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Mittwoch, 18. Juni 2008

Schwedens Regierung zieht Abhörgesetz zurück

Der Versuch, durch ein Abhör-Gesetz in Schweden den gesamten Internetverkehr (ähnlich wie Echelon) mitschneiden und durchsuchen zu können, ist erstmal gescheitert. Die Regierung hat heute ihren Gesetzes-Vorschlag zurückgezogen, nachdem es zu grossen medialen Aufmerksamkeit gekommen ist. Die vier Sitze Mehrheit waren wohl zu knapp für so ein umstrittenes Gesetz. Wahrscheinlich dachte man in der Regierung, dass es während der Fussballeuropameisterschaft niemanden interessiert, wenn man mal kurz das komplette Internet überwachen will.

Tagesschau.de berichtet: Abhörgesetz kommt nicht ins schwedische Parlament - Die “Radioanstalt” darf nicht mitlauschen.

Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt wollte dem militärischen Abhördienst FRA umfassende Kontrollmöglichkeiten für den kompletten Mail- und sonstigen Internet-Verkehr ins Ausland sowie alle grenzüberschreitenden Telefonate geben, um “Gefahren von außen” schneller zu erkennen. Auf erbitterten Widerstand waren die Pläne für das neue Gesetz vor allem gestoßen, weil die dem Militär unterstellte “Radioanstalt” als zentrale Abhör- und Kontrollbehörde ohne konkrete Verdachtsmomente tätig werden dürfen soll.

[Danke an Torsten]

Und auch die Taz berichtet: Big Brother verspätet.

Die Regierung fürchtet angesichts sich immer stärker formierender Kritik offenbar ein Scheitern, sollte das Gesetz bis Herbst liegen bleiben. Und will es daher unbedingt vor der in dieser Woche beginnenden parlamentarischen Sommerpause verabschieden. Als “fragwürdig” bezeichnete Thomas Hammerberg, Kommissar des Europarats für Fragen der Menschenrechte, das schnelle Durchpeitschen eines so kontroversen Gesetzes. 56 Prozent der SchwedInnen lehnen es nach einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage ab. Ein Wert der steigen dürfte: Jetzt wurde bekannt, dass alle Telefon- und Internetkunden über ihre Rechnungen für die Kosten der eigenen Überwachung auch noch selbst zahlen sollen.

Donnerstag, 1. November 2007

Die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aufheben?

Die Zeit berichtet über eine Tagung des Bundesnachrichtendienstes, wo Innenminister Schäuble dafür plädierte, die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aufzuheben: Grenzverletzung.

Schäuble selbst ging noch weiter. „Manche halten das Trennungsgebot fast schon für einen Verfassungsgrundsatz“, sagte der Innen- und Verfassungsminister. Er habe es aber im Grundgesetz nicht gefunden. Die Abgrenzung von Polizeiarbeit und Spionage, von an Gesetzen gebundenen offenen und von geheimen, konspirativen Ermittlungen, eine Lehre aus der NS-Zeit, steht tatsächlich nicht im Grundgesetz. Es wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht schon vor vielen Jahren aus diesem abgeleitet. Zu Schäubles Ärger offensichtlich. Denn, so sagte er, die Wirklichkeit halte sich nicht an diese klare Trennung. Und der demokratische Rechtsstaat dürfe sich dem Wettkampf mit den Gefährdern nicht verweigern. Bessere Vernetzung von Behörden und Informationen sei eine Notwendigkeit. Auch die Unterscheidung eines Völkerrechtes im Frieden und eines Völkerrechtes im Krieg entspräche nicht mehr der Realität.

Überhaupt scheint Schäuble die Vorgaben des demokratischen Rechtsstaates für eher hinderlich zu halten. Denn anschließend sagte er etwas, was in dem Saal voller Geheimdienstler zu spontanem Applaus führte: „Wir sollten die Leistungsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes nicht durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse gefährden.“ Schließlich seien die Informationen, die er beschaffe, „lebensnotwendig“. Und sie seien das wichtigste Mittel, um die Stabilität unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Den Nachrichtendiensten „unlautere Absichten zu unterstellen“, sei deshalb geradezu „unredlich“.

