Ermittlungen in den USAPolizei erhält Liste aller Nutzer, die nach einem Schlagwort gegoogelt haben

Google hat die IP-Adressen aller US-Nutzer:innen preisgegeben, die nach einem bestimmten Schlagwort gesucht hatten. Jurist:innen kritisieren diese Form der polizeilichen Rasterfahndung. Die einfache Lösung wäre, die Informationen gar nicht erst zu speichern.

In welchen Fällen darf die Polizei erfahren, wer wann wonach gegoogelt hat? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Edi Libedinsky

Im Zuge ihrer Ermittlungen fragte die US-amerikanische Polizei die Daten aller Nutzer:innen an, die kurz vor einem Brandanschlag nach der Wohnanschrift der Betroffenen gegoogelt hatten. Google gab die Liste der gespeicherten IP-Adressen daraufhin raus, wie der Journalist Robert Snell auf Twitter bekannt machte.

Auch deutsche Behörden fragen regelmäßig bei dem Tech-Konzern um Hilfe. Im Jahr 2019 wurden Informationen von mehr als 30.000 Google-Konten erbeten. Darunter fallen zwar auch fehlerhafte und mehrfache Anfragen, insgesamt dürften jedoch mehr als zehntausend Personen in Deutschland betroffen sein.

Rasterfahndung via Google

Das Besondere an dem bekanntgewordenen Fall aus den USA ist, dass die Ermittler:innen nicht gezielt nach dem Google-Suchverlauf einer verdächtigten Person verlangt haben, sondern die Liste aller Personen mit einer bestimmten, – an sich völlig harmlosen – Suchanfrage gefordert und bekommen haben. Einen ähnlichen öffentlich gewordenen Fall gab es 2017 bereits in den USA, wie cnet berichtet.

Auf diesem Weg geraten die IP-Adressen und weitere persönliche Daten von Menschen, die dafür keinen Anlass gegeben haben, in die Hände der Polizei. Jurist:innen kritisieren diese Form des massenhaften Datenabgleichs als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre. „Ohne begründeten Tatverdacht so viele Daten von unschuldigen Nutzern zu sammeln, ist nicht verhältnismäßig“, sagt die Hamburger Anwältin Jacqueline Ahmadi gegenüber dem Spiegel.

Hunderte solcher Anfragen in den USA

In den USA scheint das häufiger zu geschehen als vielen bewusst sein dürfte. Ein Sprecher des Konzerns sagte gegenüber cnet, dass die Rasterfahndungen weniger als ein Prozent aller Anfragen ausmachen würden. Das wären immerhin noch etwa 400 weitergegebene Datensätze im Jahr 2019: Über Personen, die lediglich nach einem Schlagwort gesucht hatten, das später in polizeilichen Ermittlungen auftauchte.

In seinem Transparenzbericht erklärt Google allgemein, dass sie bemüht sind, den Umfang der Informationen, die sie an Behörden weitergeben, einzugrenzen und Ersuche ohne rechtliche Grundlage ablehnen würden.

Telemediengesetz begrenzt Datenweitergabe

In Deutschland wäre die Herausgabe einer Liste von Personen, die nach einem bestimmten Suchbegriff gegoogelt haben, wohl nicht rechtmäßig. Möglich wäre es schon, denn Google speichert auch hierzulande IP-Adressen gemeinsam mit Suchanfragen, wie ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org bestätigte. Das gilt auch für nicht-angemeldete Nutzer:innen, erst nach neun Monaten würde „ein Teil“ der Daten gelöscht.

Die Herausgabe von E-Mails aus dem Gmail-Konto oder privaten Videos auf YouTube von verdächtigten Personen an die Behörden ist bereits rechtlich möglich. Dafür benötigen die Ermittler:innen in der Regel einen Durchsuchungsbefehl oder eine gerichtliche Verfügung.

Googles rundum-Überwachung

Die Anzahl der Datenübermittlungen von Google an Polizei und andere staatliche Stellen wächst in den letzten Jahren stetig, sowohl in Deutschland als auch weltweit. Das liegt teils an den hohen Nutzungszahlen, aber vor allem daran, dass Google so viele Daten speichert.

Weil Google das Nutzungsverhalten von Kund:innen lange und über verschiedene Produkte hinweg verfolgen kann, besitzt der Konzern Daten, die die Polizei nur ungleich schwerer erlangen könnte. Nutzer:innen in den USA werfen Google beispielsweise vor, sie zu tracken, obwohl sie im Inkognito-Modus surfen. Das geschieht unter anderem dann, wenn Google Analytics auf den aufgerufenen Webseiten aktiviert ist.

Der Konzern macht es Nutzer:innen zudem schwer, datensparsame Einstellungen vorzunehmen. So ist die Abwahl der Sammlung von Bewegungsdaten derart verschleiert und verkompliziert, dass es in der Praxis nahezu unmöglich ist, dem Tracking des Aufenthaltsortes zu entgehen. Wer die „Location History“ auf seinem Mobilgerät stoppt, beendet damit nicht, dass Google die Bewegungsdaten speichert.

Überwachungskapitalismus eingrenzen

Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontiert Foundation (EFF) geht in den USA rechtlich gegen bestimmte Formen der massenhaften Datenübermittlung von Tech-Konzerne an Behörden vor. Eine der Klageführerinnen, Jennifer Lynch, fordert im Gespräch mit heise, dass Google und andere Suchmaschinenbetreiber die Suchhistorien ihrer Nutzer:innen nach einer gewissen Zeit anonymisieren sollten. Denn Daten, die es nicht gibt, können auch nicht herausgegeben werden.

Alternative Suchmaschinenbetreiber wie Duckduckgo and Ecosia tun das bereits. Duckduckgo verzichtet komplett auf die Speicherung von IP-Adressen ihrer Nutzer:innen. Die Firma hat deshalb in den letzten Jahren weltweit keine einzige Anfrage von einer Behörde für eine Datenübermittlung erhalten, sagt ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org: „Weil wir eben keine persönlichen Informationen speichern, die wir weitergeben könnten“.

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5 Ergänzungen

    1. Der von dir verlinkte Artikel zeigt doch eine Empfehlung auf: MetaGer. Die Suchmaschine nutze ich jetzt auch schon jahrelang zufrieden. Startpage nutze ich als Alternative um gezielt Google-Ergebnisse zu erhalten, falls in einem der Ausnahmefälle MetaGer nicht das liefert, was ich brauche. Häufig kommt das aber nicht mehr vor. Also das, was Digitalcourage als Nachteil für Startpage angibt, ist für mich das Hauptargument neben Datenschutz für diese Suchmaschine.

      Außerdem arbeitet der Verein hinter MetaGer zusammen mit einer anderen Organisation an einem Open-Web-Index.

      Ob MetaGer nun wirklich besser ist als Duckduckgo, kann ich nicht zweifelsfrei belegen. Aber ich vertraue einem langjährigen gemeinnützigen Verein grundsätzlich mehr als einer Firma, die das Selbe verspricht. Besonders dann, wenn die Projekte und das eigene Handeln mit den versprochenen Idealen übereinstimmt.

    2. Da muss man leider rechtgeben. Ecosia ist wirklich nicht zu empfehlen. Die Suchmaschine setzt auf Ping Callbacks an Microsoft (nutzt ja Bing als Basis) und Event Tracking. Dazu ein eigener Analyticsdienst im Hintergrund.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.