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Mittwoch, 20. August 2008

Rechtsprofessor kritisiert EU-Urheberrechtspolitik

Professor Bernt Hugenholtz vom Institute for Information Law an der Universität Amsterdam hat einen offenen Brief an unseren EU-Präsidenten Barroso geschrieben, indem er sich über die aktuellen EU-Pläne rund um Urheberrechte & Co. verwundert zeigt. Zur Vorgeschichte muss man wissen, dasss Hugenholtz und andere in den letzten beiden Jahren zwei grosse Studien zur Urheberrechts-Politik im Auftrag der Policy-Unit der EU-Kommission erstellt hat.

Diese sind:

* The Recasting of Copyright & Related Rights for the Knowledge Economy
* Study on the Implementation and Effect in Member States’ Laws of Directive 2001/29/EC on the Harmonisation of Certain Aspects of Copyright and Related Rights in the Information Society

Die EU-Kommission hat im Juli ein vorausschauendes “Intellectual Property Package” veröffentlicht. Konkret geht es um die geplante Verlängerung von Urheberrechts-Schutzfristen auf 95 Jahre und das Grünbuch “Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft”. Und die Forschungsergebnisse aus den von der EU-finanzierten Studien seien dabei überhaupt nicht eingeflossen. In dem offenen Brief bringt Hugenholtz zum Ausdruck, dass man selbstverständlich annehme, dass nicht alle Handlungsempfehlungen übernommen werden würden. Aber man sei doch sehr verwundert, dass die Studien anscheinend keinerlei Rolle spielen würden:

What we would expect however is that our work, which was expressly commissioned by the policy unit in charge of these proposals, be given the appropriate consideration by the Commission and be duly referenced in its policy documents, in particular wherever the Commission’s policy choices depart from our studies’ main recommendations.

Hugenholtz nimmt Bezug auf den Anspruch einer “Better Regulation”-Policy durch die EU-Kommission, was Teil der Lissabon-Agenda ist und wo die Rede davon ist, dass man den EU-Gesetzgebungsprozess transparenter machen wolle. Aber verwunderlich sei es dann, wenn eigene finanzierte Forschungsergebnisse komplett ignoriert werden würden. Diesen Anspruch von Transparenz würde das aktuell diskutierte IP-Package (Nicht zu verwechseln mit dem Telekom-Paket!) nicht erfüllen:

As you are certainly aware, one of the aims of the `Better Regulation’ policy that is part of the Lisbon agenda is to increase the transparency of the EU legislative process. By wilfully ignoring scientific analysis and evidence that was made available to the Commission upon its own initiative, the Commission’s recent Intellectual Property package does not live up to this ambition. Indeed, the Commission’s obscuration of the IViR studies and its failure to confront the critical arguments made therein seem to reveal an intention to mislead the Council and the Parliament, as well as the citizens of the European Union.

Vielmehr würde die EU-Kommission wieder den Eindruck erwecken, dass die eigene Politikgestaltung kein Produkt eines rationalen Entscheidungsprozesses sei, sondern von bestimmten Lobby-Interessen geschrieben werde:

In doing so the Commission reinforces the suspicion, already widely held by the public at large, that its policies are less the product of a rational decision-making process than of lobbying by stakeholders. This is troublesome not only in the light of the current crisis of faith as regards the European lawmaking institutions, but also - and particularly so - in view of European citizens’ increasingly critical attitudes towards intellectual property law.

Montag, 18. August 2008

EU veröffentlicht Grünbuch zur “Knowledge Economy”

Das iRights-Blog berichtet über das neue von der EU veröffentlichte Grünbuch zur “Knowledge Economy”:

“Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft” ist ein neues Grünbuch (pdf, ca. 100 kB) der EU (Drucksache KOM(2008) 466/3) überschrieben. Das Papier widmet sich den Auswirkungen des Urheberrechts auf die “wissensbestimmte Gesellschaft” wie “knowledge economy” an einer Stelle des Grünbuchs auf deutsch übersetzt wird bzw. die “wissensbestimmte Wirtschaft” (!) wie es an anderer Stelle der Übersetzung heißt. Die Veröffentlichung des Grünbuchs soll den Auftakt einer öffentlichen Konsultation über urheberrechtliche Ausnahmen für Bibliotheken und Archive, behinderte Menschen, Unterrichts- und Forschungszwecke und nutzergenerierte Inhalte bilden. Auf diesem Wege soll eruiert werden, ob und inwieweit der in der InfoSoc-Richtlinie (2001/29/RG) abschließend formulierte Katalog von urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen den Anforderungen der Wissensgesellschaft gerecht wird.