(via zeit-newsletter)

Freitag, 7. September 2007

Online-Durchsuchung: Schützenhilfe aus den USA

Der Kölner Stadt Anzeiger tickert über den dpa-ots-Service eine Aussage des innenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,Hans-Peter Uhl (CSU): Festnahmen von Terrorverdächtigungen gehen auf Online-Durchsuchungen von US-Geheimdiensten zurück.

Demnach geht die Festnahme der drei Terrorverdächtigen auf Online-Durchsuchungen der amerikanischen Geheimdienste zurück. Das ist ja äusserst praktische Schützenhilfe zur rechten Zeit, um das Thema Online-Durchsuchung wieder zugunsten der Union in die richtige Bahn zu lenken.

“Die ursprünglichen Impulse gingen von Pakistan aus. Dort wurden die Erkenntnisse durch nachrichtendienstliche Überwachung gewonnen. Glücklicherweise haben wir Informationen von amerikanischen Nachrichtendiensten bekommen, die uns geholfen haben, diese potenziellen Massenmörder rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Die USA brauchen von uns nicht gebeten werden. Die machen das, was sie für sich richtig halten.”

Weiter wird Uhl zitiert:

“Die Position der SPD ist unhaltbar. Der Staat muss gerüstet sein. Jedes weitere Zuwarten ist schädlich und eigentlich nicht zu verantworten. Der amerikanische Geheimdienst macht das; die anderen Geheimdienste machen es. Und Deutschland wird es auch machen, weil die SPD noch vor dem Verfassungsgerichtsurteil beidrehen wird. Sie kann gar nicht anders.”

Da die USA wohl über ihr Echelon-System die Mailkommunikation überwacht hat, wissen wir ja, was nach der Vorratsdatenspeicherung als nächster Vorschlag von der Union kommen wird: Die Überwachung der Kommunikationsinhalte. Mit derselben Argumentation wird das problemlos zu schaffen sein. Damit kann man auch Folter legitimieren,

Taz: CDU will Terrorcamper einsperren.

Bürgerrechtler werfen der CDU vor, die angespannte Stimmung für ihre parteipolitischen Zwecke auszunutzen. “Derzeit lässt sich in der Debatte leider auf fatale Weise Druck aufbauen”, sagt Frank Rosengart vom Chaos Computer Club (CCC). Dabei hat er nichts dagegen, dass “Herr Schäuble die Rechner beschlagnahmt, die als Server für die Foren religiös motivierter Bombenbastler dienen”. Anders sehe dies allerdings aus, wenn der Innenminister beabsichtige, private Computer zu durchsuchen. “Wir bleiben auch in dieser schwierigen Situation dabei, dass dies einen grundgesetzwidrigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.”

Süddeutsche Zeitung: Kommentar: Weniger Rechtsstaat durch Onlinedurchsuchung.

Jeder Sicherheitspolitiker gibt zwar gerne zu, dass sich der Staat Grenzen setzen muss. Aber praktisch gibt es diese Grenzen nicht mehr, sie sind in den vergangenen Jahren ständig weiter durchlöchert worden. Und dort, wo es sie noch gibt, werden sie offenbar umgangen: Die Regierungspolitik hat keine Schwierigkeiten damit, Erkenntnisse zu verwerten, die von ausländischen Nachrichtendiensten mit Mitteln erlangt wurden, die in Deutschland verboten sind. Auf diese Weise finden auch erfolterte Informationen in Deutschland Verwendung. Mit Informationen, die vom US-Geheimdienst per Computer-Durchsuchung erlangt wurden, dürfte es sich genauso verhalten. Das ist Pontius-Pilatus-Politik.

Nichts ist unmöglich - ein Motto für rechtsstaatliche Politik ist das nicht. Es ist Zeit, endlich (und mit der Verve, mit der die Online-Durchsuchung gefordert wird) zu überlegen, wo die Grenze liegen muss. Als vor 40 Jahren die Telefonüberwachung eingeführt wurde, war sie nur bei vier schweren Delikten erlaubt; heute gleicht die Liste einer Rundreise durchs Strafgesetzbuch. In den Antworten auf Fragen der SPD hat das Bundesinnenministerium zweierlei zugeben müssen: Dass sich bei einer Online-Durchsuchung die Privatsphäre nicht vernünftig schützen lässt. Und dass der Inhalt eines Computers online verändert werden kann - also Schriftstücke eingepflanzt werden können, die vorher nicht da waren. Das beeinträchtigt die Beweistauglichkeit von Online-Erkenntnissen.

