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Samstag, 31. Mai 2008

Kabinettsvorlage: Kleine Änderungen beim BKA-Gesetz

Am kommenden Mittwoch soll das BKA-Gesetz im Kabinett beschlossen werden. Heise liegt der aktuelle Entwurf vor und berichtet über die geringfügigen Änderungen gegenüber der Version, die wir am 20. April veröffentlicht haben: Kabinett ändert Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes nur geringfügig ab.

Die Bundesregierung will den geplanten großen Spähangriff im Kampf gegen den Terrorismus ein wenig zurechtstutzen. Nach den heftigen Protesten selbst aus der Union gegen das Ausmaß der Vorschlags zur optischen Wohnraumüberwachung durch das Bundeskriminalamt (BKA) soll sich die Maßnahme nun nicht mehr auch gegen Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger richten dürfen. [...] Im Gegenzug zu der leichten Entschärfung plant die Bundesregierung, den großen Lauschangriff auszuweiten. Dem Entwurf nach soll sich die akustische Wohnraumüberwachung nämlich nun auch auf Kontakt- und Begleitpersonen eines “Gefährders” beziehen dürfen. Generell ist vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch “andere Personen” betroffen werden, wenn dies “unvermeidbar” ist.

Ansonsten sieht der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenpapier, auf das sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine SPD-Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries, Mitte April geeinigt hatten, nur noch eine geringfügige Änderung beim nicht weniger umkämpften Paragraphen 20k zur heimlichen Online-Durchsuchung vor. So soll der Zusatz entfallen, dass die Protokollierung eines “verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme” zum Zwecke der Datenschutzkontrolle und Beweissicherung zu erfolgen hat.

Würde mich freuen, wenn mir jemand die aktuelle Version zum veröffentlichen schicken könnte. Ansonsten sei hier nochmal auf unsere Erklärung verwiesen, was denn ein Kabinettsbeschluss genau ist.

Samstag, 26. April 2008

Bundesregierung will Internetsperrungen für Tauschbörsennutzer

Der Tag des Geistigen Eigentum und die Urheberrechtsdebatte funktionieren immer nach dem gleichen Schema: Die Rechteindustrie beklagt den Untergang des Abendlandes und die Bundesregierung erklärt brav, dass man alle Forderungen umsetzen wird. In den letzten Jahren ging es immer gegen eine Bagatellklausel im Urheberrecht und für einen Auskunftsanspruch beim Durchsetzungsgesetz. Beides ist mittlerweile Realität und es kommt die nächste Forderung dran: Internetsperrungen für Tauschbörsennutzung.

Kennen wir ja schon aus Frankreich und Grossbritanien, wo man ein “zivilisiertes Internet” durchsetzen möchte.

Unser Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, fordert dann auch gleich eine “nachhaltige Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen”. Das ist übrigens der, der aktuell Steuergelder zum Fenster rauswirft, weil er daran glaubt, dass die Jugend nicht mehr lesen würde. Also kein gedrucktes Papier. Seine Internet-Kompetenz scheint sich auf dem Niveau von Michael Glos zu bewegen. Mit anderen Worten: Der hat keine Ahnung, was da passiert. Und das ist schlecht für Deutschland und unsere Zukunft.

Unerlässliche Voraussetzung dafür ist eine wirksame Bekämpfung der Internet-Piraterie. Über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus sollten daher Initiativen unterstützt werden, die zu freiwilligen Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern führen mit dem Ziel, Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Dies ist ein Thema, welches der vom französischen Staatspräsidenten Sarkozy initiierte Olivennes-Prozess aufgreift und welches auch von der Europäischen Kommission bereits angesprochen wurde. Es muss auch weiterhin auf europäischer Ebene diskutiert werden. Eine große Herausforderung auf nationaler und europäischer Ebene liegt darin, wie die effektive Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen ist.

Wir zitieren dann mal das EU-Parlament, was vor kurzem etwas ganz anderes beschlossen hat:

Calls on the Commission and the Member States to recognise that the Internet is a vast platform for cultural expression, access to knowledge, and democratic participation in European creativity, bringing generations together through the information society; calls on the Commission and the Member States, therefore, to avoid adopting measures conflicting with civil liberties and human rights and with the principles of proportionality, effectiveness and dissuasiveness, such as the interruption of Internet access.

