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ULD: Speicherung von Meldedaten durch Adresshändler ist unzulässig

von markus um 12:00 am Mittwoch, 27. August 2008 | 3 Kommentare

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) weist darauf hin, dass man mit Daten aus den Meldebehörden schon jetzt keinen Handel treiben darf und die Speicherung durch das Meldegesetz verboten ist: ULD: Speicherung von Meldedaten durch Adresshändler ist unzulässig.

In einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme des ULD wird die restriktive Auskunftspraxis der schleswig-holsteinischen Meldebehörden gegenüber Adressvermittlern [...]

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