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Dienstag, 1. Juli 2008

Bayern will Landestrojaner diese Woche beschließen

Das meldet die taz mit der wunderbaren Überschrift “O’zapft is!

Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen. (…) Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Am Donnerstag wird wohl darüber schon entschieden, allerdings verrät der Artikel nicht, ob im Kabinett oder gleich im Landtag.

Freitag geht es in Berlin zum selben Thema weiter:

Am Freitag will Bayern auch Einfluss auf die Bundespolitik nehmen. Dann wird der Bundesrat über einen Gesetzentwurf des Freistaats abstimmen, mit dem die Onlinedurchsuchung auch in der Strafprozessordnung eingeführt werden soll. Computer könnten dann auch zur Strafverfolgung heimlich ausgeforscht werden. Den Bayern geht es neben Terror auch um Mord, Raub und Kinderpornografie. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) prüft noch, ob sie auch eine Änderung der Strafprozessordnung vorschlägt.

Strafprozessordnung? Hmh, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beschränkt nach meinem Verständnis die Online-Durchsuchung auf die Gefahrenabwehr, also gerade nicht im Nachhinein:

Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Damit wäre Bayerns Vorschlag klar verfassungswidrig, und ein ähnlicher von Brigitte Zypries wäre es auch. Oder? Bin mal gespannt, ob das im Bundesrat als Argument dagegen genannt wird.

Mittwoch, 18. Juni 2008

Netzpolitik-Podcast 059: Gerhart Baum über die Online-Durchsuchung

Auf dem Medienforum.NRW hatte ich letzte Woche die kurze Gelegenheit, den ehemaliegen Bundesinnenminister und Menschenrechts-Anwalt Gerhart Baum zum Abbau von Bürgerrechten in Deutschland und speziell zur Online-Durchsuchung zu befragen. Da das BKA-Gesetz morgen in den Bundestag kommt, ist dieses Interview als Hintergrund gut geeignet, nochmal die Problematik des Gesetzesvorhaben anschaulich wieder zu geben.

Das Interview ist ca. 4 Minuten lang und ist als MP3 sowie OGG verfügbar.

Mittwoch, 4. Juni 2008

Kabinett beschliesst Online-Durchsuchung

Das “Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen im Kampf gegen den Terror” (Kurz: BKA-Gesetz), und damit auch die Online-Durchsuchung, ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden. Damit geht es seinen Weg in den Bundestag. Und dort wird es vermutlich noch zu Korrekturen kommen. Wie gross oder klein diese sein werden, wird sich noch die nächsten Wochen und Monate entscheiden. Hier gibts einige Reaktionen und Berichte dazu:

Tagesschau: Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzte in den Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien durch, dass für die Installation der Überwachungssoftware die Wohnung nicht betreten werden darf. Zweiter Streitpunkt ist die Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von Wohnungen in Kauf nehmen dürfen, dass Unschuldige und Unverdächtige ins Visier geraten. Auch das stößt in der SPD auf Widerstand.

Heise: Bundesregierung beharrt auf heimlichen Online-Durchsuchungen.

Generell ist nach wie vor vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch “andere Personen” betroffen werden, wenn dies “unvermeidbar” ist.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble freut sich in einer Pressemitteilung über die Online-Durchsuchung:

Neu und besonders hervorzuheben ist die Befugnis zur so genannten Online-Durchsuchung. Dem Bundeskriminalamt soll im Rahmen der Online-Durchsuchung gestattet werden, unter bestimmten, sehr eng umrissenen Voraussetzungen durch den Einsatz technischer Mittel, das heißt durch entsprechende Programme, Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme mit den Vorgaben unserer Verfassung im Einklang steht, ist damit gewährleistet dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen. Ich halte dies für einen wesentlichen Fortschritt.

Zeit-Online: Regierung beschließt BKA-Gesetz.

Die Grünen forderten die SPD auf, das Gesetz aufzuhalten und nicht mehr vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck sagte, das BKA werde damit zur “Superbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen – entgegen dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot” von Polizei und Geheimdiensten. Wolfgang Neskovic von der Linken kritisierte: “Nach der Vorratsdatenspeicherung stellt das geplante BKA-Gesetz einen weiteren Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden dar.” Bei der Vorratsdatenspeicherung werde “das Grundgesetz auf den Kopf gestellt”.

