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Mittwoch, 23. April 2008

Bundesregierung bewertet Entwicklung des Datenschutzrechts als positiv

Etwas verwunderlich lese ich gerade bei “Heute im Bundestag“, dass die Bundesregierung die Entwicklung des Datenschutzrechts in dieser Wahlperiode als positiv bewertet. Das geht aus der Antwort (16/8668) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8578) hervor. Manchmal gibt es eben unterschiedliche Wahrnehmungen der Realität.

Danach seien sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die datenschutzrechtlichen Regelungen an die veränderten Lebenssachverhalte angepasst worden.

“Veränderte Lebenssachverhalte” scheint die neue Umschriebung für den “War in terror” und die Kampagne gegen die Grundrechte zu sein. Aber alles wird gut, denn man hat tolle neue Projekte in der Pipeline:

In einigen Bereichen seien weitere Änderungen noch in dieser Legislaturperiode geplant. So strebe die Bundesregierung eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und den Entwurf eines Datenschutzauditgesetzes an.

Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Running-Gag seit 1998. Und im Moment träumt man ja fast schon, dass diese Novellierung noch ein wenig ausgesetzt wird, damit eine andere Koalition diese beschliessen kann und nicht die “datenschutzfreundlichste Koalition” seit langem, bestehend aus SPD und Union.

Und sonst? Sonst funktioniert die RFID-Lobby super und hier denkt die Regierung erstmal an eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, anstatt konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zu schaffen. Schade eigentlich.

Permanenter Verfassungsbrecher

Wolfgang Schäuble wird mittlerweile ein wenig unsouveräner, wenn man ihm Raubbau an unseren Grundrechten vorwirft:

Schäuble wies Kritik zurück, wonach mit immer neuen Sicherheitsgesetzen ein Überwachungsstaat geschaffen wird. “Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.”

Da fragt man sich, was die Konsequenzen sein werden. Gibts demnächst Abmahnwellen im Netz für die Kritik?

Wo wir schonmal dabei sind: Schäuble will darüber reden, dass die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) das “heimliche Betreten” einer Wohnung zulasse.

Dienstag, 22. April 2008

Wiedervorlage: Vorratsdatenspeicherung bei StudiVZ

Ein offener Brief an die Datenschutzabteilung von StudiVZ, aus gegebenem Anlass:

Sehr geehrte Damen und Herren

per “Datenschutz-Erklärung” vom 20.12.2007 verlangen Sie von mir als Nutzer des sozialen Netzwerks studiVZ die Einwilligung, dass studiVZ bei meiner Nutzung der Plattform anfallende Daten an, ich zitiere:

Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten.

Um Nutzungsdaten an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergeben zu können, müssen diese zunächst auf Vorrat gespeichert werden.
Weiterlesen …

Was soll der Scheiss…?

Lustige Sache: Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy von der SPD, sollte von RadioEins gestern Morgen zum BKA-Gesetz interviewt werden. Nachdem der Moderator locker flockig in der Einleitung nachfragte, ob Herr Edathy sich morgens nackt oder in Unterwäsche die Zähne putzen würde, legte dieser live mit “Was soll der Scheiss…?” auf. Kann man sich noch anhören. Anscheinend ist ihm seine persönliche Privatsphäre noch wichtig.

[via]

Heute in der Uni: “Der fiktive Staat Ozeanien …”

In folgender Sache kam gestern die taz-Autorin Jessica Riccò auf den CCC zu: Informatik-Professor Udo Lipeck der Uni-Hannover bittet seine Studenten im Aufgabenblatt 2 zu einer Datenbank-Vorlesung in Praktischer Informatik das Datenbankmodells eines Überwachungsstaats zu konstruieren.

Der fiktive Staat Ozeanien möchte die Telekommunikation seiner Bürger überwachen. Zu diesem Zweck soll eine Datenbank anhand der folgenden Anforderungen erstellt werden. [...]

