Schweiz: Widerstand gegen Ausbau der Überwachung – Vorratsdatenspeicherung muss weg!

fichenfritzIm März des letzten Jahres hatten wir berichtet, dass die Regierung der Schweiz Staatstrojaner, Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate, IMSI-Catcher und Zugang zu allen Anlagen von Internetdiensten will.

Das Ganze wird durch eine Änderung des „Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (BÜPF) bewerkstelligt, in dem schon heute weitreichende Überwachungsmaßnahmen festgelegt sind. Am 10. März wird der Entwurf der Änderungen im Ständerat besprochen, zuvor hat die Rechtskommission des Ständerats sich mit dem Dokument befasst und einige Änderungen vorgeschlagen. Substanzieller Grundrechtsschutz war dabei allerdings offensichtlich nicht das Ziel.

Der Schweizer Verein Digitale Gesellschaft (nicht zu verwechseln mit dem deutschen Verein gleichen Namens) ruft deshalb dazu auf, sich an die Ständeräte zu wenden und dafür zu appelieren, die Ausweitung der Überwachung zu stoppen. Wesentliche Kritikpunkte:

Anders als in der Botschaft versprochen, wird mit der vorgeschlagenen Revision die Überwachung stark ausgeweitet. Wurde bis anhin bei den Post- und Fernmeldedienstanbieter angesetzt, sollen nun beide Enden der Kommunikation mit einbezogen werden: Auf dem Benutzer-Computer per GovWare und auf der Server-Seite durch Ausweitung des Geltungsbereichs auf sämtliche Diensteanbieter. Zusätzlich soll die Dauer der Vorratsdatenspeicherung verdoppelt werden.

Auch der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) kritisiert das Vorhaben der Ausweitung der Überwachung und sieht im Entwurf eine „mehr oder weniger unverändert übernommene[…] Wunschliste der Strafverfolgungsbehörden“:

Die Rechtskommission des Ständerats hat keine relevanten Änderungen an der Vorlage vorgenommen. Wie der Bundesrat hat sie die Vorlage unter dem sehr beschränkten Aspekt einer Maximierung des Instrumentariums der Strafverfolgungsbehörden beurteilt, was auf-grund ihrer Zusammensetzung und Ausrichtung nachvollziehbar ist. Sie hat jedoch die tech-nischen und die gesellschaftlichen Fragen, welche die Vorlage aufwirft, offensichtlich nicht stark gewichtet, obwohl seit der Lancierung der Vorlage eine sehr kritische Diskussion in der Öffentlichkeit dazu läuft.

Unabhängig von der geplanten Speicherdauer-Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung geht der Verein Digitale Gesellschaft auch gegen die bereits bestehende Regelung vor und hat vor einigen Tagen beim für die Überwachung zuständigen „Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr“ (Dienst ÜPF) Beschwerde eingereicht. Der Dienst ÜPF ist im schön benannten „Informatik-Service-Center“ des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD, äquivalent zu den Justizministerien anderer Staaten) angesiedelt und hat die Aufgabe, die Daten von den Telekommunikationsunternehmen zu beschaffen.

Auf 25 Seiten erklärt der Verein dem Dienst ÜPF feinsäuberlich und gut verständlich, warum er damit aufhören soll, bzw. warum auch die Telekommunikationsunternehmen nicht zur Speicherung gezwungen werden sollen. Neben der Verletzung der Grundrechte der Betroffenen macht der Antragsteller auch geltend, als Journalist besonders von der Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt zu werden. Anschaulich macht dies auch die Aufschlüsselung der verlangten Speicherungen

Im Falle eines abschlägigen Bescheids will man den Verfahrensweg weiterführen. Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und auch kein Verfassungsgericht kennt, ginge es dann zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg:

Die Bundesverfassung gewährleistet auch die Grundrechte gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Digitale Gesesellschaft wird deshalb nötigenfalls Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg einzureichen.

Randnotiz: Der Wikipedia-Artikel zu den Schweizer Geheimdiensten wurde wesentlich mitverfasst von der Kommunikationsabteilung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), die für diese Zwecke ein mittlerweile verifiziertes Benutzerkonto verwendet hat. Der NDB ist gemäß Artikel 15 BÜPF Bezieher von durch den Dienst ÜPF eingesammelten Daten, wenn es um die „Wahrung der inneren Sicherheit“ geht.

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