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Montag, 21. April 2008

Die Kompetenz-Wunschliste für das BKA

Bei Patrick Breyer findet sich eine lesbare Auflistung, welche Kompetenzen das BKA zukünftig als zentrale Staatspolizei laut unserer Bundesregierung haben soll:

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
4.1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
4.2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
4.3. Foto der Person aufnehmen,
4.4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
4.5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
4.6. Messungen an der Person vornehmen,
4.7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
6.1. langfristige Observation von Personen
6.2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
6.3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
6.4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

Weitere Analysen des Gesetzestextes finden sich bei Fefe, Telemedicus und in den Kommentaren vom Lawblog. Update von Ralf: Und bei Kai Raven.

Sonntag, 20. April 2008

Der Entwurf des BKA-Gesetzes zum Download

Seit einigen Tagen geistert der aktuelle “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (Kurz BKA-Gesetz) durch die Medien und die Politik. Leider sind die beteiligten Ministerien nicht in der Lage, bzw. ist es anscheinend nicht gewollt, den Entwurf auch transparent als Diskussionsgrundlage online zu stellen.

Freundlicherweise haben wir den Entwurf zugeschickt bekommen und stellen ihn hier als PDF zum Download zur Verfügung. Die Version ist vom 16. April 2008. Viel Spass beim lesen und analysieren.

Update: Ich hatte zwar keine Zweifel, aber ein Abgleich mit einer anderen Quelle hat gerade die Echtheit des Dokumentes bestätigt.

Samstag, 19. April 2008

Konservative besorgt über BKA-Gesetz

Irgendwie absurd, aber es zeigt, wie weit sich der Diskurs von Schäuble, Zypries, Weifelspütz und ähnlichen Bundes-Elitepolitikern schon von den gesellschaftlichen Wertvorstellungen und Sorgen entfernt hat: Konservative beschweren sich über den Entwurf des BKA-Gesetzes und die aktuelle “Sicherheits”-, also de facto Überwachungs-Politik:

Der Bundeshauptvorstandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat beschlossen, das man im Zweifel für die Freiheit sein muss:

Zahlreiche Änderungen und Verwerfungen sicherheitsrelevanter Gesetze des Bundes und der Länder durch das Bundesverfassungsgericht haben zu Verunsicherungen und Zweifeln in der Bevölkerung und bei Sicherheitsorganen in Deutschland geführt. Permanente gesetzgeberische Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung geben wiederholt Anlass zu heftigen politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Irritationen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) appelliert an die Gesetzgeber, künftig mit größerer Umsicht, Professionalität und dem für Sicherheitsgesetzgebung dringend gebotenen Augenmaß tätig zu werden. Keinesfalls darf die Auseinandersetzung zwischen den Gesetzgebungsorganen und dem Bundesverfassungsgericht zum Maßstab für die politische Diskussion von Freiheit und Sicherheit werden.

Im Spannungsfeld notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Kriminalität und Terrorismus und dem Schutz persönlicher Freiheitsrechte müssen eben diese im Zweifel Vorrang haben. Die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und der Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme sind für alle Organe staatlicher Gewalt bindende Prinzipien und zugleich gestalterische Chancen in einer freiheitlichen Gesellschaft.

General d.D. Jörg Schönbohm, Innenminister von Brandenburg und im Allgemeinen “Sicherheits”-Hardliner, hat starke Zweifel daran, dass das BKA-Gesetz verfassungsgemäß ist:

“Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen”, warnte der CDU-Politiker.

Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), warnte vor der angekündigten Videoüberwachung von Wohungen Unverdächtiger:

Für ihn ist das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ohne das Wissen der Betroffenen “Big Brother hoch zwei”.

Wohlgemerkt: Das ist alles noch ohne die Kritik der Opposition, die wie erwartet harsch ausfällt. Aber interessanter sind die Verwerfungen, die das schon in den Regierungsfraktionen hinterlassen hat.

Freitag, 18. April 2008

BKA-Gesetz schmuggelt Videokameras in die Wohnungen

Überraschung: Videokameras in der Wohnung unbescholtener Bürger.

In dem aktuellen Gesetzentwurf, der tagesschau.de vorliegt heißt es: Das Abhören und Filmen dürfe sich “grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.” Exakt dieselbe Formung findet sich jedoch bereits in dem Gesetzentwurf vom August 2007. Auch die Videoüberwachung von Wohnungen scheint allenfalls für das Bundeskriminalamt etwas Neues zu sein. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: “Die Länderpolizeigesetze sehen (…) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor.”

