Interview zum Fall KünastDieses Urteil ist ein gutes Zeichen

Nun also doch: Das Berliner Kammergericht hat mehrere üble Online-Beschimpfungen gegen Renate Künast als Beleidigung gewertet. Was bedeutet diese Entscheidung für den Umgang mit frauenverachtender Hetze im Internet? Ein Interview mit Anna-Lena von Hodenberg

Renate Künast steht vor einem Podest
Renate Künast (hier als Laudatorin bei der Verleihung des Anne-Klein-Frauenpreises vor drei Jahren) ist es gewohnt, einzustecken. Frauenverachtende Beleidigungen im Netz will sie trotzdem nicht hinnehmen müssen und kämpft dafür vor Gericht. CC-BY-SA 2.0

Im September noch hatte das Berliner Landgericht geurteilt, dass Kommentare wie „Schlampe“ oder „Drecks Schwein“ auf Facebook reine Meinungsäußerungen seien und Renate Künast sie hinnehmen müsse. Die Grünen-Politikerin, auf die sich die Kommentare bezogen, hatte geklagt, um von Facebook die Daten der Nutzer:innen zu erwirken.

Die nächsthöhere Instanz, das Berliner Kammergericht, hat die Entscheidung nun in Teilen revidiert: Mehrere üble Online-Beschimpfungen gegen die Grünen-Politikerin wertet es als Beleidigung. Das heißt, dass Facebook im Fall dieser Nutzer:innen deren Daten, etwa IP-Adressen, herausgeben darf. Künast könnte dann Strafanzeige gegen sie stellen.

Welche juristische Bedeutung hat diese erneute Entscheidung? Und welche Rolle spielt die Rechtsprechung für unsere gesellschaftlichen Debatten um Hass, Hetze und die Grenzen der Meinungsfreiheit im Internet? Das fragten wir Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid. Die gemeinnützige Organisation berät und unterstützt Betroffene von Online-Hass und unterstützt sie finanziell, indem sie Prozesskosten übernimmt. Ihre derzeit wohl prominenteste Klientin: Renate Künast. Hodenberg ist ausgebildete Journalistin und hat bei RTL und dem NDR gearbeitet, bevor sie in die politische Kampagnenarbeit wechselte.

netzpolitik.org: Das Kammergericht Berlin urteilte, mehrere der drastischen Äußerungen über Renate Künast seien doch Beleidigungen. Ist das schon der Sieg, als den einige Medien das Urteil feiern?

Anna-Lena von Hodenberg: Es ist ein Teilerfolg. Wir sind ja gestartet mit 22 Äußerungen, von denen das Landgericht gesagt hat, sie seien alle von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dagegen hat Frau Künast mit unserer Unterstützung Beschwerde eingelegt, daraufhin hat das Landgericht sechs davon revidiert. Jetzt in der nächsten Instanz hat das Kammergericht nochmal sechs revidiert. Das zeigt für uns: Dranbleiben lohnt sich. Wir sehen auch, dass das Thema auf der Bundesebene zu neuen Gesetzesentwürfen geführt hat. Der Deutsche Juristinnenbund hat dafür gesorgt, dass Frauenverachtung nun auch als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gesehen wird, wie bereits Rassismus oder Antisemitismus. Es zeigt aber leider auch, dass viele Gerichte für dieses Thema noch nicht sensibilisiert sind.

netzpolitik.org: Zehn Äußerungen sollen nach wie vor von der Meinungsfreiheit gedeckt sein laut Kammergericht, darunter „geisteskrank“. Was sagt das über die derzeitige Rechtslage aus?

von Hodenberg: Man kann sagen, es sind immer noch zehn übrig. Wir sind aber gestartet mit 22 und davon sind jetzt 12 abgeräumt. Es ist leidig, dass man das in drei Stufen machen muss. Auf der anderen Seite zeigt es auch, dass es geht, wenn man hartnäckig dran bleibt. Ich sehe die Entscheidung aber noch aus weiteren Gründen als Erfolg.

