Übermittlung von EU-Fluggastdaten an Kanada – Verhandlungen kurz vor dem Abschluss

Aussagen aus Regierungskreisen zufolge stehen die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada zur Übermittlung von Fluggastdaten kurz vor dem Abschluss. Orientieren soll sich der Vertrag an dem heftig kritisierten EU-Australien Abkommen.

Die sogenannten Passenger Name Record Daten (PNR) werden von Fluggesellschaften erhoben, um einen korrekten Reiseablauf ermöglichen zu können. PNR-Daten umfassen Kontaktinformationen und Angaben über die Person (Adresse, Mobiltelefonnummer, Geburtstag, Kreditkartendaten, Passinformationen usw.) sowie personenbezogene Informationen über die Passagiere, wie besondere Reisevorlieben und Beziehungen zu anderen Mitreisenden (z.B. Sitzplatzinformationen und Essenswünsche). Bis zu 60 Einzelinformationen werden bei einem einzigen Flug gespeichert.

Die EU verhandelte schon in der Vergangenheit mit einigen Drittstaaten, die Zugriff auf die EU-Fluggasdaten haben wollen. Mit Australien und den USA wurden in jüngster Vergangenheit neue Abkommen geschlossen, beide heftig umstritten. Nun soll ein weiteres Übergangsabkommen durch einen neuen Vertrag ersetzt werden: Seit Dezember 2010 verhandelt die EU-Kommission mit Kanada über ein solches Abkommen. Die Verhandlungen wurden immer wieder verschoben und zwischenzeitlich sogar ausgesetzt. Doch nun soll eine Lösung präsentiert werden, heißt es aus Regierungskreisen. Dabei will man sich an dem Abkommen, welches man mit Australien geschlossen hat, orientieren. Das bedeutet, dass die Daten, wenn sie einmal bei den Kanadiern sind, auch an Drittstaaten weitergegeben werden können, eine Speicherdauer von 5 Jahren vorgesehen ist und die Daten „nur“ in Fällen von schwerer grenzüberschreitender Kriminalität, definiert durch ein Mindeststrafmaß von 4 Jahren, übermittelt werden sollen.

Damit geht die EU den eingeschlagenen Weg konsequent weiter und verjubelt die Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ohne auch nur einen Beweis für den Nutzen der Datenübermittlung erbracht zu haben und ohne ausreichenden Rechtsschutz für die Betroffenen. Die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten und deren Übermittlung an Drittstaaten ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, verstößt gegen Grund- und Menschenrechte und stellt die Prinzipien des Rechtsstaates auf den Kopf.

Auch in der EU verhandelt man derzeitig über eine eigene Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten. Die Abstimmung im EU-Parlament wurde bereits mehrfach verschoben. Voraussichtlich soll nun Ende April im entscheidenden Innenausschuss des Parlaments abgestimmt werden.

Wenn ihr diese Datensammelwut verhindern wollt, dann schaut bei pnr.digitalegesellschaft.de und pnr.vibe.at vorbei und kontaktiert eure Abgeordneten!


Crosspost von nopnr.org.

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