Update: Die aktuelle Version des BKA-Kabinettsbeschluss mit Stand vom 27.4.08 hat Julia Seeliger online gestellt.

Tagesspiegel: Der Kampf geht weiter.

Entsprechend missvergnügt reagiert Schäuble. „Die SPD als solche“ habe keine Wünsche angemeldet, es gebe nur „Äußerungen von Abgeordneten“. Natürlich werde man im parlamentarischen Verfahren darüber reden. Aber Schäuble macht klar, dass er zu allzu vielen Abstrichen nicht bereit ist: „Der Kompromiss wird in den meisten Fällen darin bestehen, dass die, die Fragen aufwerfen, sich sachkundig machen.“ Geradeheraus „albern“ nennt der Minister den Vorschlag Edathys, Online-Durchsuchung und andere Maßnahmen zunächst nur auf vier Jahre befristet einzuführen. Die Idee der Probefrist sei „so offensichtlich falsch, dass sie sich von selbst erledigt“.

Interessant ist hier die Idee einer “Probefrist” für das Gesetz. In der Theorie ist das durchaus sinnvoll. In der Praxis haben das die Grünen nach 2001 in den Otto-Katalogen durchgesetzt. Das hat nichts gebracht, weil die SPD einige Jahre später bei der Evaluation alles sinnvoll fand.Insofern ist das von Seitend er SPD eher schönfärberei.

Mittwoch, 28. Mai 2008

Wenn der Staat in Deinen Körper eindringt

Die TAZ hat ein schönes Interview mit dem Informatiker Andreas Pfitzmann: “Der Staat könnte in Körper eindringen“.

Mag sein. Aber welches Interesse sollten staatliche Behörden haben, in einen Herzschrittmacher einzudringen?

Das mag heute noch etwas fantastisch klingen. Aber es ging mir darum, dass die Karlsruher Richter bei ihrer Entscheidung die künftigen Entwicklungen berücksichtigen. Und ein Teil dieser Zukunft werden eben auch mehr Computer in unseren Körpern sein. In einer alternden Gesellschaft gibt es das Interesse und den Markt für medizinische Implantate. Nicht nur Herzschrittmacher, auch Geräte, die selbsttätig Medikamente abgeben oder Hörgeräte.

Das macht sie noch nicht zu Zielen staatlicher Spionage.

Je nachdem, welche zusätzlichen Funktionen diese Geräte haben oder welche Daten auf Ihnen gespeichert sind, könnten staatliche Behörden aber auch die organisierte Kriminalität ein Interesse haben, in diese Körpercomputer einzudringen. Leider versuchen Menschen so viele Funktionen wie möglich in einem Gerät unterzubringen. Sie wollen gern die Universalmaschine - und darin liegt die Gefahr.

Donnerstag, 24. April 2008

BND setzt Bundestrojaner im Intimbereich ein

Der Bundesnachrichtendienst hat ja bereits einige Rechner im Ausland mit einem Bundestrojaner ausgespäht, wie schon seit Januar bekannt ist. Neu ist die Meldung von heute, dass dabei auch vor dem Intimbereich nicht Halt gemacht wird:

Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp war es dem BND gelungen, mit Hilfe eines Trojaners auf der Festplatte von Farhang ein Spähprogramm zu installieren. Die Spiegel-Autorin Susanne Koelbl soll mit dem Politiker, der angeblich einen deutschen Pass besitzt, eine elektronische Korrespondenz geführt haben und dabei in das Überwachungsnetz geraten sein. Die ausgetauschten Informationen hatten dem Bericht zufolge vor allem privaten bis “intimen” Charakter. Die Online-Razzia habe der BND rechtlich “ohne Weiteres” für durchführbar gehalten.

