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Donnerstag, 24. Januar 2008

Grünen wollen Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis im Grundgesetz

Die SPD führt diese Diskussion ja schon länger, aber dort ist sie vor allem taktisch motiviert: Mit einem neuen Grundrecht auf “Informationsfreiheit” könnte man die starken Grenzen, die momentan das Post- und Fernmeldegeheimnis für Überwachungsmaßnahmen darstellen, umgehen. Das Bundesinnenministerium denkt ebenfalls darüber nach.

Nun hat auch die Bundestagsfraktion der Grünen sich dieser Diskussion angeschlossen und eine eigene Version auf dem Markt geworfen:

Bündnis 90/Die Grünen wollen angesichts der zunehmenden technischen Möglichkeiten des Staates wie auch Dritter zur heimlichen Überwachung und Kontrolle der Menschen als datenschutzrechtliches Fundament das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz verankern. Dabei darf es keinesfalls darum gehen – wie von der Regierungskoalition angestrebt- ein geschwächtes Grundrecht zu schaffen, das Eingriffe wie die Online-Durchsuchung unter möglichst geringen Voraussetzungen gerade erst ermöglicht. Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung modernisieren und stärken.

Wir wollen den Vorschlag der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bund und Ländern aus dem Jahr 1993 zur grundrechtlichen Verankerung eines eigenständigen Persönlichkeitsgrundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aufgreifen – wir wollen dieses Grundrecht aber (analog den Vorschlägen von Roßnagel, Pfitzmann und Garstka aus dem Jahre 2001) als ein umfassendes Kommunikationsgrundrecht ausgestalten. In der digitalen Informationsgesellschaft kann das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht allein persönlichkeitsrechtlich ausgerichtet sein. Es muss vielmehr ein Querschnittsgrundrecht werden, das den kommunikativen Gehalt aller Grundrechte zum Ausdruck bringt, ohne deren spezielle Schutzmechanismen einzuschränken.

Zusätzlich muss das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG zu einem umfassenden Kommunikationsgeheimnis weiterentwickelt werden, das alle neuen Kommunikationsformen erfasst und eine unbeobachtete Kommunikation gewährleistet.

Im Kern haben sie ja Recht:

Es muss die Möglichkeit bestehen, sich in der digitalen Welt selbstbestimmter und so zu bewegen, ohne ungewollt und unbemerkt jeden Tag eine Datenspur zu hinterlassen, die anschließend ausgewertet wird.

Das geht aber auch ohne Grundgesetzänderung: Stärkung und viel bessere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten (ähnlich wie Gewerbeaufsicht oder Gesundheitsämter), Förderung von technischen Maßnahmen zur Datensparsamkeit, und und und. Wie man aber ernsthaft eine Verfassungsänderung fordern kann, die auch noch an den Grundrechten rumspielt, während die Überwachungsfetischisten der großen Koalition eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag haben, ist mir schleierhaft. Das Gegenteil von “gut” ist eben nicht immer “schlecht”, sondern auch mal “gut gemeint”. Malte Spitz aus dem Grünen Bundesvorstand ist ebenfalls nicht glücklich darüber.

Patrick Breyer hat kürzlich eine gute Replik auf solche Forderungen geschrieben:

Entschieden entgegen zu treten ist der Darstellung, das Grundgesetz müsse an veränderte Bedingungen wie die technische Entwicklung angepasst und „verbessert“ werden. Dies erweckt den Eindruck, das Grundgesetz sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit und veränderungsbedürftig. Das aber ist Schäuble-Rhetorik, die wir uns nicht zueigen machen dürfen. Es wäre zwar möglicherweise nett, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ins Grundgesetz zu schreiben, aber wirklich notwendig ist es nicht, denn sie gilt ohnehin. (…) Entscheidend ist vielmehr, dass die Politik wieder den Mut und den Geist aufbringen muss, auf etwas verfassungsrechtlich noch Zulässiges zu verzichten, weil es schlichtweg nicht sinnvoll und angemessen ist. Dies zu begründen und durchzusetzen, liegt schon seit Jahren außerhalb der Möglichkeiten der Mainstreampolitiker. Wer sich wirklich als Bürgerrechtspartei profilieren will, sollte für einen Stopp für
neue Sicherheitsgesetze und eine freiheitliche Besetzung von Justiz- und Innenministerium eintreten.

Mittwoch, 28. November 2007

Wir haben keine Ahnung

Man fragt sich ja manchmal, warum die Musikindustrie die Chancen der Digitalisierung nicht nutzt und sich stattdessen lieber mit Lobbying dafür einsetzt, dass juristisch und technisch das Rad der Geschichte irgendwie zurück gedreht wird. Dank eines Wired-Interviews mit dem CEO von Universal Music gibt es jetzt eine Antwort: Universal’s CEO Once Called iPod Users Thieves. Now He’s Giving Songs Away. Und diese überrascht nicht: Die haben keinen Plan von Technik. Das erklärt auch die DRM-Träume, vor denen alle warnen, die etwas Ahnung von Technologie haben.

