EU-Datenschutzreform: Mit nackten Postkarten gegen gläserne Bürger

nakedDie Bürgerrechtsorganisationen European Digital Righs, Bits of Freedom, Open Rights Group und Privacy International haben die Änderungsanträge zur EU-Datenschutzreform durchforstet und nun in einem 13-seitigen Bericht die „fünf Vorschläge, die die Privatsphäre am stärksten verletzen würden“ veröffentlicht. Unter dem Motto „NakedCitizens“ starten sie gemeinsam mit dem Verein Digitale Gesellschaft, Access und La Quadrature du Net eine Kampagne und rufen dazu auf, die Abgeordneten im EU-Parlament zu kontaktieren. Mit einem Postkarten-Remixer können freizügige Motive per Mail an die Abgeordneten geschickt werden, mit der Aufforderung, sich für das Recht auf Datenschutz einzusetzen.

Joe McNamee von EDRi ist Sprecher der Koaltion:

Without effective privacy protection, our personal lives are laid bare, to be used and abused by business and governments. We urge Members of the European Parliament to put citizen’s rights first and vote against these harmful proposals.

Der Digitale Gesellschaft e.V. erklärt in einer Broschüre die zehn wichtigsten Punkte der EU-Datenschutzverordnung, seit Januar liegt der Bericht des EU-Parlaments zur Verordnung vor. Vier beratende Ausschüsse haben bereits über ihre Stellungnahme abgestimmt – meist industriefreundlich und datenschutzrechtlich bedenklich, so der Digitale Gesellschaft e.V.:

Diese haben großen Einfluss darauf, wie der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) am am 29.-30. Mai und damit das ganze Europäische Parlament abstimmt. Die Stellungnahme des Rechtsausschusses (JURI) zeigt, dass unsere Bemühungen für Datenschutz und Privatsphäre nicht umsonst waren. Obwohl die JURI-Stellungnahme erhebliche Schwächen aufzeigt, stellt sie eine erhebliche Verbesserung zu den Stellungnahmen der anderen Ausschüsse dar. Es bringt etwas, Druck zu machen, also kontaktiert die Abgeordneten des Ausschusses für Bügerliche Freiheiten (LIBE), damit sie sich für hohe Datenschutzstandards einsetzen!

Die geforderten Mindeststandards umfassen dabei Punkte, die eigentlich wie eine Selbstverständlichkeit klingen, derzeit aber wohl kaum umgesetzt werden: Bürgerinnen und Bürger sollten in die Lage versetzt werden, ihre persönlichen Daten in elektronischer Form zu erhalten oder vollständig zu löschen. Auch eine vollständige Mitnahme persönlicher Daten zwischen verschiedenen Diensten sei sicherzustellen. Den Nutzerinnen und Nutzern müsse verständlich erklärt werden, warum, wie und wofür ihre persönlichen Daten verwendet werden. Da einzelne Personen auch durch die Kombination anonymisierter Daten wieder identifizierbar sind, muss die europäische Datenschutzregelung auch auf anonymisierte Daten ausgeweitet werden. Die persönlichen Daten müssten weiterhin vor dem Zugriff durch andere Staaten geschützt werden. Im Falle einer Sicherheitslücke müssten betroffene Nutzerinnen und Nutzer umgehend und ausführlich in Kenntnis gesetzt werden.

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