Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Montag, 2. Juni 2008

Bericht aus Berlin zur Telekom-Spitzelaffäre

Gestern war bei der ARD-Sendung “Bericht aus Berlin” ein fünfminütiger Beitrag über Telekom-Gate, Datenschutzreform und die Vorratsdatenspeicherung: Telekom Spitzelaffäre - schärfere Kontrollen beim Datenschutz. (Mediathek)

Telekom-Bespitzelungsskandal. Hier scheinen sich Abgründe aufzutun. Politiker sprechen vom Saustall Telekom oder sehen eine stärkere Erschütterung als bei der Spiegel-Affäre im Jahre 1962. Ist der Datenschutz in der privaten Wirtschaft ausreichend gesichert und steht jetzt nicht auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder auf dem Prüfstand? Die Bürger sind verunsichert, die Politik ist gefordert.

Feindbild Schäuble. Das pflegt man hier beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Morgen will der Minister die Telekommunikationsunternehmen zu mehr Datenschutz ermahnen. Doch ohne ihn wäre es zum Telekom-Skandal gar nicht gekommen, so die Gegner. Telefondaten müssen ein halbes Jahr aufbewahrt werden. Vor allem zur Terrorabwehr. Das sei gefährlich.

Gibts auch als ganze Sendung im “Bericht aus Berlin”-Video-Podcast.

Freitag, 30. Mai 2008

Twitter-Account des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Es gibt jetzt auch einen zentralen Twitter-Account des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: @akvorrat. Darüber werden am kommenden Aktionstag gegen Überwachung auch viele Informationen rund um die lokalen Aktionen gesendet. Ihr könnt dem News-Stream auch folgen: Wahlweise über einen Twitter-Account oder einfach per RSS.

Diesem Blog bzw. mir könnt ihr übrigens über @netzpolitik folgen.

Dienstag, 8. April 2008

Kritiker der Vorratsdatenspeicherung wenden sich an den EuGH

Der AK Vorrat hat mal wieder ein beeindruckend breites Bündnis zusammen getrommelt, diesmal sogar aus ganz Europa. Es geht um die Klage der Republik Irland gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die dort seit Juli 2006 anhängig ist und auf deren Entscheidung das Bundesverfassungsgericht derzeit wartet, bevor es über das deutsche Gesetz entscheidet. Die irische Klage ist rein formal begründet, weil die EU gar keine Kompetenzen hat, im Bereich der “inneren Sicherheit” bindende Beschlüsse zu fassen. Die Unterzeichner des jetzt eingereichten “Amicus Curiae Brief” (Schreiben der Freunde des Gerichts) begründen auf 13 Seiten,

dass die Richtlinie neben den von Irland genannten formellen Gründen vor allem auch inhaltlich rechtswidrig sei. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz.

Bei den 43 Unterzeichnern handelt es sich um Datenschutzverbände, Internetprovider, Telefonseelsorge sowie Journalisten- und Presseverbände aus elf europäischen Ländern.

Der AK Vorrat ergänzt in seiner Pressemitteilung:

Vor zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Vorratsdaten durch einstweilige Anordnung eingeschränkt. Die Aussetzung der Speicherung selbst lehnte das Gericht einstweilen ab mit der Begründung, das Risiko sei zu hoch, “im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen.” Das deutsche Gesetz entspreche “in weiten Teilen zwingenden Vorgaben der Richtlinie”. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof diese EU-Richtlinie noch in diesem Jahr für nichtig erklären wird. “Damit wird der Weg frei für einen Stopp der verdachtslosen Erfassung des Kommunikationsverhaltens selbst”, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Dienstag, 15. Januar 2008

Vorratsdatenspeicherungstalk vom 24C3

Mario Behling hat auf dem CCC-Kongress - wie schon im Jahr davor - padeluun und mich vor die Kamera gezerrt, um ein wenig über die Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu reden. Diesmal waren wir noch alberner drauf als beim 23C3, weil die ganze Mobilisierung und Unterstützung uns einfach verdammt froh macht. Ein paar Inhalte sind dennoch rüber gekommen, denke ich. Na, schaut selber.

Hier gibt es das ganze auch groß und in 16:9.

Montag, 7. Januar 2008

Demo in München gegen Schäuble

Innenminister Wolfgang Schäuble hat gestern in München einen Auftritt gehabt, und es ging klassisch CSU-dreikönigsmäßig zu. Außerdem ist in Bayern im März Kommunalwahl, und die CSU will “Innere Sicherheit” zum Schwerpunktthema machen. Schäuble hat nach Presseberichten die üblichen herben Statements gebracht: Verteidigung der VDS, erneut der Ruf nach Bundeswehr im Innern, und so weiter. Außerdem hat er behauptet, dass die jugendlichen Schläger, die vor Weihnachten durch die Medien gingen, aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gefasst worden seien. Die war da allerdings noch gar nicht in Kraft, die Festnahmen kamen durch Zeugenaussagen und die Ortung eines gestohlenen Handys zustande. CSU-Oberbürgermeister-Kandidat Josef Schmidt forderte unter anderem eine flächendeckende Videoüberwachung.

