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Dienstag, 1. Juli 2008

EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

Heute verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Heise bietet eine gute Zusammenfassung des bisherigen Standes vor Verlaufs der heutigen Verhandlung (Update2: Heise war nicht vor Ort, aber der Verlauf der Verhandlung wurde durch diesen Bericht recht gut wieder gegeben, wie die ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat bestätigen).

Geklagt hatte die Republik Irland gegen Parlament und Rat, die die Richtlinie vor zwei Jahren nach heftigen Diskussionen beschlossen haben. Den Iren geht es dabei aber nicht um eine mögliche Verletzung grundlegender Ansprüche auf den Schutz von Daten und Privatsphäre. Vielmehr klagt Irland gegen die gewählte Rechtsgrundlage, also die Verabschiedung als Richtlinie von Parlament und Rat. Irland wird dabei von der Slowakei unterstützt, die der Klage beigetreten ist.

Bemerkenswert ist unter anderem dieses interessante Detail:

Neben all diesen Verfahrensfragen bringt am Ende die Slowakei, anders als Irland, doch auch noch das Datenschutzargument ins Spiel. Die Bevorratung persönlicher Daten in dem geforderten Maß versteige sich zu einem erheblichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen auf den Schutz seiner persönlichen Daten, so der Vortrag der Slowakei laut dem Berichterstatter. Inwieweit das Gericht dieses Argument, das nicht vom Hauptkläger genannt wurde und nicht eigentlich Gegenstand der Klage ist, aufgreift, bleibt abzuwarten.

Der AK Vorrat und 42 andere Organsiationen aus ganz Europa hatten im April noch einen “Brief der Freunde des Gerichts” eingereicht, um dieses Menschenrechts-Argument zu stärken. Der EuGH hatte den zwar offiziell nicht zu den Akten des Falles genommen, weil so etwas eher in den USA üblich ist, aber die Richter haben es ja vielleicht trotzdem gelesen und über die Argumente nachgedacht. Der AK Vorrat ist jedenfalls weiterhin zuversichtlich, dass die Richtlinie gekippt wird und damit der Weg frei ist für eine vollständige Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Europäische Gerichtshof hat schon in der Entscheidung zur Fluggastdatenübermittlung ausgeführt, die Binnenmarktkompetenz sei nicht einschlägig für “eine Datenverarbeitung, die nicht für die Erbringung einer Dienstleistung erforderlich ist, sondern zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken als erforderlich angesehen wird.” Die Vorratsdatenspeicherung ist ebenso wenig wie die Fluggastdatenübermittlung für die Erbringung der Dienstleistung der verpflichteten Unternehmen erforderlich. Als Strafverfolgungsmaßnahme hätte die Vorratsdatenspeicherung einstimmig angenommen werden müssen. Tatsächlich haben mehrere Staaten im Rat dagegen gestimmt.

Live aus Luxemburg: Der Internet-Verband eco hat eben eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf eine interessante Verhandlung hindeutet:

Der Europäische Gerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung kritische Fragen zu den Kosten der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestellt.

Das ist natürlich das, was die Internetwirtschaft interessiert. Ob es darüber hinaus kritische Fragen gab, erfahren wir hoffentlich in Kürze von den ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat. Achtet also hier auf Updates.

Update: Siehe oben, der heise-Bericht war offenbar doch direkt aus Luxemburg von der Verhandlung. Heise war nicht bei der Verhandlung, wie mir Monika Ermert gerade bestätigte. Ich warte darüber hinaus noch auf weitere Infos von den ProzessbeobachterInnen und werde das dann hier ergänzen.

Die taz hat schon ein paar Soundbytes:

“Es ist ein fundamentaler Fehler”, betonte am Dienstag der irische Vertreter, “hier eine Richtlinie zu beschließen. Die Maßnahme dient klar und unzweideutig der Bekämpfung von Straftaten.” Irland wurde dabei nur von der Slowakei unterstützt. Jean-Claude Piris, der Vertreter des Ministerrates, erinnerte daran, dass nach den Anschlägen von 2001 mehrere Staaten eine nationale Vorratsdatenspeicherung eingeführt hatten. Wegen der hohen Speicherungskosten für die Telefon- und Internetfirmen habe dies den Binnenmarkt beeinträchtigt.

So, jetzt habe ich gerade mit den ProzessbeobachterInnen vom AK Vorrat telefoniert: Zu Beginn durften alle Parteien ihre Meinung darlegen. Der Vertreter des Rates behauptete, wie die taz schon berichtete, dass die Einführung von Mindestspeicherfristen notwendig gewesen sei, um eine Binnenmarktverzerrung zu vermeiden. Gleichzeitig behauptete er aber auch, dass die Speicherung notwendig sei für die Strafverfolgung, was eigentlich ein Argument gegen einen Binnenmarkt-Beschluss wäre. Die irische Regierung schloss entsprechend daran an und legte dar, dass nach ihrer Ansicht der einzige Zweck der Richtlinie die Strafverfolgung und die innere Sicherheit seien, was nicht in die Binnenmarkt-Kompetenz der EU fällt.

Die slovakische Regierung als Mitklägerin gegen die Richtlinie brachte dann in der Tat als einzige das Menschenrechts-Argument und verwies auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein “massiver Eingriff in die Privatsphäre”. Außerdem verwies die Slovakei darauf, dass die Speicherung nur der erste Schritt sei, dann würden die Daten auch für Marketing und andere Datenschutz-Eingriffe verwendet. Der vorgesehene Speicher-Zeitraum sei außerdem viel länger als notwendig.

