Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Samstag, 12. April 2008

Medienwandel und die Innere Sicherheit

Die Süddeutsche Zeitung hat ein sehr spannendes und vor allem langes Interview mit dem soeben aus dem Amt geschiedenen Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem zum Medienwandel und der Inneren Sicherheit gemacht: “Das Internet ist die größte Revolution“. Sehr lesenswert.

SZ: Wenn Sie zehn, zwanzig Jahre vorausdenken, sehen Sie dann die Zeitungen noch in einer bedeutenden Rolle?

Hoffmann-Riem: [...] Ich halte das Internet für die größte kommunikationsbezogene Revolution, die es in den letzten Jahrzehnten gegeben hat. Die verschiedenen Akteure müssen Zugang zu diesen neuen Möglichkeiten haben - auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Er braucht das Internet nicht nur zu programmbegleitender Information, sondern als eigenständig gestaltetes Medium. Und die Zeitungen werden ein kluges Zusammenspiel mit dem Internet entwickeln müssen. Die Geschichte der Medien zeigt, dass nie ein Medium völlig verschwindet, sondern dass durch neue eine größere Diversifikation entsteht.

Weiterlesen …

Sonntag, 3. Februar 2008

Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar

Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade,

am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes-, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der allgegenwärtigen Computer beinhalten. Dann ist hoffentlich auch Schluss mit der unsinnigen Diskussion um ein Kommunikations-, Informations-, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert.

Mittwoch, 30. Januar 2008

BVerfG: Zuständigkeit in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” geklärt

Beim Bundesverfasungsgericht hat man endlich die “Zuständigkeit in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” geklärt”:

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (”6er-Ausschuss”) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer (”Massenverfassungsbeschwerde”). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Donnerstag, 24. Januar 2008

Grünen wollen Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis im Grundgesetz

Die SPD führt diese Diskussion ja schon länger, aber dort ist sie vor allem taktisch motiviert: Mit einem neuen Grundrecht auf “Informationsfreiheit” könnte man die starken Grenzen, die momentan das Post- und Fernmeldegeheimnis für Überwachungsmaßnahmen darstellen, umgehen. Das Bundesinnenministerium denkt ebenfalls darüber nach.

Nun hat auch die Bundestagsfraktion der Grünen sich dieser Diskussion angeschlossen und eine eigene Version auf dem Markt geworfen:

Bündnis 90/Die Grünen wollen angesichts der zunehmenden technischen Möglichkeiten des Staates wie auch Dritter zur heimlichen Überwachung und Kontrolle der Menschen als datenschutzrechtliches Fundament das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz verankern. Dabei darf es keinesfalls darum gehen – wie von der Regierungskoalition angestrebt- ein geschwächtes Grundrecht zu schaffen, das Eingriffe wie die Online-Durchsuchung unter möglichst geringen Voraussetzungen gerade erst ermöglicht. Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung modernisieren und stärken.

Wir wollen den Vorschlag der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bund und Ländern aus dem Jahr 1993 zur grundrechtlichen Verankerung eines eigenständigen Persönlichkeitsgrundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aufgreifen – wir wollen dieses Grundrecht aber (analog den Vorschlägen von Roßnagel, Pfitzmann und Garstka aus dem Jahre 2001) als ein umfassendes Kommunikationsgrundrecht ausgestalten. In der digitalen Informationsgesellschaft kann das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht allein persönlichkeitsrechtlich ausgerichtet sein. Es muss vielmehr ein Querschnittsgrundrecht werden, das den kommunikativen Gehalt aller Grundrechte zum Ausdruck bringt, ohne deren spezielle Schutzmechanismen einzuschränken.

Zusätzlich muss das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG zu einem umfassenden Kommunikationsgeheimnis weiterentwickelt werden, das alle neuen Kommunikationsformen erfasst und eine unbeobachtete Kommunikation gewährleistet.

Im Kern haben sie ja Recht:

Es muss die Möglichkeit bestehen, sich in der digitalen Welt selbstbestimmter und so zu bewegen, ohne ungewollt und unbemerkt jeden Tag eine Datenspur zu hinterlassen, die anschließend ausgewertet wird.