Montag, 11. August 2008

Throttle the Package

Es gibt eine weitere kleine Kampagne zum Telekom-Paket: “Throttle the Package” wird von einem britischen ISP auf der Plattform telekomtv.com gemacht. Es gibt eine Petition (Die aber schon durch die Ausschussbeschlüsse etwa sveraltert ist) und weitere Informationen rund um den umstrittenen Telekommunikationsgesetzgebungsprozess auf EU-Ebene. Da es sich offensichtlich um eine Video-plattform handelt, soll es wohl noch einige Video-Interviews geben. In einer ersten Folge hat man EU-Kommissarin Viviane Reding vor die Kamera bekommen, die darin bei den Fragen etwas ins Rudern kommt und versichert, dass man nichts böses wolle. Aber sie könne auch nicht verhindern, dass man zukünftig mit dem Gesetzesrahmen Böses anstellt und ausserdem sei das ja auch eine Sache der Nationalstaaten.

Gibts auch als MP4.

Freitag, 8. August 2008

Freedom not fear - Banner

Für den internationalen Aktionstag gegen Überwachung, der am 11. Oktober, u.a. mit einer Gross-Demonstration in Berlin stattfindet, gibt es jetzt neue Banner-Motive. Weitere Motive werden gerne gesehen.

Die Wunschliste der EU-Innenminister

Die “Informal High Level Advisory Group on the Future of European Home Affairs Policy” (”The Future Group”) hat einen vertraulichen Bericht vorgelegt, wie die Sicherheits- und Rechtspolitik in der Europäischen Union zwischen 2010 und 2014 gestaltet werden könnte. Die von Wolfgang Schäuble während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gegründete Gruppe fordert darin mehr Überwachung und mehr noch mehr Datenaustausch mit den USA. Der Bericht ist zu Statwatch durchgesickert und Telepolis bietet eine Zusammenfassung: Die Wünsche der EU-Innenminister.

Der Kampf gegen den Terrorismus erfordere allgemein ein intensivere Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten, einen erweiterten Datenfluss zwischen den Staaten sowie zwischen Polizei und Geheimdiensten mitsamt einem Netzwerk an Antiterrorzentren und die Konzentration auf Präventivmaßnahmen, um “Rekrutierung und Radikalisierung” zu verhindern. Dabei geht es offenbar vor allem um das Internet, das besser überwacht werden müsste. Man sollte auch Maßnahmen entwickeln, schlägt der Bericht nebulös vor, um “die terroristische Nutzung des Internet” zu unterbinden. Irgendwie müsse man dazu aber auch besonders die Internetkultur und die Eigenschaften der “Cyber-Sprache” einsetzen. Mit einer “kulturellen Intelligenz” müsse man über das Internet und die anderen Medien die Radikalisierung bekämpfen.
[...]
In allen Sicherheitsfragen sei die Bedeutung der Information und des Informationsflusses primär. Technisch müsse man zwar auch den Datenschutz fördern, wichtiger aber ist den Autoren, dass die EU-Mitgliedsstaaten Gelder in die Forschung und Entwicklung von Daten-Analyse-Systemen und in den Echtzeit-Austausch von Daten investieren, wobei eine gemeinsame technische Plattform und gemeinsame Netzwerke im Blick stehen sollen.

Freitag, 1. August 2008

EU Global Online Freedom Act

Eine Gruppe aus acht EU-Parlamentariern hat einen Vorschlag für eine “EU Global Online Freedom Act“-Direktive eingebracht. Aus Österreich und Deutschland sind die beiden grünen Politiker Eva Lichtenberger und Frithjof Schmidt dabei.

Ziel der Richtlinie soll es sein, eine EU-Gesetzgebung zu schaffen, die Freiheit im Internet global garantiert und promotet. “Menschenrechte brauchen auch online Schutz” heisst es in der Präambel. Mit rechtlichen Rahmenbedingungen soll u.a. verhindert werden, dass europäische Firmen weiterhin autoritäre Staaten bei der Unterdrückung der Meinungsfreiheit und anderer Menschenrechte unterstützen. Die FAZ zitiert den liberalen Abgeordneten Jules Maaten (Niederlande): „Wir brauchen mehr Transparenz über die Verwicklung europäischer Firmen in die Internet-Zensur. Und wir brauchen Gesetze, die Sanktionen vorsehen.“

In 19 Paragraphen wird ein Paket an Massnahmen vorgeschlagen, darunter folgende:

