Wer sich schon immer fragte, wie denn der durchschnittliche Pirat aussieht und wie er politisch arbeitet: Extra3 hat das mal komprimiert zusammen gefasst.
EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung schafft Mindeststandards für Datenschutz und Privatsphäre
Die Kommission will die Vorratsdatenspeicherung für EU-Staaten nicht optional machen. Das geht aus einer Antwort von Innen-Kommissarin Cecilia Malmström hervor. Sie befürchtet sonst “Konsequenzen für das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre”.
Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung wird derzeit von der EU-Kommission überarbeitet. Sechs Abgeordnete der grünen Fraktion im Europäischen Parlament, darunter auch die beiden Piraten, haben jetzt Fragen zum Prozess gestellt.
Die Antworten lassen nicht gerade hoffen, dass die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft wird. Noch nicht einmal optional will man sie machen, denn:
Da diese Richtlinie in der gesamten EU umzusetzen ist, würde es bei einer optionalen Vorratsspeicherung zu einer Wiedereinführung von Hemmnissen für den Binnenmarkt kommen.
(Erinnerung: Die Richtlinie regelt offiziell den Binnenmarkt, weil innerhalb der EU nicht die notwendige Einigkeit für eine Anti-Terror-Maßnahme zusammen kam.)
Optionale Maßnahmen mit offenkundigen Konsequenzen für das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre würden im Gegenteil dem Bürger gemeinsame Mindeststandards für diese Grundrechte in der EU vorenthalten.
Dankenswerterweise hat Patrick Breyer das schon treffend kommentiert.
Auf die Frage, ob man die Richtlinie mangels statistisch bewiesener Notwendigkeit nicht einfach aufheben will, antwortet Malmström wieder mit der Nützlichkeit in Einzelfällen:
Konsultationen mit Beteiligten haben bestätigt, dass Kommunikationsdaten häufig eine entscheidende Rolle im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlung und Verfolgung spielen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass diese Daten verfügbar sind, wo dies notwendig und angemessen ist.
Und weiter:
- Wir sorgen dafür, dass Justiz und Polizei die notwendigen Instrumente für die Bekämpfung der schweren Kriminalität haben.
- Wir kennen die Charta der Grundrechte der EU und bringen die Vorratsdatenspeicherung damit in Einklang.
Fun fact am Rande: Der internationale Terrorismus, die ursprüngliche Begründung, taucht schon gar nicht mehr auf.
Es bleibt dabei: Die Richtlinie muss weg. Wie wär’s mit einer Europäischen Bürgerinitiative?
Vorratsdatenspeicherung verzögert: Sicherheitspolitiker attackieren Justizministerin
Heute läuft die Frist der EU-Kommission aus, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Scheinbar konnte sich die Justizministerin durchsetzen, denn gestern schickte die Bundesregierung einen “eher kurzen” Brief an die Kommission, in dem auf die laufenden Verhandlungen hingewiesen wird.
Die Justizministerin selbst sagt über die Richtlinie:
Es gibt in der Geschichte der europäischen Integration keine andere Richtlinie, die umstrittener und problematischer ist als die Vorratsdatenspeicherung.
Rainer Wendt, Internet-Experte der Deutschen Polizeigewerkschaft, holt zum Gegenschlag aus:
Wir müssen den Kindern sagen: “Ihr werdet auch in Zukunft weiter missbraucht, weil eine kleine Partei einen Parteitagsbeschluss durchsetzt.”
Der CSU-Hardliner Hans-Peter Uhl will das Justizministerium einfach umgehen:
“Dass die Vorratsdatenspeicherung kommen wird, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Die Frage ist nur, ob mit oder ohne Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.” Da sie weiterhin “vertragsbrüchig” bleiben wolle, werde die EU-Kommission Klage gegen Deutschland einreichen müssen. “Spätestens dann muss Kanzlerin Merkel ein Machtwort sprechen. Zu warten, bis der Europäische Gerichtshof die Verpflichtung ausspricht, ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe zu zahlen, wäre unserer Bevölkerung überhaupt nicht zu vermitteln.”
