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Dienstag, 22. April 2008

Innenministerium will Wanze zurück

Da gabs im letzten Jahr ja noch das §129a-Verfahren, wo jemand aus Bad Oldesloh einen GPS-Peilsender an seinem Auto fand. Das zuständige Innenministerium Schleswig-Holsteins will die Wanze nun zurück - oder 2500 Euro.

Juristisch abgefasst liest sich der Wille des Ministeriums das in der taz nord heute nun so:

“Der Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache”, empört sich das Kieler LKA. Der Sender sei jedoch “nicht verloren gegangen”, sondern sei “unter der Stoßstange des Wagens der Beklagten versteckt” worden. Schenk habe erkennen müssen, dass das Gerät “nicht Bestandteil” seines neu erworbenen Autos war. Erst durch den Ausbau in “verbotener Eigenmacht” sei dem LKA der Peilsender aus dem Besitz “entzogen” worden.

Pikant: Die Anwältin des Betroffenen hatte noch kurz nach Auffinden des Senders alle möglichen Polizeistellen nach möglichen Ermittlungen gefragt, die allseits verneint wurden. Nachdem das BGH den §129a-Faktor aus dem Fall nahm, ist das Anbringen der Wanzen im Nachhinein als unrechtmäßig interpretierbar.

Mittwoch, 5. Dezember 2007

Frontal21: Unschuldige unter Terrorverdacht

Gestern Abend gab es bei Frontal21 einen Bericht über “Unschuldige unter Terrorverdacht“:

Wohnungsdurchsuchungen, observierte Telefone und Computer, Festnahmen - schon geringe Indizien reichen aus, um als vermeintlicher Terrorist ins Visier der Fahnder der Bundesanwaltschaft zu geraten.

 

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