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Donnerstag, 17. Juli 2008

Offenes WLAN und Störerhaftung: Neue Konfusion

Nach dem Landgericht Hamburg hat nun auch das Landgericht Düsseldorf entscheiden, dass man für den Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots als “Störer” haftet, wenn jemand darüber Urheberrechtsverletzungen begeht. In diesem Fall gab es einstweilige Verfügungen gegen drei Personen, die von “Gangsta-Rapper” Bushido wegen Filesharing verklagt worden waren.

Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Ein Ehepaar hatte angegeben, zur fraglichen Zeit sei nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen. Das Gericht befand, dass es darauf nicht ankommt und wendete den Grundsatz der “Störerhaftung” an.

Nachdem gerade vor neun Tagen das Oberlandesgericht Frankfurt eine Störerhaftung für offenes WLAN ausgeschlossen hatte, bringt die Entscheidung aus Düsseldorf wieder neue Unsicherheit. Es wird offenbar dringend mal Zeit, dass der BGH sich damit befasst. Falls dieser Unsinn mit der Störerhaftung sich durchsetzen sollte, können wir demnächst auch alle offenen Hotspots in Cafes, Hotels oder anderswo vergessen. In der gleichen Logik stellt sich mir dazu die Frage: Wenn ich von meinem eigenen DSL-Anschluss aus Filesharing betreibe, haftet dann eigentlich auch mein Internet-Anbieter als Mitstörer?

Für offene WLAN-Hotspots gibt es natürlich diverse gute Gründe.

via: heise, SZ

Dienstag, 15. Juli 2008

Gefakte Ordnungsamtflyer warnen vor Kennzeichenerfassung

In Frankfurt wurden heute wohl gefakte Flyer im Namen des Ordnungsamtes hinter viele Scheibenwischer gepackt, in denen laut Journal Frankfurt die KFZ-Halter “auf eine ortsgebundene automatische Kennzeichenerfassung hingewiesen wurden”: Schlechter Scherz mit Frankfurter Fahrzeughaltern. Auf dem Flyer waren auch verschiedene Kontakmöglichkeiten des Orndungsamtes hinterlassen. Dort kam es wohl zu vermehrten Bürgeranfragen.

“Da hat sich wohl jemand auf Kosten der Frankfurter Autofahrer einen schlechten Scherz erlaubt. Das Einzige, was an diesen Zetteln stimmt, sind die Kontaktdaten des Ordnungsamtes”, kann der Leiter des Ordnungsamtes, Hasso Haas, alle Betroffenen beruhigen. Die Mitteilung sollte schnellstmöglich da landen, wo sie hingehört: im Papierkorb. Das Ordnungsamt wird außerdem Anzeige gegen Unbekannt stellen.

Hat vielleicht jemand den Flyer und kann mal einen Scan schicken?

 

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