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Samstag, 23. Juni 2007

Schwedischer Aussenminister leidet unter Forenhaftung

Der schwedische Aussenminister und Vorzeige-Blogger Carl Bildt hat gerade Probleme mit seinem Blog. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Grund sind viele rassistische Kommentare. In Schweden besteht aber die Pflicht, u.a. rassistische und volksverhetzende Äusserungen umgehend aus Webseiten zu entfernen. Das Problem kennt man in Deutschland unter dem Begriff “Forenhaftung”.

Die TAZ berichtet über den Fall und die Krisenkommunikation: Vom Blogger zum Volksverhetzer?

Die verspätete und nur teilweise Entfernung der fraglichen Kommentare entschuldigte Carl Bildt (in einem Blog-Beitrag vom EU-Gipfel in Brüssel) damit, dass in seinem Blog mittlerweile 13.000 Kommentare zu seinen Beiträgen geschrieben worden seien - es ist einer der meistgeklickten Schwedens. Die fraglichen “besonders unpassenden” Kommentare habe er wohl “übersehen”.

Mittwoch, 28. März 2007

BGH: Forenbetreiber haften ab Kenntnis.

Der Bundesgerichtshof hat gestern nochmal zu Forenhaftung entschieden: Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet.

tagesschau.de: Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich.

Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.

Golem: BGH: Forenbetreiber haften ab Kenntnis.

Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben, das Oberlandesgericht die Klage aber hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers abgewiesen. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung. Dabei ging es im Revisionsverfahren um die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06), dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.

Heise: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis

Das heutige BGH-Urteil dürfte nach ersten Einschätzungen von Rechtsexperten keine Änderungen in der Rechtspraxis mit sich bringen. Der Unterlassungsanspruch nach Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Postings durch den Forenbetreiber besteht nach Gesetzeslage und ständiger Rechtsprechung schon lange. Zu eventuellen Vorabprüfungspflichten der Forenbetreiber, wie sie etwa das Landgericht Hamburg im bekannten Heise-Forenurteil auferlegen wollte, äußerte sich der BGH-Senat in der Verhandlung nicht. Es bleibt abzuwarten, ob er dazu in der Urteilsbegründung Stellung bezieht. Die Begründung dürfte in drei bis sechs Wochen folgen.

 

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