Stefan Wehrmeyer gab ab 14:00 in Saal 2 einen kurzen und kurzweiligen Einblick in die Anwendungspraxis des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Veranstaltung dauerte keine halbe Stunde, dank Stefans Sprachgeschwindigkeit fühlte man sich anschließend trotzdem gut informiert.
Vorgestellt wurde das Portal FragDenStaat.de, das als eine Art „eMail-Provider für öffentliche Anfragen“ dient. Über die vor etwa einem halben Jahr eröffnete Plattform (wir berichteten) laufen bereits rund 20% der Anfragen.
Der Vortrag endet mit der Aufforderung, selbst Anfragen zu stellen und Informationen damit zu befreien. Gute Idee, und dank FragDenStaat.de einfacher als zuvor.
Das (vorläufige) Video gibt’s hier:
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Die EU empfiehlt öffentlichen Stellen die Verwendung der international akzeptierten Creative-Commons-Lizenzen. Trotzdem lehnen einige deutsche Behörden diese Lizenzen bis heute ab. Ein neues Gutachten hat die typischen Vorbehalte analysiert und stellt fest: In der Praxis spielen sie allesamt keine Rolle.
Für drei Pornoplattformen gelten künftig ähnlich strikte Auflagen in der EU wie für Facebook, TikTok oder Google. Sie müssen etwa Straftaten melden und öffentlich über ihre Maßnahmen Bericht erstatten. Das neue Gesetz soll Grundrechte schützen – könnte Nutzer:innen aber in einem Punkt auch massiv schaden. Der Überblick.
Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig. Damit zerstört es auf Antrag des Bundesinnenministeriums den niedrigschwelligen Zugang, den FragDenStaat anbietet. Das Transparenz-Projekt kritisiert das „skandalöse Urteil“.
Toller Vortrag!
Wer jemals vor einem Publikum stand weis das das nicht einfach ist.
Danke!
wir brauchen mehr stefan wehrmeyers!
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