Wo gibts denn den Gesetzestext zum anschauen?

Montag, 26. November 2007

BKA speichert IP-Adressen seit 2001

Heute bei “Heute im Bundestag”: BKA speichert IP-Adressen seit 2001

Berlin: (hib/SUK) Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 “anlassbezogen” die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6938) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion 816/6754) mit. Dies geschehe im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren, die Datensätze würden nach Abschluss des Strafverfahrens “datenschutzkonform” gelöscht. Daher sei auch eine Aussage zur Gesamtmenge der überprüften IP-Adressen nicht möglich. Die Regierung schreibt weiter, die Bundesregierung habe gegen diese Vorgehensweise des BKA “keine Bedenken”. Die Speicherung der IP-Adressen könne wertvolle Ermittlungsansätze liefern und stelle eine “sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme” dar.

Montag, 1. Oktober 2007

Internet für Einsteiger

Fefe hat sich das Impressum von BKA.de angeschaut und folgendes Passus gefunden:

Das Spiegeln sowie das Downloaden der BKA-Website ist untersagt.

Mit anderen Worten: Das BKA untersagt, dass man sich die Webseiten im Browser anschaut. (Vielleicht werden deswegen einfach IP-Adressen untersucht?)

Soviel zur IT-Kompetenz des Bundeskriminalamtes. Die sind sich ja auch sicher, dass das mit dem Bundestrojaner und der Online-Durchsuchung schon irgendwie rechtstaatlich und technisch hinhauen soll.

Freitag, 14. September 2007

BKA-Gesetz und Schäubles Weltbild

Die ZEIT hat heute eine schöne Analyse des BKA-Gesetzentwurfs, der vor kurzem an die Öffentlichkeit gelangt war. Es geht hier nämlich um viel mehr als den Bundestrojaner. Deutlich wird, dass immer mehr die prozessualen Hürden (Richtervorbehalt etc.) für schwerwiegende Eingriffe aufgeweicht werden sollen. Lesen!

Ausserdem: Im Handelsblatt ein erhellender Bericht über eine Grundsatzrede von Wolfgang Schäuble, in der sein gesamtes angstbesetztes Weltbild deutlich wird. Irgendwer hat ihm offenbar erzählt, dass es sowas wie “second life” gibt, er hat es nur mal wieder missverstanden.

Die technischen Probleme der Sicherheitsbehörden sind in Schäubles Augen aber nur die eine Seite des Problems. Dazu kommt eine „tiefer gehende gesellschaftspolitische Implikation“, und die hat mit der Virtualität als solcher zu tun. Mit der Möglichkeit, ein „second life“ zu führen, herausgelöst aus der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Wertgefüge. Diese Möglichkeit scheint dem gläubigen Konservativen Schäuble zutiefst unheimlich zu sein.

Was folgert er daraus in seiner skurrilen Logik? Der größte Feind der offenen Gesellschaft ist angeblich nun die Offenheit:

Irgendwann sei ein Punkt erreicht, wo die „von realen Menschen programmierte virtuelle Welt Macht über Menschen in unserer Mitte“ gewinnt, sagt Schäuble. An diesem Punkt „wird die absolute Offenheit des virtuellen Raums zur Gefahr für die offene Gesellschaft und ihre Verfassung als freiheitlicher Demokratie.“

Ob er wohl auch Angst davor hat, dass die ganzen e-Government-Projekte des BMI Macht über seine Bürokraten gewinnen könnten und kleine Bürokraten-Avatare aus den Rechnern kriechen und sein Ministerium übernehmen? Der Mann ist langsam nicht mal mehr als Science-Fiction-Grusel-Autor zu gebrauchen.

Freitag, 31. August 2007

Entwurf des BKA-Gesetzes zum downloaden

Der Chaos Computer Club hat den “Entwurf des BKA-Gesetzes in der Version vom 11.07.2007″ (6,5 MB, PDF) veröffentlicht. Hier mal ein Ausschnitt aus der Pressemitteilung dazu:

Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden (wie z. B. E-Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern) verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Diese Maßnahmen werden auch den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine Unterbrechung von Aufnahmen, die intime Details eines Menschen offenbaren würden, kann in Einzelfällen sogar unterbleiben.

Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Mißbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt der Chaos Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehöhlt werden.

 

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