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Dienstag, 6. Mai 2008

Twitter für Demonstrationen?

Auf der Demonstration in Hamburg am 1. Mai wurde erstmals Twitter eingesetzt, um live zu berichten, was sich wo tut, speziell in Bezug auf den Nazi-Aufmarsch. Das liest sich dann so:

Die ersten Nazis sind in Wellingsbüttel angekommen. Es sind nur wenige Antifas vor Ort. 05:49 PM May 01, 2008 from web

Nazis werden immernoch mit S1 Ri. Norden weggefahren. 05:41 PM May 01, 2008 from web
Pol. versuchte erfolglos Nazi Rieger festzunehmen, Nazis versuchten 1. Strophe N.Hymne zu singen, AntiFa zerstreut sich in Richt. Barmbek 05:13 PM May 01, 2008 from web

Die Nazi Abschlusskundgebung wurde von pol. abgebrochen, die ersten Nazis steigen in den S1-Sonderzug Ri. Norden ein. 05:04 PM May 01, 2008 from web

Nazidemo jetzt bei S-Ohlsdorf, relativ viele Antifas anwesend.. Nazis werfen Steine zurück, Cops greifen nicht ein 04:57 PM May 01, 2008 from web

Das erinnert an frühe Versuche, SMS-Broadcasting zu benutzen, um auf Demos live zu berichten.

Organisiert hat das Ganze das Freie Sender Kombinat (FSK), das sonst auch per Radio von diversen Aktionen berichtet. Meike Richter hat mit einem der FSKler gesprochen:

Ein Organisator erzählte mir, dass die Aktion ziemlich erfolgreich gelaufen ist. Über 360 Leute haben sich für den Dienst eingetragen. Die Initiatoren fühlten sich etwas unbehaglich, weil sie die Leute in die Arme von twitter getrieben haben. Ging aber nicht anders. Einen freien twitter-Dienst gibt es nicht. Und durch twitter haben sie um die 650 Euro SMS-Kosten gespart. Das Budget könnte FSK nicht aufbringen.

“Ging aber nicht anders” - soso. Nicht nur hat jetzt Twitter eine Reihe neuer Kunden und den gesamten Live-Feed von der Demo auf dem Server, sondern man kann auch noch komplett öffentlich die Liste der über 360 Leute einsehen, die den Stream verfolgt haben, also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Demo waren. Umgerechnet hat also jeder von diesen Leuten weniger als 2 Euro gespart, um sich dafür im Gegenzug als Mai-Demonstrant-Verdächtiger zu outen. Ging nicht anders? Man hätte es auch sein lassen können. Ich bezweifle nämlich auch, dass es neben dem puren Gefühl der Hyper-Präsenz einen realen Einfluss auf den Demo-Verlauf und damit den Demo-Erfolg hatte - insofern wäre auch mal über die Erfolgskriterien zu reden.

SMS-Broadcast wäre übrigens wahrscheinlich sogar billiger gewesen als 650 Euro, hätte aber das Problem nur begrenzt verringert. Die Empfängerliste wäre zwar nicht mehr öffentlich, aber wegen der Vorratsdatenspeicherung dennoch weiterhin beim SMS-/Telefonanbieter vorhanden und für die Polizei bei Bedarf abrufbar.

Meike schreibt zu der Twitter-Aktion:

“Fazit: Wohl den Aktivisten, die Nerds in ihren Reihen haben”

Dem kann ich nur zustimmen. Allerdings sollten es dann echte Nerds sein, die ein wenig Ahnung von anonymer Kommunikation haben. Um Twitter zu nutzen, braucht es keine gesteigerten Programmierkenntnisse, das kann wirklich jeder DAU. Bin ja gespannt, wann jemand die erste Autonome Antifa als “nerdig” lobt, weil sie GoogleGroups verwendet…

Wie hättet ihr das Problem gelöst? Mir fällt auf Anhieb auch nur Radio oder CB-Funk ein, oder ein HTTP- / RSS-Dienst per normalem Internet - dafür sind aber UMTS-Handies noch nicht weit genug verbreitet.