In ihrem Video-Podcast ruft Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer gesellschaftlichen Diskussion über Urheberrechtsverletzungen im Internet auf. Die ist dringend notwendig. Denn in der politischen Debatte kommen in den letzten Jahren eigentlich nur die Rechteinhaber vor. Und nie geht es um Verbraucherrechte oder zukunftsfähige Lösungen, wie man denn jetzt mit dem Internet umgeht, wenn es schonmal da ist. Der Video-Podcast eignet sich übrigens prima für Remixe. Macht was draus. (MP4)

Höhepunkt ist dieser Satz (2:35 Minuten.):

“Denn das herunterladen von Computern ist eine Sache, die nationale Grenzen nicht schützen können.”

Internetsperrungen sind übrigens nichts anderes als Zensur. Junge Menschen werden durch eine solche Massnahme von ihrer Kommunikationwelt ausgeschlossen. Eine solche Forderung ist irrsinnig und absolut unverhältnismässig. Die Bundesregierung sollte sich schämen, auch nur an sowas zu denken.

Die Probleme für die Künstler löst es nicht. Hier helfen nur zukunftsfähige Geschäftsmodelle und die Realisierung, dass ein medialer Wandel im vollem Gang ist.

Golem: Kulturstaatsminister für Internetsperren.
Grüne: Fairen Ausgleich schaffen – Urheberrecht reformieren.

Ich gehe mir jetzt auch mal einen Computer herunterladen.

Mittwoch, 23. April 2008

Bundesregierung bewertet Entwicklung des Datenschutzrechts als positiv

Etwas verwunderlich lese ich gerade bei “Heute im Bundestag“, dass die Bundesregierung die Entwicklung des Datenschutzrechts in dieser Wahlperiode als positiv bewertet. Das geht aus der Antwort (16/8668) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8578) hervor. Manchmal gibt es eben unterschiedliche Wahrnehmungen der Realität.

Danach seien sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die datenschutzrechtlichen Regelungen an die veränderten Lebenssachverhalte angepasst worden.

“Veränderte Lebenssachverhalte” scheint die neue Umschriebung für den “War in terror” und die Kampagne gegen die Grundrechte zu sein. Aber alles wird gut, denn man hat tolle neue Projekte in der Pipeline:

In einigen Bereichen seien weitere Änderungen noch in dieser Legislaturperiode geplant. So strebe die Bundesregierung eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und den Entwurf eines Datenschutzauditgesetzes an.

Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Running-Gag seit 1998. Und im Moment träumt man ja fast schon, dass diese Novellierung noch ein wenig ausgesetzt wird, damit eine andere Koalition diese beschliessen kann und nicht die “datenschutzfreundlichste Koalition” seit langem, bestehend aus SPD und Union.

Und sonst? Sonst funktioniert die RFID-Lobby super und hier denkt die Regierung erstmal an eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, anstatt konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zu schaffen. Schade eigentlich.

Montag, 21. April 2008

Computerverluste in Bundesbehörden

Nicht nur in anderen Staaten gehen gerne Computer verloren, auch die Bundesrepublik ist davor nicht sicher. Dies erbrachte jetzt eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die vergangene Woche vom Bundesinnenministerium beantwortet wurde. Und damit steht schonmal Zahlenmaterial zur Verfügung:

Seit 2005 fehlen 500 Computer in Bundesbehörden. Davon sind 189 stationäre PCs und 326 Notebooks. Dazu kommen “rund” 38 memory-Sticks, CDs und DVs, dazu “rund” 271 Handys und Handhelds. Diese sind “gestohlen worden, abhanden gekommen bzw. unauffindbar.” 46 der Notebooks sind im Ausland verschwunden. Der Schaden beläuft sich auf rund 540.000 Euro.

Aber keine Panik, denn:

Einer Sprecherin des Bundesministeriums des Innern zufolge sind die Daten auf den Festplatten durch eine Sicherheitssoftware „absolut sicher geschützt“, so dass Dritte sich keinen Zugang verschaffen könnten. Die Praxis zeigt jedoch, dass Computerspezialisten fast alle Datensicherungsmechanismen umgehen oder überwinden können, sofern sie direkten Zugriff auf ein Gerät haben.

Der Absatz klingt so, als ob zwei verschiedene Referate da mitgeschrieben haben. Das ist ja nicht unüblich, aber das Ergebnis klingt lustig.