Das geht aber auch ohne Grundgesetzänderung: Stärkung und viel bessere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten (ähnlich wie Gewerbeaufsicht oder Gesundheitsämter), Förderung von technischen Maßnahmen zur Datensparsamkeit, und und und. Wie man aber ernsthaft eine Verfassungsänderung fordern kann, die auch noch an den Grundrechten rumspielt, während die Überwachungsfetischisten der großen Koalition eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag haben, ist mir schleierhaft. Das Gegenteil von “gut” ist eben nicht immer “schlecht”, sondern auch mal “gut gemeint”. Malte Spitz aus dem Grünen Bundesvorstand ist ebenfalls nicht glücklich darüber.

Patrick Breyer hat kürzlich eine gute Replik auf solche Forderungen geschrieben:

Entschieden entgegen zu treten ist der Darstellung, das Grundgesetz müsse an veränderte Bedingungen wie die technische Entwicklung angepasst und „verbessert“ werden. Dies erweckt den Eindruck, das Grundgesetz sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit und veränderungsbedürftig. Das aber ist Schäuble-Rhetorik, die wir uns nicht zueigen machen dürfen. Es wäre zwar möglicherweise nett, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ins Grundgesetz zu schreiben, aber wirklich notwendig ist es nicht, denn sie gilt ohnehin. (…) Entscheidend ist vielmehr, dass die Politik wieder den Mut und den Geist aufbringen muss, auf etwas verfassungsrechtlich noch Zulässiges zu verzichten, weil es schlichtweg nicht sinnvoll und angemessen ist. Dies zu begründen und durchzusetzen, liegt schon seit Jahren außerhalb der Möglichkeiten der Mainstreampolitiker. Wer sich wirklich als Bürgerrechtspartei profilieren will, sollte für einen Stopp für
neue Sicherheitsgesetze und eine freiheitliche Besetzung von Justiz- und Innenministerium eintreten.

Dienstag, 1. Januar 2008

Klage gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht, Aktionen bis 6. Januar

Nach der Demo gegen Überwachung auf dem Alexanderplatz in Berlin am Rande des 24C3 (mit dem passenden Motto von padeluun: “Guten Rutsch ins Jahr 1984!”) ging es Schlag auf Schlag weiter: Sylvester wurde die Beschwerdeschrift des AK Vorrat mit dem Antrag auf Eilentscheidung beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Medien waren voll damit, interessanterweise jetzt auch die versammelte Springer-Presse.

Schön war auch der ZDF-Bericht. Der hat nämlich auch klasse Bilder vom Trauermarsch zum Verlust der Privatsphäre in Hamburg am selben Tag (hier mehr Material dazu). Der Sarg von dort wird jetzt eine Woche lang durch Deutschland touren und am 6. Januar auf der Demo gegen den Schäuble-Auftritt in München ankommen. Für die Zwischenstopps und auch sonst werden noch ganz dringend MithelferInnen gesucht.

Freitag, 21. Dezember 2007

Update zu Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Die geplanten Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung schlagen gerade Wellen. Beim AK Vorrat haben sich bereits über 70.000 Personen online registriert, und mindestens 25.000 haben auch ihre Vollmacht an den Anwalt geschickt. Wahrscheinlich werden es am Ende (Poststempel 24.12. ist letzte Gelegenheit) mehr als 30.000, die Anwaltskanzlei und die Berliner HelferInnen des AK Vorrat kommen derzeit mit dem Zählen und Erfassen der Vollmachten kaum hinterher. Diverse PolitikerInnen von Bündnis90/Grüne und Linke haben sich der Klage des AK Vorrat angeschlossen.

Darüber hinaus hat der ehemalige Vizepräsident des Bundestages, Burkhard Hirsch, eine Klage angekündigt, der sich auch andere FDP-Mitglieder anschließen werden, darunter Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms, die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die innenpolitische Sprecherin im Bundestag Gisela Piltz, der Bundesvorsitzende der jungen Liberalen, Johannes Vogel, sowie der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum. Lustig finde ich ja, dass die FDP in ihrer Pressemitteilung jetzt auch schon von “Stasi 2.0″ spricht.

