Neue Bundesratsinitiative soll WLAN-Anbieter vor Abmahnungen schützen

Die Regierungsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus stießen letzten Freitag eine Bundesratsinitiative an, die zu mehr Rechtssicherheit von Betreibern öffentlicher WLANs führen soll. Vorausgegangen war eine Abmahnwelle gegen Gaststätten mit kostenlosem Internetzugang, die einzelne Cafés schon zur Abschaltung ihrer Hotspots bewegte.

Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots dürften demnach von Abmahnungen „befreit“ sein, wenn sie den Zugang ihrer Kunden nach noch festzulegenden Kriterien ausreichend überwachen.

So heißt es im Antrag ans Abgeordnetenhaus, es solle „Eine Haftung für unbefugte Nutzer […] jedenfalls dann nicht eintreten, wenn erforderliche technische Schutzmaßnahmen ihrem Zweck entsprechend wirksam gegen eine unbefugte Drittnutzung des Zugangs eingesetzt worden sind.“ Hierzu bedürfe es „einer Regelung, die die Anforderungen an die jeweils einzusetzenden Schutzmaßnahmen auch unter Zumutbarkeitskriterien eindeutig und allgemein verständlich definiert.

Die Initiative Freifunk, die an über tausend Punkten in ganz Deutschland kostenlose Hotspots zur Verfügung stellt, begrüßt die Initiative in einer Presseerklärung. Gleichzeitig wird aber auch die Einhaltung des Telemediengesetzes angemahnt, das eine Überwachung der Nutzer durch Internetanbieter verbietet und auch eine anonyme Nutzung garantiert (Abs. 6). Fragwürdig sei auch die Verwendung des nicht näher definierten Begriffs „unbefugte Nutzer“.

 

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13 Ergänzungen

  1. Was für eine nutzlose Initiative!
    Wenn ich als WLAN-Betreiber die Nutzung wer, wann und wie lange mit welchem Zugang surft, protokolliere, brauche ich auch keine „Bundesratsinitiative“ mehr, dann habe ich schon alles getan, was man tun kann und was von einem abverlangt werden könnte.

    Was soll das also? Will die Initiative also letztlich nur mit viel Geld eine „nützliche Broschüre“ rausbringen?

    Oh man.

  2. @gant:

    So einfach ist das leider nicht. Für einen Cafébetreiber wäre es viel zu aufwändig, seine Kunden erst mal nach den Personalien zu fragen (und zur Sicherheit die Daten aus dem Personalausweis zu notieren). Und dann besteht noch das Problem, dass kleine Gewerbetreibende üblicherweise vom Provider nur eine öffentliche IP-Adresse bekommen und alle Nutzer durch einen NAT-Router die selbe IP-Adresse nutzen. Dieses Problem wird wohl zumindest bis zu einem vollständigen Umstieg auf IPv6 weiterhin bestehen. Wenn zum Zeitpunkt der (angeblichen) Rechtsverletzung mehrere Leute gleichzeitig online waren, dann kann nicht einfach festgestellt werden, welcher dieser Nutzer schuld war.

    1. Für einen Cafébetreiber wäre es viel zu aufwändig, seine Kunden erst mal nach den Personalien zu fragen (und zur Sicherheit die Daten aus dem Personalausweis zu notieren).

      Fraglich ob das nötig wäre und wie aufwändig…
      Ein Proxi fängt die Clients ab wenn er sie noch nicht kennt und fragt nach ihrer Identität. Er notiert sich die IP, die er vergeben hat und setzt ein Cookie. Ab da ist die IP (die der Hotspot ja selbst vergiebt und weiß wann sie sich abmeldet) zu jedem Daten-Verkehr berechtigt (also auch nicht-Web).
      Beim nächsten Besuch des gleichen Cafes muss der Gast wieder nur den Browser aufrufen, das Cookie identifiziert ihn, wird mit der neu vergebenen IP verknüpft und fertig.

      Ich sehe da keinen gigantischen Aufwand, der Gast muss sich jeweils ein Mal mit dem Browser anmelden und kann danach jeden Port benutzen. Hat er sich nicht angemeldet wird jeder Verkehr verweigert.

      Möchte der Wirt vermeiden, dass nicht-Gäste sein WLAN benutzen kann er auch noch auf die Tische ausreichend klein einen Login-Code legen… (wer sich hinsetzt wird schon was bestellen)

