Wirtschaftsministerium schreibt Machbarkeitsstudie zu 2-Strikes aus (Update)

Das FDP-geführte Wirtschaftsministerium hat eine „Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ ausgeschrieben. Das Modell ist auch bekannt als 2-Strikes und wird regelmäßig von den Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie gefordert.

Und das soll die Studie ergeben:

Im Hinblick auf das erhebliche Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen im Internet und den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) daran interessiert, dass Internet-Zugangsanbieter und Rechteinhaber stärker zusammenarbeiten. Eine Möglichkeit ist, dass Internet-Zugangsanbieter auf Veranlassung der Rechteinhaber Warnhinweise an Kunden schicken, deren IP-Adresse von den Rechteinhabern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt wurde. Solche Warnhinweismodelle wurden in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich bereits eingeführt. Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung von Erkenntnissen über die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie mittels der Versendung von Warnhinweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten.

(via)

Update: Der FDP-Staatssekretär Hans-Joachim Otto hat in den Kommentaren darauf hingewiesen, dass ich fehlerhaft gearbeitet hätte und man keine Machbarkeitsstudie, sondern lediglich eine vergleichende Studie ausgeschrieben habe. Das mit dem Ergebnisoffenen prüfen nehme ich ihm aber so nicht ab und erspare mir die Recherche von vielfältigen Quellen, wo Herr Otto sich in den vergangenen Jahren für die Einführung eines 2-Strikes-Systems ausgesprochen hat. So liege ich vielleicht mit „Machbarkeitsstudie“ nicht ganz korrekt, aber ich unterstelle Hans-Joachim Otto schon, dass er auch umsetzen (also machbar machen) möchte, was er oftmals gefordert hat.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

39 Ergänzungen

  1. Das Ziel ist schon vordefiniert:

    Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung von Erkenntnissen über die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie mittels der Versendung von Warnhinweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten.

    Na toll.

  2. Ich lese da weder etwas von Polizei/BKA noch von einem Richter – ein Tool zur Selbstjustiz für die Contentmafia?

  3. Der „volkswirtschaftlichen Schaden“ ist gleich 0, denn die volkswirtschaft betrachtet die gesamtheit aller wirtschaftlichen vorgänge. da die marginale konsumquote bei den durchschnittlichen filesharern (=Otto Normalbürger) nahe 1 ist, geht der volkswirtschaft kein euro verloren da das „eingesparte“ geld dann eben für etwas anderes ausgeben wird.

    und das aus dem wirtschaftsministerium…

  4. Die verschiedenen Studien zum tatsaechlich entstehenden Schaden – welcher sicher ueber 0 liegt, aber weiit unter dem, was von der Industrie weiterhin propagiert wird – gehen ja wirklich stark auseinander.
    Diesen also schon in der Ausschreibung der Studie als „erheblich“ zu bezeichnen, legt die Vermutung nahe, dass hier ein bestimmtes Ergebnis („Verbote sind super“) gewuenscht wird.

  5. Am Beispiel PC Spiele muss ich gestehen haben die vielleicht nicht so unrecht mit dem erheblichen Schaden:

    Viele meiner Bekannten laden sich ein Spiel runter (trotz Demo), um zu sehen ob es hält, was es verspricht. In 95% der Fälle wird die Hoffnung bitter enttäuscht und das Spielerlebnis geht nicht wesentlich über das in der Demo gebotene heraus.

    Es wird einfach extrem viel ROTZ produziert in dem Bereich.

    -> Plattenplatz wieder freigegeben und keinen Cent für Unfug ausgegeben. Das ist streng genommen eine Urheberrechtsverletzung freilich. Nur kenne ich keinen Fall in dem das Spiel nicht gekauft wurde, wenn es denn gut war. 5% … Dass die mit so wenigen guten Produkten nicht mehr so die Kohle machen liegt auf der Hand imho.

    Würde man nun diesen „Preview“ nicht haben, würde sich vielleicht der ein oder andere diesen Schund gekauft haben und erst zu spät merken, dass das Geld zum Fenster raus gewandert ist.
    Daher geht ihnen durch diese Urheberrechtsverletzung wirklich Geld flöten. Vielleicht sogar erheblich.