Update: Ich hatte übersehen, dass das FSK darauf hingewiesen hat, wie man den Dienst benutzen sollte - nämlich mit einem Wegwerf-Account bei Twitter, der über eine Wegwerf-Email angemeldet ist, und den Twitter-Stream dann mit einem gebrauchten Handy und einer anonymen Prepaid-Karte empfangen. Insofern haben sie sich schon Gedanken gemacht.

Ich bin aber, auch nach einem längeren Gespräch vorhin mit jemandem vom FSK, immer noch skeptisch, ob das reicht. Gerade bei so einer Art von Demo muss man schon ein wenig mehr auf die Risiken hinweisen. Man hätte hier verschiedene Sachen besser machen können:

- Darauf hinweisen, was passieren kann, wenn man das nicht genau so anonym benutzt. Ist den Twitter-Followern allen klar, dass sie jetzt öffentlich in einem sozialen Netzwerk einsehbar sind, das recht wahrscheinlich von der Polizei ausgewertet wird? Als Betreiber so eines Dienstes hat man hier eine gesteigerte Verantwortung. Das ist dem AK Vorrat (zu Recht) ja auch bei der SIM-Karten-Tauschbörse vorgeworfen worden.
- Vorher massiv dazu aufrufen, dass viele Leute den Twitter-Stream abonnieren, die nicht auf der Demo sind. Dann hätten die zumindest die Demo-Teilnehmer eine plausible deniability.
- Sich über andere Optionen Gedanken machen, hier auch mal mit CCC und anderen reden. Da gibt es massig Know-How über anonyme Telekommunikation.

Donnerstag, 24. April 2008

BND setzt Bundestrojaner im Intimbereich ein

Der Bundesnachrichtendienst hat ja bereits einige Rechner im Ausland mit einem Bundestrojaner ausgespäht, wie schon seit Januar bekannt ist. Neu ist die Meldung von heute, dass dabei auch vor dem Intimbereich nicht Halt gemacht wird:

Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp war es dem BND gelungen, mit Hilfe eines Trojaners auf der Festplatte von Farhang ein Spähprogramm zu installieren. Die Spiegel-Autorin Susanne Koelbl soll mit dem Politiker, der angeblich einen deutschen Pass besitzt, eine elektronische Korrespondenz geführt haben und dabei in das Überwachungsnetz geraten sein. Die ausgetauschten Informationen hatten dem Bericht zufolge vor allem privaten bis “intimen” Charakter. Die Online-Razzia habe der BND rechtlich “ohne Weiteres” für durchführbar gehalten.

Soso, die im Grundgesetz festgehaltenenen Grund- und Bürgerrechte und das neue Recht auf den absoluten Schutz des Kernbereichs digitaler privater Lebensgestaltung gelten also nach Meinung des BND nur im Inland? Dann darf der BND ja wohl im Ausland auch Leute umbringen, foltern oder verschleppen? Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes ist hier recht deutlich:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ein Rücktritt von BND-Chef Uhrlau, wie er mittlerweile wegen dieser Journalisten-Bespitzelung schon von Unionspolitikern gefordert wird, reicht hier nicht mehr aus.

Dienstag, 22. April 2008

Wiedervorlage: Vorratsdatenspeicherung bei StudiVZ

Ein offener Brief an die Datenschutzabteilung von StudiVZ, aus gegebenem Anlass:

Sehr geehrte Damen und Herren

per “Datenschutz-Erklärung” vom 20.12.2007 verlangen Sie von mir als Nutzer des sozialen Netzwerks studiVZ die Einwilligung, dass studiVZ bei meiner Nutzung der Plattform anfallende Daten an, ich zitiere:

Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten.

