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Sonntag, 17. Juni 2007

Klassiker der digitalen Depression

Wenn sich so mancher junge Mensch fragt, wieso Politiker eigentlich so oft eher schlichte Ansichten über das Internet haben, dann muss man Ihnen sagen, dass das an ihren Umgang liegt. Professor Dr. Reinhold Kreile und Professor Dr. Jürgen Becker sind ein solcher Umgang. Sie sind verantwortlich für einen Text, der als ein Klassiker der digitalen Depression am Anfang des 21. Jahrhunderts besprochen werden kann. Der Text kommt wie eine Schnecke daher, der hier und da ein wenig schleimt, und bei Gefahr oder Berührung mit etwas Neuem, schnell die Augen einfährt. Vor allem aber der Schluss ist gewaltig:

Die GEMA war mit Blick auf Erwartungen und Entwicklungen im Internet stets eine warnende Stimme, die ganz nüchtern darauf beharrt hat, dass die Vision eines freien, quasi anarchischen Internets ohne Schutz für die Rechteinhaber eine Fata Morgana in einer kulturellen Wüste bleiben wird. Mit allem Nachdruck ist die GEMA deshalb immer wieder der abwegigen Behauptung entgegengetreten, es sei das Urheberrecht - und gleiches soll für die Rechte der Künstler und Produzenten gelten -, das die freie Entfaltung des Webs und damit die wirtschaftliche Entwicklung dieser neuen Kommunikationstechnologie behindere. Wenn die deutsche Financial Times (8. August 2001) enttäuscht feststellt, dass der Wechsel von Musik auf traditionellen Tonträgern hin zu legaler Musik aus dem Internet, nicht in Internetgeschwindigkeit vorankomme, so kann darauf die Antwort nur lauten: Das ist auch gut so! [...] Zu begrüßen sind alle neuen, sinnvollen Instrumente zum Kampf gegen Musikpiraterie im Internet. Man darf sich aber nicht der Illusion hingeben, dass damit bereits der Kampf gewonnen sei. Das Beispiel Napster hat deutlich und unmißverständlich vor Augen geführt, wie schwer, ja wie nahezu aussichtslos der juristische Kampf gegen die Piraterie im Netz ist. [...] Vor diesem Hintergrund kommt den Access-Providern als Zugangsvermittlern zum Internet eine besondere Bedeutung und auch Verantwortung zu. Allein die Access-Provider sind technisch in der Lage, die notwendigen Daten über Musikpiraten im Internet zu ermitteln. [...] Mit Recht werden jetzt schon die Access-Provider in den Kampf um die Verhinderung von nazistischer Propaganda im Netz einbezogen, ebenso wie bei den Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Mißbrauchs von Kindern. So können sie doch auch im Kampf gegen den Musikdiebstahl im Netz, der in die Milliarden geht, in die Pflicht genommen werden. Hierüber muß national und international mit den Betroffenen selbst, aber auch mit der Politik gesprochen werden. [...] Auch wenn vor einer Verrechtlichung des Internets sowie vor einer Einschränkung angeblicher “digitaler Bürgerrechte” gewarnt wird, so darf die scheinbar autonome Welt des Internets sich den bestehenden sozio-ökonomischen, politischen und juristischen Gegebenheiten der nicht virtuellen Welt nicht entwinden.

Auf diese Einschwörung folgt ein Paukenschlag, der den Leser beim Verlassen des Textes den Mund offen und das Herz warm werden lässt. Es gibt Hoffnung und die GEMA wird weiter Widerstand leisten.

Es ist eine alte Erfahrung, dass in schweren wirtschaftlichen oder auch politischen Zeiten die Musik mit ihrem unbeugsamen Optimismus stets einen Ausweg weist: 1942, in einer Zeit, in der für Optimismus gewiß kein Anlaß bestand, komponierte Michael Jary den Schlager, zu dem Bruno Balz den Text schrieb und den die unvergessene Zarah Leander auf unnachahmliche Weise interpretiert hat: “Ich weiß, es wird einmal ein Wunder gescheh’n”. Für die Musik im Internet muß man fest daran glauben.

Donnerstag, 12. April 2007

Was Du heute kannst besorgen…

Och menno… ich hab schon seit vielen Monaten einen Artikel über öffentliches WLAN in Taipei hier in der Warteschlange, der endlich mal fertig geschrieben werden müsste… aber heise.de hat heute die wichtigsten Infos schon gebracht: Taipeh: Kaum Interesse an weltgrößtem Hot-Spot-Netz. Naja.

