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Dienstag, 1. Juli 2008

EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

Heute verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Heise bietet eine gute Zusammenfassung des bisherigen Standes vor Verlaufs der heutigen Verhandlung (Update2: Heise war nicht vor Ort, aber der Verlauf der Verhandlung wurde durch diesen Bericht recht gut wieder gegeben, wie die ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat bestätigen).

Geklagt hatte die Republik Irland gegen Parlament und Rat, die die Richtlinie vor zwei Jahren nach heftigen Diskussionen beschlossen haben. Den Iren geht es dabei aber nicht um eine mögliche Verletzung grundlegender Ansprüche auf den Schutz von Daten und Privatsphäre. Vielmehr klagt Irland gegen die gewählte Rechtsgrundlage, also die Verabschiedung als Richtlinie von Parlament und Rat. Irland wird dabei von der Slowakei unterstützt, die der Klage beigetreten ist.

Bemerkenswert ist unter anderem dieses interessante Detail:

Neben all diesen Verfahrensfragen bringt am Ende die Slowakei, anders als Irland, doch auch noch das Datenschutzargument ins Spiel. Die Bevorratung persönlicher Daten in dem geforderten Maß versteige sich zu einem erheblichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen auf den Schutz seiner persönlichen Daten, so der Vortrag der Slowakei laut dem Berichterstatter. Inwieweit das Gericht dieses Argument, das nicht vom Hauptkläger genannt wurde und nicht eigentlich Gegenstand der Klage ist, aufgreift, bleibt abzuwarten.

Der AK Vorrat und 42 andere Organsiationen aus ganz Europa hatten im April noch einen “Brief der Freunde des Gerichts” eingereicht, um dieses Menschenrechts-Argument zu stärken. Der EuGH hatte den zwar offiziell nicht zu den Akten des Falles genommen, weil so etwas eher in den USA üblich ist, aber die Richter haben es ja vielleicht trotzdem gelesen und über die Argumente nachgedacht. Der AK Vorrat ist jedenfalls weiterhin zuversichtlich, dass die Richtlinie gekippt wird und damit der Weg frei ist für eine vollständige Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Europäische Gerichtshof hat schon in der Entscheidung zur Fluggastdatenübermittlung ausgeführt, die Binnenmarktkompetenz sei nicht einschlägig für “eine Datenverarbeitung, die nicht für die Erbringung einer Dienstleistung erforderlich ist, sondern zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken als erforderlich angesehen wird.” Die Vorratsdatenspeicherung ist ebenso wenig wie die Fluggastdatenübermittlung für die Erbringung der Dienstleistung der verpflichteten Unternehmen erforderlich. Als Strafverfolgungsmaßnahme hätte die Vorratsdatenspeicherung einstimmig angenommen werden müssen. Tatsächlich haben mehrere Staaten im Rat dagegen gestimmt.

Live aus Luxemburg: Der Internet-Verband eco hat eben eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf eine interessante Verhandlung hindeutet:

Der Europäische Gerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung kritische Fragen zu den Kosten der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestellt.

Das ist natürlich das, was die Internetwirtschaft interessiert. Ob es darüber hinaus kritische Fragen gab, erfahren wir hoffentlich in Kürze von den ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat. Achtet also hier auf Updates.

Update: Siehe oben, der heise-Bericht war offenbar doch direkt aus Luxemburg von der Verhandlung. Heise war nicht bei der Verhandlung, wie mir Monika Ermert gerade bestätigte. Ich warte darüber hinaus noch auf weitere Infos von den ProzessbeobachterInnen und werde das dann hier ergänzen.

Die taz hat schon ein paar Soundbytes:

“Es ist ein fundamentaler Fehler”, betonte am Dienstag der irische Vertreter, “hier eine Richtlinie zu beschließen. Die Maßnahme dient klar und unzweideutig der Bekämpfung von Straftaten.” Irland wurde dabei nur von der Slowakei unterstützt. Jean-Claude Piris, der Vertreter des Ministerrates, erinnerte daran, dass nach den Anschlägen von 2001 mehrere Staaten eine nationale Vorratsdatenspeicherung eingeführt hatten. Wegen der hohen Speicherungskosten für die Telefon- und Internetfirmen habe dies den Binnenmarkt beeinträchtigt.

