Auskunftsersuchen beim Berliner „Verfassungsschutz“: Acht Monate sind „nicht völlig ungewöhnlich“

Bernd Palenda, kommissarischer Leitung der Berliner Abteilung für Verfassungsschutz
Bernd Palenda, kommissarischer Leitung der Berliner Abteilung für Verfassungsschutz
Bernd Palenda, kommissarischer Leitung der Berliner Abteilung für Verfassungsschutz

Dieser Gastbeitrag ist von Holger Schwarzenroth, freier Autor und Datenschutzaktivist.

Der Berliner Senat hat zur Aufklärung der mangelhaften Auskunftspraxis seines Geheimdienstes offenbar nur wenig beizutragen. Eine Bearbeitungsdauer von acht Monaten sei angeblich „nicht völlig ungewöhnlich“, sagte Innenstaatssekretär Bernd Krömer im Dezember im zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses. Anlass für die parlamentarische Nachfrage war ein hier auf Netzpolitik thematisierter Antrag auf Selbstauskunft, dem der Geheimdienst mit monatelanger Untätigkeit begegnete.

Am 5. Dezember 2012 wurde im Ausschuss für Verfassungsschutz des Berliner Abgeordnetenhauses auf Antrag aller Fraktionen der Tagesordnungspunkt „Umfang, Bearbeitungsdauer und Bearbeitungspraxis von Auskunftsersuchen beim Verfassungsschutz Berlin – Klärung öffentlicher Vorwürfe von Missständen“ behandelt. Hintergrund war ein Presseartikel bei Netzpolitik.org, in welchem auf schwere Versäumnisse des Berliner Stadtgeheimdienstes hinsichtlich des Auskunftsrechts von Betroffenen hingewiesen worden war. Bei der Sitzung waren neben den maßgeblichen Abgeordneten der Innenstaatssekretär Krömer (CDU) und der neue VS-Chef Palenda zugegen.

Pavel Mayer von der Piratenfraktion begründete den Besprechungspunkt anhand des bekannt gewordenen „Einzelfalls“. Dabei sprach er allerdings fälschlicherweise davon, dass die betroffene Person „nach fünf Monaten“ beim Verwaltungsgericht Berlin geklagt habe. Wie aus dem oben verlinken Artikel jedoch eindeutig hervorgeht, wurde nach fünf Monaten ein Erinnerungsschreiben an die Behörde versendet und die Klage erst nach Ablauf von insgesamt sechs Monaten erhoben – als jegliche Reaktion des Adressaten ausblieb. Außerdem ging es in der anschließenden Verwaltungsvollstreckungssache nicht um die „Bezahlung von Anwaltskosten“ sondern um die Gerichtsgebühren und notwendige Auslagen, für die ein vollstreckbarer Titel in Form eines Kostenfestsetzungsbeschlusses des erkennenden Gerichts vorlag. Herr Mayer schloss seine Begründung mit der Frage ab, ob „die Bediensteten der Abteilung grundsätzlich überarbeitet“ wären.

Erläuterungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport

In der anschließenden Beantwortungsrunde nahm zunächst Staatssekretär Krömer Stellung: Der aufgeworfene „Einzelfall“ wäre inzwischen gelöst. Insgesamt sei aber die „Belastungssituation der öffentlichen Verwaltung“ sehr hoch und einzelne Mitarbeiter wären durch das „hohe Volumen“ der Akteneinsichtsanträge überarbeitet:

Anzahl der Auskunfts- und Akteneinsichtsersuchen beim VS Berlin

2010 85
2011 102
2012  144  (bis 5.12.)

 

Die Situation sei auch im Zusammenhang mit den allgemeinen Einsparungen in der Verwaltung zu sehen. Zudem würden eine Vielzahl von Anträgen ohne Bezug auf einen konkreten Sachverhalt bzw. eine Rechtsgrundlage gestellt. Die Bearbeitung wird in der Reihenfolge des Eingangs (Datum des Poststempels) vorgenommen. Maßgeblich für die Bearbeitungsdauer wäre dann die Anzahl der gespeicherten Erkenntnisse, die Einstufung nach Geheimhaltungsgraden, die Beteiligung weiterer Behörden und ob nach Eingang noch weitere Erkenntnisse anfielen. Oft gehen wohl auch Anträge ein, wo die vorgebrachte Rechtsgrundlage nicht zutreffend (z.B. IFG) oder insgesamt unklar ist. Dann folgen angeblich umfangreiche Hinweisschreiben der Behörde. Eine Bearbeitungszeit von acht Monaten sei deshalb zwar nicht die Regel, aber durchaus nicht „völlig ungewöhnlich“.

Weiterhin trug Krömer vor, dass ein Großteil der Anfragen („ca. 80%“ oder „349 von 416“) mit einer so genannten „Negativauskunft“ beantwortet werden, d.h. das keine Erkenntnisse beim VS Berlin zum/zur Antragsteller_in vorliegen. In den übrigen Fällen kommt es wohl regelmäßig zur Abgabe einer Teilauskunft, die eine „intensive Einzelfallprüfung“ nach bzw. vor sich her zieht. Dabei wird angeblich auch „vollumfänglich“ geprüft, ob eine gespeicherte Information noch zur Aufgabenerfüllung erforderlich sei und dann ggf. eine Löschung vorgenommen. In dem oben genannten Zeitraum wäre es auch nur in zwei Fällen zur Überprüfung der Teilauskunft durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gekommen; der eingangs geschilderte Fall wäre zudem die erste Rechtsstreitigkeit seit 2007. In den besagten Monaten sei es bei der Abarbeitung allerdings zu einem „erheblichen Rückstau“ gekommen, wobei Krömer offen ließ, welcher konkrete Grund dafür verantwortlich war.