netzpolitik.org: Welche sind das?

von Hodenberg: Das Gericht hat im Gegensatz zum Landgericht zwei Sachen gemacht, die für mich sehr beruhigend sind. Es hat zum einen anerkannt, dass diese Äußerungen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegen Frauen sind und das explizit in seiner Begründung benannt. [Im Wortlaut: „Sie wird im Schutze der Anonymität des Internets zum Objekt frauenverachtender und entwürdigender obszöner Anwürfe gemacht.“]

Dieser Punkt geht unserer Meinung nach oft unter. Bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit denken viele an Rassismus und Antisemitismus. Frauenfeindlichkeit wird dagegen oft als normale Beleidigung gewertet und es wird nicht gesehen, dass die Person beleidigt wird, weil sie eine Frau ist, um sie in diesem spezifischen Merkmal zu entwürdigen. Deswegen ist dieser Beschluss ein gutes Zeichen, denn damit kann ab jetzt jede neue Betroffene in einen Prozess gehen und ihre Anwälte haben dieses Urteil im Gepäck und können sich darauf beziehen.

Zum anderen geht es um die Frage: Müssen sich Politiker:innen im Netz in Zeiten der massiven konzertierten Hassangriffe mehr gefallen lassen als andere Personen?

netzpolitik.org: Das hatte etwa das Landgericht als Begründung angeführt, warum Künast die Äußerungen hinzunehmen hat. Worauf geht diese Annahme zurück?

Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid
Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid - Alle Rechte vorbehalten privat

von Hodenberg: Es gibt dazu mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, laut denen Politiker und Politikerinnen sich als Personen des öffentlichen Lebens mehr gefallen lassen müssten: überspitzte Polemik und Kritik.

Wir wissen aber inzwischen, dass es konzertierte Angriffe auf Politiker:innen im Netz gibt, die das strategische Ziel verfolgen, sie aus der öffentlichen Debatte auszuschließen. Wir sehen, dass das wirkt. Politikerinnen vor allem auf Kommunalebene, aber auch auf Bundesebene, sagen uns, sie äußern sich zu bestimmten Themen nicht mehr, weil sie wissen, was dann auf sie zukommt. Teils ziehen sie sich aus ihren Ämtern zurück. Vor diesem Hintergrund muss man die Frage stellen, ob man sich nicht mehr vor Politikerinnen stellen müsste, um sie zu schützen.

netzpolitik.org: Das Verfassungsgericht geht im öffentlichen Streit nur ausnahmsweise von einer verbotenen Beleidigung aus, alles weitere wird weiterhin als zulässige Meinungsäußerung gewertet, geschützt vom Grundgesetz. Ist dieses Paradigma noch zeitgemäß?

von Hodenberg: Ich finde nein. Wir haben einen neuen öffentlichen Raum. Die Delikte sind nicht neu, aber durch die Dynamiken des Netzes haben sie einen andere Wirkung. Eine Beleidigungen ist jetzt nicht mehr die Beleidigung am Gartenzaun, die kaum jemand hört. Wenn man im Internet beleidigt wird und das potentiell Tausende Leute lesen, dann hat das einen ganz anderen diffamierenden Charakter. Deswegen bin ich der Meinung, dass das Bundesverfassungsgericht diese Haltung nochmal überdenken müsste.