Alle Unterstellungen ignoranten Zynismus vergessen liest sich die Aufklärung dieser kleinen Geschmacklosigkeit heute in der taz doch gleich wie eine Demonstration des Professors für mehr Ethikkurse im Informatikstudium (Das möchte ich nur unterstützen):

“Wir haben hier in Hannover leider keine begleitende Veranstaltung für den Bereich ,Informatik und Gesellschaft’, wie es ihn etwa an der Uni Dortmund und der TU Berlin gibt”, sagt der Dozent. Das Institut wolle keineswegs Studenten für halblegale Projekte vereinnahmen. Vielmehr habe er mit der Aufgabenstellung seine Studenten provozieren wollen und prüfen, ob die Aufforderung, am Überwachungsstaat mitzuarbeiten, stillschweigend hingenommen wird. “An vielen Stellen ist es leicht möglich, Datenbanksysteme zu missbrauchen. Darauf wollte ich meine Studenten aufmerksam machen.”
Natürlich könne man die Entity-Relationship-Modelle auch anders üben, sagt Lipeck noch. Mit dem Tempo, in dem die Hausaufgabe bei der Zeitung gelandet sei, habe er das Ziel der Veranstaltung allerdings erreicht.

Mangelfinanzierung macht eben erfinderisch. Über Punktabzüge für diejenigen, welche die Aufgabe bearbeitet haben, macht der Artikel keine Aussage.

Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den Vorsitz über die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (International Working Group in Data Protection and Telecommunications, auch als ‘Berlin Group’ bekannt) und verkündet die Verabschiedung eines interessanten Arbeitspapieres:

Das Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten analysiert die Gefahren für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer und enthält Empfehlungen für Gesetzgeber, Anbieter und Nutzer sozialer Netzwerkdienste, um diesen Gefährdungen zu begegnen. (englisch)

Montag: Fachtagung zur Online-Durchsuchung

Die Friedrich Naumann Stiftung lädt am kommenden Montag, den 28.4.08, zusammen mit der Humanistische Union in Berlin zu einer Fachtagung rund um die Online-Durchsuchung ein. Verschiedene Experten aus den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Rechtspolitik und Informatik werden die Konsequenzen des BVerfG-Urteils zu diskutieren. Eintritt ist wohl frei, aber man soll sich anmelden.

[via]

Montag, 21. April 2008

Computerverluste in Bundesbehörden

Nicht nur in anderen Staaten gehen gerne Computer verloren, auch die Bundesrepublik ist davor nicht sicher. Dies erbrachte jetzt eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die vergangene Woche vom Bundesinnenministerium beantwortet wurde. Und damit steht schonmal Zahlenmaterial zur Verfügung:

Seit 2005 fehlen 500 Computer in Bundesbehörden. Davon sind 189 stationäre PCs und 326 Notebooks. Dazu kommen “rund” 38 memory-Sticks, CDs und DVs, dazu “rund” 271 Handys und Handhelds. Diese sind “gestohlen worden, abhanden gekommen bzw. unauffindbar.” 46 der Notebooks sind im Ausland verschwunden. Der Schaden beläuft sich auf rund 540.000 Euro.

Aber keine Panik, denn:

Einer Sprecherin des Bundesministeriums des Innern zufolge sind die Daten auf den Festplatten durch eine Sicherheitssoftware „absolut sicher geschützt“, so dass Dritte sich keinen Zugang verschaffen könnten. Die Praxis zeigt jedoch, dass Computerspezialisten fast alle Datensicherungsmechanismen umgehen oder überwinden können, sofern sie direkten Zugriff auf ein Gerät haben.

Der Absatz klingt so, als ob zwei verschiedene Referate da mitgeschrieben haben. Das ist ja nicht unüblich, aber das Ergebnis klingt lustig.

“Etwas England” ist auch dabei: “Ein gestohlener Laptop des Bundesamtes für den Zivildienst enthielt auf der verschlüsselten Festplatte bis zu 1 200 Adressdaten von Zivildienstleistenden einer Betreuungsregion.”

Dazu kommen noch u.a. “In 5 Fällen enthielten Datenträger des Bundesministeriums der Verteidigung Informationen der Einstufung VS-VERTRAULICH und höher. In diesem Zusammenhang wird derzeit ermittelt. In wenigstens einem Fall waren auch personenbezogene Informationen betroffen.”

In zwei Handys befanden sich wohl “Telefonnummern von Mitgliedern der Bundesregierung bzw. sonstigen protokollarisch bedeutenden Amts- oder Mandatsträgern”.

 

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