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Dienstag, 13. Mai 2008

Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

Das Europäischen Parlaments hat am 8. Mai 2008 einen Entschließungs-Antrag zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI) verabschiedet. Darin finden sich auch wenige Bezüge zum Netz (Man merke sich immer “Das Europäische Parlament” am Anfang):

Zum Thema China & Zensur ein kurzer Ausschnitt aus einem langem Absatz:

ist beunruhigt über die Einschränkungen der Freiheit chinesischer und internationaler Medien, einschließlich des Internet, des Blogging und des Zugangs zu Informationen für die chinesische und internationale Presse; ist ebenfalls weiterhin besorgt über die Erstellung schwarzer Listen von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten

Ansonsten ist noch dieser Ansatz interessant:

145. bekräftigt erneut seine Besorgnis im Zusammenhang mit Beschränkungen von Internet-Inhalten, gleichgültig, ob sie sich auf die Verbreitung oder den Erhalt von Informationen beziehen, die von Regierungen verhängt werden und nicht im strikten Einklang mit der Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung stehen; fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, Gemeinschaftsregeln für den Handel mit Drittländern bezüglich von Gütern, einschließlich Software, Hardware und andere ähnliche Produkte, auszuarbeiten, deren einziger Zweck darin besteht, eine allgemeine Überwachungstätigkeit durchzuführen und den Zugang zum Internet auf eine Weise zu beschränken, die nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist, und bezüglich der Einfuhr und der Ausfuhr solcher Güter, mit Ausnahme von Gütern, deren einziger Zweck im Schutz der Kinder besteht; ist der Ansicht, dass dies auch für die Observierungs- und/oder Militärtechnologie für Länder gelten sollte, die die Menschenrechte systematisch verletzen; fordert darüber hinaus, konkrete Lösungen zu finden, um die europäischen Unternehmen darin zu hindern, solchen Ländern personenbezogene Daten zu liefern, die genutzt werden können, um diese Rechte, insbesondere das Recht auf Meinungsfreiheit, zu verletzen;

Interessant wäre hier, ob das EU-Parlament auch konkrete Pläne hat, beispielsweise die Ausfuhr von Überwachungstechnologien zu verbieten.

Grundrechte-Report 2008

Heute ist im Fischer Taschenbuch Verlag der “Grundrechte-Report 2008 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland” erschienen. Die jährliche Publikation wird von neun Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben und versteht sich als “alternativer Verfassungsschutzbericht”.

Der mittlerweile zwölfte Grundrechte-Report setzt sich erneut kritisch mit der deutschen und europäischen Verfassungswirklichkeit auseinander. Die Herausgeber beanstanden insbesondere die Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder sowie deren Umsetzung durch die zuständigen Behörden. Hier sei an die Stelle nüchternen Abwägens von Risiken zunehmend eine alarmistische Übertreibung getreten in Verbindung mit weltfremden Versprechungen fast totaler Sicherheit durch zunehmende Kontrolle, Überwachung und präventive Maßnahmen gegen verdächtige wie unverdächtige Personen. Verdeutlicht wird dies an zahlreichen Einzelbeispielen. Schwerpunkte der aktuellen Ausgabe sind eine Aufarbeitung der Vorgänge rund um den G8-Gipfel von Heiligendamm, der zu bislang ungekannten Eingriffen in die Versammlungsfreiheit instrumentalisiert wurde, sowie die erheblichen Verschärfungen im deutschen Ausländerrecht durch das sog. Richtlinienumsetzungsgesetz vom Herbst 2007, die beispielsweise den Ehegattennachzug und die erleichterte Inhaftierung von Migranten ohne strafrechtlichen Vorwurf betreffen. Daneben beschäftigen die Autoren sich in rund vierzig Beiträgen u. a. mit tiefgreifenden Einschnitten in den Datenschutz durch das Fluggastabkommen zwischen den USA und der EU, mit dem Gefährdungspotential von Medienmonopolen für die Demokratie, der Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz und mit der Kritik des europäischen Anti-Folter-Komitees an den Haftbedingungen in Deutschland.

Hier gibt es das Inhaltsverzeichnis.

Mehr Infos:

hrsg. von Till Müller-Heidelberg, Ulrich Finckh, Elke Steven, Julia Kühn, Jürgen Micksch, Wolfgang Kaleck, Martin Kutscha, Rolf Gössner und Ulrich Engelfried. Redaktion: Moritz Assall, Heiko Habbe, Sönke Hilbrans, Marei Pelzer, Eckart Spoo. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2008, ISBN 978-3-596-17925-4, 256 Seiten, 9.95 €

Am 23. und 24. Mai findet in der Humbold-Universität in Berlin der Grundrechte-Kongress “Sicherheitsstaat am Ende - Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte” statt. Darauf hatten wir vor einer Woche schonmal hingewiesen. Der Eintritt ist frei.