  • Ähnlich wie die Todesstrade soll auch die Freiheit im Netz in den jährlichen Länderberichten der EU zur Menschenrechtssituation thematisiert und bewertet werden. Dazu soll eine schwarze Liste von Staaten von der EU aufgestellt werden, die das Internet zensieren. Für diese soll es dann ggf Exportbeschränkungen geben, an die sich europäische Unternehmen halten sollen.
  • Mit 20 Millionen Euro sollen Anti-Zensur Technologien und Trainings finanziert werden.
  • Europäische Anbieter von Suchmaschinen sollen keine eigene IT-Infrastrukturen in autoritären Staaten betreiben dürfen, so dass ie auch nicht durch lokale Gesetze gezwungen werden können, Nutzerdaten herauszurücken.
  • Persönliche Nutzer-Daten sollen nicht an autoritäre Staaten geliefert werden dürfen. Wenn dies doch passiert, sollen Betroffene das Recht erhalten, vor europäischen Gerichten die so handelnden Firmen zu verklagen.
  • Ein schöner Richtlinienvorschlag, der seinen Ursprung in den USA hat. Auch dort versuchen Abgeordnete seit 2006 einen “Global Online Freedom Act” durchzusetzen. Bisher leider erfolglos.

    Dienstag, 29. Juli 2008

    Neue Analyse zum Telekompaket

    Es gibt ein erstes Analyse-Papier zum aktuellen Stand des Telekom-Paketes. Die britische Politologin Monica Horten hat die beschlossenen Änderungsanträge des IMCO-Ausschusses (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) analysiert. Die weiteren Ausschüsse kommen noch, sobald wir alle relevanten Informationen haben. Das EU-Parlament arbeitet nicht so schnell, wie man das denkt, ausserdem sind da jetzt die meisten im Urlaub. Das erschwert leider etwas unsere Analyse-Arbeit, aber wir sind zuversichtlich.

    Kurz zusammengefasst: Das meiste ist schon bekannt. Auch die Kompromisslinie der EU-Abgeordneten ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, weil sie Verbraucher- und Bürgerrechte abbaut.

    Die Futurezone berichtet auch über die erste Analyse: Neue Analyse zum Telekompaket.

    Aufgrund der Wortwahl des im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz [IMCO] verabschiedeten Kompromisses sind fast alle Elemente von “Eins, zwei, drei - Internet abgedreht” zwar etwas abgeschwächt, aber immer noch enthalten. Das betrifft vor allem Änderungsantrag neun, der die “Kooperation” von Internet-Providern bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen vorsieht.

    Freitag, 25. Juli 2008

    Urheberrechts-Debatte: 95 Jahre, Warnbriefe und die Kulturflatrate

    In der Debatte rund um die Zukunft des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist in der vergangenen Woche wieder soviel passiert, das sich die offenen Tabs in meinem Browser ganz schön vermehrt haben. Daher gibt es hier einen Überblick rund um das Geschehen.

    Die EU-Kommission will die Schutzrechte für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre erhöhen und hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Das ist eine alte Forderung der Musikindustrie und hat mit dem ursprünglichen Zweck des Urheberrechts, durch ein Schutzrecht mehr Kreativität zu entfalten überhaupt nichts zu tun. Damit wird mal wieder klar, dass das Urheberrecht zu einem Recht der Verwerter wird, denn die Allgemeinheit wird ihrem kulturellen Erbe beraubt und Kreative wird es auch nicht motivieren, neue Werke zu schaffen. Eine vernünftige Forderung wäre, die Schutz-Dauer zu senken, anstatt sie zu erhöhen.

    ORF.at hat ein Interview mit den beiden Wissenschaftlern Martin Kretschmer und Paul Stepan, die ökonomische Hintergründe des Leistungsschutzrechtes und die mögliche Auswirkungen längerer Schutzfristen auf Konsumenten und Kreative erläutern: “EU-Subventionen an Musikkonzerne“. Basis der EU-Entscheidung ist übrigens eine (sicher ganz unabhängige) Studie der britischen Musikindustrie, die niemals veröffentlicht wurde. Kretschmar und Stepan argumentieren, dass von der Erhöhung der Schutzdauer nur einige Superstars profitieren und der “gemeine” Künstler davon wenig hat.

    Bei genauerer Betrachtung muss man sehen, dass die meisten Aufnahmen zwischen 1913 und 1958 [d.h. die, die heute unter die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre fallen würden] von Labels aufgenommen wurden, die von den vier Major Unternehmen [Universal, Warner, Sony BMG und EMI] im Laufe der Zeit aufgekauft wurden. Folglich würden die Einnahmen fast ausnahmslos an diese vier Giganten gehen, die wiederum zu einem Großteil in Ländern außerhalb der EU bilanzieren. Mit einer derartigen Verlängerung fließt auch Geld aus der EU ab.

