Unseriöse Geschäftspraktiken: Bundesrat verabschiedet Gesetz, das nichts an der Abmahn-Industrie ändert

Die Abmahn-Industrie gegen Filesharing im Internet wird auch weiterhin nicht wirksam eingeschränkt. Dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat jetzt auch der Bundesrat zugestimmt. Ursprünglich sollte eigentlich der zunehmende Missbrauch von Abmahnungen bekämpft werden – im Verlauf der Verhandlungen wurde diese Wirkung aber von Abmahn-Freunden verwässert.

Bereits im April berichteten wir über einen Gesetz-Entwurf des Bundestages, der sich auf die Fahnen schreibt, die Abmahn-Industrie gegen Filesharing im Internet einzuschränken. Doch schon damals kritisierten wir, dass der ursprüngliche Vorschlag in den Verhandlungen von Kulturstaatsminister Neumann so verändert wurde, dass die eigentliche Intention leer läuft. Trotzdem ging das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ am 27. Juni durch den Bundestag. Soeben hat auch der Bundesrat zugestimmt, wie eine Sprecherin gegenüber netzpolitik.org bestätigte.

Mit dem Gesetz wird der § 97a des Urheberrechtsgesetzes geändert in eine neue Fassung mit diesem Absatz:

(3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Nummern 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte

  1. eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und
  2. nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.

Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.

Während die erste Hervorhebung noch gut klingt, wird sie durch die „besonderen Umständen des Einzelfalles“ wieder hinfällig. Denn die Rechtsprechung, besonders der Bundesgerichtshof, machen diese „besonderen Umstände“ immer wieder zur Regel statt zur Ausnahme.

Damit ist eingetreten, was wir befürchtetet haben: Die Abmahn-Freunde von Lobby und Kulturstaatsminister Neumann haben eine effektive Deckelung von Abmahnungen verhindert.

11 Ergänzungen

  1. Tjaja, die deutsche Abmahnmafia.
    Wie es sie nur in Deutschland gibt.

    Aufgebaut unter rot-grün, namentlich Brigitte Zypries (SPD),
    munter weiterbetrieben und ausgebaut unter schwarz gelb, namentlich:Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

    Wobei beide zur Rede gestellt ja immer so gern auf ihre ja ach so wundervoll wirksamen Placebo-Deckelungen verweisen… „gewerblicher Umfang“ hier, „besondere Umstände“ dort…

    …so schön und verlogen kann die Welt sein…

  2. Würde die Abmahnmafia die Urheberrechtsverletzungen in den Netzen des Bundestages und den Ministerien verfolgen, würde sich das ganz schnell ändern.
    Aber so dumm sind die Abnahmer natürlich nicht.

    1. +1

      Diese Idee besticht durch ihre Einfachheit. Es muss da draußen doch genug Winkeladvokaten geben, die es Leid sind, dass ein paar wenige Kollegen den kompletten Berufsstand in den Dreck ziehen.

      Warum nicht denen ans Bein pinkeln, die etwas an den Zuständen ändern könnten? Geld verdienen ließe sich damit wohl auch…

  3. Wer verdient denn an dem ganzen Mist mit?
    Kein Wunder, dass der kleine Mann sich nicht mehr traut, einen Anwalt zu befragen, weil er nicht weiß, mit wem er noch Geschäfte macht und dazu zähle ich auch die Anwälte, die sofort zur Stelle sind, um großzügig zu helfen. natürlich nur gegen einen kleinen Geldwert der Hälfte der Forderung…. Alles Verbrecher!!!

  4. Last se doch Abmahnen soviel se wollen! Wer darauf reagiert, selber Schuld!

    Mein Tipp aus Erfahrung:

    Sollte eine Abmahnung eintrudeln, eine MODIFIZIERTE Unterlassungserklärung ( die Beigefügte ist ein Schuldeingeständnis! NIEMALS diese benutzen! ), die modifizierte gibt es im Internet und ist KEIN Schuldeingeständnis, eben diese modifizierte Unterlassunsgerklärung abschicken und danach sich schlicht Tot stellen, egal was da noch an Briefen kommt, KEINE Reaktion, nichts, kein Anruf, kein weiterer Schriftverkehr!

    Das letzte was man bekommt ist die Androhung, das der Anwalt nun die Erlaubnis hat, gerichtlich vor zu gehen, auch darauf nicht reagieren…danach hört ihr nie wieder was von denen! Habe nun seit 2 Jahren nichts mehr weiter von gehört und nach 3 Jahren isses verjährt…

  5. Alles ein geldgieriger Verein von Heuchlern, die die Andere immer bevormunden müssen, da die Welt sonst ja nicht funktionieren würde.
    Jeder Einzelne von denen ist mit Sicherheit in der eigenen Kindheit an der kurzen Leine gehalten worden, und müssen jetzt das Spiel als Erwachsene mit anderen Menschen als Opfern weiterspielen.
    Aber diese Menschen sind berechenbar, da man Sie nur dort findet wo etwas zu holen ist, und Kasse gemacht werden kann.
    Denen geht es nur ums abkassieren, so wie der Energie-, Pharma-, Beton-, und Bankenlobby. Das Volk hätte die Kraft solchen Geldparasiten und Abzockern das Handwerk zu legen.
    In Deutschland ist fast jeder durch die staatliche Abkassiererei gezwungen, sich irgendwoher das nötige Geld, für das tägliche Leben zu beschaffen.
    Alles recht fleißige und lernwillige Menschen, die aber letzten Endes nicht die zentrale Frage stellen, wem das Ganze am meisten bringt,
    und wer weltweit als Oberabzocker die Regie für dieses Theaterstück führt?

  6. Abmahnwahn- Abzocke und die RAs stecken munter das Geld ein.
    Ich mußte auch mal zahlen und der RA der mich vertreten sollte, war noch gieriger. Und das, obwohl den “ Tatbestand “ überhaupt nicht begangen habe. Das nächste mal werde ich wohl lieber in den Knast gehen- als zu zahlen . Denn wenn die Wahrheit nichts mehr zählt müssen diese überfüllt werden ,bis vielleicht mal nachgedacht wird. Danke liebe “ Volksabgeordnete-lach“ was für ein Hohn. Nun gibt es mal wieder Wahlen und es passiert nichts. L.G. Lukas71

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