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hielt die Richtline für formal korrekt, wie heise schon berichtet hat. Das scheint allerdings vor allem ein taktisch motiviertes Manöver zu sein, da die Datenschutzrichtlinie für den Bereich der Polizeizusammenarbeit immer noch auf Eis liegt und eher desaströs ausgehen wird, sofern sie mal verabschiedet wird. Husinx will hier also den immer noch recht starken Datenschutz im Binnenmarktbereich auch auf die innere Sicherheit ausdehnen. Das wird wahrscheinlich auch die Richter nicht besonders beeindrucken, weil es zu offensichtlich ist.

Der berichterstattende Richter hatte dann wohl doch nur drei Fragen, die aber nicht uninteresssant waren:

Zunächst wurden die Kläger gefragt, ob sie auch die TK-Datenschutzrichtlinie von 2002 ablehnen, weil dort zum ersten Mal die Vorratsdatenspeicherung erwähnt (und in die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsstaaten gestellt) wurde. Die slovakische Regierung verneinte dies, da die 2002er-Richtlinie keine Verpflichtung beinhaltet habe, eine Speicherung einzuführen.

Die weiteren Fragen bezogen sich auf die Maßnahmen, die die Mitgliedsstaaten schon zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicheurng ergriffen haben, und auf die Kosten. Hier mussten sich erstmal Rat, Kommission und EU-Parlament beraten, wer denn wohl qualifiziert sei zu antworten. Das Parlamentspräsidium gab zunächst eine Antwort ohne Inhalt, sondern verwies darauf, dass man ja schon eine Liste eingereicht habe mit den bereits ergriffenen Maßnahmen. Von den Kosten habe man keine Ahnung, das solle die Kommission beantworten. Der Kommissionsvertreter hatte ebenfalls keine Zahlen im Kopf und offenbar auch seine Unterlagen zuhause vergessen. Also eierte er rum: Es wären “sehr große Investitionen”, die schon jetzt von den Unternehmen getätigt würden zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Da solle man jetzt “bloß keine neue Rechtsunsicherheit schaffen”. Dieser Auftritt war laut Prozessbeobachter Armin Schmid vom AK Vorrat “peinlich und amüsant zugleich”, zumal der Kommssionsvertreter dann plötzlich noch eine Zahl aus dem Hut zauberte, die noch niemand vorher gehört hatte: Sechs Mitarbeiter pro Unternehmen seien nur mit der Einrichtung und Wartung der Speicherungsanlagen beschäftigt. Das alles sollte seiner Ansicht nach für eine Fortsetzung der Vorratsdatenspeicheurng sprechen, wurde aber von der Internetwirtschaft schon dankbar als Gegenargument aufgegriffen, wie die oben zitierte Pressemitteilung von eco zeigt.

Soweit die Verhandlung heute. Der Generalanwalt beim EuGH wird am 14. Oktober seinen Schlussantrag stellen. Das ist genau drei Tage nach dem europaweiten Aktionstag “Freedom not Fear”, in dessen Rahmen wieder eine Großdemo in Berlin stattfinden wird.

Bayern will Landestrojaner diese Woche beschließen

Das meldet die taz mit der wunderbaren Überschrift “O’zapft is!

Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen. (…) Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Am Donnerstag wird wohl darüber schon entschieden, allerdings verrät der Artikel nicht, ob im Kabinett oder gleich im Landtag.

Freitag geht es in Berlin zum selben Thema weiter:

Am Freitag will Bayern auch Einfluss auf die Bundespolitik nehmen. Dann wird der Bundesrat über einen Gesetzentwurf des Freistaats abstimmen, mit dem die Onlinedurchsuchung auch in der Strafprozessordnung eingeführt werden soll. Computer könnten dann auch zur Strafverfolgung heimlich ausgeforscht werden. Den Bayern geht es neben Terror auch um Mord, Raub und Kinderpornografie. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) prüft noch, ob sie auch eine Änderung der Strafprozessordnung vorschlägt.

Strafprozessordnung? Hmh, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beschränkt nach meinem Verständnis die Online-Durchsuchung auf die Gefahrenabwehr, also gerade nicht im Nachhinein:

Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Damit wäre Bayerns Vorschlag klar verfassungswidrig, und ein ähnlicher von Brigitte Zypries wäre es auch. Oder? Bin mal gespannt, ob das im Bundesrat als Argument dagegen genannt wird.

Dienstag, 17. Juni 2008

Auch Ver.di klagt gegen Vorratsdatenspeicherung

Die Verfassungsbeschwerde von Ver.di gegen die Vorratsdatenspeicherung ist jetzt eingereicht worden und auch schon online verfügbar. Sie fügt den bisherigen Beschwerden einen wichtigen Aspekt hinzu: Die Koalitionsfreiheit der Tarifparteien. Wir haben das ja gerade live erlebt, was passieren kann, wenn die Arbeitgeber die Mitarbeiter bespitzeln und ihre Verbindungsdaten bekommen. Das ist sehr schön in die Klagebegründung aufgenommen.
Zum Nachlesen: Die Klageschrift und die Kurzfassung bei heise.

 

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