    ^^

  6. die lernen es nie. aus dem landtag geflogen, die partei ein trümmerhaufen mit entsprechendem vorsitzenden, aber grosskotzig forderungen stellen.

    manchmal hat man wirklich den eindruck, dass die herrschaften eigentlich nur auf ihre pension aus sind.

    wie sagte ein bekannter mal, den namen kann ich nicht nennen, weil mir sonst die unfehlbare deutsche gerichtsbarkeit im nacken sitzt:

    „wenns mal schei..e läuft, geh ich in die politik, bau einen der grössten böcke, flieg raus, schreib ein buch und bin millionär“

  7. Eigentlich sollte man bei den exorbitanten Schäden die durch die Raubkopierer angerichtet werden gleich zu einem One-Strike-Modell übergehen.

    Vor ein paar Tagen war doch hier ein Artikel der zeigt welchen beträchtlichen Schaden alleine LimeWire angerichtet hat ;-)

    75.000.000.000.000$

    http://www.netzpolitik.org/2011/75-000-000-000-000/

    Würde man diese Filesharingverbrechen endlich in den Griff bekommen wäre das Weltschuldenproblem endlich gelöst…

  8. Herr Beckedahl, ich finde, dass Sie hier nicht so präzise gearbeitet haben. Im BMWi wird die Ausschreibung einer vergleichenden Studie vorbereitet (wie Sie ja im Text selbst zitieren). Eine „vergleichende“ Studie ist keine „Machbarkeitsstudie“.

    Auch die Verknüpfung mit den Forderungen der „Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie“ erscheint doch etwas gewollt. Denn darum geht es doch gar nicht!

    Wir wollen schlicht und ergreifend wissenschaftlich untersucht wissen, wie es in anderen Ländern aussieht. Und zwar von unabhängigen Wissenschaftlern, die uns weitere Erkenntnisgewinne bringen mögen – gerade auch jenseits der Informationen, die von den entsprechenden Interessenvertretern kommuniziert werden. Wie es auch einer der Kommentatoren forumuliert: „Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung von Erkenntnissen“ – das sollte uns dann schon zugestanden werden. Es gibt jenseits des Erkenntnisinteresses keine konkreten Vorgaben, kein vorformuliertes Ziel, kein „Two-Strikes“. Eine „Machbarkeitsstudie“ kann es also schon deshalb nicht sein, weil es keine konkrete Vorgaben gibt, was „gemacht werden soll“.

    Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum schon wieder böser Wille unterstellt wird. Die FDP – und auch ich persönlich bleiben dabei: „Sperren“ und ähnliches wird es mit uns nicht geben.

    Mit dem Thema „Eigentumsrechte in der digitalen Welt“ sollte sich die Politik allerdings dennoch befassen – inkl. sämtlicher weit auseinandergehender Meinungen, die sich ja auch hier in den Kommentaren offenbaren. Wenn das dann noch auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse geschieht, ist das doch im Interesse aller.

    1. „Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum schon wieder böser Wille unterstellt wird.“

      Das ist jetzt wirklich niedlich. :)

    2. @Hans-Joachim Otto: Danke für den Kommentar. Aber ich vermisse gleichzeitig einen Hinweis darauf, dass Sie sich in den vergangenen Jahren oftmals für die Einführung des in dieser Studie (Ob vergleichend oder machbar) zu beschreibenden Systems ausgesprochen haben und ich mir daher erlaube, Ihnen auch zu unterstellen, dass Sie Ihre Forderungen auch umzusetzen gedenken. Oder haben Sie mittlerweile Ihre Meinung geändert?

    3. @Hans-Joachim Otto ich fass mich kurz: „Wir haben doch nur mal geschaut ob andere Länder sperren, aber ein Zugangserschwernisgesetz wird es nicht geben.“

      Ich kanns auch noch kürzer: Keks?

  9. Was soll denn hier überhaupt verglichen werden?

    Im Vereinigten Königreich gibt es zwar ein entsprechendes Gesetz, aber es wird (noch) nicht angewandt, weil die betroffenen ISPs, darunter BT, gegen die Regelung geklagt haben.

    Herr Otto, können sie a) den durch Urheberrechtsverletzungen in Deutschland (angeblich) entstehenden \volkswirtschaftlichen Schaden\ beziffern und b) mit entsprechenden Studien belegen? Danke.