Dann eben nächstes Jahr. Mit der SPD wäre das alles viel einfacher, nochmal Rainer Wendt:
Mit den vernünftigen Sicherheitspolitikern der SPD könnte die Vorratsdatenspeicherung in einer neuen Regierung rasch umgesetzt werden.
ACTA noch nicht so ganz vor dem Aus
Manche fragen sich vielleicht, warum hier immer noch so viel über ACTA berichtet wird und die Kampagnen weitergehen - das umstrittene Abkommen wurde seit den Protesten im Februar schon mehrmals für tot erklärt. Wir können und sollten uns aber nicht zu früh freuen. Denn ACTA ist noch längst nicht durch das EU-Parlament und wird in dieser Woche dort in einigen Ausschüssen und Pressekonferenzen diskutiert. Die Mehrheit gegen das Abkommen ist im Parlament nicht so klar wie viele annehmen, die Pro-ACTA-Lobby zieht alle Register.
Mittlerweile haben die größten Fraktionen im EU-Parlament ihre Position zu ACTA bekannt gemacht. Die Sozialisten und Demokraten (S&D) haben schon vor zwei Wochen Stellung bezogen, und das Abkommen kritisiert. In zwei Pressekonferenzen haben sich nun gestern auch die Liberalen (ALDE) gegen, die Konservativen (EVP) jedoch für das Abkommen ausgesprochen.
Im Industrie-Ausschuss (ITRE) sah es in dieser Woche ganz so aus, als würden sich viele Abgeordnete von den doch recht oberflächlichen Schreiben der Pro-ACTA-Lobby beeinflussen lassen. Anlässlich der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) rief die europäische Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern Eurochambres alle EU-Abgeordneten des Ausschusses in einem Schreiben (pdf) dazu auf, nicht auf die Desinformation der ACTA-Gegner zu hören und die Stellungnahme der französischen Abgeordneten Gallo, vehemente Verfechterin aller repressiven Maßnahmen, zu unterstützen. Gallo’s Stellungnahme spricht sich eindeutig für die Annahme des Abkommens aus und sollte heute eigentlich im dem Ausschuss diskutiert werden. Allerdings werden sich die Abgeordneten wohl auf eine einmonatige Verschiebung einigen. Die ACTA-Befürworter versuchen immer noch, mit Verzögerungen der Anti-ACTA-Bewegung die Luft zu nehmen.
ACTA ist also noch lange nicht vor dem Aus. Wenn man den Stand im Parlament durchrechnet, kommt man lediglich auf eine kleine Mehrheit gegen das Abkommen. Im Parlament sind viele Abgeordneten der großen EVP-Fraktion bereit, dem Abkommen zu zustimmen, sollte die EU-Kommission den Parlamentariern versichern, dass die Umsetzung in Europa “grundrechtschonend” vonstatten geht. Eine solche Erklärung seitens der Kommission wird aber nicht verbindlich sein. Die Kommission kann zudem keine gültigen Versprechungen machen, da mit ACTA die Rechtsdurchsetzung durch private Unternehmen gefördert werden soll.
Die ACTA-Unterstützer im Parlament wiederholen derzeit bei jeder Gelegenheit, dass ACTA-Gegner ja für eine Kostenloskultur im Internet seien, dass Desinformation betrieben würde… Dies ist recht dreist, wenn man sich die lange Liste der Organisationen und Institutionen anschaut, die ACTA kritisiert haben: Von den Sakharov-Preisträgern, über die OSZE, den EU Wirtschafts- und Sozialausschuss (.doc, 4.5.4), den UN Menschenrechts-Beauftragten (pdf), die Internet Society, Amnesty International, ETNO, EuroISPA und die Junge Union… bis hin zur jüngsten Stellungnahme des EU-Datenschutzbeauftragten (pdf).