Immerhin anekdotisch passt dazu, was mir einer der Netzadmins der re-publica gerade ins Ohr sagte: Pro Stunde fliegen hier so um die einhundert unverschlüsselte Passwörter durch die Leitung. Da unterscheiden sich die Besucher hier wohl nicht viel von der Welt draußen, ob Taipei oder hierzulande.

Freitag, 22. September 2006

GPL siegt vor Gericht

Harald Welte hat mit GPL-Violations.org den ersten offiziellen Sieg der GPL erstmals in einem zivilrechtlichen Verfahren in Deutschland errungen: GPL besteht vor Gericht.

Im konkreten Fall hatte Welte die Firma D-Link wegen einer GPL-Verletzung auf Auskunft und Kostenerstattung verklagt. In einem Urteil vom 6. September 2006 hat das Landgericht Frankfurt am Main der Klage stattgegeben. Die Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils ist bei der Anwaltskanzlei JBB, die Welte vertreten hat, erhältlich. Die Anwälte berichten, dass das Gericht insbesondere auch zu kartellrechtlichen Fragen Stellung bezogen hat. Das Gericht erklärte die GPL für wirksam, selbst dann, wenn die GPL kartellrechtlich ein Problem habe. Das ist allerdings unwahrscheinlich, zumindest wurde in den USA bereits eine Kartellklage sang- und klanglos abgewiesen.

Heise berichtet auch: Deutsches Gericht bestätigt Gültigkeit der GPL

D-Link hatte ein Linux-basiertes NAS-Gerät mit WLAN-Anbindung vertrieben, ohne die GPL beizulegen und die Quelltexte der Linux-Firmware offenzulegen – beides macht die GPL zur Voraussetzung, wenn man eine GPL-lizenzierte Software wie Linux vertreiben will. Welte mahnte das Unternehmen daraufhin ab. D-Link unterzeichnete zwar die Unterlassungserklärung, veröffentlichte die Quelltexte im Internet und sagte zu, alle Abnehmer des Gerätes über den GPL-Verstoß zu informieren, aber weigerte sich, eine Rechtspflicht anzuerkennen, die geforderte Auskunft über Herkunft und Abnehmer der Geräte zu erteilen und die angefallenen Kosten für Abmahnung, Kauf und Untersuchung eines Geräts zu erstatten. Welte klagte daher vor dem Landgericht Frankfurt, vertreten von dem Anwalt Till Jaeger, Mitbegründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

Montag, 18. September 2006

WOS4-Recordings

Die ersten Mitschnitte der Wizards of OS 4 sind mittlerweile als MP4 oder OGG verfügbar.

Hier mal ein paar Highlights:

Keynotes: Information Freedom Rules (OGG | MP4)

The Read-Write Society (Keynote Lawrence Lessig) (MP4 | OGG)

Netlabels: Niche, Long Tail, Blueprint? (MP4 | OGG)

Open Spectrum (MP4 | OGG)

Wos4 - Medienspiegel

Hier ist mal ein kleiner Medienüberblick über die Wizards of OS 4.

Viele Bilder finden sich bei Flickr mit dem Tag “WOS4″.

Eine Blog-Übersicht findet man bei Technoratig und bei Google Blogsearch.
Weiterlesen …

Freitag, 15. September 2006

Offene Netzwerke auch für Deutschland!

Ins Internet von überall — und das umsonst? Seit der Freigabe des so genannten ISM-Bands zur öffentlichen, lizenz- und registrierungsfreien Nutzung gibt es überall in der Republik eine wachsende Anzahl offener WLAN-Accesspoints. Schon heute gelangt man in vielen Cafes und auf öffentlichen Plätzen kostenlos und ohne weitere Zugangshürden per wireless LAN (WLAN) ins Internet. Die WLAN-Technik bietet alle Chancen dazu, in naher Zukunft in den Städten und Dörfern flächendeckend ins Internet zu gelangen. Dazu müssten möglichst viele Privatpersonen ihre Internet-Zugänge für alle öffnen. Diese Idee wird unter anderen von der Initiative freifunk.net vorangetrieben.

Auch heute schon ist die “digitale Nachbarschaftshilfe” eine sinnvolle Maßnahme zum Abbau der “digitalen Spaltung”. So gibt es in einigen Stadtteilen Berlins und in vielen Regionen der neuen Bundesländer noch kein flächendeckendes DSL. Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang öffentlich machen, können so helfen, dass möglichst viele Menschen kostengünstig bzw. kostenlos ins Internet kommen. Die Anzahl derer, die dabei ihren eigenen Internetzugang anderen zur Verfügung stellen, steigt stetig.

