Pressemitteilung des EU-Parlaments: Strafrechtliche Maßnahmen gegen Nachahmung und Produktpiraterie. Das Plenum stellt klar, dass die Richtlinie nur für Verletzungen in gewerbsmäßigem Umfang zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile gelten sollte. Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke schließt sie daher nicht ein. Auch “der faire Gebrauch eines geschützten Werkes” z.B. durch eine Vervielfältigung für Kritik, [...]
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