BVerfG: 5%-Hürde bei Europawahl ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die 5% bei der Europawahl verfassungswidrig ist. Die Pressemitteilung kommt sicher bald online. Für die nächste Wahl könnte das z.B. bedeuten, dass die Piraten Sitze erhalten, auch wenn sie unter 5% liegen. Oder Koch-Mehrin mit der FDP wieder reinkommt.

Begründet wird die Entscheidung wohl mit fehlender Chancengleichheit. Die letzte Europawahl muss aber nicht wiederholt werden.

Hier ist der Leitsatz und hinter dem Link liegt die Urteilsbegründung:

Der mit der Fünf-Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien ist unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen nicht zu rechtfertigen.

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20 Kommentare

  1. Mark
    Erstellt am 9. November 2011 um 10:49 | Permanent-Link

    Mit welcher seltsamen Juristenlogik ist die 5%-Hürde bei einer Europawahl verfassungswidrig, aber bei der Bundestagswahl in Ordnung?

    • Soeren
      Erstellt am 9. November 2011 um 11:11 | Permanent-Link

      Weil bei der Europawahl laenderuebergreifend gewaehlt wird.
      Damit sollte es, zumindestens aus Gleichheitsgruenden, ueberall das gleiche Wahlrecht gelten. Und andere Laender haben halt die 5%-Klausel nicht.
      Fuer die Bundestagswahl ist das egal, da gibt es ja keine auslaendische Konkurenz.

    • Erstellt am 9. November 2011 um 11:12 | Permanent-Link

      @Mark: Im Europa Parlament sitzen ca. 160 Parteien, durch ein paar mehr Parteien steigt die Schwierigkeit der Entscheidungsfindung nicht sonderlich – Wenn im Bundestag, wo die Regierung eine “dauerhafte” Unterstützung benötig, allerdings nicht 5 Parteien sondern 15 sitzen würden, würde die Arbeit im Bundestag stark erschwert werden. Denke ich jedenfalls!

    • Er_ich
      Erstellt am 9. November 2011 um 11:19 | Permanent-Link

      eventuell mit der gleichen, nach selbige für anerkannte Minderheiten (zumindest auf Landesebene) auch nicht gilt?

    • Mark
      Erstellt am 9. November 2011 um 11:21 | Permanent-Link

      Ich sehe, wir kommen da schnell in eine Diskussion über Sinnhaftigkeit und vor allem realer politischer Bedeutung der EU-”Legislative”.

      @Soeren: Macht Sinn, diese generelle Diskrepanz zwischen Nationalstaats-Souveränitat und Einheitsregierung ist ja generell eine der Krankheiten der Europäischen Union.

      @Humeoon: Wobei es ja nicht so ist, dass die deutschen Politiker mit 5 Parteien wirklich “dauerhafte” Regierungen bilden ;) Die Schweizer schaffen das bspw auch mit mehr und kleineren Parteien deutlich besser. Aber natürlich macht das bei 160 Parteien keinen bedeutenden Unterschied. Ist halt das alte Problem, dass die Europäer und vor allem wir Deutsche politisch immer in Parteien denken statt in Einzel-Politikern (wie oftmals in den USA) oder gar gottbewahre in Sachthemen…

      • Chris
        Erstellt am 10. November 2011 um 20:16 | Permanent-Link

        Einen logischen und schlüssigen Grund, der auf den Bestimmungen des Grundgesetzes fußt, gibt es dafür nicht. Aber das Wahlrecht zum Bundestag ist sowieso hochgradig verfassungswidrig.

  2. lars
    Erstellt am 9. November 2011 um 10:59 | Permanent-Link

    @mark:

    Ein wesentliches Argument für Sperrklauseln ist die Gewährleistung einer stabilen Regierungsbildung. Das Europaparlament hat keinen Einfluss auf eine Regierungsbildung.

  3. earli
    Erstellt am 9. November 2011 um 11:06 | Permanent-Link

    Die deutschen Piraten hatten mehr Wähler als die schwedischen, in Schweden sind nur weniger Einwohner.

    Also im Prinzip hätte es 2009 schon 2 deutsche Piraten geben müssen.