Soso, die im Grundgesetz festgehaltenenen Grund- und Bürgerrechte und das neue Recht auf den absoluten Schutz des Kernbereichs digitaler privater Lebensgestaltung gelten also nach Meinung des BND nur im Inland? Dann darf der BND ja wohl im Ausland auch Leute umbringen, foltern oder verschleppen? Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes ist hier recht deutlich:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ein Rücktritt von BND-Chef Uhrlau, wie er mittlerweile wegen dieser Journalisten-Bespitzelung schon von Unionspolitikern gefordert wird, reicht hier nicht mehr aus.

Dienstag, 22. April 2008

Montag: Fachtagung zur Online-Durchsuchung

Die Friedrich Naumann Stiftung lädt am kommenden Montag, den 28.4.08, zusammen mit der Humanistische Union in Berlin zu einer Fachtagung rund um die Online-Durchsuchung ein. Verschiedene Experten aus den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Rechtspolitik und Informatik werden die Konsequenzen des BVerfG-Urteils zu diskutieren. Eintritt ist wohl frei, aber man soll sich anmelden.

[via]

Donnerstag, 17. April 2008

Online-Durchsuchung: Freiheitskampf im Netz

Schöner Kommentar von Kai Biermann bei Zeit-Online zur Online-Durchsuchung: Freiheitskampf im Netz.

Es geht bei der Onlinedurchsuchung nicht darum, ein wirksames Instrument für Strafermittler zu schaffen. Das ist nach der Einigung von Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries nun offensichtlich. Es geht um Abschreckung. Und es geht auf der anderen Seite darum, dass die demokratische Gesellschaft sich ihre Freiheiten und Rechte im Zeitalter des Internets neu erkämpfen muss.[...]

Es dürfe keine rechtsfreien, meint: unkontrollierbaren Räume geben, lautet beim Thema Internet das Mantra der Sicherheitspolitik. Das soll nun auch für die nicht digitale Welt gelten. Dummerweise aber lautet ein Grundgesetz der Demokratie, dass genau solche Räume notwendig sind, damit sich freie Meinung und freier Geist entfalten können. Demokratie ist per definitionem unsicher. Ihr Schutz entsteht aus der Überzeugung, dass die demokratischen Kräfte überwiegen und sich – auf demokratischem Wege – durchsetzen. Das aber lässt nur einen Schluss zu: Die derzeitige Sicherheitspolitik ist im Kern antidemokratisch.[...] So, wie frühere Generationen sich gegen Volkszählung und Schleierfahndung wehrten, muss auch die heutige Internet-Generation ihre freiheitlichen Rechte verteidigen. Denn, auch das zeigt die Debatte um die Onlinedurchsuchung: Das Ringen um Freiheit ist nie gewonnen.

Sonntag, 3. Februar 2008

Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar

Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade,

am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes-, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der allgegenwärtigen Computer beinhalten. Dann ist hoffentlich auch Schluss mit der unsinnigen Diskussion um ein Kommunikations-, Informations-, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert.

Donnerstag, 24. Januar 2008

Bayern will Trojanereinsatz zum Skype-Anhoeren

Der Chaos Computer Club praktiziert wieder Informationsfreiheit und veröffentlicht ein Dokument aus dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz: Bayern will Trojanereinsatz zum Skype-Anhoeren.

Das Dokument, das offenbar auch anderen Stellen zugegangen ist und bereits Gegenstand von entsprechenden Veroeffentlichungen ist, scheint uns allerdings vollstaendig veroeffentlichungswuerdig. Wir erlauben uns daher, das Dokument hiermit in gaenze der oeffentlichen Diskussion zur Verfuegung zu stellen.

Das Papier ist ganz interessant zum lesen. Es ist derzeit unklar, wer für die Überwachungskosten bezahlen soll: Staatsanwaltschaft oder Polizei. Es gibt weiterhin detaillierte Produktangaben und Kostenaufschlüsselung. Es wird auch angeratem, Proxy-Server auf eigene Kosten anzumieten, um die IP zu verschleiern. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass mindestens ein Proxy-Server “in Übersee” sitzt. Ob das wegen der Vorratsdatenspeicherung so sein soll… ?

 

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