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Dienstag, 13. Mai 2008

Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

Das Europäischen Parlaments hat am 8. Mai 2008 einen Entschließungs-Antrag zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI) verabschiedet. Darin finden sich auch wenige Bezüge zum Netz (Man merke sich immer “Das Europäische Parlament” am Anfang):

Zum Thema China & Zensur ein kurzer Ausschnitt aus einem langem Absatz:

ist beunruhigt über die Einschränkungen der Freiheit chinesischer und internationaler Medien, einschließlich des Internet, des Blogging und des Zugangs zu Informationen für die chinesische und internationale Presse; ist ebenfalls weiterhin besorgt über die Erstellung schwarzer Listen von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten

Ansonsten ist noch dieser Ansatz interessant:

145. bekräftigt erneut seine Besorgnis im Zusammenhang mit Beschränkungen von Internet-Inhalten, gleichgültig, ob sie sich auf die Verbreitung oder den Erhalt von Informationen beziehen, die von Regierungen verhängt werden und nicht im strikten Einklang mit der Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung stehen; fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, Gemeinschaftsregeln für den Handel mit Drittländern bezüglich von Gütern, einschließlich Software, Hardware und andere ähnliche Produkte, auszuarbeiten, deren einziger Zweck darin besteht, eine allgemeine Überwachungstätigkeit durchzuführen und den Zugang zum Internet auf eine Weise zu beschränken, die nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist, und bezüglich der Einfuhr und der Ausfuhr solcher Güter, mit Ausnahme von Gütern, deren einziger Zweck im Schutz der Kinder besteht; ist der Ansicht, dass dies auch für die Observierungs- und/oder Militärtechnologie für Länder gelten sollte, die die Menschenrechte systematisch verletzen; fordert darüber hinaus, konkrete Lösungen zu finden, um die europäischen Unternehmen darin zu hindern, solchen Ländern personenbezogene Daten zu liefern, die genutzt werden können, um diese Rechte, insbesondere das Recht auf Meinungsfreiheit, zu verletzen;

Interessant wäre hier, ob das EU-Parlament auch konkrete Pläne hat, beispielsweise die Ausfuhr von Überwachungstechnologien zu verbieten.

Freitag, 9. Mai 2008

Europaparlament: Lobby-Transparenz mit Lücken

LobbyControl berichtet über eine Resolution für ein ein verpflichtendes europäisches Transparenzregister für Lobbyisten, die aktuell das Europaparlament verabschiedet hat. In dem Transparenzregister sollen die Namen der Lobbyisten, ihre Kunden und die Finanzierung der Lobbyaktivitäten veröffentlicht werden. Von der EU-Kommission war vorher nur ein freiwilliges Register vorgeschlagen worden, wo die Namen der Lobbyisten nicht genannt werden müssen und die Finanzierung auch nur vage offengelegt wird.

Allerdings haben sich Konservative und Liberale mit einem Schlupfloch für Rechtsanwälte durchgesetzt. Mit dabei an vorderster Front war mal wieder der Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne von der CDU, der den Änderungseintrag mit eingebracht hat. Dieser ist aus der ganzen Debatte rund um Urheberrechtsverschärfungen und Softwarepatente bekannt, weil er gerne im Nebenberuf als Anwalt für die Kanzlei Taylor Wessing als Lobbyist für bestimmte Industrieinteressen arbeitet. Die “Rechtsberatung von Anwälten” soll laut LobbyControl durch die Intervention nicht in das Transparenzregister aufgenommen werden, wovon Industrielobbyisten wie Lehne nur profitieren würden.

Lobbycontrol weist darauf hin, dass der Begriff “Rechtsberatung von Anwälten” weit dehnbar ist “und es ist zu befürchten, dass damit viele Lobbytätigkeiten von Anwälten im Verborgenen bleiben. Anwaltskanzleien werben bereits damit, dass deshalb Lobbying durch Anwälte effektiver sei.”

Andere positive Änderungsanträge für einen ambitionierten Zeitplan, für stärkere Sanktionen und sofortige Verbesserungen der Regeln des Europaparlaments selbst als ersten Schritt wurden dagegen mit den Stimmen von Konservativen und Liberalen abgelehnt, ebenso Forderungen an die EU-Kommission für mehr Transparenz und Ausgewogenheit ihrer Beratungsgremien und Sonderberater.

