Kopierrechten bei digital abrufbarer Musik.

Ich hab Montag keine Zeit zum anschauen, aber drüben wird eine Reisegruppe organisiert. Man muss sich aber vermutlich vorher anmelden und kann da nicht so einfach reinlaufen.

Update:

Es ist Freitag Mittag. Da wird in deutschen Behörden nicht mehr wirklich gearbeitet und Anmeldungen angenommen. Anscheinend ist es genau andersherum, wie Ronny in den Kommentaren erklärt:

Andersrum: Anmelden kann man sich nicht mehr, sondern kommt nur noch rein, wenn man einfach so hinläuft - ein paar Plätze werden dafür wohl vorgehalten.

Freitag, 24. November 2006

Bericht vom 12. Kulturpolitischen Salon in Leipzig

Martin war beim 12. Kulturpolitischen Salon in Leipzig, der sich diesmal um das Urheberrecht drehte.

Eigentlich interessant war jedoch nicht die Podiumsdisskussion, die einmal mehr verdeutlichte, dass es eine Generation gibt, die im digitalen Zeitalter lebt und eine andere, die davon in Zeitungen und Geschäftsberichten liest. Im anschließenden Salon hatte ich Gelegenheit mit Prof. Becker zu sprechen und Fragen zu stellen, die er auf dem Podium nicht beantworten mochte. Vorab sei gesagt, dass ich mich keineswegs negativ über die Gema geäußert habe. Wenn der Laden auch in der derzeitigen Form problematische Ideen hat, halte ich die Grundidee doch für sehr sinnvoll. Zur Frage, warum es nicht möglich, sei Werke unter Creative Commons Lizenzen (CC) bei der Gema anzumelden, bekam ich eine recht eigenwillige Antwort: Auch auf meine sehr erstaunte Nachfrage bekräftigte er, dass alles, was Creative Commons Lizenzen leisten würden, auch von der Gema angeboten würde. (zur Klarzustellung: Das ist schlichtweg falsch.) Auf meinen Hinweis auf die Möglichkeit, beispielsweise Bearbeitungen eigener Stücke zu erlauben, erhielt ich die verständnislose Rückfrage, warum ich das denn wollen sollte, das wäre doch verrückt. Solche Ideen sein eine “Idiotie”.

Die Geschichte geht noch weiter…

Donnerstag, 9. November 2006

Aktion:Remixt Lessig!

Anfang letzter Woche hatten wir die Chance, ein Interview mit Lawrence Lessig in Berlin zu machen. Lawrence Lessig ist Autor mehrerer Bücher, ein US-amerikanischer Jura-Professor an der Stanford Law School und Mitgründer von Creative Commons. Im Moment ist er für ein Jahr Fellow an der American Academy in Berlin und hat sich hierher zurückgezogen, um zwei weitere Bücher zu schreiben. Trotz Erkältung und Husten hatte er sich fast eine Stunde Zeit genommen, verschiedene Themen ausführlich zu erklären. Auch wenn wir gerne noch viel mehr Themen angeschnitten hätten.

Das Ergebnis ist hier zu sehen. Ich habe das ganze Interview in kleine Teile geschnitten, so dass immer ein Block aus Frage und Antwort besteht. Beim schneiden kam die Idee, das ganze Interview gleich unter die Creative Commons Lizenz zu stellen, die am meisten Freiheit gewährt und alles zum Remixen unter der CC-Namensnennung auch zur kommerziellen Nutzung frei zu geben. Die einzelnen Blöcke sind alle als .dv-Dateien in einem beinahe unkomprimierten Zustand (Vorsicht: Teilweise sind die Dateien über 1 GB gross!**). Gleichzeitig finden sich hier bearbeitete Versionen in OGG Theora und weitgehend als AVI mit dem NetzpolitikTV-Intro, was der Wetterfrosch mal erstellt hatte.***

Es gibt sicherlich viele Leser und Leserinnen, die begnadeter im Videomixen sind als ich es mit meiner knappen Zeit im Moment bin und wahrscheinlich jemals sein werde. Deshalb macht damit, was Ihr wollt: Die einzige Regel ist, die Creative Commons Namensnennungs-Lizenz zu befolgen. Alle Remixe müssen einen Verweis auf netzpolitik.org haben*. Das ist alles. Das Videomaterial kann mit Unterstiteln versehen werden, anders zusammengestellt werden, man kann meine Rolle als Interviewer einnehmen und bessere Fragen stellen, man kann Musik unterlegen, Special-Effects einfügen, einzelne Teil-Aspekte in eigene Videoproduktionen eingebunden werden oder wieso nicht eine Best-of-Zusammenfassung machen? Ich bin gespannt, was dabei kreatives herauskommt. Ergebnisse können und sollen am besten in den Kommentaren verewigt werden.