Beim Bootsektorblog gibt es eine Übersetzung der entscheidenden Zeilen: Musikboss: Wir haben keine Ahnung.

Morris erklärt: “Wir haben niemand in der Firma, der sich mit Technik auskennt. Das wird von der Presse ständig verkannt. Es ist ungefähr so, also würde jemand von Ihnen verlangen, Ihrem Hund eine Niere heraus zu operieren. Was würden Sie tun?” Und weiter erklärt er: “Wir wussten nicht, wen wir unter Vertrag nehmen sollten. Ich wäre nicht in der Lage, einen wirklichen Technik-Experten zu erkennen. Jeder mit einer geschickten Lügengeschichte hätte mich überzeugt”. Ein Mitarbeiter des UMG-Chefs hatte zuvor berichtet: “Er war nicht darauf vorbereitet, dass sein Geschäft so völlig durch die technische Entwicklung verändert würde”.

Und nun? Vielleicht mal einen Techie einstellen?

Dienstag, 4. September 2007

DRM für Einsteiger

Cory Doctorow erklärt im Guardian, warum DRM unwirksam, unnötig und nicht im Interesse der Verbraucher ist: Pushing the impossible.

And the thing is that if a DRM is broken once, it’s useless. The breaker can put his copy of the movie, music, ebook, or software online on a peer to peer network or fileserver, and from there anybody can “break” the copy protection simply by downloading a copy. It’s a one-shot deal. DRM is supposed to force those unwilling to pay into buying, rather than nicking, their media - but once the cheapskates can search for a cracked copy on Google, it is meaningless.

This means that ultimately, DRM only effects people who buy media honestly, rather those who nick, borrow or cheat their way to it. In turn that means that the people who ultimately bear the inconvenience, cost and insult of DRM are the paying customers, not the pirates. There are some fundamental truths in the universe. We cannot travel faster than light, and we cannot make a copy protection system that is uncrackable. The only question is: how long will paying customers stay when the companies they’re buying from treat them as attackers?

Lesenswert.

Dienstag, 31. Juli 2007

Har Har!

Bei der OSCON2007 erzählt Rick Falkvinge, der Gründer der schwedischen Piraten Partei, über die Geschichte seiner Partei, ihr politisches Konzept und ihre strategischen Ziele.

Video thumbnail. Click to play

Das recht lustige Video gibt es auch hier.

Mittwoch, 31. Januar 2007

Neue Copyright-Richtlinie kriminalisiert chinesische User

Gerade bei der EFF gefunden: DMCA for China? A new copyright law would make it an offense in China to “break encryption set by copyright owners”. Bei out-law.com steht wenig detailreiches:

China is drafting its first internet-specific laws to protect copyright on-line for the benefit of copyright owners both in China and abroad. It follows concerns of confusion expressed last month when China’s Supreme People’s Court ruled to extend existing copyright laws to the internet.

Gemeint ist, dass derzeit öffentliche Anhörungen laufen, um das Urheberrecht zu “modernisieren”. Wie erwartet ist das ein Platzhalter für Kriminalisierung der User, die mögliche Abschaffung von Bagatellklauseln, die Strafbewehrung von Privatkopien, wenn dazu ein Kopierschutz überwunden werden muss. Man macht der Contentindustrie also den Hof, und das nennt sich dann “Copyright in the Digital Environment”. Die Anhörungen laufen noch bis Ende April. Ausgangspunkt sind wohl die derzeit geltenden Bestimmungen Hong Kong, nach Ansicht der Industrie total ungeeignet, ihre Interessen zu wahren. Gleiche Rhetorik wie überall.

Bei der South China Morning Post findet sich der Artikel leider nur im kostenpflichtigen Archiv, und nur für Mitglieder. Bei Reed Elsevier gibts den Artikel von Robin Kwong “A Digital Dilemma?” noch online.

Other measures, which largely mirror the United States’ Digital Millennium Copyright Act (DMCA), include extending copyright protection for materials across different medium, setting statutory damages for copyright infringement, and requiring internet service providers to facilitate enforcement of copyright.
Internet service providers, for example, may be required to keep records of their customers’ internet activities and to take down infringing copies hosted on their platforms. One suggestion is for service providers to actively filter or block the transfer of infringing copies.
For the creative industries, the review on copyright of digital works is long overdue. But academics have criticised the consultation as being “shockingly one-sided”.