Montag, 5. Mai 2008

EU-Parlament will Community-Medien fördern

Das ist doch mal eine spannende Sache, die wir auch schon in verschiedenen Veranstaltungen im Rahmen der re:publica’08 diskutiert haben: EU-Parlament will Blogosphäre fördern. Konkret geht es um die Förderung von “Community-Medien”.

Der Entwurf des Berichts des Kulturausschusses enthält genaue Vorstellungen davon, wie “Community-Medien” auszusehen haben. Demnach arbeiten Community-Medien ohne die Absicht, Profite zu erzielen, überwiegend im öffentlichen oder privaten Interesse, ohne kommerziellen oder monetären Profit und verantworten sich gegenüber der Community, deren Interesse sie bedienen. Dies bedeute auch, “dass sie die Community über ihre Handlungen und Entscheidungen informieren, diese rechtfertigen, und im Falle eines Fehlverhaltens bestraft werden”. Zudem sollen Community-Medien offen sein für die Teilnahme der Community-Mitglieder bei der Schaffung von Inhalten.

Solche Medien “sind ein effektives Mittel, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu stärken, die soziale Einbeziehung und die lokale Identität, was die Vielfalt des Sektors erklärt”, heißt es im Bericht.

Im tradionellen Sinne fielen unter die Definition eines Community-Mediums Freie Radios und offene Kanäle. Mittlerweile können unter dieser Definition sowohl freie Communities wie Freifunk oder Wikipedia, als auch lokale Stadt-Blogs und -Wikis fallen. Also genau das, was ich mir in den “Forderungen für eine zeitgemässe Netzpolitik” gewünscht habe. Ich bin mal gespannt, was aus diesem Entwurf wird und wie sich letztendlich die Umsetzung gestaltet.

Mittwoch, 30. April 2008

ENDitorial: Wird Frankreich die Digitale Guillotine in Europa einführen?

European Digital Rights bringt alle zwei Wochen das EDRi-gram als Newsletter heraus, um über digitale Bürgerrechte in Europa zu informieren. Der Newsletter ist in Englisch und man kann sich auch die Überschriften per RSS ziehen (Wünsch mir ja schon lange einen Full-Feed dafür). Andreas Krisch bietet anschliessend regelmässig die deutschsprachige Übersetzung auf unwatched.org an. Ausnahmsweise bringe ich hier mal einen Artikel im Volltext, den Jérémie Zimmermann (La Quadrature du Net) und Erik Josefsson (Electronic Frontier Foundation) geschrieben haben. Darin geht es um die Forderung nach Internetsperrungen für Urheberrechtsverletzungen.

ENDitorial: Wird Frankreich die Digitale Guillotine in Europa einführen?

Seit DADVSI, der französischen Implementierung der Europäischen Copyright Richtlinie, sehen sich die französischen Internetuser zunehmend übertriebenen Strafandrohungen bei Urheberrechtsklagen ausgesetzt. Das letzte Modell, das von der Content Industry gegen das unbefugte gemeinsame Nutzen von Musik und Filmen im Internet beworben wurde, nennt sich „flexible Rückmeldung“ oder „drei Treffer und du bist tot“.

Das Prinzip ist simpel: wiederholte Verstöße resultieren in der Unterbrechung der Internetverbindung. Wenn man des Verstoßes des Urheberrechts angeklagt wird, wird man durch automatische Filterungen des Internetverkehrs identifiziert und von den Rechteinhabern verklagt. Nach einer Beschwerde beim ISPs wird eine Verwarnung an den verdächtigen Rechtsverletzer gesandt, in der man gewarnt wird, dass die Verbindung zum Internet demnächst gekappt werde. In den ersten Versionen des Modells wären die Strafzahlungen automatisch ausgesandt worden, nun wurden die Strafen jedoch durch die Trennung der Internetverbindung ersetzt.