Und hier ist das Interview:
Weiterlesen …

Montag, 6. November 2006

GEMA vs. Youtube

Das war ja nur eine Frage der Zeit: Gema fordert YouTube-Gebühren von Google. Soll in der morgigen Handelsblatt-Ausgabe ausführlicher stehen. Die GEMA will in Verhandlungen mit Google eintreten, bis zu einer Entscheidung sollen erstmal alle Videos mit GEMA-lizenzierter Musik gelöscht werden.

Update: Hier ist der Original-Artikel vom Handelsblatt: Gema fordert Gebühren von Google.

Freitag, 25. August 2006

Netzpolitik-Podcast mit Stephan Benn vom VUT

Hier ist ein ca. 20 Minuten langes Interview mit Stephan Benn (MP3 / 128KB/s / 20MB), dem Justiziar des Verbandes unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten e.V. (VUT).

In dem Interview geht es um die Arbeit des VUT, die Kriminalisierung bzw. Legalisierung von Filesharing, den GEMA Podcasting-Tarife, dem zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, Creative Commons und wie heute schon das Netz innovativ von Indie-Labels genutzt wird.

Dienstag, 1. August 2006

Zitat des Tages: Heute die GEMA

Die GEMA hat endlich mal etwas revolutionäres festgestellt und gehandelt: 6484 erkannte Werke.

“Wir gingen sehr lange davon aus, dass das Programm in den Diskotheken identisch mit dem Programm aus dem Radio ist”, sagt Hans-Herwig Geyer, Gema-Sprecher in München.

Und zwar ging es um die Schlüsselverteilung der GEMA-Tantiemen und die grosse Frage, wieso Britney Spears und der ganze Rest aus dem Radio (soviele sind das dann auch wieder nicht) immer den ganzen Kuchen bekamen und die Indies eher kaum etwas. Man zählte halt immer nur die Radioairplays. Das ist ja jetzt geklärt und man hat ein revolutionäres System in Form einer Blackbox in 100 ausgewählten Clubs aufgestellt, das automatisch erkennen soll, welche Musik der/die DJ(ane) gerade gespielt hat. Die scheinen aber wiederum weitgehend in Clubs zu stehen, wo Radio-Musik gespielt wird, oder aber die manuelle (!) Auswertung zeigt leichte Mängel: Nach einem Testjahr waren die Gewinner aus der Blackbox-Auswertung Michael Jackson und Bruce Springsteen… In dem Artikel standen keine Zahlen, aber irgendwo hab ich mal gelesen, dass diese Blackboxen extrem teuer waren/sind.

Dieses nach Angaben der Gema repräsentativ in 100 deutschen Clubs verteilte System schneidet Teile des jeweiligen DJ-Programms mit, die Mitschnitte werden später von Experten ausgewertet - durch Zuhören. Wie kompliziert das ist, kommt auf das Genre an. In Mainstream-Discotheken ist das kein Problem, weil da die Hitparade rauf und runter gedudelt wird. In Underground-Clubs gestaltet sich die Sache schwieriger. Die Stücke werden ineinander gemischt und in Geschwindigkeit und Tonhöhe verändert.

Wie muss man sich eigentlich den Job dieses “Zuhör-Experten” vorstellen? Sitzen die die ganze Woche über in ihrem Büro und hören sich die Musik des vergangenen Wochenendes an?

In einem anderen Fall wird in zehn Jahren vielleicht mal ein Gema-Sprecher sagen:

“Wir gingen sehr lange davon aus, dass Podcaster in einem Podcast Lieder nur zu 50% spielen wollten und die Podcasts nie länger als 30 Minuten waren”…

[via]

 

Tagmap