Zum Glück waren sie nicht allein. Aus der Pressemitteilung des AK Vorrat:

In München haben am heutigen Sonntag 750 besorgte Bürger gegen die Vorratsdatenspeicherung als Totalprotokollierung ihrer Telekommunikationsdaten und gegen weitere Überwachungsbefugnisse demonstriert. Während bundesweit die Kritik an den Plänen zur Errichtung eines Überwachungsstaates nicht abreißt, bauen Politiker der Regierungsparteien ihre Machtphantasien weiter aus. So traf sich die Leitfigur des informationellen Absolutismus, Wolfgang Schäuble, am 6. Januar 2008 unter dem Motto “Was zählt ist Sicherheit” mit dem CSU-OB-Kandidaten Josef Schmid in München zum Dreikönigstreffen.

Vor der Kongresshalle an der Theresienhöhe versammelten sich daher etwa 750 Bürger, um unter dem Gegen-Motto “Was zählt ist Freiheit” gegen die immer weitergehenden Überwachungspläne des Innenministers Schäuble und der schwarz-roten Bundesregierung in Berlin zu demonstrieren. Auf der friedlichen Veranstaltung sprachen Redner vom AK Vorratsdatenspeicherung, Jimmy Schulz von der FDP, Jerzy Montag von den Grünen und Luca Zampetti vom Verein “Mehr Demokratie e.V.”

Im Anschluss an die Veranstaltung wollte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Wolfgang Schäuble in seiner eigentlichen Funktion als Verfassungsminister einen Sarg als Symbol für den Verlust der Privatsphäre überreichen. Der so genannte “Bundessarg” wurde letzte Woche auf einem Trauermarsch von Hamburg aus über Kassel, Frankfurt und Ulm nach München getragen. Bundesweit nahmen hunderte von Menschen die Gelegenheit wahr, Abschied von der Privatsphäre zu nehmen. Die Bürgerrechtler konnten Schäuble den Sarg allerdings am heutigen Tage nicht übergeben, da der Innenminister von Sicherheitsleuten gut abgeschirmt war. Es sei nun geplant, die Übergabe in Berlin durchzuführen.

Bei dem Sarg wird im AK Vorrat gerade überlegt, ihn vor der Übergabe an Schäuble auf Deutschlandtournee zu schicken.

Drinnen im Saal war zusätzlich noch eine Aktion, die unabhängig vom AK Vorrat vorbereitet worden war, wie ddp berichtet:

Rund zehn Personen unterbrachen die Rede Schäubles mit lautstarker Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. So riefen sie in Sprechchören: «Freiheit stirbt mit Sicherheit.» Ordner drängten die Leute nach kurzem Gerangel aus dem Saal.

Ein Teilnehmer an der Veranstaltung berichtet per Mail:

Es handelte sich um 3 kleine Gruppen, die nacheinander Transparente ausbreiteten. (…) Sie fanden von kritischen jungen Zuhörerern Jubel und tosenden Beifall.

Das Medienecho ist bislang recht gut, die Demo war sogar in der Tagsschau (Video hier). Lesenswerte Kommentare gibt es unter anderem bei heul nicht, Markus Pachali, FreiheIT, tutsi.

Dienstag, 1. Januar 2008

Klage gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht, Aktionen bis 6. Januar

Nach der Demo gegen Überwachung auf dem Alexanderplatz in Berlin am Rande des 24C3 (mit dem passenden Motto von padeluun: “Guten Rutsch ins Jahr 1984!”) ging es Schlag auf Schlag weiter: Sylvester wurde die Beschwerdeschrift des AK Vorrat mit dem Antrag auf Eilentscheidung beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Medien waren voll damit, interessanterweise jetzt auch die versammelte Springer-Presse.

Schön war auch der ZDF-Bericht. Der hat nämlich auch klasse Bilder vom Trauermarsch zum Verlust der Privatsphäre in Hamburg am selben Tag (hier mehr Material dazu). Der Sarg von dort wird jetzt eine Woche lang durch Deutschland touren und am 6. Januar auf der Demo gegen den Schäuble-Auftritt in München ankommen. Für die Zwischenstopps und auch sonst werden noch ganz dringend MithelferInnen gesucht.

