„Informationserfassung, plus …“ – Neue Erkenntnisse über Grundlagen und Auffassung von Massenüberwachung

Ronald Reagan legte bereits 1981 die gesetzlichen Grundlagen für eine allumfassende Überwachungsmaschine

Die American Civil Liberties Union hat es zusammen mit der Media Freedom and Information Access Clinic geschafft, über eine Informationsfreiheitsanfrage und Klage an Dokumente zu gelangen, die mehr über die wahren „gesetzlichen“ Grundlagen für die NSA-Spionage offenbaren.

Es handelt sich dabei um das Dekret 12333, das Präsident Reagan 1981 erlassen hat. Eine der ACLU übergebene Übersicht in „Lektion I einer Geheimdienstschulung“ über die Autorisierungen und Befugnisse der Geheimdienste aus dem Jahr 2007 enthält folgenden kurzen wie aufschlussreichen Absatz:

Der Großteil der NSA-Überwachungsmaßnahmen basiert ausschließlich auf den Befugnissen des Dekrets 12333.

Das Dekret 12333 eine Rolle spielt ist nicht neu, schon vorher gab es Meldungen zu dem besagten Dekret, das Programme wie MUSCULAR autorisiert. Im Vordergrund der Überwachungslegitimation standen jedoch bisher Abschnitt 215 des Patriot Act und der FISA Amendments Act. Letzterer legt die Grundlagen für umfangreiche Auslandsaufklärung und die Überwachung von Nicht-US-Personen. Abschnitt 215 legt unter anderem die Grundlagen für Anordnungen, die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten dazu verpflichten, Daten an das FBI auszuhändigen.

Dass das Dekret 12333 bisher vernachlässigt wurde, vernachlässigt auch einen entscheidenden Umstand: Dass ein Löwenanteil der Überwachungsaktivitäten von einem Gesetz mit geheim gehaltener Auslegung autorisiert wird. Es legt für die gesamte In- und Auslandsaufklärung fest, dass durch eine Verfügung des Präsidenten andere Genehmigungen überflüssig werden. Richterliche Kontrolle fehlt vollständig.

Ein deutlicher Hinweis, dass die Geheimdienste noch weiter außerhalb jeder Kontrollmöglichkeiten arbeiten, als sowieso schon klar war. Überwachung wird erlaubt, sobald es potentiell ausländische, nachrichtendienstlich relevante Informationen zu holen gibt. In Klartext: Mit der gummiartigen Auslegungsmentalität, die bisher an den Tag gelegt wurde, immer.

Eine Präsentation des Verteidigungsministeriums schlüsselt weiter auf, was auch über US-Personen und US-Unternehmen gesammelt werden darf:

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Und eine weitere Folie gibt Tipps, wie man mit diesen Ausnahmen ohne Probleme US-Personen überwachen kann und eine Standardbegründung für jegliche Überwachung findet:

  • Du sollst keine Daten über US-Personen sammeln
  • Es sei denn, die Sammlung fällt unter eine der 16 Ausnahmen
  • Im Regelfall verlässt man sich auf die Ausnahme einer potentiellen Quelle von Informationen oder den hilfreichen Effekt für die US-Geheimdienst-Behörden.

Doch nicht nur die tatsächliche Grundlage für die Überwachungsaktivitäten wird durch die nun veröffentlichten Dokumente deutlich. Es werden auch einige Begriffe erklärt, von denen die NSA ein etwas anderes Verständnis hat als allgemein üblich. Wie etwa der Term „Sammlung“, der in einem „Geheimdienstgesetz-Handbuch“ etwas breiter definiert wird:

Zuerst einmal muss man innehalten und sein Vokabular anpassen. Die Begriffe und Wörter aus DoD 5240.1-R haben sehr spezielle Bedeutungen und man kann von der landläufigen Interpretation in die Irre geführt werden […] Informationen gelten erst als „gesammelt“, wenn sie von einem Angestellten eines Geheimdienstes im Zuge seiner Aufgaben empfangen wurden … und ein Angestellter bestätigende Maßnahmen ergreift, diese Informationen zu nutzen oder zu speichern […] Wir sehen also, dass „Sammlung von Informationen“ zu Zwecken von DoD 5240.1-R mehr ist als ihr Erfassen – man könnte es auch „Erfassen, plus … “ nennen.

Kein Wunder, dass sich mit dieser Art Neusprech Geheimdienstfreunde in den USA, wie zuletzt der Kongressabgeordnete Robert Pittenger, ohne mit der Wimper zu zucken verbreiten, man „sammle“ ja nur:

Die NSA betreibt überhaupt keine Massenüberwachung, sie sammelt Daten, etwa Telefonnummern und E-Mails. […] Das ist ein Riesenunterschied.

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4 Ergänzungen

  1. Schön finde ich die Unterscheidung zwischen „aufsammeln“ (collect) und „einsammeln“ (gather). Zum Nachteil der hiesigen Dienste klingt es etwas holprig, wenn jemand versuchen müsste zu erklären, er sammle die Daten ja nicht gezielt auf, sondern nur ein.

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