Das wäre auch ein Grund für uns, Frau Künast dabei zu unterstützen, einen solchen Fall bis vor das Verfassungsgericht hochzutreiben, um eine solche höchstrichterliche Rechtsprechung zu bekommen.

netzpolitik.org: Renate Künasts Anwalt hat bereits angekündigt, dass als nächstes eine solche Beschwerde vor dem Verfassungsgericht folgen könnte.

von Hodenberg: Das könnte man machen. Die erste Frage ist, will Frau Künast das, und die zweite Frage ist, finanzieren wir das weiter? Wir beraten uns gemeinsam mit Frau Künast und ihrem Anwalt nächste Woche dazu, ob das sinnvoll ist. Dabei geht es zum einen um die Erfolgschancen. Es kann aber auch sein, dass wir trotz schlechter Chancen den Schritt gehen, weil wir das Bundesverfassungsgericht damit in eine Auseinandersetzung bringen mit der Frage, was sich Politiker:innen im öffentlichen Raum gefallen lassen müssen. Wenn wir das erreichen könnten, machen wir es vielleicht doch. Egal, wie das Urteil ausfällt, wir hätten dann eine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu.

netzpolitik.org: HateAid verfolgt mit seiner Unterstützung von Betroffenen ja politische Ziele. Ist solch eine Rechtssicherheit das politische Ziel im Fall Künast?

von Hodenberg: Das ist es geworden. Anfangs ging es einfach um eine Betroffene, die 22 Beleidigungen hatte und wir sind ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass der Großteil vom Landgericht genau so eingeschätzt wird. Plötzlich kamen aber alle 22 Äußerungen als von der Meinungsfreiheit gedeckt zurück und wir sind fast vom Hocker gefallen. Da erst haben wir gesagt, wir müssen das publik machen. Und erst in diesem Prozess hat sich für uns ergeben, dass es politisch notwendig ist, diese Fragen aufzurollen.

Der andere Punkt, der für uns zählt, sind die frauenverachtenden Äußerungen. Dass die hier explizit im Beschluss als solche benannt wurden, kommt ja nicht nur Politikerinnen zugute, sondern allen betroffenen Frauen. Wenn ich mir unsere Klientel anschaue, dann besteht der kleinste Teil davon aus Personen des öffentlichen Lebens. Es ist aber wichtig, dass die sich wehren und ihre Geschichte erzählen um den Weg für andere Frauen zu ebnen. Denn man muss sich ja auch klar machen: Jedes Mal, wenn Frau Künast sich öffentlich vor Gericht wehrt, kommt ein neuer Shitstorm. Das wollen die meisten Klientinnen nicht und das kann man ihnen auch nicht zumuten. Das muten sich Frauen zu wie Renate Künast oder Luisa Neubauer, die ein Team um sich haben und schon in der Öffentlichkeit stehen. Aber auch an denen geht das nicht spurlos vorbei.

netzpolitik.org: Im derzeitigen Prozess geht es ausschließlich um die Frage, ob Facebook überhaupt die Daten der Nutzer:innen herausgeben darf, mehr nicht. Und hier sagte das Gericht: Ja, es darf. Zeigt sich Facebook denn nun kooperativ?

von Hodenberg: Nachdem das Landgericht die ersten sechs Äußerungen als Beleidigung eingestuft hat, hat Facebook zu diesen Accounts bereits beauskunftet, also die IP-Adressen angegeben, von denen aus zuletzt etwas gepostet wurde, und die zugehörige Mailadressen, aber keine Namen.

Das Problem ist: Mit den IP-Adressen der Nutzer:innen kann man nichts mehr anfangen, denn in Deutschland gibt es zum Glück keine Vorratsdatenspeicherung. Das heißt, man geht mit den Adressen zum Internetprovider und der sagt: Die Daten haben wir schon lange gelöscht, tut uns leid.

Um tatsächlich Namen ermitteln zu können, bräuchte man mehr, etwa die Telefonnummern. Facebook gibt sie aber nicht heraus. Wenn aber nun ein Gericht sagt, da liegt eine Straftat vor, wie jetzt im Fall von Frau Künast, dann müssen wir die Täter:innen auch identifizieren können. Sonst können wir gleich sagen, wir lassen das so und im Netz gilt das Recht des Stärkeren. In so einem Fall sollte es auch auf dem zivilrechtlichen Weg möglich sein, die Täter:innen zu ermitteln und die Netzwerke zu zwingen alle Daten herauszugeben, die dafür nötig sind.