Die Humanistische Union arbeitet ebenfalls seit längerem an einer Klage und hat mehrfach die Arbeit der juristischen Experten hierzu koordiniert.

Heribert Prantl kommentiert heute in der Süddeutschen Zeitung:

[D]ie Massenklage steht für ein neues Phänomen: Es gibt eine wiedererwachte Sensibilität für ein lange verachtetes Grundrecht, das auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht ist davon so elektrisiert, dass sich die zwei Senate des Gerichts streiten, wer denn nun die Sache verhandeln und entscheiden darf.

Wer es ganz genau wissen will: Richter Hoffmann-Riem (Erster Senat) ist zuständig für “Recht des Datenschutzes”, Richter Di Fabio (Zweiter Senat) ist zuständig für “Verfahren aus sämtlichen Rechtsgebieten, bei denen die Auslegung und Anwendung von Europarecht von erheblicher Bedeutung sind”.

Wie entscheiden die sich also? Paragraf 14 Abs. 5 BVerfGG sagt darüber folgendes:

“Wenn zweifelhaft ist, welcher Senat für ein Verfahren zuständig ist, so entscheidet darüber ein Ausschuß, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier Richtern besteht, von denen je zwei von jedem Senat für die Dauer des Geschäftsjahres berufen werden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.”

Das klingt eigentlich ganz gut, denn Präsident Papier und Vizepräsident Hassemer sind dabei den Grundrechten eher wohlgesonnen, und der Präsident kann bei einem Patt den Ausschlag geben. Es ist also recht wahrscheinlich, dass der Erste Senat das Verfahren bekommen wird. Dieser bearbeitet unter anderem die Klagen gegen den NRW-Trojaner. Falls der Zweite Senat den Zuschlag bekommt, wird das Verfahren wahrscheinlich etwas komplexer. Es könnte sein, dass dann erstmal der EuGH angefragt wird, der dann wohl sein bereits laufendes Verfahren zur formalen Rechtswirksamkeit der entsprechenden EU-Richtlinie um materielle Aspekte erweitern müsste.

Der heutige Artikel “Klageflut gegen Schäubles Schnüffel-Gesetz” in der SZ enthält zwar ein paar inhaltliche Fehler (unter anderem kommt das Gesetz aus dem Hause Zypries und nicht von Schäuble), aber auch einige interessante Updates:

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll bereits am 1. Januar in Kraft treten; die Verfassungsbeschwerde von Burkhard Hirsch und Co. wird dies mit einem Eilantrag zu verhindern versuchen - über den aber wohl, der Feiertage wegen, erst Mitte Januar entschieden werden wird.

Der AK Vorrat hat ebenfalls schon länger einen Eilantrag geplant. Da das BVerfG aber mit Eilentscheiden eher vorsichtig ist, darf aus einer Ablehnung noch nicht geschlossen werden, dass die Hauptverhandlung schon verloren sei. Im Gegenteil deuten diverse Äusserungen aus Karlsruhe darauf hin, dass es gut aussieht.

Im Moment warten aber alle auf Bundespräsident Horst Köhler, der das Gesetz noch prüft. Vielleicht lässt er sich ja auch überzeugen, dass es offen verfassungswidrig ist.

Kleiner Skandal am Rande, der zeigt, wie verzweifelt das BMJ schon sein muss: Die Opposition hatte ja erfolglos versucht, den Bundestagsbeschluss zu verschieben, bis ein unabhängiges Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur bisherigen Speicherpraxis den Abgeordneten vorliegt (die Kurzfassung ist schon da). Jetzt kommt raus, dass das BMJ offenbar versucht, sich das Gutachten schön zu schreiben:

Institutsdirektor Hans-Jörg Albrecht erklärte gegenüber der SZ, man verhandle mit dem Ministerium über einzelne Formulierungen.

Mittwoch, 5. Dezember 2007

Vorletzte Hoffnung: Horst Köhler

Der AK Vorrat hat einen offenen Brief an den Bundespräsidenten geschrieben und ihn gebeten, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu unterzeichnen. Der Text ist wirklich lesenswert, weil er auf knappen 9 Seiten nochmal in aller Deutlichkeit zeigt, warum das Vorhaben offensichtlich verfassungswidrig ist. Unter anderem wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 zitiert, in dem es heißt:

“Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis”.

