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Montag, 11. Juni 2007

Privacy International veröffentlicht Bewertung von Internet-Unternehmen

Nachdem sie im November schon eine erste Rangliste der besten und schlimmsten Staaten in Bezug auf Überwachung und Datenschutz veröffentlicht hatten, haben die Kollegen von Privacy International (PI) sich mal die großen Internet-Unternehmen genauer angeschaut. Der jetzt veröffentlichte Bericht “A race to the bottom” gilt noch als vorläufig. PI bittet die nächsten zwei Monate um Kommentare und sachdienliche Hinweise, um daraus dann in ein paar Monaten den vollständigen Bericht erstellen zu können.

Zwischenfazit: Google ist die  schlimmste Datenkrake, dicht gefolgt von AOL, Apple, Facebook, Hi5, Reunion, Windows Live Space und Yahoo. Ganz gut da stehen die BBC, eBay, Last.FM, Livejournal und Wikipedia. Perfekt (”privacy-friendly and privacy enhancing”) benimmt sich keine der 23 untersuchten Firmen. Die kommen übrigens verständlicherweise (PI sitzt in London) alle aus dem englischsprachigen Raum. PI hat aber die Methodologie mit veröffentlicht, man könnte / müsste also auch mal eine Bewertung der deutschen Internet-Größen machen.

PI läd nun alle untersuchten Firmen und weitere Internet-Größen im Juli nach San Francisco zu einem Treffen ein, um eine Verbesserung ihrer Datenpraktiken zu diskutieren und die Arbeit an einem transnationalen Abkommen zu beginnen. Ich bin sicher, dass auch deutsche Unternehmen dort willkommen sind. Wer ernsthaftes Interesse hat: Ich kann gern einen direkten Kontakt herstellen.

Kleinkrieg am Rande: Google hat offenbar versucht, die Ergebnisse gegenüber der Presse zu delegitimieren, weil ein Microsoft-Mitarbeiter im Advisory Board von PI sitzt. Es handelt sich um Caspar Bowden, der seit Jahren mit PI zusammenarbeitet, vor seinem Job bei Microsoft (als “Chief Privacy Advisor” für Europa, Afrika und Nahost) die Foundation for Information Policy Research (FIPR) geleitet hat und der einer der besten und glaubwürdigsten Datenschützer ist, die ich kenne. PI-Chef Simon Davies fordert nun in einem offenen Brief eine öffentliche Entschuldigung von Google, stellt aber gleichzeitig klar:

“We reiterate our previous position that the portrayal of Google as the sole privacy offender is incorrect and misguided. Such an interpretation misses our key finding that the Internet is awash with companies that demonstrate poor privacy practice.”

Sonntag, 28. Januar 2007

Youtube will User an Einnahmen beteiligen (Revver tut das schon)

Neues Bekanntes von Web 2.0-Geschäftsmodellen: YouTubers to get ad money share berichten die BBC News. Demnach sollen User, die ihr eigenes Material bei Youtube bereitstellen, an den Werbeeinnahmen beteiligt werden:

YouTube founder Chad Hurley confirmed to the BBC that his team was working on a revenue-sharing mechanism that would “reward creativity”.
The system would be rolled out in a couple of months, he said, and use a mixture of adverts, including short clips shown ahead of the actual film.

Damit holt Youtube nach, was Revver schon seit 2005 macht, und was die Gründer von Youtube damals verworfen hatten (zitiert nach Wired) - bei ~70 Millionen Usern kann man seine Meinung schon mal ändern):

Hurley said that when YouTube started, he and the site’s other co-founders - Steve Chen and Jawed Karim - felt revenue-sharing would build a community of users motivated by making money, rather than their love of videos.

Youtube diskutiert etwa 3sekündige Werbeeinblendungen vor dem eigentlichen Material, Revver generiert ihre Einnahmen aus der kontextuell eingeblendeten Werbung und schüttet 50% davon aus.

Ich bin nicht sicher, ob das eigentlich eine News wert ist, oder ob das eine ausschließlich gute Entwicklung ist. Nachdem “wir” (statt “Du”) Personen des Jahres sind und als aktive User und Communitymitglieder den Verkaufspreis von Youtube mitbestimmt haben, sind solche Geschäftsmodelle ja nur konsequent. Aber per Terms and Conditions haben wir vermutlich fast überall unseren Rechtsanspruch darauf abgegeben. Zusätzlich treten damit rechtliche Implikationen ins Spiel: werden alle die möglichen Empfänger von Werbeeinnahmen-Anteilen zu kommerziellen, “unwissend geschäftsmäßigen” Inhalteanbietern? So war das mit dem Netz für alle ja nicht gedacht.

Donnerstag, 23. November 2006

Praxisleitfaden zu Rechtsfallen für Online-Shops

Golem berichtet über einen “Praxisleitfaden zu Rechtsfallen für Online-Shops“.

Mit einem Praxisleitfaden zu Rechtsfallen für Online-Shops will der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) Online-Händlern helfen, kleine rechtliche Fehler zu vermeiden und sich so selbst vor Abmahnungen zu schützen. Der Verband verweist dabei ausdrücklich auf die von zahlreichen Media Märkten und Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel initiierten Abmahnungen wegen “teils kaum wahrnehmbarer Verfehlungen”.

Dieser findet sich hier zum Download als PDF.

 

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