Wichtig ist noch zu sagen: Facebook und auch Twitter haben in allen Verfahren nach dem Telemediengesetz, die wir betreut haben, bisher nie Auskunft über Nutzer:innen erteilt. Unseres Wissens nach hat Facebook das in diesem Fall zum ersten Mal überhaupt getan. Wir nehmen an, dass der öffentlichen Druck eine große Rolle gespielt hat.

netzpolitik.org: Mit welcher Begründung hat Facebook die Herausgabe der Daten bisher verweigert?

von Hodenberg: Entscheidend ist: Sie müssen gar nichts, sie dürfen lediglich. In der Vergangenheit hat Facebook sich darauf bezogen, es sei ein irisches Unternehmen und laut irischem Datenschutz sei nicht erlaubt, die Daten herauszugeben. Das heißt, wir haben die absurde Situation, dass ein deutsches Gericht die Herausgabe der Daten zwar nach dem Telemediengesetz erlaubt, Facebook sich aber auf irische Rechtsprechung bezieht. Das ist eine irre Situation für die Betroffenen.

netzpolitik.org: Heißt das, die Nutzer:innen, die Renate Künast dem Beschluss zufolge strafbar beleidigt haben, könnten nach wie vor straffrei ausgehen?

von Hodenberg: Wir konnten gegen erste Nutzer:innen Strafanzeige stellen, aber nicht aufgrund der IP-Adressen. Dass überhaupt Klarnamen ermittelt werden konnten, ging nur durch Recherchen, die die Anwaltskanzlei selbst angestellt hat und durch die Staatsanwaltschaften.

In dieser Hinsicht hat der Prozess keinen Vorteil gebracht. Es hat aber die Absurdität des Verfahrens klar gemacht. Deswegen will die Bundesregierung in ihren geplanten Änderungen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus dem Erlauben einen Zwang machen. Tritt diese Änderung in Kraft, dann wären die Plattformen künftig zur Herausgabe der Daten gezwungen. Wenn sie dann auch Namen und E-Mail-Adressen herausgeben müssen, hätte man schon mehr Anhaltspunkte, um Täter:innen zu ermitteln. Allerdings braucht man auch dabei Glück – denn wie man weiß, kann sich jeder auch als Micky Maus einen Account zulegen. Wir finden deshalb, dass die Telefonnummer auch herausgegeben werden sollte.

netzpolitik.org: Die Bundesregierung plant derzeit ein so genanntes Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität, das in den nächsten Monaten beschlossen werden soll. Demnach müssten Social-Media-Unternehmen wie Facebook Daten von Nutzer:innen direkt an das Bundeskriminalamt weiterleiten, wenn diese möglicherweise strafbare Äußerungen gepostet haben. Würde das die Sache für die Betroffenen erleichtern?

von Hodenberg: Frau Künast hätte es in diesem Fall nichts erleichtert, weil keine der Äußerungen, die sie angezeigt hat, unter den Straftatenkatalog des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fallen, um den es dort geht. Darin stehen etwa Morddrohungen oder Volksverhetzung, Beleidigungen aber nicht. Dagegen kann man nur zivilrechtlich vorgehen oder bei Facebook selbst die Beleidigung melden. Vielleicht löschen sie es, wenn es gegen die Community Standards verstößt, mehr aber nicht.

netzpolitk.org: Müssten strafbare Beleidigungen in den Katalog aufgenommen werden?

von Hodenberg: So wie das Gesetz derzeit ausgestaltet ist, dass die Daten sofort ans BKA weitergeleitet und dort gesammelt werden: auf keinen Fall. Das ist datenschutzrechtlich total bedenklich.