Süddeutsche Zeitung: Brieftauben im Netz.

Laut Medienberichten haben die Terrorverdächtigen zunächst über einen Webmail-Dienst miteinander kommuniziert. Sie haben aber keine E-Mails verschickt, sondern diese im Entwurfsordner gespeichert und über ein gemeinsames Passwort den Zugang geregelt. Diese Idee hat aber keinerlei Auswirkungen auf das Zugriffsrecht der Ermittler. Tatsächlich ist es bereits heute so, dass nach dem Telekommunikationsgesetz und die Telekommunikations-Überwachungsverordnung E-Mail-Konten und Mailserver überwacht werden dürfen. Nach einem Richterbeschluss müssen die Provider der Staatsanwaltschaft Zugang zu den Postfächern gewähren und die gesamten Daten der E-Mail-Kommunikation an die Staatsanwaltschaft weitergeben. So ist das laut Medienberichten auch Falle der festgenommenen Terrorverdächtigen

de.internet.com: Mehr als zwei Drittel für stärkere Überwachung des Internet.

Kurz nach der Festnahme von drei Terrorverdächtigen in Nordrhein-Westfalen fühlt sich die große Mehrheit weiterhin sicher in Deutschland, stimmt aber trotzdem für mehr Überwachung. In einer heute in Köln vorgestellten Umfrage für die ‘Tagesthemen’, erhoben von Infratest Dimap unter 1.000 Bundesbürgern, sagen 81 Prozent, dass sie sich alles in allem sicher in Deutschland fühlen. Das sind fast ebenso viele wie im Juli dieses Jahres (84 Prozent), als diese Frage zum letzten Mal gestellt wurde. Nur 18 Prozent fühlen sich derzeit eher unsicher im Land.

Dass das Internet stärker überwacht werden müsse, meinen dennoch 67 Prozent. Die Zustimmung zur Online-Durchsuchung auf Privatcomputern ist durch die geschürte Terrorhysterie im Laufe dieser Woche gestiegen. Waren am Montag und Dienstag im ARD-DeutschlandTrend noch die Hälfte der Bundesbürger (50 Prozent) der Ansicht, dass der Einsatz der so genannten “Bundestrojaner” auf privaten PCs zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung prinzipiell erlaubt sein sollte, so sind es nach den Festnahmen der Terrorverdächtigen 58 Prozent. 36 Prozent, so das Ergebnis der Blitzumfrage von Donnerstag, dagegen finden, die Online-Durchsuchungen mit “Bundestrojanern” greife zu weit in die Privatsphäre. Am Montag und Dienstag waren es noch 47 Prozent.

Ich mach mir echt Sorgen, in welchem Staat wir landen werden, wenn tatsächlich mal ein Anschlag in Deutschland passieren sollte und eine richtige Hysterie ausbricht.

Mittwoch, 11. Juli 2007

Wirtschaftsspionage beim Deutschlandfunk

Beim Deutschlandfunk gab es ein spannendes Feature in der Sendung “Hintergrund Politik” über “Deutsche Firmen als Ausspäh-Opfer“. Das Thema ist Wirtsschaftspionage. Ein Aspekt, der bei der ganzen Überwachungsdiskussion und dem Austausch von Daten mit ausländischen Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden etwas in den Hintergrund gerückt ist.

Die Nachricht schlug wie eine Bombe ein. Letzte Woche räumte der deutsche Softwarekonzern SAP, ansonsten hochgelobt für Solidität und Seriosität, illegale Datenzugriffe seiner US-Tochter Tomorrow Now auf den amerikanischen Konkurrenten Oracle ein. Sensationell an der Nachricht ist nicht die Spionage an sich, die ist heute leider gang und gäbe.

Hier ist die MP3 dazu.

Montag, 25. Juni 2007

Datensicherungsroboter löscht Geheimakten der Bundeswehr

Die Bundeswehr hat einen Datensicherungsroboter. Der funktioniert so gut, dass man auf kritische Geheimakten aus der Zeit zwischen 1999 und 2003 nicht mehr zugreifen kann. Aus Akten dieser Zeit wollte der Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag Informationen erhalten. Aber praktischerweise wurden diese schon 2004 gelöscht.