Um Nutzungsdaten an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergeben zu können, müssen diese zunächst auf Vorrat gespeichert werden.
Weiterlesen …

Samstag, 19. April 2008

Konservative besorgt über BKA-Gesetz

Irgendwie absurd, aber es zeigt, wie weit sich der Diskurs von Schäuble, Zypries, Weifelspütz und ähnlichen Bundes-Elitepolitikern schon von den gesellschaftlichen Wertvorstellungen und Sorgen entfernt hat: Konservative beschweren sich über den Entwurf des BKA-Gesetzes und die aktuelle “Sicherheits”-, also de facto Überwachungs-Politik:

Der Bundeshauptvorstandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat beschlossen, das man im Zweifel für die Freiheit sein muss:

Zahlreiche Änderungen und Verwerfungen sicherheitsrelevanter Gesetze des Bundes und der Länder durch das Bundesverfassungsgericht haben zu Verunsicherungen und Zweifeln in der Bevölkerung und bei Sicherheitsorganen in Deutschland geführt. Permanente gesetzgeberische Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung geben wiederholt Anlass zu heftigen politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Irritationen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) appelliert an die Gesetzgeber, künftig mit größerer Umsicht, Professionalität und dem für Sicherheitsgesetzgebung dringend gebotenen Augenmaß tätig zu werden. Keinesfalls darf die Auseinandersetzung zwischen den Gesetzgebungsorganen und dem Bundesverfassungsgericht zum Maßstab für die politische Diskussion von Freiheit und Sicherheit werden.

Im Spannungsfeld notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Kriminalität und Terrorismus und dem Schutz persönlicher Freiheitsrechte müssen eben diese im Zweifel Vorrang haben. Die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und der Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme sind für alle Organe staatlicher Gewalt bindende Prinzipien und zugleich gestalterische Chancen in einer freiheitlichen Gesellschaft.

General d.D. Jörg Schönbohm, Innenminister von Brandenburg und im Allgemeinen “Sicherheits”-Hardliner, hat starke Zweifel daran, dass das BKA-Gesetz verfassungsgemäß ist:

“Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen”, warnte der CDU-Politiker.

Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), warnte vor der angekündigten Videoüberwachung von Wohungen Unverdächtiger:

Für ihn ist das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ohne das Wissen der Betroffenen “Big Brother hoch zwei”.

Wohlgemerkt: Das ist alles noch ohne die Kritik der Opposition, die wie erwartet harsch ausfällt. Aber interessanter sind die Verwerfungen, die das schon in den Regierungsfraktionen hinterlassen hat.

Mittwoch, 16. April 2008

Persönlichkeitsrechte und Identitätsmanagement - und ein BarCamp dazu

Aus der Reihe “Fundstücke aus ganz verschiedenen Ecken, die gut zusammen passen und komischerweise gleichzeitig in meinem Newsfeed auftauchen”: Joseph A. Cannataci geht im Editorial der neuen Ausgabe von SCRIPT-ed - A Journal of Law, Technology & Society sehr lesenswert auf die Geschichte der Persönlichkeitsrechte ein. Als erstes zitiert er einen Aufsatz von D.W. Robertson von 1980:

First of all, the modern concept of “personality” was completely unknown in the sixteenth century. The Greeks had no such concept, and no word for it; in scholastic Latin, personalitas, a word unknown in Classical Latin, meant simply the quality of being a man as distinct from being an animal. During the eighteenth century the word “personality” came to mean the sum of the characteristics of an individual, and in the nineteenth century it became a reified abstraction with depths, force, and, eventually, the host of problems, difficulties, and aberrations, which you, who have these little things somewhere inside you, now know very well.

Sein Fazit: Das Recht am Schutz der eigenen Persönlichkeit, vor allem in Form von Datenschutz, wurde und wird stark von deutscher Rechtsprechung getrieben und weiter entwickelt, aber eine strukturierte internationale Debatte dazu steht noch aus:

In spite of the considerable lead it has taken in such matters in Europe, Germany’s thrust on ius personalitatis is still very much work-in-progress…while the entire subject of Lex Personalitatis cries out for a structured and purposeful debate at the highest levels across Europe. Had this happened earlier perhaps we would not have ended up with two different sections, one on private life and the other on data protection, in the Charter on Fundamental Rights but possibly a more carefully thought-out over-arching, pan-European principle of ius personalitatis. As things stand, some countries are developing and embracing Lex Personalitatis while others profess to go for “fair information practices” but implicitly or explicitly reject the notion that ius personalitatis exists in their law. The extent to which technology and concerns about technology will drive change in either direction remains to be seen.