  10. @Hans-Joachim Otto:
    Dass sie sich für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Frage aussprechen begrüße ich. Doch kann davon ausgegangen werden, dass jene Studie, dann auch öffentlich Zugänglich gemacht wird (Bsp. via OpenAccess), so dass auch eine kritische wissenschaftliche Verifikation der Studie und ihrer Erkenntnisse gewährleistet werden kann? Dies würde sicherlich auch eine breitere Akzeptanz der Studie und hieraus gewonnenen Erkenntnisse mit sich bringen, wenn es Möglich ist, sich von der redlichen wissenschaftlichen Objektivität der Studie überzeugen zu können, welche im Rahmen von Auftragsforschung nicht zwingend a priori geltend gemacht werden kann. Denn bereits bei der Zusage von Forschungsgeldern kann die Unabhängigkeit der beauftragten Wissenschaftler gefährdet werden.

  11. Ein parl. Staatssekretär kommentiert einen Blog, also da man nicht sagen DIE Politik oder die Regierung würden das Netz nicht ernst nehmen.

    1. @Christine: Ernst nehmen? Doch nur wenn man SIE erwischt hat.
      Zum nächsten Medienevent(WM, Kernschmelze, Krieg, Zivilschutzbombing, …) wird das dann still und heimlich installiert und zur Not wird sich mit EU-Vorschriften(die man im Zweifel selbst initiiert hat) gerechtfertigt.

  12. #9 Herr Otto,

    was ist denn «… das erhebliche Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen im Internet und den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden …»? Nennen Sie doch mal belastbare Zahlen, wieviele Prozent der (deutschen) Internetnutzer (bestehende, nicht imaginierte!) Urheberrechte verletzen und wie groß der dadurch tatsächlich (nicht nur frei nach oben vorteilhaft aufgerundet geschätzte) entstehende, evtl. sogar volkswirtschaftliche Schaden ist?

    Herr Otto, das können Sie nicht?

    Ach, Herr Otto, warum dann nicht eine evaluierende Studie über die tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Schäden (die sie nämlich hier behaupten, aber nicht nachweisen)? Das Ergebnis würde nicht ihren Wunschträumen und nicht denen ihrer Klientel entsprechen?

    Tja, Herr Otto: Ihre Hausaufgaben haben Sie sehr schlecht gemacht …

  13. hat das jemand kapiert? ich schon seit Jahren nicht….Mobbing zum Erkenntnissgewinn? Was????

  14. @ Markus Beckedahl: Naja, das ist schon etwas abstrakt dargestellt. Meine – wie ich schon oft sagte: persönliche – Vorstellung ist, dass wir den Schritt weg von kostenpflichtigen Abmahnungen (in einigen Foren als „Abmahnunwesen“ bezeichnet, zum Teil ja leider zu Recht) und hin zu kostenlosen Warnhinweisen hinbekommen. Aber selbst das ist in der Tat ein sehr komplexes datenschutz-, tk- und fernmelderechtliches Thema, da werden noch viele Diskussionen geführt werden müssen. Und dazu halte ich es eben für sinnvoll, wenn wir mal über den Tellerrand schauen.

    Folgender Vorschlag: im BMWi legen wir gerade eine neue Veranstaltungsreihe „InfoKreativ“ auf, in der wir eben Themen der Informationsgesellschaft und Kreativwirtschaft besprechen wollen. Warum nicht eine Diskussionsrunde u.a. mit Ihnen, wenn die Studie vorliegt? Was halten Sie davon?

    @Gebinsel: Das sehe ich auch so! Wir machen das öffentlich, die Leser hier könnten nach der Lektüre Fragen, Anregungen, Kritik etc. mitgeben und wir machen dann zusätzlich eine – wie eben vorgeschlagene – Diskussionsrunde.

    1. Hallo Herr Kollege Otto (wir sind beide Rechtsanwälte),

      im Angesichts des durchaus phantasievollen Ausschreibungstextes: „und den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden“, der nur den Behauptungen der Musikvertriebsindustrie folgt, wird zum Einen für mich offenbar, dass hier ein zweiter Schritt vor dem ersten gemacht werden soll (und zum Anderen lässt sich das Ergebnis aus der Sachverhaltsschilderung präjudizieren).