  4. Dirk Moebius
    Erstellt am 9. November 2011 um 11:19 | Permanent-Link

    @1: ohne jetzt die Urteilsbegruendung schon zu kennen… es *koennte* sein, dass die 5%-Huerde zu einer Ungleichbehandlung von Parteien unterschiedlicher Laender fuehrt.

  5. Erstellt am 9. November 2011 um 11:24 | Permanent-Link

    Aber die hürde ist ja dazu da, damit nicht so viele kleinstgruppen in den parlamenten sitzen und die diskussionen erschweren, weil noch jemand auf einen nenner kommen muss. natürlich spiegel es nicht die gewählte realität wieder, weil die unter fünf prozent ja auch gewählt wurden, aber es ist eben ein kompromiss, der ja auch seine daseinsberechtigung hat. außerdem frage ich mich auch dasselbe wie mein vorredner

  6. step21
    Erstellt am 9. November 2011 um 11:25 | Permanent-Link

    @Mark Das ist voraussichtlich nicht ‘seltsame Juristenlogik’ sondern BVerfG Logik.

  7. Oliver
    Erstellt am 9. November 2011 um 11:32 | Permanent-Link

    Die 5-%-Hürde ist sowieso höchst undemokratisch, daher begrüße ich diese Entscheidung. Eine Gefahr sehe ich indes nicht wirklich – die Zeiten haben sich schließlich geändert. Und eine zumindest beginnende Fragmentisierung des Bundestages konnte die 5-%-Hürde bei uns ja auch nicht verhindern. Die wurde eher durch das Versagen der etablierten Parteien hervorgerufen. In einer Demokratie braucht man (Wahl-)Alternativen! Und eine 5-%-Hürde nimmt vielen Wählern diese Alternativen.

  8. Blixten
    Erstellt am 9. November 2011 um 13:21 | Permanent-Link

    Da wird sich die CSU aber freuen

  9. Agisb
    Erstellt am 9. November 2011 um 15:27 | Permanent-Link

    Gott und ich dachte wir wären die FDP ein für alle mal los ;)

  10. Baltic
    Erstellt am 9. November 2011 um 21:41 | Permanent-Link

    Koch-Merin? Ist das nicht diese fleissige Frau der FDP, die sich für uns Bürger einsetzt und Ihr letztes Hemd für die Demokratie/Bürgerrechte gibt?

  11. SeL
    Erstellt am 9. November 2011 um 23:56 | Permanent-Link

    Nennt mich undemokratisch, aber ich sehe das Urteil mit Sorge. Ihr mögt an Piraten und im Scherz an die FDP denken, aber ich möchte keine NPD-Abgeordneten im Europaparlament sehen. Aus meiner Sicht ist das weiterhin ein international sehr schlechtes Signal, schlechter als die 2 MEPs der British National Party, und es gibt der NPD Profil und Geld.

  12. Erstellt am 10. November 2011 um 02:44 | Permanent-Link

    Zu der NPD-Frage und überhaupt der ganzen Grundsatzdebatte hat Till Westermayer was IMHO Schlaues gebloggt.

  13. Erstellt am 10. November 2011 um 04:42 | Permanent-Link
  14. Erstellt am 10. November 2011 um 06:16 | Permanent-Link

    Mal zum Vergleich:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Europawahl#Das_Wahlsystem_in_den_Einzelstaaten

    Ungefähr genauso viele EU-Länder haben bei der EU-Wahl eine Sperrklausel wie es Länder ohne eine solche gibt.

2 Trackbacks

  1. Von Feynsinn » FDP: Auf nach Straßburg! am 13. November 2011 um 17:55

    [...] es keiner Erklärung der Freunde des Finanzadels bedurft. Seit dem 9. November braucht es nämlich keine fünf Prozent mehr, um in Straßburg ein paar Sessel reserviert zu bekommen und die Tantiemen für theoretische [...]

  2. Von [KW45] Themen der Woche » IT::fsinn am 14. November 2011 um 08:01

    [...] war ja nur eine Frage der Zeit: die 5%-Hürde bei der Europawahl war verfassungswidrig. Eine Wiederholung der Wahl ist aber wohl nicht [...]

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