Tanz den Überwachungsstaat
Schöner Mash-Up von “Was soll denn der Scheiss” und anderen Zitaten bekannter Politiker, die für den Abbau unserer Grundrechte verantwortlich sind:
Wir brauchen mehr davon. Werdet kreativ!
Schöner Mash-Up von “Was soll denn der Scheiss” und anderen Zitaten bekannter Politiker, die für den Abbau unserer Grundrechte verantwortlich sind:
Wir brauchen mehr davon. Werdet kreativ!
Der Tag des Geistigen Eigentum und die Urheberrechtsdebatte funktionieren immer nach dem gleichen Schema: Die Rechteindustrie beklagt den Untergang des Abendlandes und die Bundesregierung erklärt brav, dass man alle Forderungen umsetzen wird. In den letzten Jahren ging es immer gegen eine Bagatellklausel im Urheberrecht und für einen Auskunftsanspruch beim Durchsetzungsgesetz. Beides ist mittlerweile Realität und es kommt die nächste Forderung dran: Internetsperrungen für Tauschbörsennutzung.
Kennen wir ja schon aus Frankreich und Grossbritanien, wo man ein “zivilisiertes Internet” durchsetzen möchte.
Unser Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, fordert dann auch gleich eine “nachhaltige Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen”. Das ist übrigens der, der aktuell Steuergelder zum Fenster rauswirft, weil er daran glaubt, dass die Jugend nicht mehr lesen würde. Also kein gedrucktes Papier. Seine Internet-Kompetenz scheint sich auf dem Niveau von Michael Glos zu bewegen. Mit anderen Worten: Der hat keine Ahnung, was da passiert. Und das ist schlecht für Deutschland und unsere Zukunft.
Unerlässliche Voraussetzung dafür ist eine wirksame Bekämpfung der Internet-Piraterie. Über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus sollten daher Initiativen unterstützt werden, die zu freiwilligen Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern führen mit dem Ziel, Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Dies ist ein Thema, welches der vom französischen Staatspräsidenten Sarkozy initiierte Olivennes-Prozess aufgreift und welches auch von der Europäischen Kommission bereits angesprochen wurde. Es muss auch weiterhin auf europäischer Ebene diskutiert werden. Eine große Herausforderung auf nationaler und europäischer Ebene liegt darin, wie die effektive Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen ist.
Wir zitieren dann mal das EU-Parlament, was vor kurzem etwas ganz anderes beschlossen hat:
Calls on the Commission and the Member States to recognise that the Internet is a vast platform for cultural expression, access to knowledge, and democratic participation in European creativity, bringing generations together through the information society; calls on the Commission and the Member States, therefore, to avoid adopting measures conflicting with civil liberties and human rights and with the principles of proportionality, effectiveness and dissuasiveness, such as the interruption of Internet access.
In ihrem Video-Podcast ruft Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer gesellschaftlichen Diskussion über Urheberrechtsverletzungen im Internet auf. Die ist dringend notwendig. Denn in der politischen Debatte kommen in den letzten Jahren eigentlich nur die Rechteinhaber vor. Und nie geht es um Verbraucherrechte oder zukunftsfähige Lösungen, wie man denn jetzt mit dem Internet umgeht, wenn es schonmal da ist. Der Video-Podcast eignet sich übrigens prima für Remixe. Macht was draus. (MP4)
Höhepunkt ist dieser Satz (2:35 Minuten.):
“Denn das herunterladen von Computern ist eine Sache, die nationale Grenzen nicht schützen können.”
Internetsperrungen sind übrigens nichts anderes als Zensur. Junge Menschen werden durch eine solche Massnahme von ihrer Kommunikationwelt ausgeschlossen. Eine solche Forderung ist irrsinnig und absolut unverhältnismässig. Die Bundesregierung sollte sich schämen, auch nur an sowas zu denken.
Die Probleme für die Künstler löst es nicht. Hier helfen nur zukunftsfähige Geschäftsmodelle und die Realisierung, dass ein medialer Wandel im vollem Gang ist.
Golem: Kulturstaatsminister für Internetsperren.
Grüne: Fairen Ausgleich schaffen – Urheberrecht reformieren.
Ich gehe mir jetzt auch mal einen Computer herunterladen.
Der Bundesnachrichtendienst hat ja bereits einige Rechner im Ausland mit einem Bundestrojaner ausgespäht, wie schon seit Januar bekannt ist. Neu ist die Meldung von heute, dass dabei auch vor dem Intimbereich nicht Halt gemacht wird:
Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp war es dem BND gelungen, mit Hilfe eines Trojaners auf der Festplatte von Farhang ein Spähprogramm zu installieren. Die Spiegel-Autorin Susanne Koelbl soll mit dem Politiker, der angeblich einen deutschen Pass besitzt, eine elektronische Korrespondenz geführt haben und dabei in das Überwachungsnetz geraten sein. Die ausgetauschten Informationen hatten dem Bericht zufolge vor allem privaten bis “intimen” Charakter. Die Online-Razzia habe der BND rechtlich “ohne Weiteres” für durchführbar gehalten.