Freitag, 21. Dezember 2007

Update zu Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Die geplanten Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung schlagen gerade Wellen. Beim AK Vorrat haben sich bereits über 70.000 Personen online registriert, und mindestens 25.000 haben auch ihre Vollmacht an den Anwalt geschickt. Wahrscheinlich werden es am Ende (Poststempel 24.12. ist letzte Gelegenheit) mehr als 30.000, die Anwaltskanzlei und die Berliner HelferInnen des AK Vorrat kommen derzeit mit dem Zählen und Erfassen der Vollmachten kaum hinterher. Diverse PolitikerInnen von Bündnis90/Grüne und Linke haben sich der Klage des AK Vorrat angeschlossen.

Darüber hinaus hat der ehemalige Vizepräsident des Bundestages, Burkhard Hirsch, eine Klage angekündigt, der sich auch andere FDP-Mitglieder anschließen werden, darunter Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms, die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die innenpolitische Sprecherin im Bundestag Gisela Piltz, der Bundesvorsitzende der jungen Liberalen, Johannes Vogel, sowie der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum. Lustig finde ich ja, dass die FDP in ihrer Pressemitteilung jetzt auch schon von “Stasi 2.0″ spricht.

Die Humanistische Union arbeitet ebenfalls seit längerem an einer Klage und hat mehrfach die Arbeit der juristischen Experten hierzu koordiniert.

Heribert Prantl kommentiert heute in der Süddeutschen Zeitung:

[D]ie Massenklage steht für ein neues Phänomen: Es gibt eine wiedererwachte Sensibilität für ein lange verachtetes Grundrecht, das auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht ist davon so elektrisiert, dass sich die zwei Senate des Gerichts streiten, wer denn nun die Sache verhandeln und entscheiden darf.

Wer es ganz genau wissen will: Richter Hoffmann-Riem (Erster Senat) ist zuständig für “Recht des Datenschutzes”, Richter Di Fabio (Zweiter Senat) ist zuständig für “Verfahren aus sämtlichen Rechtsgebieten, bei denen die Auslegung und Anwendung von Europarecht von erheblicher Bedeutung sind”.

Wie entscheiden die sich also? Paragraf 14 Abs. 5 BVerfGG sagt darüber folgendes:

“Wenn zweifelhaft ist, welcher Senat für ein Verfahren zuständig ist, so entscheidet darüber ein Ausschuß, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier Richtern besteht, von denen je zwei von jedem Senat für die Dauer des Geschäftsjahres berufen werden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.”

Das klingt eigentlich ganz gut, denn Präsident Papier und Vizepräsident Hassemer sind dabei den Grundrechten eher wohlgesonnen, und der Präsident kann bei einem Patt den Ausschlag geben. Es ist also recht wahrscheinlich, dass der Erste Senat das Verfahren bekommen wird. Dieser bearbeitet unter anderem die Klagen gegen den NRW-Trojaner. Falls der Zweite Senat den Zuschlag bekommt, wird das Verfahren wahrscheinlich etwas komplexer. Es könnte sein, dass dann erstmal der EuGH angefragt wird, der dann wohl sein bereits laufendes Verfahren zur formalen Rechtswirksamkeit der entsprechenden EU-Richtlinie um materielle Aspekte erweitern müsste.

Der heutige Artikel “Klageflut gegen Schäubles Schnüffel-Gesetz” in der SZ enthält zwar ein paar inhaltliche Fehler (unter anderem kommt das Gesetz aus dem Hause Zypries und nicht von Schäuble), aber auch einige interessante Updates:

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll bereits am 1. Januar in Kraft treten; die Verfassungsbeschwerde von Burkhard Hirsch und Co. wird dies mit einem Eilantrag zu verhindern versuchen - über den aber wohl, der Feiertage wegen, erst Mitte Januar entschieden werden wird.

Der AK Vorrat hat ebenfalls schon länger einen Eilantrag geplant. Da das BVerfG aber mit Eilentscheiden eher vorsichtig ist, darf aus einer Ablehnung noch nicht geschlossen werden, dass die Hauptverhandlung schon verloren sei. Im Gegenteil deuten diverse Äusserungen aus Karlsruhe darauf hin, dass es gut aussieht.

Im Moment warten aber alle auf Bundespräsident Horst Köhler, der das Gesetz noch prüft. Vielleicht lässt er sich ja auch überzeugen, dass es offen verfassungswidrig ist.

Kleiner Skandal am Rande, der zeigt, wie verzweifelt das BMJ schon sein muss: Die Opposition hatte ja erfolglos versucht, den Bundestagsbeschluss zu verschieben, bis ein unabhängiges Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur bisherigen Speicherpraxis den Abgeordneten vorliegt (die Kurzfassung ist schon da). Jetzt kommt raus, dass das BMJ offenbar versucht, sich das Gutachten schön zu schreiben:

Institutsdirektor Hans-Jörg Albrecht erklärte gegenüber der SZ, man verhandle mit dem Ministerium über einzelne Formulierungen.