Der Vorschlag enthält außerdem die Einrichtung einer Verwaltungsbehörde, die für die Durchführung verantwortlich sein soll und sicherstellen soll, dass die abgekoppelten Internetuser für eine gewisse Zeit keine Möglichkeit mehr haben, auf das Internet zuzugreifen. Das Schema bleibt unklar bei der Frage, ob gegen einen fälschlichen Verdacht oder eine fälschliche Klage berufen werden kann, oder ob ein verurteilter Internetuser auch in einer Zivilklage belangt werden kann. Zur Sicherung von Internetverbindungen wurde staatlich autorisierte Software als eine Lösung vorgeschlagen, wie der Rechtsschutz unschuldiger Bürger aufrecht erhalten werden kann.

Mit der Unterstützung des französischen Präsidenten Sarkozy wurde die „flexible Rückmeldung“ als die wichtigste vorgeschlagenen Maßnahme im Olivennes-Bericht bekannt, der bis vor kurzem als die Grundlage für die zukünftige französische und europäische Gesetzgebung gegolten hat. Dies gilt jedoch nicht länger: am 10. April 2008 stimmte die Mehrheit des Europäischen Parlaments in einer Abstimmung dagegen und gibt damit Hinweis auf eine Änderung.

Im Unterschied zur französischen Lösung hat die schwedische Regierung gegen ein derartiges System entschieden und es als unverhältnismäßig bezeichnet. Die Schwedischen Minister für Justiz und Kultur haben im März 2008 entschieden, dass Ausgrenzung aus dem Internet als Strafmaßnahme in einer Gesellschaft, die ihre alltäglichen Verrichtungen zunehmend mit dem digital vernetzten Milieu verbinden und durchführen, nicht im Verhältnis zu den Vergehen des Urheberrechtsverstoßes steht, besonders wenn damit kein wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden soll. Die einzige Rechtfertigung, die der Abschreckung, habe sich schon oft als wirkungslos erwiesen. Die Schwedische Regierung hat außerdem darauf hingewiesen, dass große Eigner von Medieninhalten „keine Urheberrechte verwenden sollten, um veraltete Geschäftsmodelle zu verteidigen“, sondern stattdesen mehr unternehmen sollten, um attraktivere Alternativen für unbefugte Filesharer-Dienste zu finden und anzubieten.

In einem Bestreben, die Entscheidung des Schwedischen Parlaments auf europäischer Ebene zur Diskussion zu stellen und Sarkozys Pläne zu vereitlen, hat MEP Christofer Fjellner (EPP) eine überparteiliche Plattform mit dem früheren französischen Prämierminister MEP Michel Rocard (PSE) und MEP Guy Bono (PSE) gegründet, einem Berichterstatter für den Bericht des Europäischen Parlaments über Kreative Branchen. Gemeinsam haben sie mit der Unterstützung von über 90 MEPs einen Änderungsantrag zu dem Bericht unterzeichnet, in dem die flexible Rückmeldung gewissermaßen abgelehnt wird:

„Wie rufen die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf anzuerkennen, dass das Internet eine gewaltige Plattform für kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten darstellt und gleichzeitig Zugang zu Wissen und demokratische Beteiligung an der Europäischen Kreativität anbietet, was mithilfe der Informationsgesellschaft ganze Generationen zusammenführt; wir rufen die Kommission und die Mitgliedsstaaten daher auf, die Einführung von Maßnahmen zu vermeiden, die im Widerspruch mit Bürgerrechten und Menschenrechten stehen und gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, der Wirksamkeit und Abmahnung verstoßen, wie z.B. das Trennen der Internetverbindung.“

Nach der Vorlage vertiefte sich die interne Debatte über die Änderung; sie wurde kompliziert, als die liberale Gruppe (ALDE) überraschend forderte, die Änderung in zwei Teile zu teilen und über diese separat abzustimmen, vermutlich, um die flexible Rückmeldung zu retten. Der erste Teil bezieht sich auf das Internet und die Bedeutung von Rechten und Verhältnismäßigkeit und durfte sich überwältigender Zustimmung erfreuen, während der zweite Teil ausdrücklich die „Trennung des Internetzugangs“ anführt und weniger Unterstützung von den französischen MEPs erhielt, die offenbar zögern, sich gegen den ausdrücklichen Willen der eigenen Regierung zu stellen. Dennoch wurde die Änderung schlussendlich mit einer knappen Mehrheit beim zweiten Teil gänzlich durchgebracht.

Nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments verlautbarte die französische Kulturministerin Christine Albanel ihre Entschlossenheit, den Olivennes-Vorschlag weiter zu bearbeiten. Derzeit plant sie, ihn noch vor dem Sommer dem Französischen Parlament zur Abstimmung vorzulegen. Bis dato gibt es keinerlei Anzeichen darauf, dass Srakozys Entscheidung, die Französische Präsidentschaft als Propaganda für das Schema auf europäischer Ebene zu benutzen, revidiert wurde.

In Brüssel ist es ebenfalls unklar, ob die Initiative der MEPs Fjellner, Rocard und Bono Auswirkungen haben wird. Keiner von ihnen ist als Redner oder Moderator bei der nächsten hochrangigen Konferenz zu Fälschungen und Raubkopien am 13. Mai 2008 angemeldet, während MEPs, die für die flexible Rückmeldung gestimmt haben sehr wohl auf der Redner- und Moderatorenliste stehen. Es ist im öffentlichen Interesse, dass die Debatte ausgewogen ausfällt und dass Sitze für Politiker reserviert werden, die die Position des Europäischen Parlaments vertreten, ansonsten könnte die Konferenz äußerst umstritten ausfallen.

In den Medien und in der politischen Blogsphäre werden die Auswirkungen der Abstimmung immer deutlicher spürbar. Besonders interessant ist die Übereinstimmung zwischen Mitgliedsstaaten mit einer gut entwickelter Internetinfrastruktur und der Art und Weise, wie ihre MEPs abstimmten: die digital fortgeschrittenen nordischen Länder haben die digitale Guillotine, die von französischer Seite vorgestellt wurde, ganz deutlich abgelehnt.

Amendment 1 by Christofer Fjellner and amendment 2 by Michel Rocard and Guy Bono and others. Report Cultural industries in Europe. Rapporteur Guy Bono (2.04.2008)
französische Version
High Level Conference on Counterfeiting (13.05.2008)
Press review
European Parliament Says No to Internet Ban (10.04.2008)
Digital economy : head or tail ? (20.04.2008)
Vote results Bono report

Der Text im Original: ENDitorial: Will France Introduce the Digital Guillotine in Europe?

Schaut ansonsten regelmässig bei unwatched.org vorbei, bzw. abbonniert auch den deutschsprachigen Newsletter.

Dienstag, 29. April 2008

Informationsfreiheit und die EU-Kommission

Die Futurezone berichtet über einen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EG-Verordnung zur Informationsfreiheit, der den Zugang zu Dokumenten der Union weiter einschränken würde: Kommission mogelt bei Informationsfreiheit.

Die Kommission reagiert damit auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und nimmt Empfehlungen des Parlaments aus dem Jahr 2006 für die Änderung der Verordnung auf, interpretiert diese zum Teil aber recht eigenwillig. So hatte das Parlament verlangt, dass auch alle Dokumente aus der Vorbereitungsphase der EU-Gesetzgebung zugänglich gemacht werden müssten.
Die Kommission reagierte darauf damit, so Statewatch in ihrer Analyse, dass sie dem Vorschlag uneingeschränkt zustimmte, tatsächlich aber gleichzeitig mit subtil gesetzten Formulierungen vorschlägt, den Zugriff auf die Dokumente weiter einzuschränken.

Das Procere kennt man aus Deutschland, wo das Informationsfreiheitsgesetz mit zahlreiche Ausnahmen relaisiert wurde. So gibt es in dem EU-Vorschlag auch einige Ausnahmen für Dokumente, die “internationale Beziehungen”, die “öffentliche Sicherheit” oder “Fragen der Verteidigung oder des Militärs” betreffen.