Soso, die im Grundgesetz festgehaltenenen Grund- und Bürgerrechte und das neue Recht auf den absoluten Schutz des Kernbereichs digitaler privater Lebensgestaltung gelten also nach Meinung des BND nur im Inland? Dann darf der BND ja wohl im Ausland auch Leute umbringen, foltern oder verschleppen? Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes ist hier recht deutlich:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ein Rücktritt von BND-Chef Uhrlau, wie er mittlerweile wegen dieser Journalisten-Bespitzelung schon von Unionspolitikern gefordert wird, reicht hier nicht mehr aus.
Etwas verwunderlich lese ich gerade bei “Heute im Bundestag“, dass die Bundesregierung die Entwicklung des Datenschutzrechts in dieser Wahlperiode als positiv bewertet. Das geht aus der Antwort (16/8668) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8578) hervor. Manchmal gibt es eben unterschiedliche Wahrnehmungen der Realität.
Danach seien sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die datenschutzrechtlichen Regelungen an die veränderten Lebenssachverhalte angepasst worden.
“Veränderte Lebenssachverhalte” scheint die neue Umschriebung für den “War in terror” und die Kampagne gegen die Grundrechte zu sein. Aber alles wird gut, denn man hat tolle neue Projekte in der Pipeline:
In einigen Bereichen seien weitere Änderungen noch in dieser Legislaturperiode geplant. So strebe die Bundesregierung eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und den Entwurf eines Datenschutzauditgesetzes an.
Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Running-Gag seit 1998. Und im Moment träumt man ja fast schon, dass diese Novellierung noch ein wenig ausgesetzt wird, damit eine andere Koalition diese beschliessen kann und nicht die “datenschutzfreundlichste Koalition” seit langem, bestehend aus SPD und Union.
Und sonst? Sonst funktioniert die RFID-Lobby super und hier denkt die Regierung erstmal an eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, anstatt konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zu schaffen. Schade eigentlich.
Wolfgang Schäuble wird mittlerweile ein wenig unsouveräner, wenn man ihm Raubbau an unseren Grundrechten vorwirft:
Schäuble wies Kritik zurück, wonach mit immer neuen Sicherheitsgesetzen ein Überwachungsstaat geschaffen wird. “Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.”
Da fragt man sich, was die Konsequenzen sein werden. Gibts demnächst Abmahnwellen im Netz für die Kritik?
Wo wir schonmal dabei sind: Schäuble will darüber reden, dass die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) das “heimliche Betreten” einer Wohnung zulasse.
Ein offener Brief an die Datenschutzabteilung von StudiVZ, aus gegebenem Anlass:
Sehr geehrte Damen und Herren
per “Datenschutz-Erklärung” vom 20.12.2007 verlangen Sie von mir als Nutzer des sozialen Netzwerks studiVZ die Einwilligung, dass studiVZ bei meiner Nutzung der Plattform anfallende Daten an, ich zitiere:
Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten.
Um Nutzungsdaten an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergeben zu können, müssen diese zunächst auf Vorrat gespeichert werden.
Weiterlesen …
Lustige Sache: Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy von der SPD, sollte von RadioEins gestern Morgen zum BKA-Gesetz interviewt werden. Nachdem der Moderator locker flockig in der Einleitung nachfragte, ob Herr Edathy sich morgens nackt oder in Unterwäsche die Zähne putzen würde, legte dieser live mit “Was soll der Scheiss…?” auf. Kann man sich noch anhören. Anscheinend ist ihm seine persönliche Privatsphäre noch wichtig.
[via]
In folgender Sache kam gestern die taz-Autorin Jessica Riccò auf den CCC zu: Informatik-Professor Udo Lipeck der Uni-Hannover bittet seine Studenten im Aufgabenblatt 2 zu einer Datenbank-Vorlesung in Praktischer Informatik das Datenbankmodells eines Überwachungsstaats zu konstruieren.
Der fiktive Staat Ozeanien möchte die Telekommunikation seiner Bürger überwachen. Zu diesem Zweck soll eine Datenbank anhand der folgenden Anforderungen erstellt werden. [...]
Alle Unterstellungen ignoranten Zynismus vergessen liest sich die Aufklärung dieser kleinen Geschmacklosigkeit heute in der taz doch gleich wie eine Demonstration des Professors für mehr Ethikkurse im Informatikstudium (Das möchte ich nur unterstützen):
“Wir haben hier in Hannover leider keine begleitende Veranstaltung für den Bereich ,Informatik und Gesellschaft’, wie es ihn etwa an der Uni Dortmund und der TU Berlin gibt”, sagt der Dozent. Das Institut wolle keineswegs Studenten für halblegale Projekte vereinnahmen. Vielmehr habe er mit der Aufgabenstellung seine Studenten provozieren wollen und prüfen, ob die Aufforderung, am Überwachungsstaat mitzuarbeiten, stillschweigend hingenommen wird. “An vielen Stellen ist es leicht möglich, Datenbanksysteme zu missbrauchen. Darauf wollte ich meine Studenten aufmerksam machen.”
Natürlich könne man die Entity-Relationship-Modelle auch anders üben, sagt Lipeck noch. Mit dem Tempo, in dem die Hausaufgabe bei der Zeitung gelandet sei, habe er das Ziel der Veranstaltung allerdings erreicht.
Mangelfinanzierung macht eben erfinderisch. Über Punktabzüge für diejenigen, welche die Aufgabe bearbeitet haben, macht der Artikel keine Aussage.
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