  3. So, liebe Kinder, da ihr unbedingt wollt, erzähle ich euch nochmal wie das früher so war mit dem ‚anonymen Telefonieren‘. Also da gab es schonmal in fast jedem Ort noch eine Telefonzelle, von dort konnte man jeden anrufen, ohne dass der Angerufene wusste, wer der Anrufer war. Es war ganz selbstverständlich und niemand hat sich deswegen Sorgen gemacht. Anonymität war eine Selbstverständlichkeit und bei der Einführung von ISDN gab es sogar einen großen Aufschrei, weil damit immer auch die Telefonnummer des Anrufenden mit übertragen werden sollte. Erst, als man auch die Rufnummer unterdrücken konnte, wurde das dann akzeptiert. Es gibt ja auch auch viele nachvollziehbare und legale Gründe, warum man nicht will, dass der andere weiß, wer angerufen hat. Wenn jemand der Polizei oder dem Finanzamt einen Tipp geben will, zum Beispiel. Nein, man hat sich keine großen Sorgen gemacht, dass das missbraucht werden kann. Natürlich haben das auch Kriminelle benutzt, aber man konnte ja auch Briefe anonym aufgeben und wenn das nicht möglich gewesen wäre, hätten die Kriminellen halt andere Wege gefunden. Aber sonst hätte man Telefon und Brief abschaffen müssen, weil es technisch nicht möglich war, den Absender festzuhalten. Und das wollte ja keiner, das wäre lächerlich gewesen, nur weil ein paar Kriminelle Anonymität auch für sich benutzen könnten, das tolle Telefon abschaffen? Ja, es war wirklich normal – wenn man den Hörer abgenommen hatte, war man nie sicher, wer wirklich am anderen Ende sprach! Als Kinder hatte wir das natürlich auch für ‚Klingelstreiche‘ benutzt, heute macht man das natürlich nicht mehr – und wenn die Vorratsdatenspeicherung wieder kommt, liebe Kinder – spätestens dann lasst ihr das bitte bleiben!

    1. Nun gut aber in erster Linie geht es ja wohl um Störerhaftung , oder Haftete damals die „Bundespost“ auch für Telefonstreiche?
      Nein, daher ist dieses jetzt auch Unsinn.
      Diese Iniative bedeutet nicht sie Abzuschaffen sondern lediglich der Versuch diese Störerhaftung vom WLAN-Anbieter auf den Nutzer Abzuschieben! Sicher mittels viel Lobbyarbeit vom Hotel und Gaststätten Gewebe.
      Dafür soll oder muss wohl die anonyme Nutzung und das Überwachungsverbot Entfallen , denn der Nutzer soll ja schließlich die Zeche zahlen statt der Anbieter.
      In der Praxis bekommt er dann Wochen später eine Abmahnung ins Haus und kann sich nur sehr schwer dagegen wehren, da er kaum etwas in der Hand hat wie Verbindungsdaten , IP ect.
      Richtiger wäre eine Art „Urheberrechtsabgabe“ für öffentliche gewerbliche Hotspots oder diese gänzlich wie auch andere Netzanbieter , Suchmaschinen ect. Freizustellen, statt weiterhin den Nutzer kriminalisieren zu wollen.

  4. Der Satz:

    „Eine Haftung für unbefugte Nutzer […] jedenfalls dann nicht eintreten, wenn erforderliche technische Schutzmaßnahmen ihrem Zweck entsprechend wirksam gegen eine unbefugte Drittnutzung des Zugangs eingesetzt worden sind.“

    ist ein Widerspruch in sich selbst!

    Denn wenn meine Maßnahmen gegen „eine unbefugte Drittnutzung“ wirksam waren, hätte es ja niemals zu einer solchen kommen können. Und was gar nicht erst eintreten kann, muss auch nicht „geregelt“ werden, weshalb diese Initiative in der Form eigentlich Unfug ist.

    Im übrigen ist die Meldung von Freifunk unzutreffend, da §7 bis 10 TMG auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung finden. Darauf basiert die gesamte Störerhaftungsrechtsprechung und eigentlich sollte das auch „Freifunk“ wissen.

    Und ein „Recht auf anonyme Nutzung“ gibt es auch nicht. §13 TMG spricht von anonym ODER pseudonym „soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“.

    Z.B. hat der BGH auch bereits die IP-Protokollierung der Telekom außerhalb der VDS für rechtmäßig erklärt (auf der ja auch die ganzen „normalen“ Abmahnungen basieren – womit dann die Telekom in Sachen Störerhaftung aus dem Schneider ist.)

    1. Der BGH hat in seinen Urteil aber Festgelegt das der Betreiber als Störer Haftet , zudem mit relativ „kleinen“ Berägen, und den Nutzer weitgehend verschont.
      Dieses Prinzip möchte aber die Wirtschaft in Einklang mit der Politik kippen und wieder allein den Nutzer voll verantwortlich machen.
      Dies wäre dann keine Störerhaftung mehr sondern ein normaler Uhrherberrechtsverstoß mit den wohl üblichen horrenden Abmahnungen.
      Allein der Nutzer würde dadurch wieder deutlich Schlechter gestellt , da nach Wochen oder gar Monaten eine Gegenbeweis Führung gegen einen Hotspotbetreiber kaum möglich ist.
      Ja es steht sogar zu Befürchten das Abmahner dieses gezielt Ausnutzen könnten.

  5. Wichtig wäre vielleicht noch zu erwähnen, dass viele Hotspotsysteme, die nicht ausschließlich für den deutschsprachigen Raum entwickelt werden, viel mehr Daten protokollieren als es der Datenschutz erlaubt. Letztendlich sollten hier endlich eine klare Richtung vorgegeben werden.

  6. Sehe ich genauso wie Opa Andy. Der Trend neigt einfach immer weiter in Richtung Datenfreiheit = 0. Meine Meinung nach hat der Betreiber der Gaststätte alles richtig gemacht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.