Mehr Infos:

Statewatch: FOI in the EU
Statewatch: Analyse des Kommissionsvorschlags [PDF]

Dienstag, 22. April 2008

Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den Vorsitz über die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (International Working Group in Data Protection and Telecommunications, auch als ‘Berlin Group’ bekannt) und verkündet die Verabschiedung eines interessanten Arbeitspapieres:

Das Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten analysiert die Gefahren für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer und enthält Empfehlungen für Gesetzgeber, Anbieter und Nutzer sozialer Netzwerkdienste, um diesen Gefährdungen zu begegnen. (englisch)

Donnerstag, 10. April 2008

EU-Parlament gegen Internetsperren

Es kommen ja auch einige gute Sachen von der EU-Ebene. Im Europaparlament ist heute eine Abstimmung gegen Internetsperrungen bei Urheberrechtsvergehen und für eine Bürgerrechtsklausel durch die Stimmen der Sozialdemokraten, Sozialisten und Grünen knapp gewonnen wurden. Für Internetsperrungen waren Liberale und Konservative. Damit ist der EU-weiten Lobby-Kampagne der Musikindustrie ein kleiner Stein in den Weg gelegt worden. Diese wünscht sich Internetsperrungen für Tauschbörsennutzer und bei Urheberrechtsvergehen. Letzteres begeht jeder Internetnutzer täglich im Internet.

Gut, dass es endlich mal parlamentarischen Widerstand gegen diesen unverhältnismässigen Schwachsinn gibt. Aufs deutsche Parlament kann man sich da leider nicht verlassen.

Um diesen Änderungsantrag ging es, der beschlossen wurde:

Calls on the Commission and the Member States to recognise that the Internet is a vast platform for cultural expression, access to knowledge, and democratic participation in European creativity, bringing generations together through the information society; calls on the Commission and the Member States, therefore, to avoid adopting measures conflicting with civil liberties and human rights and with the principles of proportionality, effectiveness and dissuasiveness, such as the interruption of Internet access.

Heise berichtet über das Ergebnis: EU-Parlament votiert gegen Internetsperren.

“Wir haben beides gewonnen”, freuten sich im Anschluss an die Abstimmung Eddan Katz und Erik Josefsson von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Der europäische Arm der EFF hatte im Vorfeld massiv Lobbyarbeit gegen die Internetsperren und das Konzept der “mehrstufigen Reaktion” gemacht. Dagegen hatte die Musikindustrie versucht, in Brüssel eine Unterstützung für die Sperrpläne zu organisieren. “Die heute Entscheidung ist eine machtvolle Aussage für die Bürgerrechte und gegen das Konzept der ‘mehrstufigen Reaktion’, das die Musikindustrie gerne gegen Urheberrechtsverletzungen einsetzen will”, sagte Katz gegenüber heise online.

Die Verbände der deutschen und europäischen Internetwirtschaft, ECO und EuroISPA haben in einer PM schon Stellung zum Ergebnis genommen: Europaparlament stutzt maßlose Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zurecht.

Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: „In der Informationsgesellschaft gehört der Zugang zum Internet für viele Menschen zur unverzichtbaren Grundversorgung, ohne die gesellschaftliche Teilhabe und vielfach auch die Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Bei Triple-Play Anschlüssen wären von einer Netzsperre auch Fernsehen und Telefon betroffen. Das ist unverhältnismäßig, insbesondere auch deshalb, weil der Anschlussinhaber vielfach gar nicht der Rechtsverletzer ist.“ Kurt Einzinger, Präsident von EuroISPA ergänzt: „Die Unternehmen der europäischen Internetwirtschaft stellen eine für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung. Sie sind für Urheberrechtsverletzungen im Internet weder verantwortlich, noch haben sie auch nur den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft. Es ist deshalb ein völlig verkehrter Ansatz, den Internetprovidern Polizeiaufgaben aufzuhalsen. Das Internet ist für uns alle zu wichtig, um es mit einer Urheberrechtsbekämpfungspolitik, die jedes Maß verloren hat, in Gefahr zu bringen.“

Mittwoch, 9. April 2008

EU: Auschluss von MS-Produkten bei Vergabeverfahren?

Na, da bin ich aber mal auf das Ergebnis gespannt:

Rechtskräftig verurteilte Unternehmen sind laut EU-Haushaltsordnung von Vergabeverfahren auszuschließen. Ob dies nun bedeutet, dass Behörden innerhalb der EU in Zukunft ohne Microsoft-Produkte auskommen müssen, versucht die Grüne-Europaabgeordnete Heide Rühle mit ihrer Anfrage an die EU-Kommission (PDF) zu klären.

 

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