Mittwoch, 12. Dezember 2007

24C3-Preview

Noch zwei Wochen, dann geht es wieder nach Berlin zum Chaos Communication Congress. Der Fahrplan ist fast fertig, und im jüngsten Chaosradio Express erzählen Tim Pritlove und Constanze Kurz viel Interessantes über Hintergründe, Organisation, Themen, Redner und so weiter. Es wird dieses mal mehr Workshops geben und einen Vortrags-Track weniger. Ausserdem gibt es erstmals eine Kita - die Hacker und Häcksen werden zum Teil auch älter und fangen an zu forken. Und der Bundestrojaner wird da sein - zum letzten Mal, denn wie Constanze nun offiziell verkündet hat, geht er anschließend als Dauerleihgabe ins Bonner Haus der Geschichte.

Bei heise gibt es eine kleine Zusammenfassung, aber es lohnt sich wirklich, den Podcast (mp3) komplett zu hören. Da kommt Vorfreude auf.

Ich habe dieses Jahr keinen Vortrag eingereicht, daher werde ich das Programm und die Community überwiegend ungestört und ungestresst genießen können. Beteiligt bin ich allerdings an zwei Workshops des AK Vorrat, einmal zum Thema “Resistance isn’t futile - next steps to a civil society movement”, zum anderen gibt es ein Treffen der internationalen Privacy-Aktivisten.

Mittwoch, 5. Dezember 2007

Vorletzte Hoffnung: Horst Köhler

Der AK Vorrat hat einen offenen Brief an den Bundespräsidenten geschrieben und ihn gebeten, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu unterzeichnen. Der Text ist wirklich lesenswert, weil er auf knappen 9 Seiten nochmal in aller Deutlichkeit zeigt, warum das Vorhaben offensichtlich verfassungswidrig ist. Unter anderem wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 zitiert, in dem es heißt:

“Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis”.

Hier ist die Pressemitteilung dazu.

Wenn Köhler das Gesetz unterzeichnen sollte, bleibt als letzte Hoffnung das Verfassungsgericht. Hier sehen die Chancen allerdings nach Ansicht fast aller Experten sehr gut aus. Für eine mögliche Klage sind inzwischen weit mehr als 20.000 Vollmachten eingetroffen.

Donnerstag, 29. November 2007

Proteste zur Bundesratsabstimmung über Vorratsdatenspeicherung

Die Berliner Ortsgruppe des AK Vorrat wird morgen früh vor dem Bundesrat demonstrieren. Anlass ist die Behandlung der Vorratsdatenspeicherung in der Länderkammer. Los geht es um 8:45, Leipziger Straße 3. Ich zitiere mal die interessanten Stellen aus der Pressemitteilung des AK:

Während der Bundestag den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Textnachrichten, E-Mails und Internet-Zugang zur Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten sowie für Zwecke der Geheimdienste erlauben will, verlangt der Rechtsausschuss des Bundesrats eine noch weitergehende Nutzung. Danach sollen Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen, damit Privatanwender leichter abgemahnt werden können.

Soweit, so bekannt. Interessant ist dann aber dieser Hinweis hier. Das geht nämlich zum Teil jetzt schon:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass es die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen.

Auch ohne die Änderungen mit Direktauskunft an die Musikindustrie, die der Bundesrat gerne hätte, wird es also eine Identifizierung der User schon bei Bagatellsachen und Ordnungswidrigkeiten geben. Ein Grund mehr, die Sache vollständig zu kippen. Da vertrauen wir auf Karlsruhe:

Zuletzt hatte sich der Vizepräsident des Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsgerichtes, Helmut Wolf, “überzeugt” gezeigt, “dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist”.

Bei unserem Anwalt gehen immer noch jeden Tag hunderte Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde ein. In der Pressemitteilung steht noch die alte Zahl von 13.000 Mitklägern, weil es noch keine aktuelle genaue Zählung gibt. Wer in Berlin noch mithelfen will bei der Erfassung der Vollmachten, kann sich gerne bei der Ortsgruppe melden.

Weil es einige Nachfragen gab deswegen: Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wird eine Pilotklage in Karlsruhe eingereicht. Damit soll per einstweiliger Verfügung verhindert werden, dass dass Gesetz überhaupt in Kraft treten kann. Anschließend werden dann die Klageschriften aller Mitkläger nachgereicht, sobald sie vollständig erfasst sind. In der Hauptverhandlung wird Karlsruhe das dann alles zu einem Verfahren zusammenziehen.

 

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