Neue Urheberrechtskonflikte am Horizont?

Auf netzwertig.com prognostiziert Martin Weigert einen „Neuen Brandherd der Urheberrechtsdebatte“ im Bereich von Onlinediensten wie Storify oder Pinterest. Deren zentrales Features besteht darin, dass Nutzer online verfügbare Inhalte aus verschiedenen Quellen neu zusammenstellen und das Ergebnis dieser Rekombination wiederum Dritten einfach zur Verfügung stellen können. Das ist aus urheberrechtlicher Sicht aber keineswegs unproblematisch. Weigert:

Sobald urheberrechtlich geschützte Inhalte beispielsweise über Storify vervielfältig, verbreitet und zugänglich gemacht werden, benötigt man dazu die Einwilligung des Autoren oder eine gesetzliche Erlaubnis. In der Praxis dürften sich die meisten Storify-Nutzer aber bisher über diesen Aspekt keine Gedanken machen, zumal Angebote zum Kuratieren von Online-Inhalten kaum funktionieren würden, wenn für jedes mit einem Klick integrierbare Contentelement die bei weitem nicht immer eindeutige Rechtslage geklärt werden muss

Für das Beispiel Pinterest beklagt Leander Wattig die damit ganz generell verbundene Unsicherheit:

Das Problem hier ist, dass innovative Plattformen, zumindest in Deutschland, oft nicht oder nicht mit angemessenem Aufwand genutzt werden können (selbst wenn es dem Urheber zugute kommt und er die Nutzung wünscht). Als Nutzer lebt man dauerhaft mit der Unsicherheit, wegen auch kleinster Urheberrechtsverstöße abgemahnt zu werden und finanziell zu bluten. Das ist ein Punkt, der das gesamte Ökosystem hemmt.

Wobei auch in den USA fraglich wäre, ob die beschriebenen Features von Pinterest dort unter die Fair-Use-Klausel fallen würden; zumindest könnte man sich aber darauf berufen. In Europa fehlt eine derart allgemeine, innovationsoffene Urheberrechtsschranke jedoch. Zur Gefahr für die beschriebenen Services wird diese Rechtslage spätestens dann, wenn sie Erfolg haben. Nochmal Weigert:

Onlineservices zum Kuratieren, Sammeln und Remixen von digitalem Content (für nicht kommerzielle Zwecke) sowie deren Nutzer laufen ab einer gewissen Bedeutung und Reichweite Gefahr, in einen Strudel von Urheberrechtsstreitigkeiten hineingezogen zu werden und daran zu Bruch zu gehen.

Das ist auch ein prinzipielles Problem innovationsfeindlicher Regulierung: es ist fast unmöglich zu beweisen, welche Innovationen durch eine bestimmte Regulierung verhindert wurden. Die Indizien sprechen aber eindeutig für die Einführung einer Art Fair-Use-Klausel auch in Europa.

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13 Ergänzungen

  1. Solange die zusammen getragenen Fakten interaktiv,d.h. so zur Verfügung gestellt werden das jeder das recht zum Komentieren und kritisieren hat,seh ich das persönlich nicht als problem.Alles kann somit überprüft werden.Da finde ich die Vergangene Art und Weise wie Artikel zusammen gestellt wurden und der breiten Masse vorgestellt werden weitaus krimineller.
    Mfg.

  2. Content-Anbieter könnten ja endlich mal anfangen, die Lizenzinformationen in maschinenlesbarer Form auf ihren Webseiten zu hinterlegen, dann könnten Dienste darauf zugreifen und das anzeigen bzw. die Nutzung erst nach einer Warnung der Art „Dieser Urheber verlangt eine Lizenz zur Nutzung. Mit dem Fortfahren bestätigen Sie, dass Sie eine Lizenz besitzen.“ einblenden.

    Das ist zwar blöd, aber da ich in absehbarer Zeit keine Änderung des Rechts erkennen kann, wäre es ein Schritt um die Leute auf die Problematik aufmerksam zu machen. Und vielleicht hilft es ja sogar, die Verbreitung freier Inhalte zu vergrößern, während die Legacy-Organisationen auf einer kl. „einsamen Insel“ im Netz verbleiben, die kaum noch jemand ansteuert.

  3. Ich sehe da keinerlei offene Fragen oder Abwägungsspielraum. Diese Angebote sind nach deutschem Recht klar rechtswidrig, von ihrer Benutzung muss abgeraten werden.

    Daran ändert auch nichts, dass sie als innovativ bezeichnet werden. Nicht jede „Innovation“ ist wünschenswert, manche sind schlicht illegal.

    Also: Finger weg von solchen Projekten. So einfach kann das sein.

    1. Ich sehe da keinerlei offene Fragen oder Abwägungsspielraum. Die Befreiung von Negersklaven ist nach amerikanischem Recht klar rechtswidrig, von der Fluchthilfe muß abgeraten werden.

      Daran ändert auch nichts, daß auf Menschenrechte verwiesen wird. Nicht jede “Innovation” ist wünschenswert, manche sind schlicht illegal.

      Also: Finger weg von solchen Projekten. So einfach kann das sein.

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