Tagesschau.de berichtet darüber: Bundeswehr vernichtete Geheimdaten.

Nun stellte sich heraus, dass ein Großteil dieser brisanten Daten vernichtet wurde. Am 12. Juni dieses Jahres schrieb das Bundesverteidigungsministerium an den Verteidigungsausschuss des Bundestages, dass elektronisch übermittelte Dokumente des militärischen Nachrichtenwesens Ende 2004 verloren gegangen seien und “auch nicht wieder rekonstruiert werden” könnten. Der Datenverlust “umfasst im Wesentlichen die Daten, die in den Jahren 1999 bis 2003 aus den Einsatzgebieten gewonnen wurden”. In jenen Jahren war die Bundeswehr unter anderem in Afghanistan oder auf dem Balkan stationiert.

Heise berichtet auch: Datenpanne bei der Bundeswehr.

Es habe sich jedoch bald gezeigt, dass die Informationen nicht mehr lesbar waren – nach Angaben Wicherts habe nach einen technischen Defekt der Datensicherungsanlage Ende 2004 ein Austauschgerät installiert werden müssen. Bei dem Versuch, die gespeicherten Daten auf das Ersatzgerät zu übertragen, sei festgestellt worden, “dass ein Teil der Bandkassetten im Datensicherungsroboter nicht mehr lesbar war.” Der Versuch, die Daten wieder zugänglich zu machen, sei gescheitert, heißt es laut dpa weiter. “Entsprechend der gültigen Vorschriften zum Umgang mit Verschlusssachen wurden die nicht mehr lesbaren Kassetten am 4. Juli 2005 vernichtet”, erklärt Wichert in dem Schreiben.

Sonntag, 3. Juni 2007

SWIFT hat keine Antworten, will aber mehr Transparenz

Der Datenschutzskandal um SWIFT ist immer noch nicht wirklich gelöst ((SWIFT standardisiert den Zahlungsverkehr der europäischen Finanzinstitute untereinander und liefert Transaktionsdaten von europäischen Bürgern an US-Geheimdienste). Auf einem Pressetermin in Wien versuchte SWIFT-Finanzvorstand Francis Vanbever, der Kritik entgegegen zu wirken. Die Futurezone war dabei und stellte interessante Fragen: SWIFT will “mehr Transparenz”.

Hierauf wurde Vanbever von ORF.at mit folgendem Sachverhalt konfrontiert.

In der “unabhängigen” Beraterfirma Booz Allen Hamilton sitzen neben Ex-CIA-Chef James Woolsey vier weitere hochrangige EX-Geimdienstleute. Der seit 1996 bei Booz Allen Hamilton im Rang eines Senior Vice President tätige Experte für Finanznetze, Mike McConnell, wurde Anfang des Jahres 2007 zum obersten Geheimdienstkoordinator der USA berufen. Bei Amtsantritt sagte McConnell, er habe die “Intelligence Community” eigentlich gar nie verlassen. Vor Booz Allen war er bis 1996 Direktor des Supergeheimdiensts NSA im Range eines Admirals.

SWIFT-Vorstand Francis Vanbever mochte all das nicht kommentieren, sondern betonte, dass SWIFT bereits vor Beginn der Datenweitergabe an die US-Behörden mit Booz Allen Hamilton zusammengearbeitet habe. Bezahlt würden die Berater von SWIFT und nicht von den US-Behörden.

Aber alles wird besser… ?

Woran SWIFT intensiv arbeite, sei eine “Verbesserung der Transparenz”. Gemeint ist damit, dass den europäischen Datenschutzgesetzen, die bei einer Datenweitergabe an Dritte allesamt eine Auskunftspflicht festgeschrieben haben, endlich entsprochen wird. Aus technischen Gründen, wie betont wurde, konnte dem bis jetzt nicht nachgekommen werden. Hier gebe es eine gemeinsame Arbeitsgruppe von SWIFT mit den Banken, da sich eine Lösung nicht eben aufdränge.

Mittwoch, 2. Mai 2007

Online-Durchsuchung durch Verfassungsschutz: Nur ein Missverständnis?