“Etwas England” ist auch dabei: “Ein gestohlener Laptop des Bundesamtes für den Zivildienst enthielt auf der verschlüsselten Festplatte bis zu 1 200 Adressdaten von Zivildienstleistenden einer Betreuungsregion.”

Dazu kommen noch u.a. “In 5 Fällen enthielten Datenträger des Bundesministeriums der Verteidigung Informationen der Einstufung VS-VERTRAULICH und höher. In diesem Zusammenhang wird derzeit ermittelt. In wenigstens einem Fall waren auch personenbezogene Informationen betroffen.”

In zwei Handys befanden sich wohl “Telefonnummern von Mitgliedern der Bundesregierung bzw. sonstigen protokollarisch bedeutenden Amts- oder Mandatsträgern”.

Die Kompetenz-Wunschliste für das BKA

Bei Patrick Breyer findet sich eine lesbare Auflistung, welche Kompetenzen das BKA zukünftig als zentrale Staatspolizei laut unserer Bundesregierung haben soll:

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
4.1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
4.2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
4.3. Foto der Person aufnehmen,
4.4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
4.5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
4.6. Messungen an der Person vornehmen,
4.7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
6.1. langfristige Observation von Personen
6.2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
6.3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
6.4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

Weitere Analysen des Gesetzestextes finden sich bei Fefe, Telemedicus und in den Kommentaren vom Lawblog. Update von Ralf: Und bei Kai Raven.

Sonntag, 20. April 2008

Der Entwurf des BKA-Gesetzes zum Download

Seit einigen Tagen geistert der aktuelle “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (Kurz BKA-Gesetz) durch die Medien und die Politik. Leider sind die beteiligten Ministerien nicht in der Lage, bzw. ist es anscheinend nicht gewollt, den Entwurf auch transparent als Diskussionsgrundlage online zu stellen.

Freundlicherweise haben wir den Entwurf zugeschickt bekommen und stellen ihn hier als PDF zum Download zur Verfügung. Die Version ist vom 16. April 2008. Viel Spass beim lesen und analysieren.

Update: Ich hatte zwar keine Zweifel, aber ein Abgleich mit einer anderen Quelle hat gerade die Echtheit des Dokumentes bestätigt.

Dienstag, 15. April 2008

Bundesregierung einig bei heimlicher Online-Durchsuchung

Heise berichtet darüber, dass es seit heute eine Einigung beim BKA-Gesetz gibt: Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig.

Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkämpft, ob die Ermittler für die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dürfen sollen. Laut Sprechern Schäubles wird gemäß der Verständigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche händische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach “nur per Kabel” erfolgen, heißt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen. Das Einbrechen in Wohnräume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen.

Hat jemand schon den genauen Gesetzestext?

Donnerstag, 24. Januar 2008

Herzlichen Dank, dass ich heute hier sein kann.

Zeit-Online schliesst sich unserer Kritik am Merkel-Gates-Treffen und der Initiative für “IT-Fitness” an und fragt, “warum lässt sich Angela Merkel vor den Lobby-Karren spannen?”: Lachende Menschen mit Computern.

Wenn letztere nun gemeinsam mit deutschen Unternehmen – und der medienwirksamen Unterstützung der Bundeskanzlerin – Schüler „IT-fit“ machen will, heißt das im Klartext: Hier werden künftige Mitarbeiter im Umgang mit den Produkten von Microsoft unterwiesen.

Passend dazu auch der letzte Satz aus der Rede von Angela Merkel auf der Microsoft-Produktshow:

Herzlichen Dank, dass ich heute hier sein kann.

Montag, 10. Dezember 2007

Beruferaten: Was ist eigentlich ein Chief Information Officer?

Hans Bernhard Beus soll Chief Information Officer oder kurz CIO werden. Damit gemeint zu sein, scheint ein Beauftrager der Regierung für Informationstechnik. Beus soll somit vor allem IT-Fragen für den Bund mit Ländern, Kommunen und Wirtschaftsverbänden koordinieren. Die Initative D21 der Regierung hatte die Einrichtung einer solchen Stelle bereits vor einiger Zeit gefordert. Man wollte aber (vermutlich) nicht, dass eine “Schwangerschaftsvertretung aus dem Kanzleramt” diese Stelle übernimmt.