Der Stern hat gleichzeitig etwas konkreter die aktuelle Debatte zum Lex Personalitatis zusammengefasst, indem er das Identitätsmanagement in sozialen Netzwerken und die damit verbundenen Probleme für Datenschutz, Identitätsdiebstahl und Social Engineering illustriert. Er zitiert ausführlich Marit Hansen und Jan Schallaböck vom Landesdatenschutzzentrum in Kiel, die an dem EU-Projekt “Primelife” beteiligt sind. Jan Schallaböck gibt als Tipps:

- Jeder muss sich klar darüber werden, welche Daten er preisgibt. Das gilt besonders für Hinweise auf den Klarnamen. Verschiedene Pseudonyme für verschiedene Webangebote bieten zumindest etwas Schutz. Aber jeder sollte sich bewusst sein, dass ein Nickname der realen Identität umso leichter zugeordnet werden kann, je mehr Informationen man über sich veröffentlicht.

- Man sollte sich genau anschauen, was mit den Daten passiert, wie sie vom Betreiber des Angebots genutzt werden können.

- Man muss sich auch bewusst sein, wie man mit den Informationen anderer Leute umgeht. Ein Beispiel: In vielen Communitys gibt es die Möglichkeit, Bilder von anderen mit Begriffen zu versehen, zu “taggen”. Dadurch werden diese Bilder plötzlich aussagefähiger. Man trifft Aussagen über andere Personen. Hier gilt es, Respekt zu zeigen. Nur weil jemand ein Bild veröffentlicht hat, heißt das nicht, dass er im Zusammenhang mit bestimmten Begriffen in einer Suchmaschine auftauchen möchte.

Die Datenschützer sehen auch die Betreiber der Angebote in der Pflicht. Schallaböck wünscht sich eine “feinere Justierung der Rechtevergabe”. Die Nutzer sollen viel genauer als bisher festlegen können, wer auf welche Informationen zugreifen und was er damit anfangen darf. Die Standardeinstellungen sollten sehr restriktiv sein, fordert der Jurist. Ein weiterer wichtiger Punkt: “Jeder sollte wissen, wer auf die eigenen Daten zugegriffen hat”, sagt Schallaböck. Bei der Business-Community Xing zum Beispiel ist diese Information nur zahlenden Nutzern zugänglich.

Diese Verbindung von Datenschutz und Identitätsmanagement im Web 2.0 (und noch anderes mehr zu diesem Themenbereich) werden wir demnächst auf dem IdentityCamp diskutieren, das am 7. und 8. Juni in der Hochschule für Künste in Bremen stattfinden wird. Das Interesse von Teilnehmern und Sponsoren ist recht groß bisher, ganz langsam werden jetzt auch die Plätze knapp. Wenn ihr euch anmeldet, denkt bitte dran, bei der Gelegenheit einen eigenen Beitrag einzutragen - entsprechend den Regeln des BarCamp. Und ja, abends gibt es Fußball-EM auf dem Beamer, keine Sorge.

Dienstag, 8. April 2008

Kritiker der Vorratsdatenspeicherung wenden sich an den EuGH

Der AK Vorrat hat mal wieder ein beeindruckend breites Bündnis zusammen getrommelt, diesmal sogar aus ganz Europa. Es geht um die Klage der Republik Irland gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die dort seit Juli 2006 anhängig ist und auf deren Entscheidung das Bundesverfassungsgericht derzeit wartet, bevor es über das deutsche Gesetz entscheidet. Die irische Klage ist rein formal begründet, weil die EU gar keine Kompetenzen hat, im Bereich der “inneren Sicherheit” bindende Beschlüsse zu fassen. Die Unterzeichner des jetzt eingereichten “Amicus Curiae Brief” (Schreiben der Freunde des Gerichts) begründen auf 13 Seiten,

dass die Richtlinie neben den von Irland genannten formellen Gründen vor allem auch inhaltlich rechtswidrig sei. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz.

