Transparenzoffensive: „BND antwortet ausschließlich Bundesregierung und geheim tagenden Bundestages-Gremien“

Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: Georg Kroemer. LIzenz: Creative Commons BY-NC-ND 2.0.

Der Bundesnachrichtendienst hat ja vor kurzem eine „Transparenzoffensive“ gestartet (also: Schilder an Orten anbringen, die eh schon auf Wikipedia stehen). In der Praxis ist alles wie gehabt – Transparenz ist beim Auslandsgeheimdienst unerwünscht.

Nachdem bekannt wurde, dass der BND Facebook und Blogs in Echtzeit überwachen will, haben wir eine Informationsfreiheits-Anfrage gestellt, in der wir alle Dokumente zum Projekt „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ erbeten. Die Antwort:

Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen.

Eine Auskunft bzw. Übersendung von Dokumenten zu dem von Ihnen angesprochenen Themenbereich ist daher nicht möglich.

Und nachdem gestern bekannt wurde, dass der BND daran beteiligt ist, mit der NSA internationale Glasfaserkabel abzuschnorcheln, haben wir eine Anfrage an die Pressestelle geschickt. Diesmal war die Antwort:

Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Aspekten seiner operativen Arbeit ausschließlich gegenüber der Bundesregierung und gegenüber den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages Stellung.

Ihre Fragen können wir deshalb nicht beantworten.

Danke für die „Transparenzoffensive“.

(Wir lassen uns natürlich nicht entmutigen und haben eine neue IFG-Anfrage zu den Programmen RAMPART-A und WHARPDRIVE gestellt.)

4 Ergänzungen

  1. Vielleicht fragt ihr mal Curveball nach seinen Kontaktpersonen? Vielleicht hat der ja noch Bilder…

  2. So funktioniert dieses System halt…

    Alles streng geheim, dann gibt es auch keinen Rechtsweg dagegen, das hat System. We dont need to know! :)

    Selbst die rechtlichen Grundlagen sind so geheim, dass nicht mal die EU sie kennen darf. Nach Artikel 80a Abs. 3 GG wurde das Kommando in Sachen Terrorabwehr an die NATO übergeben und die regiert da jetzt über die Geheimdieste durch und es ist ja nicht so, dass unsere Regierungen da was dagegen hätten, die wollen ja wissen wen wir morgen wählen…

    http://www.friedenskooperative.de/ff/ff02/2-64.htm

    „Am 12. September 2001 beschloss der NATO-Rat, dass die Terrorangriffe – sofern sie von außen gegen die USA gerichtet waren – als Angriffe auf alle Bündnispartner im Sinne der Beistandsverpflichtung des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages zu betrachten seien.“

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/072/1407296.pdf

    Die EU „bedauert, dass die Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO) dem Nichtständigen Ausschuss den Zugang zum vollständigen Text des NATO-Ratsbeschlusses vom 4. Oktober 2001 zur Umsetzung von Artikel 5 des Washingtoner Vertrags verweigert hat; fordert die NATO dringend auf, Zugang zum vollständigen Text des Beschlusses zu gewähren, um Klarheit zu schaffen“

    http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A6-2006-0213&language=DE&mode=XML

    „Meurer: Was genau wurde damals bei der NATO-Sitzung im Oktober 2001 beschlossen…

    Marty: … Damals wurde bejaht, dieser Artikel fünf ist anwendbar. Das heißt, alle Mitglieder verpflichten sich, Hilfe zu leisten. Und dann, nach der ordentlichen Sitzung, ist eine Geheimsitzung einberufen worden und dort hat man die Operative in ein ganz enges Gremium festgesetzt …. Das heißt, man hat entschieden erstens, alle Operationen liegen bei der CIA. Die Mitgliedsstaaten der NATO, aber auch die, die Kandidaten zur NATO waren, die verpflichten sich, eine totale Immunität dieser Agenten zu gewähren, was übrigens unrechtmäßig ist. Dritte Entscheidung: Die ganze Operation wird auf die höchste Stufe des Geheimnisses gesetzt, nach dem berühmten Prinzip „need to know”. Das bedeutet: Das, was in Brüssel damals entschieden wurde, war nur einzelnen Mitgliedern der europäischen Regierungen bekannt.“

    http://www.deutschlandfunk.de/gewisse-scheinheiligkeit-in-diesen-europaeischen-protesten.694.de.html?dram:article_id=252401

  3. Auf dem Bild, hat sich da jemand mal die Palme genauer angeschaut ? Das ist gar kein echter Paum sondern nen hoher Metallpfeiler, was wohl dahinter steckt ?

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