    Die britische Times hat ein einen offenen Brief von einigen Urheberrechts-Gelehrten zu diesem Thema veröffentlicht:

    Many of us sympathise with the financial difficulties that aspiring performers face. However, measures to benefit performers would look rather different. They would target unreasonably exploitative contracts during the existing term, and evaluate remuneration during the performer’s lifetime, not 95 years. We call on politicians of all parties to examine the case presented to them by right holders in the light of independent evidence.

    Kommentar von iRights.info: EU-Kommission beschließt Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen.

    Unterm Strich wird der Zugang zum musikalischen Erbe erschwert und verteuert. Genau davor hatten Juristen, Musiker und Ökonomen aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten am 21. Juni in einem Brief an José Manuel Barroso gewarnt: „Die vorgeschlagene Richtlinie zur Verlängerung der Schutzfrist wird Kreativität und Innovation in Europa irreparablen Schaden zufügen.“ Niemand hat in Brüssel auf sie gehört. Dem europäischen Einigungsprozess hat McCreevy ganz sicher einen Bärendienst erwiesen. Die Europaskepsis unter denen, die die Entwicklung des Urheberrechts kritisch verfolgen, wird zunehmen. Dem verbreiteten Eindruck, dass die EU sich immer mehr zu einem „Europa der Lobbyisten“ entwickelt, hat Charlie McCreevy wenig entgegen zu setzen, im Gegenteil.

    Mehr zu dem Thema auch bei Heise, Futurezone und Golem.

    Wenigstens in einer anderen Sache sieht es mal etwas besser aus: Die EU-Kommission hat europäischen Verwertungsgesellschaften verboten, ihr Angebot im Ausland einzuschränken und will damit den Erwerb EU-weiter Lizenzen ermöglichen. Das ermöglicht Künstlern zukünftig, ihre Verwertungsgesellschaft frei wählen zu können. Das könnte für Künstler interessant sein, die von der GEMA daran gehindert werden, eigene Werke unter Cretaive Commons Lizenzen zu veröffentlichen. Dann geht man einfach nach Österreich oder Dänemark. Vielleicht erhöht es auch nur einfach den Druck, endlich mehr Wahlfreiheit ihrer eigenen Mitglieder zu ermöglichen.

    Die GEMA ist übrigens not amused. Mehr dazu bei Heise und Golem.

    Bei einem informellen Treffen haben sich die EU-Kulturminister für eine aktivere Rolle der Provider im Kampf gegen Piraterie geeinigt. Demnach sollen Internetanbieter künftig eine aktivere Rolle bei der Information ihrer Kunden über Urheberrecht und Urheberrechtsverstöße übernehmen. So wird es derzeit beim Telekom-Paket diskutiert. Bezeichnend ist auch das Zitat unseres Kulturstaatsminister Bernd Neumann: “Eine Verpflichtung der Serviceprovider, Nutzer auf urheberrechtliche Verpflichtungen und Verstöße hinzuweisen, ist ein Schritt in die richtige Richtung”. Und der nächste Schritt sind dann die Internetsperrungen. Ich hab ja imme rnoch nichts von der Bundesregierung gehört, die ich mal vor zwei Monaten zu der Position erund um Internetsperungen angefragt habe.

    In Grossbritanien haben die sechs grossen Provider British Telecom, Virgin, Orange, Tiscali, BSkyB und Carphone Warehouse ein Abkommen mit der Musik- und Filmindustrie, sowie dem britischen Wirtschaftsministerium unterzeichnet. Das zunächst für drei Monate geltende Abkommen soll die Provider verpflichten, Warnbriefe an ihre eigenen Kunden zu schicken, sobald sich die Musik- und Filmindustrie über Urheberrechtsverletzungen beschwert. Ein solches Vorgehen steht uns übrigens auch bevor, wenn das Telekom-Paket auf EU-Ebene mit der derzeitigen Kompromisslinie im EU-Parlament durchkommt. Es gibt natürlich keine Überprüfung, ob eine IP jetzt tatsächlich einem Kunden richtig zugeordnet wird und die Provider werden zu Handlangern der Unterhaltungslobby - gegen die eigenen Kunden. Dafür werden die Pläne zu Internetsperrungen zunächst ausgesetzt. Aber wie man das ja aus der Urheberrechts-Diskussion kennt, dürfte dies mal wieder nur ein Zwischenschritt sein, und sobald sich die Unterhaltungslobby wieder beschwert, kommt dann die nächste Eskalationsstufe. Der drittgrösste britische Provider verweigert sich dem Abkommen aber. Zitiert wird der CEO: “Es ist nicht meine Aufgabe, Polizist im Internet zu sein.”

