Microsofts Transparenzbericht – Deutschland stellt fleißig Anfragen

Microsofts hat seinen Transparenzbericht für das zweite Halbjahr 2013 veröffentlicht, der zeigt, wie viele Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bei dem Unternehmen eingingen, wie viele davon beantwortet wurden, wie viele Nutzer bzw. Accounts durch die Auskünfte betroffen waren und ob Inhalts- oder Nicht-Inhaltsdaten mitgeteilt wurden. Dieser Transparenzbericht ist nicht zu verwechseln mit dem Bericht, der Auskunft über die Geheimdienstanfragen zur nationalen Sicherheit gibt. Die Möglichkeit, über diese Anfragen Auskunft zu geben, ist begrenzt. So dürfen bei Auskünften über Anfragen, die durch eine Anordnung des FISA-Gerichts oder unter einem National Security Letter des FBI gestellt wurden, nur sehr grobe Zahlenräume genannt werden.

Microsoft gibt an, vor Beauskunftung der Anfragen sorgfältig zu prüfen, ob die rechtlichen Bedingungen erfüllt seien. Dazu zählen eine gültige Rechtsgrundlage wie eine Gerichtsvorladung für die Preisgabe von Nicht-Inhaltsdaten und eine richterliche Anordnung für Inhaltsdatenanfragen.

Insgesamt hat es im zweiten Halbjahr 35.083 Anfragen gegeben von denen 58.676 Nutzeraccounts betroffen gewesen sind. Nur in etwa 2% der Fälle sind Inhaltsdaten weitergeleitet worden, die Zurückweisungsquote hat bei 3,4% gelegen. Deutsche Strafverfolgungsbehörden gehörten zu den eifrigen Antragsstellern, es wurden 5185 Anfragen mit 9670 betroffenen Accounts gestellt, etwa gleich viele wie im Halbjahr davor. Auffällig ist, dass in keinem Fall Inhaltsdaten abgefragt wurden. Die Gesamtzahl der Anfragen liegt über der aller anderen europäischen Länder, nur Frankreich und Großbritannien spielen mit je ca. 4400 Anfragen in der selben Größenordnung, die meisten Staaten erreichen nicht einmal dreistellige Zahlen.

 

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5 Ergänzungen

  1. Da sieht man es wieder.
    Die Deutsche Regierung und Ihre verbeamteten Lakaien sind
    nunmal ein durch und durch verlogenes Heuchlerpack.

  2. Ehrlich gesagt finde ich es i.O. denn wenn ich es richtig verstehe ist jede Anfrage ja auch mit einer richterlichen Anordnung verbunden. Wenn man jetzt denkt, das deutsche Rechtssystem dürfte darauf nicht zugreifen, wegen Datenschutz, dann ist das m.E. ein Mißverständnis. Eigentlich sagen die Zahlen doch nicht sehr viel aus. Man müßte sie nach Bevölkerungszahl bereinigen.

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