MusikstreamingEU-Kommission wirft Apple Missbrauch der Monopolstellung vor

Wer auf seinem iPhone für die Spotify-App zahlt, bezahlt zu viel, glaubt EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Sie startet deshalb ein Wettbewerbsverfahren gegen Apple.

Margrethe Vestager
EU-Kommissarin Vestager kritisiert Apples „Monopol“ bei iOS-Appstore – Alle Rechte vorbehalten European Union

Die EU-Kommission hat Apple einen Missbrauch seiner Monopolstellung bei Musikstreaming vorgeworfen. Der US-Konzern setze Regeln für seinen App-Store, die Mitbewerber des Konzerns wie etwa Spotify benachteiligten und zu überhöhten Preisen für iPhone-Nutzende führten. „Apple entzieht Nutzenden günstigere Musik-Streaming-Möglichkeiten und verzerrt den Wettbewerb“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am heutigen Freitag.

Die Untersuchung wegen Apples Appstore-Praktiken läuft bereits seit vergangenem Sommer, nun hat die Kommission dem Konzern einen Beschwerdekatalog übermittelt. Im Kern geht es um zwei Vorwürfe: Apple zwinge Anbieter in seinem App-Store, sein eigenes Bezahlsystem zu nutzen, und verlange dort eine 30-prozentige Vermittlungsgebühr. Die meisten Musikstreamingdienste würden diese Gebühr an Kund:innen der iOS-App weitergeben, sagt die Kommission. Auch erlaube Apple App-Entwicklern nicht, ihre Nutzenden über andere Kaufmöglichkeiten zu informieren.

Die Kommission sei besorgt, dass dies zu wesentlich höheren Preisen für Apple-Kund:innen bei Musikstreaming sorge. Es drohe auch, dass der Markt zugunsten von Apples eigenem Streamingdienst Apple Music verzerrt wird. Das Verfahren der Kommission könnte freilich noch Jahre dauern. Am Ende gehe es darum, dass Apple sein marktverzerrendes Verhalten beende, heißt es in Brüssel.

Vestager nimmt „Monopol“ ins Visier

Bemerkenswert ist aus Sicht von Beobachter:innen in Brüssel, dass Kommissarin Vestager mehrfach vom „Monopol“ Apples sprach, dies bezog sie auf Apples Kontrolle über den einzigen App-Store für iOS-Nutzende. Im EU-Wettbewerbsrecht sind Monopole nicht an sich verboten, Artikel 102 des EU-Vertrages verbietet aber den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Das Verfahren gegen Apple wurde umgehend von Konsumentenschützer:innen begrüßt. „Europas Verbraucher erwarten und verdienen den Zugang zu einer vollständigen Palette von Musikstreaming-Diensten, ohne dass ihre Auswahl eingeschränkt oder die Preise durch Internet-Torwächter unfair in die Höhe getrieben werden“, sagte Monique Goyens, Chefin des Verbandes BEUC.

Die EU-Kommission führte in den vergangenen Jahren wiederholt Wettbewerbsverfahren gegen die Technologiekonzerne Google, Amazon und Apple. Dabei kam es mehrfach zu Strafen in Milliardenhöhe. Wettbewerbskommissarin Vestager erwarb sich dadurch einen Ruf als strenge Kontrolleurin der Konzernmacht.

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