Lenz vs. Universal Music: Entscheidung nach neun Jahren stärkt Fair Use im US-Copyright

Das Video des tanzenden Babys Holden Lenz ist nur 29 Sekunden lang und dennoch eines der bekanntesten und besten Beispiele dafür, warum das Urheberrecht im digitalen Zeitalter der Reform bedarf:

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Die Mutter Stephanie Lenz lud das Video ihres zu „Let’s Go Crazy“ von Prince tanzenden Sohnes 2007 auf YouTube hoch, um es einfacher mit Freunden und Verwandten teilen zu können. Rechteinhaber Universal Music ließ das Video kurz darauf nach den Regeln des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sperren. Stephanie Lenz beharrte jedoch unter Verweis auf die Fair-Use-Klausel auf der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung ihres Videos und klagte mit Unterstützung der Electronic Frontier Foundation (EFF) gegen die ihrer Meinung nach missbräuchliche Nutzung des DMCA-Takedown-Verfahrens.

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Kern der Kritik am Vorgehen von Universal in diesem Fall war, dass die Möglichkeit von Fair Use vor Versenden der Takedown-Notice überhaupt nicht in Betracht gezogen worden war.

Nach einem neun Jahre dauernden Rechtsstreit hat jetzt, we die EFF in einer Pressemeldung berichtet, das zuständige Berufungsgericht Stephanie Lenz und der EFF Recht gegeben: eine Takedown-Notice ohne vorhergehende Prüfung hinsichtlich Fair Use ist unzulässig (PDF der Entscheidung, meine Übersetzung):

Es ergibt in diesem Fall kaum Sinn zu fragen, ob Unviersal subjektiv geglaubt hat, dass das Video mit hoher Wahrscheinlichkeit Fair Use war. Es ist erwiesen, dass sich Univeral bewusst auf keine Weise eine Meinung darüber gebildet hat, ob das Video Fair Use war. […] Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass Streitparteien im Einzelfall prüfen müssen, ob ein Werk Fair Use ist, bevor sie dieses als urheberrechtsverletztend abmahnen. Wenn Sie das nicht tun, und das Werk ist ein Fall von nicht urheberrechtsverletzendem Fair Use, dann haften sie so wie wenn sie bewusst fälschlich abgemahnt hätten.

Im Ergebnis könnte die Entscheidung dazu führen, dass zumindest in den USA nicht mehr ohne weiteres Werke gesperrt werden können, in denen Algorithmen wie Googles Content-ID Inhalte eines Rechteinhabers identifiziert haben. Denn diese müssen künftig zunächst im Einzelfall prüfen, ob ein Fall von Fair Use vorliegt. Die bisherige Praxis, wonach Plattformen im Zweifel das Sperren von Fair-Use-Inhalten ermöglicht haben, wird demnach erschwert.

Ganz allgemein ist der Fall Lenz aber auch deshalb so brisant, weil er stellvertretend für die alltägliche Nutzungspraxis des nicht-kommerziellen, quasi-privaten Teilens von Werken in sozialen Netzwerken steht, in denen auch urheberrechtlich geschützte Werke verwendet werden. Während im US-Copyright mit Fair Use ein Rechtsinstrument zur Verfügung steht, das derartig transformativen Konsum prinzipiell ermöglicht, fehlen entsprechende Regelungen im EU-Urheberrecht völlig.

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5 Ergänzungen

  1. Naja, man kann das aber auich so interpredieren, dass zukünftig einen Haufen Arbeit auf Youtube und ähnlichen geschäftsmodellen zukommt, Einzelfall Prüfungen vorzunehmen. Das kann zum finanziellen Super Gaudes des bisjezt des fragwürdigen „Schlanken Fuß“ machens bzgl. der Verantwortung für rechtsverletzende Uploads führen. Die sehr viel bessere Upload Prüfung wird auch in den bislang erwirkten Urteilen Deutscher Gerichte gefordert. Werden diese letzrinstanzlich rechtskräftig bestätigt, wird es eng für YiuTube und co. Hinzukommt, dass das OLG Hamburg bereits angedeutet hat, YouTube ggf. zukünftig anders zu klassifizieren, und somit eine unmittelbare Haftung bei Rechtverantwortung zuzuordenen. Aber von den juristischen Kram abgesehen. Das die „Digitale “ Gemeinde, und hier auch Herr Dobusch, im Interesse der Wertschöpfung der Digital Industrie wieder mal komplette Emphatie Losigkeit gegenüber Geschädigten, in diesen Fall das Baby, zeigt, wundert mich schon lange nicht mehr. Ansatt die offensichtlich verantwortungslosen Mutter ins Gewissen zu reden, was sie Ihren Kind antut, wird die Mutter bequatscht, im INteresse und mit dem Geld der überwiegend von Google finanzierten EFF, auch noch jahrelang zu klagen, und Ihren Kind weiterhin zu schaden, indem der Scheiß immer wieder in die Medien kommt, anstatt den inzwischen älteren Kind, den Spott und die Häme der Mitkinder und in der Schule, zu ersparen.

    1. Wenn man schon zornige Statements abgibt, sollte man wenigstens Grundkenntnisse der Orthographie und Grammatik erkennen lassen. Der „Blub“-Text ist eine lesbare Zumutung…

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