Zitiert wird Michael Geist, Professor für Internet und E-Commerce-Recht an der Uni Ottawa. Besonders die Orientierung am DMCA stößt ihm auf:

“The DMCA is viewed by many as an extreme example of implementing the WIPO [World Intellectual Property Organisation] Internet Treaties. Many countries - including Canada and New Zealand - have begun to distance themselves from the DMCA-style approach,” Professor Geist said.
“Indeed, the emphasis on enforcement and stronger penalties without any balancing provisions to address the legitimate concerns of Hong Kong citizens is deeply troubling.” Implementing the proposals would have an “absolutely disastrous” effect on innovation and creativity, he said. [...]
“There is no significant evidence that suggests tougher copyright enforcement will encourage and promote the content industries, particularly not at the local level,” he said. “Most local content creators have little interest in digital rights management or suing fans. For example, in Canada, many of the best known musicians have formed a group actively opposing P2P lawsuits and DRM use. The proposed policies may benefit foreign-owned entities, but cause real harm to local culture and do little to genuinely promote new creativity and industry.”

UPDATE: Beim Intellectual Property Department sind die originalen Dokumente zu finden.

Donnerstag, 30. November 2006

Ausnahmeregelung vom DMCA für Internet Archive

Das Internet-Archiv archive.org hat einen “juristischen Sieg” gegen den DMCA errungen und darf jetzt Computerspiele und andere Software archivieren, endlich ohne Befürchtung, verklagt zu werden. In einem Forumsbeitrag werden die Details bekanntgegeben:

This is a happy moment, but on the other hand this exception is so limited it leaves the overall draconian nature of the DMCA in effect. [...] More formally, Internet Archive has successfully advocated for an exemption to the Digital Millennium Copyright Act (“DMCA”). The DMCA prohibits circumvention of technological measures employed by or on behalf of copyright owners to protect their works (“access controls”). Specifically, 17 U.S.C. §1201(a)(1)(A) provides, in part, that “No person shall circumvent a technological measure that effectively controls access to a work protected under this title.”

Mittwoch, 4. Oktober 2006

EU Anhörung zu SWIFT

Und wieder SWIFT. Von einer Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel berichtet die Futurezone: SWIFT: Weitergabe “rechtlich einwandfrei”.

Der Finanzvorstand von SWIFT, Francis Vanbever, bekräftigte vor dem Ausschuss, sein Unternehmen habe rechtlich einwandfrei gehandelt. Eine rechtliche Überprüfung habe ergeben, dass SWIFT den Zwangsmaßnahmen des US-Finanzministeriums habe folgen müssen. “Wir widersprechen entschieden der Auffassung, SWIFT habe belgisches und EU-Recht nicht eingehalten”, sagte Vanbever. Schließlich seien die Zentralbanken informiert worden.

Die Europäische Zentralbank wurde zwar informiert, war und ist aber der Meinung, dass sie nur für die “Stabilität des Finanzsystems” und nicht für Datenschutzfragen und sonstiges zuständig ist. Man weist also die Verantwortung weit von sich - wie übrigens alle beteiligten Regierungen und sonstige Institutionen, die irgendwas mit demokratischer Kontrolle zu tun haben könnten. Europäische Union at it´ s best?

Während man sich also einig ist, dass eigentlich alles Rechtmässig gelaufen ist, jeder irgendwie informiert war, aber niemand wirklich zuständig, biegt der Bundesdatenschutzbeauftragte um die Ecke: SWIFT-Datenweitergabe verstößt gegen EU-Recht.

Die durch die EU-Datenschutzrichtlinie definierten Garantien für einen Datentransfer in einen Drittstaat sind seiner Ansicht nach bei der Weitergabe in wesentlichen Punkten nicht gewährleistet gewesen. Dies gelte insbesondere für die unzureichende Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das Fehlen einer effektiven Datenschutzkontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Nichtbeachtung des Rechts der Betroffenen auf Information über die Verwendung ihrer Daten. Vor allem bei Zahlungsüberweisungen, in die ausschließlich europäische Bankkunden involviert waren, bestand Schaar zufolge im EU-Recht keine Rechtsgrundlage für die Praxis des in Belgien beheimateten Servicezentrums.

The big DRM mistake

Im Register gibt es einen lesenswerten Kommentar über “The big DRM mistake - It just doesn’t make sense…“. Der Autor verarbeitet dort seine Erfahrungen als Konsument mit DRM geschützt Werken und fragt ausführlich nach dem (Un-)Sinn mit guten Argumenten.

DRM has wormed its way into the imaginations of Hollywood, the RIAA, and publishers, and they in turn have convinced the computer industry (who, it must be admitted, needed little convincing) that DRM must be applied and supported throughout their products. To The New Yorker, I’m sure that DRM made lots of sense. In reality, though, it doesn’t. DRM has angered this customer (and many others), eviscerated my Fair Use rights, ultimately rendered the money I spent moot, and it can still be copied anyway! Where does that leave the publisher? It sounds to me like we were both - consumer and publisher - sold a bill of goods. Welcome to the future!

 

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