Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Montag, 17. September 2007

BSI angezeigt wegen Hackertool-Paragrafen

Nach der Ankündigung einer Selbstanzeige wegen der Unklarheiten darüber, was mit dem neuen 202c StGB noch legal ist und was nicht, hat nun TecChannel eine Strafanzeige gegen den Verantwortlichen für die Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingereicht. Begründung: Das BSI bietet auf der BOSS-CD u.a. den Password-Cracker “John the Ripper” an.

Die Staatsanwaltschaft in Bonn (Sitz des BSI) hat nun zwei Möglichkeiten:

Der Anzeige wird NICHT stattgegeben, weil das BSI nach Meinung der Staatsanwaltschaft keine strafbare Handlung begeht
Der Anzeige wird STATTGEGEBEN, und die Ermittlungen gegen Unbekannt werden aufgenommen, weil der Verdacht besteht, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt.

In beiden Fällen ergibt sich für TecChannel.de und alle anderen seriösen Internetseiten sowie Sicherheitsexperten eine weitaus bessere Rechtssicherheit:

Freitag, 14. September 2007

Hackertool-Strafbarkeit: Selbstanzeige wird eingereicht

Die Diskussion um den neuen Paragrafen 202c Strafgesetzbuch köchelt immer noch. Vor allem weiss bislang niemand, wie die Gerichte das Anbieten von Sicherheitstest-Software  beurteilen werden. Michael Kubert macht daher jetzt Nägel mit Köpfen, wie Spitblog berichtet:

Offenbar wollte ihm niemand so recht glauben, daher hat er seine eigene Webseite gestartet, auf der er Software sammelt und veröffentlicht, die nach eigenen Angaben dazu geeignet ist, Server einem Sicherheitstest zu unterziehen, nach landläufiger Interpretation also nun möglicherweise verbotene Hackertools.

Aber er geht noch einen Schritt weiter: Wie er schreibt, hat er vor, in den nächsten Tagen Strafanzeige gegen sich selbst einzureichen.

“Dann werden wir ja definitiv sehen, ob’s strafbar ist oder nicht.”

Alles Gute!

Montag, 25. Juni 2007

Datensicherungsroboter löscht Geheimakten der Bundeswehr

Die Bundeswehr hat einen Datensicherungsroboter. Der funktioniert so gut, dass man auf kritische Geheimakten aus der Zeit zwischen 1999 und 2003 nicht mehr zugreifen kann. Aus Akten dieser Zeit wollte der Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag Informationen erhalten. Aber praktischerweise wurden diese schon 2004 gelöscht.

Tagesschau.de berichtet darüber: Bundeswehr vernichtete Geheimdaten.

Nun stellte sich heraus, dass ein Großteil dieser brisanten Daten vernichtet wurde. Am 12. Juni dieses Jahres schrieb das Bundesverteidigungsministerium an den Verteidigungsausschuss des Bundestages, dass elektronisch übermittelte Dokumente des militärischen Nachrichtenwesens Ende 2004 verloren gegangen seien und “auch nicht wieder rekonstruiert werden” könnten. Der Datenverlust “umfasst im Wesentlichen die Daten, die in den Jahren 1999 bis 2003 aus den Einsatzgebieten gewonnen wurden”. In jenen Jahren war die Bundeswehr unter anderem in Afghanistan oder auf dem Balkan stationiert.

Heise berichtet auch: Datenpanne bei der Bundeswehr.

Es habe sich jedoch bald gezeigt, dass die Informationen nicht mehr lesbar waren – nach Angaben Wicherts habe nach einen technischen Defekt der Datensicherungsanlage Ende 2004 ein Austauschgerät installiert werden müssen. Bei dem Versuch, die gespeicherten Daten auf das Ersatzgerät zu übertragen, sei festgestellt worden, “dass ein Teil der Bandkassetten im Datensicherungsroboter nicht mehr lesbar war.” Der Versuch, die Daten wieder zugänglich zu machen, sei gescheitert, heißt es laut dpa weiter. “Entsprechend der gültigen Vorschriften zum Umgang mit Verschlusssachen wurden die nicht mehr lesbaren Kassetten am 4. Juli 2005 vernichtet”, erklärt Wichert in dem Schreiben.

 

Tagmap

Kategorien

Am häufigsten kommentiert

Meta

Über netzpolitik.org

  • Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.
  • A blog dealing with open source technologies, Internet-users' rights and free expression in cyberspace.
  • Un blog sur les logiciels libres, les droits des internautes et la liberté d'expression dans le cyberespace.