So, jetzt habe ich gerade mit den ProzessbeobachterInnen vom AK Vorrat telefoniert: Zu Beginn durften alle Parteien ihre Meinung darlegen. Der Vertreter des Rates behauptete, wie die taz schon berichtete, dass die Einführung von Mindestspeicherfristen notwendig gewesen sei, um eine Binnenmarktverzerrung zu vermeiden. Gleichzeitig behauptete er aber auch, dass die Speicherung notwendig sei für die Strafverfolgung, was eigentlich ein Argument gegen einen Binnenmarkt-Beschluss wäre. Die irische Regierung schloss entsprechend daran an und legte dar, dass nach ihrer Ansicht der einzige Zweck der Richtlinie die Strafverfolgung und die innere Sicherheit seien, was nicht in die Binnenmarkt-Kompetenz der EU fällt.

Die slovakische Regierung als Mitklägerin gegen die Richtlinie brachte dann in der Tat als einzige das Menschenrechts-Argument und verwies auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein “massiver Eingriff in die Privatsphäre”. Außerdem verwies die Slovakei darauf, dass die Speicherung nur der erste Schritt sei, dann würden die Daten auch für Marketing und andere Datenschutz-Eingriffe verwendet. Der vorgesehene Speicher-Zeitraum sei außerdem viel länger als notwendig.

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hielt die Richtline für formal korrekt, wie heise schon berichtet hat. Das scheint allerdings vor allem ein taktisch motiviertes Manöver zu sein, da die Datenschutzrichtlinie für den Bereich der Polizeizusammenarbeit immer noch auf Eis liegt und eher desaströs ausgehen wird, sofern sie mal verabschiedet wird. Husinx will hier also den immer noch recht starken Datenschutz im Binnenmarktbereich auch auf die innere Sicherheit ausdehnen. Das wird wahrscheinlich auch die Richter nicht besonders beeindrucken, weil es zu offensichtlich ist.

Der berichterstattende Richter hatte dann wohl doch nur drei Fragen, die aber nicht uninteresssant waren:

Zunächst wurden die Kläger gefragt, ob sie auch die TK-Datenschutzrichtlinie von 2002 ablehnen, weil dort zum ersten Mal die Vorratsdatenspeicherung erwähnt (und in die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsstaaten gestellt) wurde. Die slovakische Regierung verneinte dies, da die 2002er-Richtlinie keine Verpflichtung beinhaltet habe, eine Speicherung einzuführen.

Die weiteren Fragen bezogen sich auf die Maßnahmen, die die Mitgliedsstaaten schon zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicheurng ergriffen haben, und auf die Kosten. Hier mussten sich erstmal Rat, Kommission und EU-Parlament beraten, wer denn wohl qualifiziert sei zu antworten. Das Parlamentspräsidium gab zunächst eine Antwort ohne Inhalt, sondern verwies darauf, dass man ja schon eine Liste eingereicht habe mit den bereits ergriffenen Maßnahmen. Von den Kosten habe man keine Ahnung, das solle die Kommission beantworten. Der Kommissionsvertreter hatte ebenfalls keine Zahlen im Kopf und offenbar auch seine Unterlagen zuhause vergessen. Also eierte er rum: Es wären “sehr große Investitionen”, die schon jetzt von den Unternehmen getätigt würden zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Da solle man jetzt “bloß keine neue Rechtsunsicherheit schaffen”. Dieser Auftritt war laut Prozessbeobachter Armin Schmid vom AK Vorrat “peinlich und amüsant zugleich”, zumal der Kommssionsvertreter dann plötzlich noch eine Zahl aus dem Hut zauberte, die noch niemand vorher gehört hatte: Sechs Mitarbeiter pro Unternehmen seien nur mit der Einrichtung und Wartung der Speicherungsanlagen beschäftigt. Das alles sollte seiner Ansicht nach für eine Fortsetzung der Vorratsdatenspeicheurng sprechen, wurde aber von der Internetwirtschaft schon dankbar als Gegenargument aufgegriffen, wie die oben zitierte Pressemitteilung von eco zeigt.

Soweit die Verhandlung heute. Der Generalanwalt beim EuGH wird am 14. Oktober seinen Schlussantrag stellen. Das ist genau drei Tage nach dem europaweiten Aktionstag “Freedom not Fear”, in dessen Rahmen wieder eine Großdemo in Berlin stattfinden wird.