Die Sorgen derjenigen, die schon im Februar auf die Straßen gegangen sind und jetzt am 9. Juni bereit sind, weiter zu demonstrieren, sind also berechtigt und können nicht einfach mit dem Argument der Desinformation weggewischt werden. Die ACTA-Befürworter im Parlament hoffen weiterhin darauf, dass der Druck aus der Zivilbevölkerung nachlässt… und Kritiker in den eigenen Reihen mit nichtssagenden Zusicherungen der EU-Kommission beruhigen zu können.
Broschüre: Arbeitsalltag Digital
Die Landesanstalt für Medien NRW und iRights.info haben kürzlich eine Creative-Commons-lizenzierte Broschüre zum Thema Rechtsfragen im digitalen Arbeitsalltag veröffentlicht (PDF). In der Erklärung zur Veröffentlichung heißt es dazu:
Das Internet und digitale Medien prägen die Arbeit. Allerdings herrscht Verunsicherung, was erlaubt ist und was nicht. Darf eine Präsentation aus fremden Texten aus dem Netz zusammenkopiert werden? Welche Rechte behalten Urheber an Texten, die sie während der Arbeit erstellen?
Die 50-seitige Broschüre gliedert sich grob in zwei Teile. Der erste beschäftigt sich mit urheberrechtlichen Fragen (inkl. Urhebervertragsrecht), im zweiten Teil geht es um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.
Eine gedruckte Fassung der Broschüre kann kostenlos auf der Webseite der Landesanstalt bestelt werden.
CISPA and You: A Musical PSA
Nettes Mobilisierungsvideo gegen CISPA aus den USA: CISPA and You: A Musical PSA.
Informationsfreiheit in Deutschland: Zahl der Anfragen verdoppelt sich
“Immer mehr Menschen machen von ihrem Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen Gebrauch.” Das ist das Fazit des dritten Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit. Dennoch muss nachgebessert werden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist gleichzeitig Beauftragter für die Informationsfreiheit. Gestern hat Peter Schaar einen 122 Seiten starken Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2010 und 2011 veröffentlicht. Aus der Pressemitteilung:
Im vergangenen Jahr wurden 3.280 Anträge auf Informationszugang gestellt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 110 Prozent. Noch im ersten Berichtszeitjahr 2010 verzeichneten die Bundesbehörden nur 1.557 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Studie zur Vorratsdatenspeicherung: Regierung unterdrückt Forschungsergebnisse
Beim Zustandekommen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2007 “wurde getrickst”. Das berichtet das ZDF-Magazin Frontal 21. Das SPD-geführte Justizministerium nahm demnach Einfluss auf eine Studie, “Abgeordnete fühlen sich hinters Licht geführt”.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung teilt in einer Pressemitteilung mit:
Wie das ZDF-Magazin „Frontal21“ heute berichtete, hat das Bundesjustizministerium 2007 einen kritischen Forschungsbericht geheim gehalten, bis der Bundestag das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und die Wissenschaftler ihre Kritik daran abgeschwächt hatten. Aus heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Aktenauszügen ergibt sich, dass sich das mit dem Forschungsprojekt beauftragte Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht gegenüber dem Bundesjustizministerium als Auftraggeber massiv für seine inhaltlichen Aussagen und Schlussfolgerungen zur staatlichen Telekommunikationsverbindungsüberwachung rechtfertigen musste. Praktisch jede Seite des Entwurfs des Abschlussberichts der Forscher wurde vom Bundesjustizministerium scharf kritisiert, Empfehlungen der Wissenschaftler wurden als „inakzeptabel“ verworfen. An den ersten 10 Seiten allein haben Bürokraten des Ministeriums über 40 Kritikpunkte angebracht und einen großen Teils der vereinbarten Vergütung zurückgehalten, solange die Forscher nicht ihren Abschlussbericht änderten.