Bei den 43 Unterzeichnern handelt es sich um Datenschutzverbände, Internetprovider, Telefonseelsorge sowie Journalisten- und Presseverbände aus elf europäischen Ländern.

Der AK Vorrat ergänzt in seiner Pressemitteilung:

Vor zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Vorratsdaten durch einstweilige Anordnung eingeschränkt. Die Aussetzung der Speicherung selbst lehnte das Gericht einstweilen ab mit der Begründung, das Risiko sei zu hoch, “im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen.” Das deutsche Gesetz entspreche “in weiten Teilen zwingenden Vorgaben der Richtlinie”. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof diese EU-Richtlinie noch in diesem Jahr für nichtig erklären wird. “Damit wird der Weg frei für einen Stopp der verdachtslosen Erfassung des Kommunikationsverhaltens selbst”, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Dienstag, 1. April 2008

noch mehr Lesestoff zu Überwachung und Datenschutz

… diesmal eher aus der klassisch-liberalen Perspektive. Die Landesdatenschutzbeauftragte von NRW, Bettina Sokol, hatte im Oktober zum alljährlichen Symposium nach Düsseldorf eingeladen, das diesmal den Titel trug "Persönlichkeit im Netz: Sicherheit - Kontrolle - Transparenz". Der Tagungsband ist gerade im Druck und wie die früheren Tagungsbände lesenswert. Die Beiträge, unter anderem von Patrick Breyer, Constanze Kurz oder Andreas Pfitzmann gibt es aber alle auch online . Ich selber bin gebeten worden, mir zum Thema "Future of Privacy -  Zukunft von Netz und Gesellschaft" ein paar Gedanken zu machen.

Freitag, 28. März 2008

Datenspuren in Bibliotheken

Der Beitrag ist schon etwas älter, aber hier noch nicht erwähnt worden: Haftgrund aus Wien geht der Problematik nach, dass Bibliotheken eine History der bereits geliehenen Bücher anlegen können - und kommt zu dem Schluß, “dass nicht alle technischen Möglichkeiten der Datenbeschaffung auszureizen” seien. Ausleihe-History und Datenschutz sowie nostalgisches Abgleiten:

Im Bibliothekssystem der Wiener Büchereien werden ausschließlich die letzten drei EntlehnerInnen eines Mediums gespeichert - ab der vierten Entlehnerin ist die erste nicht mehr mit dem Medium verknüpft.
Auf Wunsch der BenutzerInnen besteht jedoch die Möglichkeit, die Speicherung der Entlehnhistory zu aktivieren, wodurch ein Hinweis bei der Entlehnung eines Mediums erscheint, welches von der Benutzerin schon einmal entliehen worden ist.
Dieses Feature wird nicht oft aber doch, vor allem von Vielleserinnen genutzt.

Vor einiger Zeit kam eine Mail aus dem EDV-Referat, dass eine Speicherung der Entlehnhistory ab sofort zu unterlassen sei, weil dies gegen den Datenschutz verstoße. Auch wenn die Leserin ausdrücklich ihre Einwilligung gebe.

Da in manchen Zweigstellen offenbar die bestehenden Histories weiter aktiviert blieben, erfolgte per Mail der Hinweis, dass ab nun täglich alle aktivierten Histories zentral gelöscht würden.

Der Artikel gibt auch eine Diskussion wieder und ist gut verlinkt. Als Mensch vom bibliothekarischen Fach schließe ich mich dem Haftgrund an: Datensparsamkeit ist hier geboten, Übersicht läßt sich woanders erledigen. Wollen wir hoffen dass auch in der schönen neuen e-Library-Welt der EU das eingehalten und nicht unnötig auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verwässert harmonisiert wird.

 

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