Heise: Ein “Bundes-CIO” solls tatsächlich (fast) werden…

Wirtschaftsvertretungen wie die IT-Branchenvereinigung Bitkom oder der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) haben das neue Konzept der Bundesregierung für eine bessere IT-Koordination kritisiert. “Der Bundes-CIO ist eine Lutschpastille”, meint BVMW-Wirtschaftssenator Michael Müller. Der vom Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete Kompromissvorschlag, eine dreiköpfige Steuergruppe unter dem Vorsitz eines “IT-Beauftragten der Bundesregierung” einzusetzen, sei “reine Placebo-Politik”.

Und weil das nocht nicht Kritik sein könnte, geht es noch weiter…

Als “fragwürdig” bezeichnet Müller auch die Rolle von McKinsey als Haus- und Hofberater des Bundes. “Für schrecklich viel Geld saßen und sitzen die teuren Nadelstreifenjungs im Bundesinnenministerium, und jedes Bund-Online-Projekt hat einen eigenen McKinsey-Berater. Da sei es völlig unverständlich, dass es eine zweite Studie aus dem Consulting-Haus gebraucht habe, um die Installation eines Bundes-CIO vorzuschlagen.

Hilfreicher wäre es vielleicht zunächst, sich die Idee des “CTO” aus den USA zu klauen. So stellt sich Obama unter einem CTO einen Amtsträger vor, der  Medienkompetenz und Transparenz in der Administration fördern soll:

The CTO’s mandate under the plan is significantly different from the cybersecurity czar position created by the Bush administration. The CTO’s main responsibility would be to ensure the government holds open meetings and records live Webcasts of those meetings, and that blogging software, wikis (Web site pages where multiple people can edit a document at the same time) and open comments be used to communicate policies with Americans.

Gerade in Bezug auf die “Nadelstreifenjungs”.

IT-Gipfel und Bundes-CIO

Heise berichtet über den neuen “Bundes-CIO”, Hans Bernhard Beus, der aktuell Staatssekretär im Bundeskanzleramt ist und von Wirtschaftsvertretern schon “Frühstücks-CIO” genannt wird: Ein “Bundes-CIO” solls tatsächlich (fast) werden …

Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, wird laut Medienberichten oberster Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik. Das werde Bundekanzlerin Angela Merkel heute auf dem zweiten IT-Gipfel in Hannover bekannt geben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der Jurist werde einem Gremium mit Finanzstaatssekretär Werner Gatzer und Kanzleramtschef Thomas de Maizière vorsitzen. Es soll hauptsächlich koordinieren, die meisten wichtigen Entscheidungen würden aber im neuen Rat der IT-Beauftragten getroffen werden, in dem Vertreter aus allen Ministerien sitzen. Nur wenn diese sich nicht einigen können, könne der “Chief Information Officer” (CIO) der Bundesregierung eingreifen und eine Empfehlung abgeben.

Da sitzt dann geballte IT-Kompetenz am Tisch und koordiniert die nationale IT-Strategie.

Und das war nicht wirklich billig: Lob und Tadel für den so genannten “Bundes-CIO”.

Als “fragwürdig” bezeichnet Müller auch die Rolle von McKinsey als Haus- und Hofberater des Bundes. “Für schrecklich viel Geld saßen und sitzen die teuren Nadelstreifenjungs im Bundesinnenministerium, und jedes Bund-Online-Projekt hat einen eigenen McKinsey-Berater. Da sei es völlig unverständlich, dass es eine zweite Studie aus dem Consulting-Haus gebraucht habe, um die Installation eines Bundes-CIO vorzuschlagen. Die Berater hätten damit gleichsam “ihr eigenes Versagen” attestiert. Das Innenministerium hatte im ersten Halbjahr McKinsey und BearingPoint mit der Erstellung eines Gutachtens für die IT-Koordination des Bundes beauftragt, das seit Juli vorliegt. Es untersuchte unter anderem auch die bestehenden Steuerungsmodelle in Hessen und Rheinland-Pfalz und kostete den Steuerzahler knapp 500.000 Euro, wie das Innenministerium jüngst in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion erklärte.

Weitere Stimmen zum IT-Gipfel:

Tagesschau: Merkel lädt zum zweiten IT-Gipfel.

 

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