Das härteste Polizeigesetz seit 1945 soll heute in Bayern beschlossen werden

Gegen Bayerns neues Polizeigesetz gab es breiten Protest, dennoch soll es heute im Landtag beschlossen werden. In einem Vortrag auf der re:publica 2018 blickt Marie Bröckling von netzpolitik.org auf die Erfolgsgeschichte des Gesetzesentwurfs und auf die Berichterstattung. Außerdem: die lustigsten Zitate des bayerischen Innenministers Joachim Hermann zum Thema debunked.

Der bayerische Landtag in München: Maximilianeum. CC-BY-NC-ND 2.0 JaBB

Am vergangenen Freitag haben in München mehr als 40.000 Menschen gegen die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) demonstriert. Nach der Diskussion ab 14 Uhr im Landtag (Live-Stream) wird die CSU-Mehrheit den Gesetzesentwurf heute in letzter Lesung gegen 21 Uhr aller Wahrscheinlichkeit nach trotzdem durchwinken. Marie Bröckling hat für netzpolitik.org ausgiebig dazu berichtet. Ihr Vortrag erklärt, was bei dem umstrittenen Gesetzesentwurf juristisch und politisch auf dem Spiel steht.

Bröcklings Recherche begann im vergangenen März mit einer Forderung aus dem Koalitionsvertrag: DNA-Analysen in Strafverfahren sollen auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) ausgeweitet werden. Zu diesem Zeitpunkt war im bayerischen Landtag bereits ein entsprechender Gesetzesentwurf (pdf) auf den Weg gebracht. Die PAG-Novellierung schoss jedoch weit über die Forderungen des Koalitionsvertrags hinaus, da sie Überwachungsmaßnahmen ausweitet und geheimdienstliche Kompetenzen für die Polizei vorsieht.

Die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs wurde bereits im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im bayerischen Landtag angezweifelt. Das PAG stehe sinnbildlich für eine Versicherheitlichung des öffentlichen Diskurses und müsse ebenso politisch angefochten werden, so Bröckings Überzeugung. Der breite zivilgesellschaftliche Protest ließ nicht lange auf sich warten.

Straftaten-Wahrsagerei und Racial Profiling

Insbesondere die Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse sorgte für Empörung unter Verfassungsrechtlern. Der bayerische Gesetzesentwurf weite die aus dem BKAG-Urteil abgeleitete Begründung „drohender Gefahr“ unverhältnismäßig auf die polizeiliche Datenerhebung und -verarbeitung aus, weit jenseits der Zwecke der Terrorismusbekämpfung.

Die bayerische PAG-Novelle sehe umfassende Befugnisse schon bei unspezifischem Verdacht vor. Hinzu komme, dass in erster Linie nicht nur auf besonders schützenswerte Rechtsgüter, sondern überwiegend auf Tatbestände wie erhebliche Sachbeschädigung gezielt werde. Bröckling stellt klar:

Die Polizei wird künftig eingreifen dürfen, lange bevor eine Straftat begangen wurde. Und eingreifen heißt in diesem Fall: Die Polizei darf der Person, von der sie vermutet, dass sie eine Straftat begehen wird, Aufenthaltsgebote und -verbote aussprechen, […] elektronische Fußfesseln anlegen, sie darf die Konten dieser Person sperren.

Marie Bröckling auf der re:publica 2018. - CC-BY-SA 2.0 re:publica 2018

Die Polizei habe zwar bereits die Befugnis, bei hinreichendem Verdacht etwa den Rucksack eines vermeintlichen Sprayers zu kontrollieren. Wenn allerdings plötzlich Cloud-Daten nur aufgrund von Vermutungen abgefragt und sogar verändert werden dürfen, stünden dabei fast immer sensible Daten auf dem Spiel. Die Polizei werde schlicht zur Datensammelbehörde ausgebaut.

Der massive politische Protest richtete sich auch gegen die Forderung aus dem Gesetzesentwurf, DNA-Spuren im Strafverfahren auf sogenannte Merkmale „biogeographischer Herkunft“ zu untersuchen. Dies bringe ein hohes Diskriminierungspotenzial für Minderheiten mit sich und lege den Vorwurf des Racial Profiling nahe. Der Einsatz der Erweiterten DNA-Analyse wird auch aus der Wissenschaft immer wieder kritisiert, die umstrittene Technik sei noch nicht ausreichend entwickelt.

 

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7 Ergänzungen

  1. Und? Verhaftet dann die bayrische Polizei die Abgeordneten bei Verabschiedung des Gesetzes, weil sie 1. damit wahrscheinlich Verfassungsbruch begehen, 2. erheblich den Frieden im Land gefährden 3. etc., präventiv, bevor sie die Straftat vollenden können?
    Werden die Politiker, die die Verabschiedung dieses Gesetzes betreiben, präventiv verhaftet, bevor sie weiteren Schaden an der Demokratie anrichten können?
    Wird jeder, der Geschäfte betreibt dann präventiv verhaftet, weil die Erwirtschaftung von Gewinn auch immer den Betrug mit einschließen kann? Wird dann jeder Polizist verhaftet, weil er optional auch immer im Verdacht des Amtsmissbrauchs stehen muss? If you cannot find proof, fake it.

  2. Dank des neuen Polizeigesetzes werden wir in der ersten Etappe nicht nur Bayern, sondern insgesamt auch Deutschland sicherer machen – ein starker Staat ist und bleibt nun einmal das Novum einer starken Politik, wie sie die CSU seit jeher vertritt und die insbesondere in der immer mehr ausartenden Terrorlage gute Dienste erweisen wird. An unseren demokratisch sauberen Vorstößen wird auch Netzpolitik nichts ändern können, wie man nun eindrucksvoll zu sehen bekommen hat. Doch, so denken wir, wird Netzpolitik auch für die nächste Stufe zur Sicherung Deutschlands wieder ordentlich die Werbetrommel für uns rühren, dafür bedanken wir uns schon heute!

    1. @Josef U..
      Als Anhänger der bayerischen Leitkultur wollen Sie sicherlich auch sobald die Anrainer „Heim ins Reich“ führen und am deutschen Wesen,respektiv am bayerischen Wesen genesen lassen,sehr löblich ihr Vorhaben, aber passt auf das die Allierten nicht in euren totalitären Staat einmarschieren und euer 100jähriges Jeich nur ein paar Jährchen währt.
      Nette Provokation,aber so plump ist nicht mal die CSU,in deren Duktus euer Post gestaltet ist.

  3. Hm.. Ist das jetzt Zufall, daß ausgerechnet jetzt die Verschlüsselung von E-Mails ausgerechnet in Deutschland geknackt wurde? Huuh.. Wer weiß ?
    Oder ist das jetzt doch zu weit gesponnen? :)

  4. „Die Polizei habe zwar bereits die Befugnis, bei hinreichendem Verdacht etwa den Rucksack eines vermeintlichen Sprayers zu kontrollieren. “

    Wohl eher den eines mutmaßlichen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.