Sowohl die kurzfristige Sicherung der Internetversorgung durch digitale Nachbarschaftshilfe als auch die Vision eines allgegenwärtigen, frei verfügbaren Netzes sind jetzt allerdings hochgradig gefährdet. Während in anderen Ländern ganze Städte und Kommunen derzeit offene Netze aufbauen, besteht in Deutschland die Gefahr, auf lange Zeit an kommerzielle Anbieter gefesselt zu sein und damit den Anschluss an das Informationszeitalter zu verpassen. Besonders problematisch ist hier ein Urteil, dass das Landgericht Hamburg kürzlich gefällt hat (AZ 308 O 407 / 06): Einer Frau, die ihren Accesspoint für die öffentliche Nutzung freigegeben hat, wurde eine Mitschuld zugesprochen, da Dritte über ihren Zugang Musikdateien getauscht hatten. In der Konsequenz bringt dieses Urteil alle, die ihren WLAN-Zugang anderen öffentlich zur Verfügung, in eine rechtliche Grauzone. Wer seinen Zugang nicht zumacht, kann jederzeit zum “Mittäter” werden — ohne Rücksicht darauf, dass eigentlich zwischen Infrastruktur und Inhaltsangebot unterschieden werden müsste. Wer seinen Zugang wie vom Gericht gefordert verschlüsselt — was auch keinen hundertprozentigen Schutz gegen einen eventuellen Missbrauch der im Handel befindlichen Geräte gibt — macht eine öffentliche Nutzung unmöglich. Und auch eine etwaige Registrierung der User ist weder wünschenswert, noch technisch zumutbar, noch wirklich sicher.

Damit bewirkt dieses Urteil eine erhebliche Verunsicherung der hiesigen Bevölkerung. Wenn der Betrieb eines offenen Accesspoints dazu führen kann, dass der Besitzer mit einer Abmahnung oder Anzeige der Musikindustrie rechnen muss, dann ist das Projekt eines sozialen, frei verfügbaren Netzzugangs in Deutschland gescheitert. Digitale Nachbarschaftshilfe darf es dann nicht mehr geben.

Freie Netzwerke müssen bleiben, wenn Deutschland nicht den Anschluss an das Informationszeitalter verpassen möchte. Insbesondere wenn es um die “digitale Spaltung”, um sozial schwächer gestellte Menschen und dünn besiedelte Regionen geht, reicht es nicht aus, diese Aufgabe kommerziellen Anbietern von Internetzugängen zu überlassen.

Wir fordern deswegen:

* Eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit — notfalls auch durch eine Änderung des Gesetzesgrundlage –, die den besonderen Status nicht-kommerzieller Diensteanbieter berücksichtigt und es auch in Zukunft ermöglicht, den eigenen WLAN-Zugang öffentlich zugänglich zu machen,

* die unbedingte Umsetzung der bereits in § 6 TDG und § 7 MDStV enthaltenen Gesetzestexte: “Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich [sofern sie die Übermittlung nicht selbst veranlasst haben usw.].”

* die Öffnung zusätzlicher Frequenzbänder für die öffentliche und lizenzfreie Nutzung zur Erhöhung der Bandbreite, Vergrößerung der Reichweite und Entfaltung von mehr Innovation,

* sowie die politische Unterstützung entsprechender Vernetzungsinitiativen wie freifunk.net.

Oder kurz gesagt: offene Netzwerke auch für Deutschland!

Erstunterstützer:

* Jürgen Neumann, freifunk.net
* Markus Beckedahl, netzpolitik.org
* Volker Grassmuck, Wizards of OS
* Bob Horvitz, Stichting Open Spectrum
* Armin Medosch, Autor
* Malcolm J. Matson, The OPLAN Foundation

English translation.

Anonymer Internet-Zugang wird kriminalisiert

Wie anderswo schon berichtet, wurden vor einer Woche die Festplatten mehrerer Anonymisierungs-Server in Deutschland von der Polizei beschlagnahmt, der Hintergrund waren Ermittlungen wegen Terrorismus Kinderpornografie. Kai Raven hat schon ausführlich erläutert, warum das den Staatsanwaltschaften im Zweifelsfall keine Informationen bringt.