Der kommissarische VS-Chef Palenda führte dann noch ergänzend aus, dass für die Dauer der Bearbeitung auch die „Fülle und Art des vorliegende Materials“ entscheidend wäre. Die erteilten Auskünfte bezögen sich außerdem nur auf Informationen, die der ausschließlichen Verfügungsberechtigung der Berliner VS-Behörde unterlägen. Die Begründung der Bescheide müsse zudem „gerichtsfest“ sein. Derzeit seien noch 12 „offene Auskunftsersuchen“ von äußerst „extremistischen Personen“ anhängig.

In den letzten Monaten habe sich die Situation dann grundsätzlich geändert – der „Rückstau“ wäre entsprechend abgearbeitet worden.

Zum Kostenstreit merkte Palenda an, dass zunächst eine Kontoverbindung gefehlt und eine Barzahlung durch die Behörde sich kompliziert gestaltet habe. Die Sache sei aber mittlerweile erledigt. Schließlich bestätigte er noch, dass die „inhaltliche Aussage“ des aufwerfenden Presseartikels „grundsätzlich“ gestimmt habe. (Die letzte Aussage fehlt übrigens im offiziellen „Inhaltsprotokoll“ der Sitzung.)

Nachfragen der Abgeordneten

Lediglich zwei Abgeordnete stellten harmlose Nachfragen: Pavel Mayer (PIRATEN) fragte nach der Frist für den Regelfall einer Bearbeitung und ob mit der Aufarbeitung klar wäre, dass es kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Clara Hermann (B90/Grüne) erkundigte sich, welches Referat für die Bearbeitung zuständig wäre und ob bei Auskunftsersuchen auch andere Behörden kontaktiert werden, wenn die Verfügungsberechtigung der Informationen nicht allein beim Land Berlin läge.

Daraufhin bestätigte Krömer, dass die Frist für eine Verwaltung i.d.R. drei Monate beträgt (vgl. Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO) und die Bearbeitung im Referat A (Grundsatzangelegenheiten) unter Einbeziehung der Fachreferate erfolgt. Auch finde gegebenenfalls ein Austausch mit anderen VS-Behörden statt.

Fazit

Mit den oben dokumentierten Aussagen zum großen Anteil der Negativauskünfte wird der zuvor von Krömer erwähnte, angeblich so „hohe Bearbeitungsaufwand“ konterkariert, da für eine solche Negativauskunft gerade keine umfassende Prüfung und/oder Einzelfallentscheidung notwendig ist. Unverständlich ist, dass die wenigen übrigen Fälle einen solchen Aufwand verursachen sollen, welcher dann eine Antwortdauer von acht Monaten rechtfertigt. Dass es in lediglich zwei Fällen eine – vorgeblich beanstandungslose – Prüfung der Teilauskunft durch den BlnBDI gegeben hat, ist hingegen eher als Beleg für die weitreichende „Feigenblatt“-Funktion der Datenschutzaufsichtsbehörden in solchen Geheimdienstkonstellationen zu bewerten. Schließlich bleibt anzumerken, dass nicht einmal die im Ausschuss genannten Zahlen in sich konsistent sind: Die genannte Anzahl von 416 Antworten im Zeitraum 2010-2012 lässt sich nämlich nicht mit der Jahresstatistik und den offen gebliebenen Fällen in Einklang bringen, selbst wenn hier großzügig ein Teil der Anfragen aus 2009 eingerechnet wird. Hier wäre eine parlamentarische Nachfrage zur Klärung der Unstimmigkeiten dringend angebracht.

Mittlerweile hat auch das Verwaltungsgericht Berlin mit einem weiteren Kostenbeschluss implizit zur schlechten Zahlungsmoral des „Verfassungsschutzes“ Stellung genommen:

Denn jener hat trotz gegen ihn gerichteten Zahlungstitels […] und einer Zahlungsaufforderung und Mahnung des Antragstellers bis zum Eingang des hiesigen Antrags bei Gericht am 08.10.2012 keinerlei Reaktion gegenüber dem Antragsteller erkennen lassen.

(Beschluss vom 19.12.2012, VG 1 M 274.12)

Insofern ist es als unverschämte Unterstellung des Geheimdienstes zu werten, dass gegenüber dem Ausschuss behauptet wird, das „Hauptproblem habe darin gelegen, dass die betroffene Person sich geweigert habe, ein Konto für die Überweisung anzugeben“. Wie aus der zitierten gerichtlichen Entscheidung hervorgeht, hat die Behörde überhaupt nicht auf die Schreiben der betroffenen Person reagiert.

Ob unter dem neuen VS-Chef eine erkennbare Verbesserung der fragwürdigen Auskunftspraxis erreicht wird, scheint mindestens zweifelhaft. Schließlich war Palenda bis Februar 2011 selbst Leiter des verantwortlichen Grundsatzreferates der Abteilung II gewesen.

Auch der aktuellen Imagekampagne des „Verfassungsschutzes“ muss aus bürgerrechtlicher Sicht mit großem Misstrauen begegnet werden: Eine Geheimorganisation die ihre gesetzlichen Pflichten nicht bzw. nicht zeitnah erfüllt, parlamentarische Kontrollgremien mit inkonsistenten Zahlen versorgt und nachweislich falsche Unterstellungen verbreitet, hat insbesondere an Schulen und Bildungseinrichtungen nichts verloren.

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Eine Ergänzung

  1. Vorsicht, hohes Verwechslungspotential: Bernd Krömer (Innenstaatssekretär Berlin) – Kurt Krömer (Comedian)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.