Montag, 30. Juni 2008

Letzte Chance für die Petition gegen das BKA-Gesetz

Bis zum 1. Juli kann noch die Petition gegen das BKA-Gesetz unterschrieben werden, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert wurde. Damit ist morgen die letzte Chance dafür.

Donnerstag, 19. Juni 2008

Gross-Demo am 11. Oktober gegen Überwachung

Am 11. Oktober wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wieder zu einer großen Demonstration nach Berlin aufrufen. Diesmal wird das im Rahmen eines europäischen Aktionstages sein, wo in vielen anderen europäischen Metropolen ebenfalls gegen Überwachung und die Vorratsdatenspeicherung demonstriert wird. Wie es momentan aussieht, soll in der Woche danach über das BKA-Gesetz im Bundestag abgestimmt werden. Der Zeitpunkt wäre praktisch. Hoffentlich wird auch das Wetter wieder so toll wie beim letzten mal, wo im September vergangenen Jahres 15.000 Menschen in Berlin demonstrierten.

Sonntag, 1. Juni 2008

Tausende Menschen auf den Straßen für “Freiheit statt Angst”

Der bundesweite Aktionstag gestern war bei überwiegend sonnigem Wetter ein voller Erfolg. Ob Demonstrationen (Rekord in München: 2500 Teilnehmer), Infostände (in Bremen wurden hunderte Schäuble-Fingerabdrücke verteilt), Kunstaktionen (ein ganzes Wohnzimmer auf der Straße in Nürnberg) oder Grundrechtsfeste (beeindruckend in Berlin mit vielen Workshops und Aktionen) - es wurde wieder einmal deutlich, dass der Protest gegen den Überwachungswahn nicht ruht.

Demo in Frankfurt a.M.

Es wurden auch überall noch viele Unterschriften für die Petition gegen das BKA-Gesetz gesammelt. Berichte und Fotos aus den mehr als 30 Städten gibt es im Pressecenter des AK Vorrat.

Aktionen in Bremen

Beeindruckend auch mal wieder die Breite des Bündnisses: Von Antifa-Gruppen über Ärzteverbände, Ver.di oder Attac bis zur FDP waren die Überwachungsgegner dabei.

Aktionen in Bonn

Ich habe in Bremen die Rede für den AK Vorrat gehalten. Hier könnt ihr sie nachlesen: Weiterlesen …

Donnerstag, 29. Mai 2008

Samstag: Freiheit statt Angst 2008 - Grundrechtsfest in Berlin

Im Rahmen des bundesweiten und dezentrale Aktionstag gegen Überwachung, der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am kommenden Samstag organisiert wird, wird es ein Grundrechtsfest in Berlin geben. Im öffentlichen Raum in der Art eines Strassenfestes wird es im R.A.W. Tempel an der Revaler Straße 99 in Friedrichshain (Google-Map) sowohl offene Workshops/Vorträge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, praktische Mitmach-Workshops und ein künstlerisches/kulturelles Rahmenprogramm geben.

Und das ist geplant:

Unter Pavillons und draußen in Workshop-Areas werden zwischen 12:00 und 18:00 Uhr Vorträge und Workshops stattfinden. (Bei schlechtem Wetter ziehen wir in eine große Werkshalle.) Diese werden von verschiedenen Organisationen angeboten werden und unterschiedliche Aspekte von Demokratie, Bürgerrechten, Sicherheitsgesetzgebung und Überwachung beleuchten.

* Die Workshops und Vorträge richten sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
* Zu kreativem Mitmachen laden “Schäublonen-” und Button-Workshops ein.
* Zwischen 18:00 bis 22:00 Uhr soll ein künstlerisches Programm auf das Thema des Tages rekurrieren, unter anderem findet mindestens eine Filmvorführung statt.
* Ab 21:00 Uhr gibt es eine Feuershowmit Berliner Feuerkünstlerinnen und Feuerschluckern.
* Ab 23:00 Uhr Party “Minimal Highway”, Minimal-House-Elektro mit den DJs BOOMeranG, Grooveticket, Jan Goehler, NorrisAudio, Jerando, d:coder, Sven Teet.
* Während des gesamten Tages lädt das nachdenklich stimmende Installationskunstwerk “Nimm den Schäuble mit ins Schlafzimmer!”, eine Skulpturen-Installation aus Blumen, zur Interaktion mit den Besuchern ein.
* Außerdem findet während des Fests die Premiere des Kunstprojekts “Pigeon Project” statt, einer Kunstaktion niederländischer, italienischer und deutscher KünstlerInnen.