Bislang war nur die Rede von drei TOR-Nodes. Jetzt wurde bekannt, dass auch der AN.ON-Server des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein am 6. September beschlagnahmt wurde, der Teil des JAP-Anonymisierungsnetzes ist. Das ULD hat diese Beschlagnahme aber erst aufgrund eigener “aufwändiger Recherchen” am 11. September herausgefunden und den Beschluss nach mehrfachem Nachhaken bei den Behörden am 13. September erhalten, wie es heute bekannt gab.
Nach der geplanten Vorratsdatenspeicherung, der jüngsten Kampagne der CDU-Landesregierung gegen den AN.ON-Server der Kieler, der Ankündigung der Bundesregierung, die Internet-Überwachung durch den Verfassungsschutz auszubauen, der Kriminalisierung von offenen WLAN-Hotspots, die einen anonymen Netzzugang erlauben, ist diese Maßnahme ein weiterer Mosaikstein, der den allgemeinen Druck auf die anonyme Nutzung des Netzes erhöht und einen Diskurs etabliert, der “Kinderpornografie”, “Terrorismus” und “Internet” zusammenbringt und mit dem “wer was zu verbergen hat, ist schon verdächtig”-Theorem verknüpft. Wann werden wohl die Betreiber von Cybercafes gesetzlich verpflichtet, die Daten ihrer Kunden zu speichern, wie in Polizeistaaten wie China oder Tunesien schon lange üblich? Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss ja auch schon seinen Ausweis vorzeigen.

Noch vor weniger als einem Jahr hatten Frank Rieger und Rob Gonggrijp auf dem CCC-Kongress Aufsehen erregt mit ihrer These, dass wir den Krieg gegen den Überwachungsstaat verloren haben. Ihre zentrale Schlussfolgerung:

Anonymity will become the most precious thing.

Anscheinend haben da einige Leute in den Sicherheitskreisen dieses Landes aufmerksam zugehört und versuchen nun gezielt, diesen Punkt zu treffen. Das zeigt für mich aber gerade, dass man es entgegen der Einschätzung von Frank und Rop nicht dabei belassen kann, noch bessere Krypto-Spielzeuge zu entwickeln. TOR und JAP könnte heute bereits jeder benutzen, der zuhause ins Netz geht oder in der Firma nicht hinter einer paranoiden Firewall sitzt. Das Problem ist nicht die Technik, sondern ihr öffentliches Image. Es ist nicht cool, hip oder selbstverständlich, auf seiner Anonymität im Netz zu beharren und etwas dafür zu tun, sondern gilt entweder als geekig, paranoid oder eben der Kinderpornografie verdächtig. Was fehlt, sind schlagende Argumente bzw. ihre weitere Verbreitung auf zwei Ebenen:

1) Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man in einer freien Gesellschaft anonym tun und lassen kann, was man will, solange man sich nicht irgendeiner Straftat o.ä. verdächtig gemacht hat. Das geht weder den Staat noch irgendwelche Provider etwas an. Punkt.

2) Die Beschränkung von Anonymität und Verschlüsselung stellt selber ein Risiko dar. Dies haben die Leute vom ULD sehr schön in ihrer Pressemitteilung herausgestellt:

Der beschlagnahmte Rechner ist Teil eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes AN.ON - Anonymität Online. AN.ON ermöglicht Nutzern des World Wide Web, mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. Es dient - wie vom deutschen Telediensterecht gefordert - der Gewährleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz und wird auch von vielen Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage genutzt.

Hier gibt es also einen Zielkonflikt zwischen dem Überwachungswahn der Polizei- und Geheimdienstfraktion auf der einen Seite und dem Interesse der Wirtschaft an Schutz ihrer Firmengeheimnisse auf der anderen Seite. Diese Argumentation hat bei der Echelon-Debatte wunderbar funktioniert, sie könnte aktuell mal wieder ausgebaut werden. Quintessenz hat das kürzlich sehr schön in bezug auf die Übermittlung der Passagierdaten in die USA gemacht:

Ein paar Wochen im Voraus zu wissen, dass z.B. ein ungewöhnlich großer Trupp Siemens-Manager nach Seattle fliegt, kann doch allemal von Interesse sein.

Also: Kommentare und Ideen erbeten. Denkt euch mal ein paar entsprechende Szenarien zum Thema nicht-anonymer Internetzugang aus.

Netzpolitik-Podcast mit Yochai Benkler

Yochai Benkler ist Jura-Professor an der Yale University und war als einer der Keynote-Speaker auf der Wizards of OS 4. Ich hab erst zuletzt sein Buch “The Wealth of Networks” (PDF) gelesen, was unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde und eines der interessantesten Bücher ist, das ich dieses Jahr gelesen habe.

In diesem Interview geht es um “The Wealth of Networks” und konkret um Peer-Production in einer vernetzten Ökonomie und Gesellschaft, um Freie Software als erstes erfolgreiches Beispiel für neue kollaborative Produktionprozesse, wie und ob dies auf die Produktion von kulturellen Güter übertragen werden kann und was vernetzte kollaborative Prozesse für politische Prozesse und Teilhabe bedeuten. Alles sehr interessant und ich war echt froh, einen der wenigen kurzen Interview-Slots bekommen zu haben.

Erstmal gibts das ca. 20 Minuten lange Interview nur als MP3, später nach der WOS4 auch als befreites OGG.

 

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