NetzpolitikTV 040: Tactical Technology Collective

NetzpolitikTV 040 ist ein Interview mit Marek Tuszynski, was Andrea Goetzke auf der re:publica’08 gemacht hat. Marek ist Mitbegründer des Tactical Technology Collective . Die internationale Organisation unterstützt Akteure von NGOs und marginalisierten Bevölkerungsgruppen v.a. in Afrika und Asien in der effektiven Gestaltung von Kampagnen und Advocacy Aktivitäten.

Zugang zu, Verarbeitung und vor allem Kommunikation von Information steht dabei im Mittelpunkt des Interesses. Wie Marek im Interview erläutert, standen die Entwicklung von Toolkits und Vermittlung Kenntnissen zur Nutzung verschiedener Open Source Software Tools am Anfang der Aktivitäten von Tactical Tech, wie z.B. die NGO-in-a-Box Toolkits und die Source Camps in Afrika und Asien.

Nach Guides zu Mobilfunk und Mapping für Advocacy, sind “Information Design” und “Information Activism” die aktuellen Themen von Tactical Tech. So wird es im Herbst 2008 ein einwöchiges Info-Activism Camp geben, genauer Ort und Datum stehen noch nicht fest.


NetzpolitikTV 040: Tactical Technology Collective from netzpolitik on Vimeo.

Das Interview gibt es als MP4, Flash und Ogg Theora zum herunterladen.

Montag, 5. Mai 2008

Netz gegen Nazis

Die Zeit hat ein neues Angebot geschaffen, um mit “Rat und Tat gegen Rechtsextremismus” zu informieren: Netz gegen Nazis.

Hier finden Sie alles, was Sie über Rechtsextremismus wissen müssen, täglich mehrmals aktualisiert von unserer Redaktion. Helfen Sie, die zwölf wichtigsten Fragen im Umgang mit Neonazis zu beantworten. Und diskutieren Sie mit anderen Nutzern über Ihre Erfahrungen.

Dienstag, 29. April 2008

Informationsfreiheit und die EU-Kommission

Die Futurezone berichtet über einen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EG-Verordnung zur Informationsfreiheit, der den Zugang zu Dokumenten der Union weiter einschränken würde: Kommission mogelt bei Informationsfreiheit.

Die Kommission reagiert damit auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und nimmt Empfehlungen des Parlaments aus dem Jahr 2006 für die Änderung der Verordnung auf, interpretiert diese zum Teil aber recht eigenwillig. So hatte das Parlament verlangt, dass auch alle Dokumente aus der Vorbereitungsphase der EU-Gesetzgebung zugänglich gemacht werden müssten.
Die Kommission reagierte darauf damit, so Statewatch in ihrer Analyse, dass sie dem Vorschlag uneingeschränkt zustimmte, tatsächlich aber gleichzeitig mit subtil gesetzten Formulierungen vorschlägt, den Zugriff auf die Dokumente weiter einzuschränken.

Das Procere kennt man aus Deutschland, wo das Informationsfreiheitsgesetz mit zahlreiche Ausnahmen relaisiert wurde. So gibt es in dem EU-Vorschlag auch einige Ausnahmen für Dokumente, die “internationale Beziehungen”, die “öffentliche Sicherheit” oder “Fragen der Verteidigung oder des Militärs” betreffen.

Mehr Infos:

Statewatch: FOI in the EU
Statewatch: Analyse des Kommissionsvorschlags [PDF]

Montag, 28. April 2008

Netzsperren greifen in Grundrechte ein.

Passend zur absurden Diskussion rund um Netzsperrungen für Tauschbörsennutzer gibt es ein aktuelles Gutachten aus einer anderen Ecke: Netzsperren greifen in Grundrechte ein.

Sperrverfügungen für Inhalte im Internet “greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein.” Zu diesem Ergebnis kommt das am heutigen Montag in München von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgestellte Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet. Wegen der Grundrechtseingriffe und der möglichen Beeinträchtigung der technischen Funktion des Netzes müssten “schwierige rechtliche Abwägungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Einzelfall” den Maßnahmen immer vorangehen, heißt es in dem Gutachten weiter. Technische Sperrmaßnahmen, die ins Fernmeldegeheimnis eingreifen, seien rechtlich nicht gedeckt. Sperrungen von IP-Adressen oder URLs würden daher eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.