Hier ist die Pressemitteilung dazu.

Wenn Köhler das Gesetz unterzeichnen sollte, bleibt als letzte Hoffnung das Verfassungsgericht. Hier sehen die Chancen allerdings nach Ansicht fast aller Experten sehr gut aus. Für eine mögliche Klage sind inzwischen weit mehr als 20.000 Vollmachten eingetroffen.

Donnerstag, 29. November 2007

Proteste zur Bundesratsabstimmung über Vorratsdatenspeicherung

Die Berliner Ortsgruppe des AK Vorrat wird morgen früh vor dem Bundesrat demonstrieren. Anlass ist die Behandlung der Vorratsdatenspeicherung in der Länderkammer. Los geht es um 8:45, Leipziger Straße 3. Ich zitiere mal die interessanten Stellen aus der Pressemitteilung des AK:

Während der Bundestag den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Textnachrichten, E-Mails und Internet-Zugang zur Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten sowie für Zwecke der Geheimdienste erlauben will, verlangt der Rechtsausschuss des Bundesrats eine noch weitergehende Nutzung. Danach sollen Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen, damit Privatanwender leichter abgemahnt werden können.

Soweit, so bekannt. Interessant ist dann aber dieser Hinweis hier. Das geht nämlich zum Teil jetzt schon:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass es die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen.

Auch ohne die Änderungen mit Direktauskunft an die Musikindustrie, die der Bundesrat gerne hätte, wird es also eine Identifizierung der User schon bei Bagatellsachen und Ordnungswidrigkeiten geben. Ein Grund mehr, die Sache vollständig zu kippen. Da vertrauen wir auf Karlsruhe:

Zuletzt hatte sich der Vizepräsident des Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsgerichtes, Helmut Wolf, “überzeugt” gezeigt, “dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist”.

Bei unserem Anwalt gehen immer noch jeden Tag hunderte Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde ein. In der Pressemitteilung steht noch die alte Zahl von 13.000 Mitklägern, weil es noch keine aktuelle genaue Zählung gibt. Wer in Berlin noch mithelfen will bei der Erfassung der Vollmachten, kann sich gerne bei der Ortsgruppe melden.

Weil es einige Nachfragen gab deswegen: Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wird eine Pilotklage in Karlsruhe eingereicht. Damit soll per einstweiliger Verfügung verhindert werden, dass dass Gesetz überhaupt in Kraft treten kann. Anschließend werden dann die Klageschriften aller Mitkläger nachgereicht, sobald sie vollständig erfasst sind. In der Hauptverhandlung wird Karlsruhe das dann alles zu einem Verfahren zusammenziehen.

Samstag, 3. November 2007

Schiedermair: Verfassungsaspekte elektronischer Wahlen

Am 18.09.2007 fand eine von der Patriotischen Gesellschaft von 1765 e.V. organisierte Veranstaltung mit dem Titel “Wie sicher ist elektronisches Wählen?” statt. Vor dem Hintergrund der für die Hamburgwahl 2008 geplanten Einführung eines Digitalen Wahlstiftsystems (DWS) kamen neben dem Hamburgischen Landeswahlleiter Willi Beiß und Herrn Jürgen Dreesen (Wahlstiftsystemhersteller) verschiedene Experten zu Wort.

Die Verfassungsrechtlerin Dr.jur. Stephanie Schiedermair (Uni Mainz) referierte zu “Verfassungsaspekte elektronischer Wahlen” bezogen sowohl auf das DWS als auch auf die noch laufende Anfechtung der Bundestagswahl 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Verwendung von Wahlcomputern. Der Mitschnitt (mp3, 16:04 min) liegt jetzt unter CC-Lizenz vor.

[Da bei der Aufnahme leider eine Brummenschleife zu hören ist und ich die Qualität nicht wirklich gut mit Audacity verbessern konnte: Hat da jemand noch eine Idee?]

 

Tagmap