Ich finde die Meldepflicht gut, auch dass Dinge, die auf den Plattformen nach NetzDG gelöscht werden, den Staatsanwaltschaften angezeigt werden müssen und strafverfolgt werden. Ich bin aber nicht dafür, dass unser Grundrecht auf Datenschutz hier übermäßig eingeschränkt wird. Und das passiert, wenn Daten ans BKA weitergeleitet werden, ohne dass vorher eine Staatsanwaltschaft darüber geschaut hat – und ohne, dass auch nur ein Anfangsverdacht besteht. Nur weil ein Mitarbeiter von Facebook, der drei Wochen Schulung hatte, einen Kommentar als womöglich strafbar einordnet. Das geht nicht.

netzpolitik.org: Was wäre eine bessere Lösung?

von Hodenberg: UUnser Vorschlag wäre der so genannte Quick Freeze, das kennt man aus dem Urheberrecht, dort hat man es früher bei den Abmahnungen zu illegalen Downloads eingesetzt. Das würde bedeuten: Die womöglich strafbaren Äußerungen und IP-Adressen werden von den Plattformen ans BKA ausgeleitet, aber das BKA kann sich bei den Internetprovidern nicht einfach die gesamten Nutzerdaten holen. Stattdessen müsste es zur Telekom gehen und sagen: Wir haben von Facebook eine Äußerung bekommen, die vielleicht strafbar ist, wissen wir aber noch nicht. Dazu müssen wir das erst an eine Staatsanwaltschaft übergeben. Bitte haltet die Daten dieser Nutzerin oder des Nutzers drei Monate vor. Dann kann die Staatsanwaltschaft klären, ob wirklich ein Anfangsverdacht vorliegt oder der Mitarbeiter im Moderationscenter von Facebook sich einfach geirrt hat. Erst nachdem die Einschätzung der Staatsanwältin vorliegt, könnte das BKA sich dann die Daten holen. Damit würde man sicherstellen, dass das BKA keine IP-Adressen speichert, mit denen sie eh nichts anfangen dürfen.

2 Ergänzungen

  1. Ich habe jetzt den letzten Absatz ein paar mal gelesen und immer klingt er wie die Quadratur des Kreises.

    Weiter oben: „Das Problem ist: Mit den IP-Adressen der Nutzer:innen kann man nichts mehr anfangen, denn in Deutschland gibt es zum Glück keine Vorratsdatenspeicherung. Das heißt, man geht mit den Adressen zum Internetprovider und der sagt: Die Daten haben wir schon lange gelöscht, tut uns leid.“

    Dann unten: „Unser Vorschlag wäre der so genannte Quick Freeze … Die womöglich strafbaren Äußerungen und IP-Adressen werden von den Plattformen ans BKA ausgeleitet, aber das BKA kann sich bei den Internetprovidern nicht einfach die gesamten Nutzerdaten holen. Stattdessen müsste es zur Telekom gehen und sagen: Wir haben von Facebook eine Äußerung bekommen, die vielleicht strafbar ist, wissen wir aber noch nicht. … Bitte haltet die Daten dieser Nutzerin oder des Nutzers drei Monate vor“

    Wie denn, wenn schon (siehe oben) gelöscht wurde?

    Und weiter: „Damit würde man sicherstellen, dass das BKA keine IP-Adressen speichert“

    Also, das BKA bekommt vom Platformanbieter die IP-Adressen, die man bei den Netzbetreibern nicht zuordnen kann, weil schon gelöscht und zugleich wird sichergestellt, das das BKA keine IP-Adressen speichert ?!??

    1. Das genau meint „Quick Freeze“: Liegt ein Verdachtsmoment vor, wird die Löschung bis zur Prüfung desselben ausgesetzt. Die Daten bekommen ein Lösch-Tag „Bitte in 90 Tagen löschen“ und bleiben auf dem Telekom/o2/Voda-Server gespeichert.
      Ist der Kreis jetzt quadratisch?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.