Die Dienstvorschrift zur Erlaubnis der Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz dreht weiter muntere Kreise. Aktuell hat die TAZ ein paar News: Online-Schnüffeln ohne Freibrief?

Eigentlich war alles gar nicht so gemeint, sagt Staatssekretär Lutz Diwell (SPD), eine Schlüsselfigur des jüngsten deutschen Geheimdienstskandals. Diwell hat im Sommer 2005 als Innenstaatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet, die dem Verfassungsschutz den Zugriff auf private Festplatten erlaubte. Er habe dabei aber geglaubt, dass es nur um die Beobachtung geschlossener Internet-Foren gehe. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm überhaupt nicht bewusst gewesen, erklärte er jetzt über seine Sprecherin der taz.

Die Sache mit der Technik….

[...]

Hat der Geheimdienst eigenmächtig mehr getan, als ihm das Innenministerium erlaubte? Der Verfassungsschutz wollte gestern auf taz-Anfrage nicht erläutern, welche Befugnisse er konkret gegenüber dem Innenministerium angefordert hat und wann er mit dem Zugriff auf private Festplatten begann. Dies unterliege der Geheimhaltung, hieß es zur Begründung. Auch der konkrete Wortlaut der geänderten Dienstvorschrift ist noch unbekannt. Das Innenministerium beruft sich ebenfalls auf Geheimhaltungspflichten.

Schade, dass es soviele Ausnahmeregelungen beim Informationsfreiheitsgesetz gibt. Aber vielleicht gibts ja demnächst doch mal die Dienstvorschrift zum lesen. Würde mich ja interessieren, wie man sowas in diesem Fall formuliert.

Passend dazu auch der Kommentar von Christian Rath in der TAZ: Geheimdienst außer Kontrolle.

Wer trägt die Verantwortung für den jüngsten Verfassungsschutz-Skandal? Otto Schily und die frühere rot-grüne Bundesregierung oder doch der amtierende Innenminister Wolfgang Schäuble? Oder hat der Verfassungsschutz die Politiker aller Couleur hinters Licht geführt? Fest steht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz fühlte sich von der Politik ermächtigt, mit Spionagesoftware auf die Festplatten von Privatcomputern zuzugreifen. Zwar hat es wohl nur wenige derartige Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz gegeben. Der Vorgang ist also weniger ein Beleg für Tendenzen zum Überwachungsstaat, sondern eher dafür, wie schnell sich Dienste und Sicherheitsbehörden verselbständigen, wenn sie nicht öffentlich und nachvollziehbar kontrolliert werden.

Montag, 30. April 2007

Wolfgang Wieland zu Online-Durchsuchungen

tagesschau.de hat den Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland interviewt: “Online-Durchsuchungen braucht man nicht”.

tagesschau.de: Das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Fällt darunter auch der Laptop im Park?

Wieland: Der Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche sagte im Innenausschuss, Artikel 13 - die Unverletzlichkeit der Wohnung - brauche uns nicht zu kümmern, denn Laptops könne man ja überall benutzen. Das war eine der dümmsten, pennälerhaftesten Ausreden, die ich im politischen Bereich je gehört habe. Wäre das richtig, könnte man jederzeit Akten ohne richterliche Durchsuchung in einem Büro mit der Begründung beschlagnahmen, diese würden ja auch manchmal mit in den Zug genommen - daher gelte nicht der Schutz des Wohn- bzw. Bürogebäudes. Genauso hanebüchen war die Begründung, warum Artikel 10 - der Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses - nicht berührt werde. Da wurde allen Ernstes gesagt, dadurch würde nur die laufende Kommunikation geschützt . Artikel 10 schützt aber auch den Inhalt.
[...]
tagesschau.de: Können Sie sich eine Regelung vorstellen, bei der die Grünen Online-Durchsuchungen zustimmen?

Wieland: Nein. Man braucht das nicht. Wir sehen auch keine Sicherheitslücke. Wir gehen auch davon aus, dass das noch nie richtig geklappt hat. Es gab technische Schwierigkeiten. Das Einschleusen hat nicht geklappt und gerade die gefährliche Szene wird Wege finden, sich vor Bundestrojanern zu schützen.

 

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