      Bevor man sich die Mühe macht und eine Ausschreibung an „Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer“ macht (wobei der Verstoß gegen Urheberrechte an diese Stelle noch völlig offen ist und nur auf den Behauptungen einer Partei beruht), wäre es notwendig (und aus meiner Sicht zwingend!) eine unabhängige Studie zu den immer wieder behaupteten „volkswirtschaftlichen Schaden“ zu machen.

      Eine Diskussionsrunde ist für Leute, die nicht in Berlin und Umland sitzen (oder auf Staatskosten da hin geflogen werden) vollkommen uninteressant. Der Vorschlag sieht für mich auch nach Beschwichtigung aus: Sie sitzen im Frankfurter Büro von Schalast & Partner. Einer der Anwälte aus dem Frankfurter Büro ist im Filesharing-Abmahn-Bereich aktiv.

      BTW: hätten Sie und die FDP im Moment Lust auf Neuwahlen füt den BT?

  15. Kann man solch eine Diskussionsrunde auch im Netz führen, also in Form eines Forums o. ä.? Das hätte die Vorteile, dass sich auch weiter entfernt wohnende Netzinteressierte beteiligen können. Wählt man außerdem ein Forum o. ä., können die Beteiligten sich über die Antworten besser Gedanken machen, externe Quellen heranziehen etc. pp., weil nicht der Zwang zu einer Antwort innerhalb von Sekunden besteht.

    Prinzipiell ist „wir wollen uns informieren und die Ergebnisse transparent mit den Betroffenen/Interessierten diskutieren“ nämlich ein lobenswerter Ansatz. In dem Bereich wurden nur dermaßen viele schlechte Erfahrungen gemacht, dass wir natürlich skeptisch reagieren.

    Noch ein paar Kriterien für solch eine Diskussionsrunde, die mir spontan einfallen:
    – Ausgewogene Besetzung, also nicht 20 FDPler und 2 von „uns“.
    – Beachtung der Ergebnisse. Wir wollen nicht ein Argument auseinandernehmen und es bei nächster Gelegenheit wieder von Ihnen in der Öffentlichkeit verbreitet sehen.

  16. @Hans-Joachim Otto:

    1) Wie in anderen Wortmeldungen schon gesagt: Sie gehen den zweiten Schritt vor dem ersten. Allein die Aussage, dass ein riesiger Volkswirtschaftlicher Schaden entsteht steht unbewiesen im Raum.

    2) Die Formulierungen in ihrer Ausschreibung zeigen eine klare Tendenz und wenn man den Hintergrund bezüglich ihrer vertretenen Ansichten kennt, kann man einfach nicht davon ausgehen, dass die Untersuchung ergebnisoffen sein soll. Die Annahme von Lobbyarbeit ist also berechtigt und wurde bisher von ihnen auch nicht aus dem Weg geräumt.

    3) Dikussionsrunden im Nachhinein führen zu gar nichts. Wenn der Prozess, der zur Grundlage einer Diskussion führt – also die Untersuchung – schon nicht ergebnisoffen war, dann kann man die Untersuchung gleich in den Ofen kicken. Die Worte „wissenschaftlich untersucht wissen“ in diesem Zusammenhang zu benutzen zeigt wie wenig sei von wissenschaftlicher Arbeit halten (Peerreview, kritische und unabhängige Begleitung der Untersuchung, verifizierbare Ergebnisse und ein schrittweises Vorgehen von belastbaren und bewiesenen Ausgangspunkten). Allein, dass sie von unbewiesenen Behauptungen starten zeigt, wie unwissenschaftlich gearbeitet werden soll.

    Herr Otto, ich halte keinen Politiker für dumm. Die meisten sind studiert und haben jahrelange Erfahrungen. Das selbe sollten sie von Bloggern und Kommentatoren annehmen. Diese stellen sich nämlich die Frage, „Wem nützt eine derartig aufgesetzte Studie, die von unbewiesenen Annahmen ausgeht?“. Wissenschaftlich wird sie in keinem Falle sein. Man kann einfach kein stabiles Haus auf einem wackligen Fundament bauen. Wem soll diese Untersuchung also nützen?

  17. Bei der FDP ist es mit den Bürgerrechten ganz schnell vorbei sobald die Wirtschaftslobby ihre Interessen anmeldet.

    Die ist der FDP nämlich wichtiger als das Wohlergehen der eigenen Bevölkerung. Aber auch das ist im Prinzip ja nichts neues.