    Die britische OpenRightsGroup kommentiert die Pläne: Government to consult on legislation to curb illicit filesharing as industry agrees voluntary scheme.

    Mehr dazu in Heise, Golem, Futurzone, The Register und BBC.

    Interessant ist, dass das britische Kulturministerium über eine Kulturflatrate nachdenkt, um eine massive Kriminalisierung der Internetnutzer zu verhindern: Music industry to tax downloaders.

    Währenddessen halten die Internet-Provider in Österreich die britische Vorgehensweise für problematisch: Absage an Tauschbörsen-Warnschreiben. Kurt Einzinger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter ISPA, wird von der Futurezone zitiert: “Die Provider könnten nicht wissen, ob die Vorwürfe der Rechteinhaber auch stimmen würden, sagte Einzinger zu ORF.at. Wenn etwas vorliege, könne die Musikindustrie ohnehin rechtliche Mittel ergreifen. Liege nichts vor, sei auch eine Warnung nicht angebracht.”

    Das grosse DRM-Sterben geht weiter: Im September schliesst der Yahoo! Music Unlimited Store und dann kann man seine gekauften Dateien nicht mehr abspielen. Kunden, die sich die Schrott-Dateien gekauft haben, werden beruhigt: Man könne sich die Dateien auch brennen, anschließend rippen und dann wieder als MP3 konvertieren. Da kann man sich die Lieder auch gleich bei Tauschbörsen holen und verbrennt kein Geld. Die Electronic Frontier Foundation kommentiert das: Here We Go Again: Yahoo! Music Throws Away the DRM Keys. “We’ve warned music fans for years that they could lose their DRM-wrapped music if vendors decided to withdraw support for it. Nonetheless, we hoped that the experience of MSN Music would encourage other vendors to think twice before making their customers pay the price for the vendors’ own faulty business decisions.”

    Das Netzwertig-Blog verlinkt auf ein Discussion Paper des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung: “Das Internet und die Transformation der Musikindustrie” (PDF).

    Die Rekonstruktion des technikgetriebenen Wandels der Musikindustrie zeigt, dass die wesentlichen Impulse der Restrukturierung von den Rändern des Sektors beziehungsweise von sektorexternen Akteuren ausgingen – und nicht von den etablierten Musikkonzernen. Diese haben die neuen technologischen Herausforderungen sehr zögerlich aufgenommen, darauf zunächst vor allem mit Blockadehaltungen und Eindämmungsstrategien reagiert und erst vor dem Hintergrund eines massiven und unabweisbaren Veränderungsdrucks damit begonnen, sich strategisch neu zu positionieren.

    Telemedicus verweist auf eine Deklaration des Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht zum sog. Drei-Stufen-Test im Urheberrecht: Drei-Stufen-Test in der Kritik. In der Erklärung wird für mehr Schranken zum Schutz öffentlicher Interessen plädiert:

    The Three-Step Test should not be interpreted in a manner that jeopardizes an adequate solution for this multi-level conflict of interests. (…) The public interest is not well served if copyright law neglects the more general interests of individuals and groups in society when establishing incentives for rightholders.

    Man kann die “„Deklaration für eine ausgeglichene Auslegung der Dreistufentests im Urheberrecht“ auch online unterzeichnen.

    iRights.info hat eine Zusammenfassung zu der Deklaration: Urheberrechtsexperten kritisieren dogmatische Anwendung von Dreistufentest aus TRIPS.

    Die Urheberrechtsexperten fordern mit ihrer Deklaration dazu auf, die Interessen von Urhebern, Verwertern und der Öffentlichkeit in Zukunft alle angemessen zu berücksichtigen – wie es im TRIPS-Abkommen auch ausdrücklich vorgesehen ist. Bisher, kritisieren die Fachleute, seien die Interessen der Öffentlichkeit, zum Beispiel an einem funktionierenden Wettbewerb und einem Zugang zu geschützten Werken, nicht ausreichend ins Kalkül gezogen worden. Sie betonen die Bedeutung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen („Schranken“) zur Wahrung der gesamtgesellschaftlichen Interessen. Insbesondere wollen sie Menschen- und Freiheitsrechten, Wettbewerbsüberlegungen und „andere[n] öffentliche[n] Interessen wie beispielsweise den wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt, die soziale oder ökonomische Entwicklung“ einen höheren Stellenwert eingeräumt sehen als bisher.

     

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