Das Workshop-Programm ist schön vielfältig und interessant. Ein weiteres Highlight ist wie bei vielen lokalen Aktionen die kostenlose Vergabe von pseudoregistrierten Handy-SIM-Karten zum anonymen Handy-Telefonieren. Die Anzahl der Karten ist aber begrenzt. Spenden hierfür sind gerne willkommen. (Ich hoffe, mir wird auch was zurückgelegt!)

Radio 1984 wird wieder Live von den bundesweiten Aktionen berichten.

Mitmachen:

Der Aufruf zum bundesweiten Aktionstag findet sich auf www.FreiheitstattAngst.de. Und damit auch viele Menschen am Samstag zu den vielen lokalen Aktivitäten kommen, könnt Ihr gerne auf die jeweils nächste Aktion nahe Eurem Wohnort in Eurem Blog oder sonstwo hinweisen. Die Liste der Aktivitäten findet sich hier. Bisher sind es 33 Orte in Deutschland. Wer spontan noch etwas tun möchte, ist hiermit eingeladen. Das ist ein Wiki und es gibt viele Anleitungen, was man lokal vor Ort tun kann.

Montag, 5. Mai 2008

31.5.: Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung

Einige werden es wohl schon in den letzten Tagen in dem veränderten Eselsohr rechts oben im Blog bemerkt haben: Am Samstag, den 31.5. veranstaltet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen bundesweiten Aktionstag gegen die verschiedenen aktuellen und vergangenen Überwachungsmassnahmen. Wie bei allen Aktionen können sich alle Interessierten daran beteiligen. Im Wiki gibt es vielfältige Informationen und dort kann man sich mit anderen vernetzen, um etwas auf lokaler Ebene durchzuführen. Das kann von Diskussionsveranstaltungen, Aktionen über Konzerte bis hin zu Infoständen in der Fussgängerzone passieren. Sei kreativ und mach mit!

Dienstag, 8. April 2008

Kritiker der Vorratsdatenspeicherung wenden sich an den EuGH

Der AK Vorrat hat mal wieder ein beeindruckend breites Bündnis zusammen getrommelt, diesmal sogar aus ganz Europa. Es geht um die Klage der Republik Irland gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die dort seit Juli 2006 anhängig ist und auf deren Entscheidung das Bundesverfassungsgericht derzeit wartet, bevor es über das deutsche Gesetz entscheidet. Die irische Klage ist rein formal begründet, weil die EU gar keine Kompetenzen hat, im Bereich der “inneren Sicherheit” bindende Beschlüsse zu fassen. Die Unterzeichner des jetzt eingereichten “Amicus Curiae Brief” (Schreiben der Freunde des Gerichts) begründen auf 13 Seiten,

dass die Richtlinie neben den von Irland genannten formellen Gründen vor allem auch inhaltlich rechtswidrig sei. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz.

Bei den 43 Unterzeichnern handelt es sich um Datenschutzverbände, Internetprovider, Telefonseelsorge sowie Journalisten- und Presseverbände aus elf europäischen Ländern.

Der AK Vorrat ergänzt in seiner Pressemitteilung:

Vor zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Vorratsdaten durch einstweilige Anordnung eingeschränkt. Die Aussetzung der Speicherung selbst lehnte das Gericht einstweilen ab mit der Begründung, das Risiko sei zu hoch, “im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen.” Das deutsche Gesetz entspreche “in weiten Teilen zwingenden Vorgaben der Richtlinie”. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof diese EU-Richtlinie noch in diesem Jahr für nichtig erklären wird. “Damit wird der Weg frei für einen Stopp der verdachtslosen Erfassung des Kommunikationsverhaltens selbst”, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Sonntag, 23. März 2008

Change Congress

Lawrence Lessig hat jetzt offiziell “Change Congress” gestartet und es gibt diesen Vortrag dazu:

 

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