Europäischer Datenschutzbeauftragter: ACTA hat „unakzeptable Folgen für die Grundrechte“

Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnt, dass das Handelsabkommen ACTA „die Privatsphäre und den Datenschutz bedrohen“ kann. Das ist das Fazit einer heute veröffentlichten Stellungnahme von Peter Hustinx. Damit erneuert er seine bereits Anfang 2010 geäußerte Kritik auch an der endgültigen Version des Vertragstextes.

Aus der Pressemitteilung:

[Die Stellungnahme] unterstreicht, dass viele der Maßnahmen zur Verstärkung der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten eine breit angelegte Überwachung des Verhaltens und der Kommunikation von Nutzern beinhalten könnten. Diese Maßnahmen greifen tief in die Privatsphäre von Individuen ein und sollten nur umgesetzt werden, wenn sie für das Ziel der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum notwendig und verhältnismäßig sind.

Er kritisiert besonders:

  • Maßnahmen, die eine unterschiedslose oder breit angelegte Überwachung des Verhaltens und/oder der Kommunikation von Internetnutzern in Bezug auf geringfügige, nicht profit-orientierte Verstöße im kleinen Rahmen erlauben, wären nicht verhältnismäßig und würden gegen Artikel 8 der EMRK, Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta und die Datenschutzrichtlinie verstoßen.
  • Viele Maßnahmen der freiwilligen Durchsetzungskooperation würden eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch ISPs mit sich bringen, die über das nach EU-Recht erlaubte hinausgehen würde.
  • ACTA enthält keine ausreichenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, wie etwa wirksamen Rechtsschutz, rechtsstaatliche Verfahren, das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz.

Jérémie Zimmermann von La Quadrature du Net kommentiert:

In dieser neuen Stellungnahme stellt der Europäische Datenschutzbeauftragte klar, dass ACTAs Forderungen nach „Kooperation“ zwischen Providern und der Copyright-Industrie im Kontext der repressiven Tendenz gegen File-Sharing gesehen werden müssen. Nach Angaben der Hüter der Privatsphäre hätte die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung fatale Folgen für die Freiheit der Meinungsäußerung und der Privatsphäre der Internet-Nutzer. Während die EU-Kommission und ACTA-Befürworter im EU-Parlament behaupten, dass ACTA europäisches Recht einhält und Grundrechte nicht beeinträchtigt, kommt schon wieder eine unabhängige Analyse im Gegenteil zu dem Schluss, dass ACTA zur allgemeinen Überwachung und Filterung von Online-Kommunikation führen könnte. Die Bürger der EU müssen diese Stellungnahme als Argument nutzen und die Abgeordneten des EU-Parlaments überzeugen, ACTA abzulehnen.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ACTA bereits kritisiert.

Welche Abgeordneten noch überzeugt werden müssen, zeigt das Online-Tool der Digitalen Gesellschaft e.V.. Unterstützen kann man die Arbeit gegen ACTA auch durch eine Spende.

2 Ergänzungen

  1. Diese Maßnahmen greifen tief in die Privatsphäre von Individuen ein und sollten nur umgesetzt werden, wenn sie für das Ziel der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum notwendig und verhältnismäßig sind.

    Was für eine unglaublich schlechte, unlogische Formulierung, und das direkt aus Brüssel. Ich gehe mal davon aus, dass Peter Hustinx das im Original besser gemach hat…

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