  18. Herr Christoph Steegmans äußerte sich jetzt wie es der Zufall so will so, dass sich die Bundesregierung mit solch ‚hypothetischen Fragen‘ nicht beschäftige.
    Dies sagte er laut dpa zwar im Zusammenhang mit Waffenlieferungen an libysche Rebellen, aber mich würde jetzt schon interessieren, was die Kriterien sind, die die eine hypothetische Frage von der Regierung untersuchenswert macht, die andere nicht.

  19. Wenn Herr Otto Interesse an einer Diskussion bekundet, sollte man ihn dabei unterstützen, finde ich. Dazu muss man aber Wege finden, dass die Diskussion etwas nützt. Dazu gehören m. E.:

    – Transparente Darstellung der Diskussionsgrundlagen, z. B. der verwendeten Studien mit allen Annahmen und verwendeten Methoden, was Herr Otto wohl auch geplant hat.
    – Wir können Alternativquellen zur Verfügung stellen oder helfen, dass die Studie möglichst aussagekräftig wird. Dazu können wir bereits im Vorfeld Vorschläge machen. Der Hinweis auf die ungünstige Augangsposition (der unbewiesene wirtschaftliche Schaden) ist ja bereits erfolgt. Genauso können wir z. B. den Versuchsaufbau kommentieren, wenn uns der vorab mitgeteilt wird, um Tricksereien auszuschließen.
    – Die Gestaltung der Diskussionsrunde, wie sie abläuft etc. könnten wir mit Herrn Otto klären.

    Es gibt sicherlich noch hundert andere Details, wie die geplante Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie und ggf. der Diskussion, an der wir uns beteiligen können. Dazu müssen wir aber zwei Sachen klären:

    1. Sind wir bereit, uns auf eine solche Diskussion einzulassen, und welche Anforderungen hätten wir dafür?
    2. Ist Herr Otto bereit, sich mit uns unter diesen Bedingungen zusammen zu setzen, und welche Bedingungen hat er an solche Gespräche?
    3. Ist Herr Otto bereit, sich bereits im Vorfeld der Studie mit uns auseinander zu setzen? Ansonsten sehe ich eine große Chance, dass wir die Studie nicht als Diskussionsgrundlage akzeptieren können, weil sie von falschen Annahmen ausging, mögliche (auch unbeabsichtigte) Manipulationen aufweist oder nicht transparent genug ist, als dass wir eine Manipulation ausschließen können.

  20. Wie kann man denn mit 2 Strikes Geld verdienen?

    Schalast & Partner ist afaik nicht ganz unbekannt in diesem Rechtsbereich. Unter dem Stichwort „Abmahnkanzlei“ findet sich da so manches auf diversen Suchmaschinen.

    Da liegt wohl die Vermutung nicht fern, dass man auch mit 2 Strikes Geld verdienen kann :D

  21. Ich finde es toll Herr Otto, dass Sie in der Diskussion hier teilnehmen.

    Wie oben mehrmals erwähnt, sollten Sie aber nicht den DRITTEN Schritt vor dem ersten machen:

    – ERSTENS muss gecheckt werden, ob ein volkswirtschaftlichen Schaden überhaupt entsteht, es gibt genug Zahlen, die das Gegenteil belegen.
    – ZWEITENS, falls es doch ein Schaden für gewisse Akteure entsteht (z.B. Ihre Lobby-Freunde), sollte es geprüft werden, inwieweit die Allgemeinheit leidet oder nicht. Nach der Erfindung des Autos haben die Kutschenhersteller wohl einen Schaden erlitten, sollte deswegen das Auto verboten oder kriminalisiert werden?

    Wenn die zwei o.g. Schritte nicht ausreichend untersucht werden, dann hat die Studie keinen Wert, weil sie auf falschen Annahmen basiert.

    Zynisch gesehen, ich habe es aber anders nicht erwartet, das ist die bekannte Politik der Copyright-Mafia seit Jahrzehnten.

  22. Wortklauberei.
    Das einzige, was politiker und Beamte noch können.
    Um danach doch das zu tun, wonach ihnen beliebt. Und mir kann
    Keiner erzählen, dass dies danach nicht umgesetzt wird.
    In diesem Sinne: meine volle Zustimmung netzpolitik.Org
    Weiter so!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.