Untersuchungsausschuss im Europaparlament findet heraus: Totalüberwachung nicht so richtig legal

Gestern nachmittag befasste sich der Untersuchungssausschuss des Europäischen Parlaments mit rechtlichen Fragen rund um die Überwachungsprogramme der Geheimdienste. Die geladenen Experten, darunter die EGMR-Beschwerdeführer Constanze Kurz und Nick Pickles von Big Brother Watch, waren sich weitgehend einig, dass die Programme von NSA und GCHQ gegen verschiedene rechtliche Vorgaben verstoßen – sowohl auf nationaler wie auch auf supranationaler Ebene.

Der UN-Zivilpakt

Der frühere UN-Sonderberichterstatter zu Menschenrechten bei der Bekämpfung von Terrorismus Martin Scheinin setzte sich vor allem mit dem UN-Zivilpakt (englisch ICCPR) auseinander und machte deutlich, dass die bekannt gewordenen NSA-Programme klare Verstöße darstellen. In Artikel 17 des Zivilpakts heißt es (in der deutschen Übersetzung)

(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 4(1) enthält zwar die Möglichkeit, diese Rechte einzuschränken, allerdings nur für den Fall „eines öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht und der amtlich verkündet ist“. Über solche Einschränkungen müssen außerdem die weiteren Vertragspartner informiert werden (Art. 4(3)). Einen Bruch des Pakts sieht Scheinin als bewiesen an, da von US-Behörden entsprechende Eingeständnisse gemacht wurden. Das Europaparlament solle eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss in Erwägung ziehen.

Was können welche Gerichte tun?

Bostjan Zupancic, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), erklärte die Probleme einer Klage. Normale Gerichte würden sich nicht mit Fragen der nationalen Sicherheit auseinandersetzen. Die Erfolgsaussichten vor einem nationalen Verfassungsgericht seien für einen Bürger höher als vor dem EGMR. Dieser verfüge kaum über Mittel, dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen. Die Verfassungsgerichte der einzelnen Länder könnten dagegen gegen nicht-verfassungskonforme Gesetze vorgehen. Allerdings sei der Schutz der betroffenen Persönlichkeitsrechte in den USA und im Vereinigten Königreich vergleichsweise unterentwickelt.
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Die Abgeordnete Sophie in’t Veld nannte Zupancics Vortrag deprimierend, da aus ihm hervorgehe, dass normale Bürger praktisch keine Rechtsmittel hätten. Zupancic widersprach, räumte allerdings ein dass die Erschöpfung des Rechtswegs einige Jahre dauern würde. Der britische Rechtswissenschaftler Douwe Korff merkte dagegen an, dass die Rechtslage eine Beschwerde beim EGMR bereits erlaube, da kein effektiver Rechtsweg vorhanden sei.

Internationale Verträge und Kooperationen

Korff stellte klar, dass die Überwachungsprogramme vollkommen unvereinbar mit den grundsätzlichen Menschenrechtserklärungen und den europäischen Datenschutzbestimmungen seien. Außerdem stellten die Aktivitäten Verletzungen der Souveränität anderer Staaten dar, was, wie er auf Nachfrage von Jan Philipp Albrecht bestätigte, auch zu einer Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof führen könnte. Allerdings brauche es dafür das Einverständnis der beteiligten Staaten.

Das grundsätzliche Problem sind laut Korff die ausserhalb des Rechtssystems stehenden Geheimdienste. Die Kooperationen zwischen den Geheimdiensten wie 5 Eyes, NATO-Verträge oder Verträge zwischen einzelnen Staaten seien weitgehend geheim und entzögen sich rechtstaatlicher bzw. demokratischer Kontrolle.

Die EGMR-Beschwerde

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Constanze Kurz, daneben Claude Moraes

Nick Pickles von Big Brother Watch erklärte anschließend, dass das Ziel der Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht sei, Überwachung abzuschaffen. Vielmehr ginge es darum, dafür zu sorgen, dass Großbritannien und seine Geheimdienste klare nachvollziehbare und vertrauensfördernde Regelungen und Kontrollinstanzen bekämen. Den von Zupancic gewollten Rechtsweg habe man nicht beschreiten können, da britische Gerichte an das Investigatory Powers Tribunal verwiesen hätten. Dieses sei eine geheimniskrämerische und verschlossene Angelegenheit, und der Weg zum EGMR angemessen.

Constanze Kurz machte deutlich, dass der jetzt beschrittene juristische Weg bei weitem nicht ausreichend sei. Es müssten politische Lösungen gefunden werden, um das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf eine (digitale) Privatsphäre zu stärken. Die Regierungen müssten darüber hinaus „digitale Nichtangriffspakte“ schließen.

Der Untersuchungsausschuss

Der Videoaufzeichnung der Sitzung ist seit kurzem vollständig hier zu finden (allerdings wohl noch ohne Übersetzungs-Tonspuren, weswegen kein Artikel zur Anhörung Dominique Guibert von der “Ligue des Droits de l’Homme” erwähnt, der eine wundersame Geheimsprache verwendete). Eine Übersicht der Sitzungsdokumente gibt es hier.

Eigentlich sollte am 17. Oktober bereits die nächste Sitzung des Untersuchungsausschuss‘ stattfinden, diese ist allerdings auf zunächst unbestimmte Zeit verschoben worden.

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6 Ergänzungen

  1. Diese Abläufe sollten viel mehr dokumentiert werden. Hier zeigt sich, wie wenig eigentlich in der EU funktioniert und warum das trotzdem besser als gar nichts ist („Gebilde sui generis“). Leider zeigt dies auch, dass Datenschutz und Menschenrechte trotz existierender Gesetze „Soft Law“ sind und das nur wenige Abgeordnete in der Lage sind, hier konkrete, gute Fragen zu stellen. Cecilia Malmström hält an der VDS und am SWIFT-Vertrag fest.

  2. „Artikel 17
    (1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“

    Na hoffentlich sähe der UN-Menschenrechtsausschuss bereits die flächendeckende Überwachung als einen willkürlichen und rechtswidrigen Eingriff.

    Die USA, oder auch die europäischen und deutschen Vorratsdatenspeicherfans, sehen in der flächendeckenden Speicherung nämlich keine Willkür und keinen rechtswidrigen Eingriff. Das wäre erst dann gegeben, wenn Staaten die gesammelten Daten zum Machterhalt, zur Manipulation und zum Durchsetzen eigener Interessen verwenden würden.

    Aber das macht und beabsichtigt ja keiner. Oder?

    Latürnich!

  3. Wie, das ist nicht Richtig legal? Dann sollten wir jetzt aber ganz schnell Gesetze machen, dass das legal ist. Wäre ja sonst schlimm für unsere Demokratie, wenn die „Regierung“ illegale Sachen machen würde.

  4. Danke für den Link! Die Klageschrift der „La Fédération Internationale des Ligues des Droits de l’Homme“ ist definitiv interessant.

    PS: Was Nuancen angeht, da hat m.E. Französisch im direkten Vergleich durchaus Vorteile!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.