20.000 Unterschriften benötigt: Volksbegehren Transparenzgesetz startet in Berlin

Ein zivilgesellschaftliches Bündnis für ein Transparenzgesetz will Berlin zur Transparenz-Hauptstadt machen. Damit der Senat sich öffnen und bisher geheime Verträge veröffentlichen muss, sammeln die Initiatoren ab sofort Unterschriften.

Auftaktaktion des Volksentscheids Transparenz vor dem Berliner Rathaus CC-BY 4.0 Open Knowledge Foundation

Insgesamt 40 Organisationen unterstützen das Bündnis für ein Berliner Transparenzgesetz, das heute mit einem Volksbegehren in der Hauptstadt startet. Innerhalb von sechs Monaten will das Bündnis insgesamt 20.000 gültige Unterschriften sammeln.

Erreichen die Organisationen ihr Ziel, muss sich der rot-rot-grüne Senat mit dem Gesetzentwurf befassen, der Licht ins Dunkel der Berliner Verwaltung bringen soll. Das Transparenzgesetz stärkt das Recht der Bürgerinnen auf Informationen von Behörden und öffentlichen Unternehmen und verpflichtet diese, zentrale Informationen wie Verträge der öffentlichen Hand, Treffen von Interessenvertretern mit dem Senat und interne Gutachten aktiv online zu veröffentlichen.

Transparenz auch für Quelltext von Behördensoftware

„Wir stehen hier vor dem Roten Rathaus. Der Name ist aber irreführend. In Wirklichkeit ist das Rathaus eine Black Box“, sagt die Sprecherin des Volksentscheids, Marie Jünemann, zur Auftaktaktion in der Berliner Innenstadt. Gerade das Berliner Rathaus müsste sich mit einem Transparenzgesetz öffnen: Senatsbeschlüsse, Planungsunterlagen, Sponsoring-, Bau- und Umweltdaten sowie der Quelltext von Computerprogrammen der Verwaltung müssten in einem Transparenzportal bereitgestellt werden, ohne dass sie extra angefragt werden müssten. Das Bündnis Volksentscheid Transparenz, zu dem unter anderem die Open Knowledge Foundation Deutschland, Mehr Demokratie, der Chaos Computer Club und die Digitale Gesellschaft zählen, verspricht sich vom Gesetzentwurf stärkere öffentliche Kontrolle von Bauvorhaben wie dem Flughafen BER und eine Stärkung der Partizipation.

Die Berliner Regierung hatte zwar ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart, das Berliner Informationsfreiheitsgesetz „in Richtung“ eines Transparenzgesetzes weiterzuentwickeln. Passiert ist bisher jedoch wenig. Zwar verabschiedeten die Landesverbände der Linken und der Grünen auf ihren Parteitagen Anträge für ein Berliner Transparenzgesetz. Eine Einigung der Koalitionspartner auf ein gemeinsames Vorgehen gibt es jedoch auch drei Jahre nach Regierungsbildung nicht.

Der Gesetzentwurf des Berliner Bündnisses basiert auf Erfahrungen mit dem Hamburger Transparenzgesetz. Schon 2012 führte Hamburg als erstes Bundesland ein solches Gesetz ein, das ebenfalls auf eine Volksinitiative zurückging. Nach dem Willen des Hamburger Senats sollen jetzt allerdings – ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft – restriktive Regelungen eingeführt werden.

Transparenz in Wohnungspolitik

Der Anwendungsbereich des Berliner Gesetzentwurfs würde noch deutlich über bisherige vergleichbare Gesetze hinausgehen. Nicht nur klassische Behörden, sondern auch die rund 200 privatrechtlich organisierten Unternehmen des Landes Berlin, darunter Wohnungsunternehmen, Investmentfirmen, die Flughäfen sowie Krankenhäuser, müssten Informationen bereitstellen und Auskünfte erteilen. Bisher sind sie vom Informationsfreiheitsgesetz des Landes ausgenommen. Das sorgt gerade im Zusammenhang mit kontroversen politischen Debatten wie dem teil-privatisierten Schulneubau und der Wohnungsnot in der Hauptstadt immer wieder für Kritik.

Übernimmt das Berlin Abgeordnetenhaus nach der Unterschriftensammlung den Gesetzesentwurf nicht, muss das Bündnis Ende 2020 in einer zweiten Sammlung 175.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten sammeln. Im Herbst 2021 käme es dann zum Volksentscheid über den Entwurf fürs Transparenzgesetz, parallel zur kommenden Bundestagswahl.

Unterschreiben

Wer für das Berliner Transparenzgesetz unterschreiben will, kann sich entweder eine Unterschriftenliste ausdrucken oder an verschiedenen Orten Berlins unterschreiben. Gültig sind ausschließlich handschriftlich vorgenommene Eintragungen, die an die Initiatoren gesendet werden können.

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