Donnerstag, 24. April 2008

Bundestag gegen Internetzensur

Es war sicher nur ungewollter Zufall, dass ausgerechnet jetzt zur BND-Trojaner-Affäre die Grosse Koalition im Bundestag den Antrag “Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchsetzen und der Internet-Zensur entgegentreten” eingebracht hat. Denn einen Antrag einbringen bedeutet auch eine kleine Debatte über das Thema. Diese habe ich leider nicht verfolgt, aber ich bin mal auf das Protokoll gespannt. 45 Minuten waren angesetzt, da kommt auch mal die Opposition mit ihrer Kritik an der aktuellen Politik zu Wort.

In dem Antrag finden sich dann auch Absätze wie:

“Verstösse gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit finden in allen Regionen der Welt statt. Neben verschiedenen islamisch geprägten Staaten in Asien und Afrika geben auch zahlreiche weitere afrikanische und einige lateinamerikanische Staaten Anlass zur Sorg, zumenend auch Mitgliedsstaaten des Europarats.”

Interessant ist, dass ziemlich oft auf islamisch geprägte Staaten verwiesen wird, nicht nur in diesem Absatz. Natürlich sind diese Staaten sehr massiv dabei, Meinungs- und Pressefreiheit zu bekämpfen und natürlich muss man dies scharf kritisieren. Aber warum fehlen etliche asiatische Staaten wie China, Vietnam, Thailand oder Nord-Korea in der vielfältigen Aufzählung? Und warum ist man der Meinung, in der EU und in den USA wäre die Presse- und Meinungsfreiheit nicht unter Beschuss?

Aktuell ist dieser Absatz:

“Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit können von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren ausgehen; sie können gegen Zeitungen, Radio- und Fernsehsender oder auch gegen einzelne Medienvertreter gerichtet sein.”

Man denke da nur an Cicero oder aktuell die Spiegel-Redakteurin.

Sollte in Deutschland auch die absurde Forderung der Rechteindustrie nach einer Sperrung von Internetzugängen für Tauschbörsen-Nutzer in der Politik ankommen, können wir jetzt immer den folgenden Satz zum Thema Internetzensur zitieren:

“Daneben greifen etliche Staaten bei der Kontrolle des Internets auf die einfachste und effektivste Variante zurück - der Bevölkerung wird der Zugang vorenthalten”.

Ansonsten freue ich mich natürlich, das der Bundestag einen solchen symbolischen Antrag beschliesst. Die Forderungen am Ende des Antrages kann ich alle so unterschreiben. (Ist mir jetzt zuviel zum abtippen und kopiern geht nicht aus dem PDF).

Festhalten kann man mal:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf:

2. bei bi- und multilateralen Gesprächen darauf zu bestehen, dass das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit ein universelles, unteilbares Menschenrecht ist, das ohne Einschränkungen nicht nur für politisch Andersdenkende gilt, sondern auch für ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten.

9. im Rahmen aller genannten Forderungen auch und insbesondere die Zensur im Internet zu thematisieren und dieser entgegenzutreten.

Nicht vergessen sollte man, dass die Presse- und Meinungsfreiheit auch bei uns unter Beschuss ist . Durch die vielen Affären, die in den letzten Jahren ans Tageslicht kamen. Und durch die Gesetzgebung der Grossen Koalition, die uns aktuell die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz bringen.

BND setzt Bundestrojaner im Intimbereich ein

Der Bundesnachrichtendienst hat ja bereits einige Rechner im Ausland mit einem Bundestrojaner ausgespäht, wie schon seit Januar bekannt ist. Neu ist die Meldung von heute, dass dabei auch vor dem Intimbereich nicht Halt gemacht wird:

Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp war es dem BND gelungen, mit Hilfe eines Trojaners auf der Festplatte von Farhang ein Spähprogramm zu installieren. Die Spiegel-Autorin Susanne Koelbl soll mit dem Politiker, der angeblich einen deutschen Pass besitzt, eine elektronische Korrespondenz geführt haben und dabei in das Überwachungsnetz geraten sein. Die ausgetauschten Informationen hatten dem Bericht zufolge vor allem privaten bis “intimen” Charakter. Die Online-Razzia habe der BND rechtlich “ohne Weiteres” für durchführbar gehalten.

Soso, die im Grundgesetz festgehaltenenen Grund- und Bürgerrechte und das neue Recht auf den absoluten Schutz des Kernbereichs digitaler privater Lebensgestaltung gelten also nach Meinung des BND nur im Inland? Dann darf der BND ja wohl im Ausland auch Leute umbringen, foltern oder verschleppen? Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes ist hier recht deutlich:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ein Rücktritt von BND-Chef Uhrlau, wie er mittlerweile wegen dieser Journalisten-Bespitzelung schon von Unionspolitikern gefordert wird, reicht hier nicht mehr aus.

 

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